ALEX PGMBH

Divers


Dénomination : ALEX PGMBH
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 561.917.634

Publication

16/09/2014
ÿþMod PDF 11.1

Teil B Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Staatsblatt vorberhalten

Belgischen

Dem

*14308107*

Déposé

12-09-2014

Kanzlei

0561917634

Unternehmensnr. :

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) :

ALEX PGMBH

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 16/09/2014 - Annexes du Moniteur belge

Aus einer Urkunde getätigt vor assoziiertem Notar Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 11. September 2014, noch nicht einregistriert, geht hervor dass :

1/ Herr VAAL Alexandre Walerjewitsch, geboren zu Angren (Usbekistan), am 27. November 1983, NN. 83.11.27-365-63, belgischer Staatsagehörigkeit, Ehegatte von Frau ZYKOVA Anastasiia Andreevna, wohnhaft zu 4700 Eupen, Herbesthalerstrasse 1,

2/ Herr SHULPIKOV Alexandr, geboren zu Djankoi (Russische Föderation), am 4. August 1963, NN. 63.08.04-571-09, russischer Staatsangehörigkeit, Ehegatte von Frau SAMOILENKO Olena, wohnhaft zu 4730 Raeren, Hochstrasse 32,

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesell­schaft mit beschränkter Haftung gegründet haben und zu diesem Zweck folgenden Gesell­schafts­ver­trag abgeschlossen haben :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "ALEX PGMBH", Privatge­sellschaft mit

beschränkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichungen

müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft

mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim

Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks,

dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4730 Raeren, Hochstrasse 32.

Die Gesellschaft untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschäftsleitung und

wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland

errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland):

- den Innen- und Außenanstrich von Gebäuden;

- das Verrichten von Dacharbeiten und Trockenlegungsarbeiten;

- das Verlegen von Bodenbelägen;

- das Anbringen von Spandecken.

Die vorstehende Aufzählung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschränkend und ist im weitesten

Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschäften, Unternehmen oder Gesellschaften

beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die

Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmännischen und

finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder

Sitz :

(volständige adresse)

Gegenstand der Urkunde :

Rechtsform :

(abgekürzt) :

Hochstrasse 32

4730 Raeren

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung

Einrichtung

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Dritten gegenüber zu vertreten

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Teil B - anschluss

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indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfällt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/hundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaft­svermögens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschäftsanteile werden wie folgt gezeichnet :

- durch Herrn Alexandre VAAL, vorgenannt, die Summe von neuntausenddreihundert Euro (9.300,00

¬ ) oder dreiundneunzig Anteile,

- durch Herrn Alexandr SHULPIKOV, vorgenannt, die Summe von neuntausenddreohundert Euro

(9.300,00 ¬ ) oder dreiundneunzig Anteile.

Die Anteile sind augenblicklich freigemacht bis zum siebentausendsten Euro (7.000,00 ¬ ) und die zur

Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden

Gesellgchaft bei der KBC BANK unter der Nummer BE60-7460-0263-0970 hinterlegt worden. Die

Erschienene erklärt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von

siebentausend Euro (7.000,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschäftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle

für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschäftsführung kann die tägliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren

Geschäftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschaf­ter oder nicht, anver­trauen und

jedem Bevollmächtigten bestimmte Sondervollmach­ten übertragen.

Ein Geschäftsführer darf sich weder direkt noch indi­rekt an einem Unter­nehmen beteiligen, welches

als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschäftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tätigkeit der

Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu können.

Gerichtliche Klagen, sowohl als Kläger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft

durch einen Geschäftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschäftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befug­nisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder

Lohnempfängern durch zwei Geschäftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit

einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschäftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie

interessierenden Geschäfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung statt und zwar am letzten Freitag des Monats Juni, um siebzehn

Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversamm­lung auf den nächstfolgenden Arbeitstag

verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls außerordentlich, gemäß den durch das Gesetz

vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert,

einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschäftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zählt übt dieser die der Generalversammlung

zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die

Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreißigsten Dezember eines jeden

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Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschäftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Gan­zes. Außerdem erstellt die Geschäftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschäftsführung Rechenschaft gibt. ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunächst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschließt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Ver­teilung der Gewinne hat. ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunächst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der frei­gemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemäss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine außerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschließt:

1) 1/ Herrn VAAL Alexandre Walerjewitsch, NN. 83.11.27-365-63, vorgenannt, und

2/ Herrn SHULPIKOV Alexandr, NN. 63.08.04-571-09, vorgenannt,

als Geschäftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, welche dieses Mandats annehmen

2) keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschäftsjahr beginnt am 1. Oktober 2014, um am 31. Dezember 2015 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am letzten Freitag des Monats Juni 2016

um siebzehn Uhr statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Coordonnées
ALEX PGMBH

Adresse
HOCHSTRASSE 32 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne