ALTERNATIVE - DLS

Divers


Dénomination : ALTERNATIVE - DLS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 883.419.976

Publication

30/07/2014
ÿþMod 2.1

, lfej, Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Bel " ischen,Staatsbl --zgyertlff ntlichen ist

Hinteile.gt bai der an eN

1111 II*1,1.1141,1111311 j111111

Unternehmensnr. : 0883.419.976

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : ALTERNATIVE DLS

Rechtsform VoG

Sitz : Industriestrafle 38 -4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkunde : Rücktritt der Verwaltungsratmitglieder

Auszug aus dam Protokoll der orclentlichen Generalversammlung vom 10. Juni 2014

...8.Ernennung, Austritt und Ausschluss von Verwaltungsratsmitgliedern

Gemâil Artikel 9 der Statuten bestâtigt die Generalversammlung einstimmig und mit sofortiger Wirkung den

Austritt laut rücktrittsgesuch vom 14.01.2014 (siehe auch Protokoll dieser VR-Sitzung)

.Frau Gaby SONNET wohnhaft in 4860 CORNESSE, St Germain 40

Jean-Luc ROUSSEAU

Geschâftsführer

Be

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vor

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseito : Name und Eigenschaft des beurleundenden Notais oder der

Personen, die dazu ermâchtigt Sind, die juristlsohe Persan Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite Name und Unterschrift.

03/12/2014
ÿþMod 2.1

-,1reehe Ausfertigung, die nach Hinterlegung der lirkunde.bei-derKanzlei

in den Anlagen zum Belgische-Staatebret zligfentli hen ist

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81f te eut der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ennbchtigt sind, die juristische Person Driften gegendber zu verfreten

Auf der Rückseile : Name und Unterschriff.

Unternehmensnr. : 0883.419.976

Geselischaftsname

(vol ausgeschrleben): ALTERNATIVE - DLS

Rechtsform : VoG

Sitz : Industriestrafle 38 - 4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkunde : Rücktritt und Ernennung der Verwaltungsratmitglieder

Auszug aus dem Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 18. November 2014

Mit Bezug auf den VR-Beschluss vom 26.08.2014 bestâtigt der Verwaltungsrat einstimmig die Beendigung des Auftrags von Herrn Jean Luc ROUSSEAU wohnhaft in FAYMONVILLE, rue de la Crope 38 als Geschâftsführer mit Wirkung per 08.12.2014.

Mit Bezug auf den VR-Beschruss vom 26.08.2014 bestâtigt der Verwaltungsrat einstimmig die Ernennung von Herrn Jürgen STRANG wohnhaft In EUPEN, Nikolausfeld 57 als Geschâftsführer mit Wirkung per 08.12.2014 und erteilt ihm gem M Kapitel V Artikel 17 der Statuten alle erforderlichen Vollmachten und Unterschriften für die tagtâgliche Verwaltung der Vereinigung.

Jean-Luc ROUSSEAU

Geschâftsführer

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

19/08/2013
ÿþMod Z.i

=; Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

r

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalter

1

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -19/08/2013 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr.: 0883.419.976

Geselischaftsname

(vol! ausgesciirieben) : ALTERNATIVE - DLS

Rechtsforrrl : VoG

Sitz : Industriestral3e 38 - 4700 EUPEN

Gectenstand

der Urkunde : Rücktritt und Ernennung der Verwaitungsratmitglieder

1. In Folge der Ver5ffentlichung der Satzungsénderungen vom 1910612012:

Sofortige Rücktritt aus den Verwaltungsrat It. artikel 7 der Satzungsénderungen von':

" Herrn Jean-Luc Rousseau wohnhaft in 4950 FAYMONVILLE, rue de la Crope 38

" Frau Magali PESON wohnhaft in 4710 LONTZEN, AB J-C Rossaint 24

2. Auszug aus dem Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 26.06.2013

...Ernennung, Austritt und Ausschluss von Verwaltungsratsmitgliedem

GemâÊ Artikel 9 der Statuten bestâtigt die Generalversammlung einstimmig den Rücktritt geméf3,

Rücktrittsgesuch per E-Mail vom 26.03.2013 mit sofortiger Wirkung von:

" Frau Maria KLÔCKER-LUEBKE wohnhaft in EUPEN, Auf dem Spitzberg 8

AuI erdem bestâtigt die Generalversammlung gem Artikel 16  Verwaltungsrat" einstimmig die Wahl von:

" Herrn Léon DROOGHAAG wohnhaft in GEMMENICH, Marveld 153 ais Président

" Herrn Bernd DESPINEUX wohnhaft in EUPEN-KETTENIS, Gemehret 64 als Schatzmeister

" Herrn Norbert SCHEEN wohnhaft in EUPEN, Lommericher Gasse 1 als Schriftführer

" Herrn Patrick MEYER wohnhaft in EUPEN-KETTENIS, Keffergasse 4 ais Vizeprâsident

Die neuen Mandate enden bel der ordentlichen Generalversammlung des Jahres zweitausendneunzehn (2019).

Jean-Luc ROUSSEAU

Gescháftsführer

Bitte auf der ieizten Selle des Tells B anrjeben : Auf der Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundonden Notars oder der Personen, die daze nrrachtigt eind, die juristische Person Drillen gerienirbcr zu verfreten

Name und Unterschrifi.

Auf der Rückseite



01/08/2012
ÿþMOD 3.2

Hinterlegt bel der Kamlei des Han deisgerichts EUPEN

1

11

J111. 1j1111

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr : 0883.419.976

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : NEUE ALTERNATIVE

(abgekürzt) :

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : 4700 EUPEN - Rathausplatz 2

Gegenstand

der Urkunde :

PROTOKOLL DER

ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

VOM 19. JUNI 2012 (Auszug)

9.Satzungsün derungen

Die Generalversammiung genehmigt einstimmig eenen Vorschiag auf Anpassung der Statuten. Ein Exemplar

der engepassten koordinierten Statuten wird dem vorliegenden Protokoll als Anlage beigefügt.

10.Verschiedenes

10.1Die Generalversammiung beschliet das Mandat der Prüfungsgesellschaft S.C. BDO REVISEURS D'ENTEPRISES SCRL (60023), rue Waucomont 51 in 4651 BATI"ICE, vestreten durch Herm Felix FANK, für eine neue Dauer von 3 Jahre zu emeuem.

Das Mandat von einer Dauer von 3 Jahre, beendet bei der Generaiversammiung 2015, welche über den Jahresabschluss zurn 31. Dezember 2014 entscheidet.

10.201e Generalversammlung mandatiert einstimmig die Rechtsanwaitskanzlei DUYSTER, NOIRFALISE, MEESSEN, KOONEN mit Sitz in EUPEN, Vervierser Stra(3e 10 mit der Verfltfentlichung der Satzungsnderungen sowie der Mandatsemeuerung von 1300 in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers.

(" " )

SATZUNGSANDERUNGEN (Anlage zu Punkt 9 der Tag esordnung)

Kapitel i  Name und Sitz der Vereinigung

Artikel 1: Name

Die Vereinigung trâgt den Namen ,Alternative  DLS V.o.G." (vorher  Neue Alternative"),

Alle von der Vereinigung erstellten oder vers ffentlichten Schriftstücke, Dokumente, Anzeigen oder sonstige

Belege, müssen pinter dem Namen der Vereinigung gut leserlich die Worte Vereinigung ohne

Gewinnerzielungsabsichr oder  V.o.G." eermerken.

Artikel 2: Sltz

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4700 EUPEN, lndustriestral e 38. Der Gerechtsstand der

Vereinigung let Eupen.

Kapitel il  Gegenstand, Zielsetzung und Dauer

Artikel 3: Gegenstand

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

MOD8.2

Der Gegenstand der Vereinigung sind aile Tâtigkeiten, die im Rahmen des Systems der

" Illenstieistungsschecks, vorgesehen im Sinne des K.E. vom 1212.2001 ausgeführt werden oder in Zukunft durch âhniiche gesetziiche Regelungen vorgesehen. Sie kann demzufotge alle Handlungen ausführen, die direkt oder indirekt damit in Verbindung stehen.

Artikel 4: Zieisetzung

Die Zietsetzung des Untemehmens ist es, Menschen mit verminderten Chancen auf dem Arbeitsmarkt eine sinnvolte Besehftigung im Rahmen der gesetzlichen Meglichkeiten in Anwendung und im Sinne der Gesetzgebung über die Dienstieistungsschecks oder in Zukunft ersetzt durch âhnliche gesetzliche Regelungen zu vermittein und diese im beruflichen Alttag zu beglelten.

Artikel 5: Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Kapitel 111 Mitglieder

Artikel 6: Anzahi

Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt und muss mindestens drel Personen betragen.

Artikel 7: Mitgilederzulassung

Sind Mitglleder.

a)von Amts wegen:

" der Bezirkssekret r der Christlichen Gewerkschaft (CSC);

" der Sekretër der Christilchen Arbeiterbewegung (CAB);

b)die Mitglieder, die als soiche von der Generalsversammlung, entsprechend der im nâchsten Absatz

beschriebenen Prozedur angenommen werden.

Eín Mitgliedskandidat muss entweder durch die Christiiche Gewerkschaft (CSC) oder durch die Christliche

Arbeiterbewegung (CAB) vorgeschiagen werden. Dieser Kandidat reicht seinen Antrag beim Verwaltungsrat ein.

Die neuen Mitgiieder werden entweder durch eine auBerordentliche oder spâtestens durch die ordentliche

Generalversammlung angenommen,

Die Entscheidung der Generalversammlung ist unanfechtbar und sie muss nicht begründet werden.

Eln abgewiesener Kandidat kann seine Kandidatur erst wieder nacli einem Jahr ab dem Datum der

Entscheidung der Generalversammlung neu einreichen.

Sonstige Bedingungen:

1.Es besteht grundsâtzlich keine Geschlechterquote. Trotzdem muss mindestens immer eine Frau und ein

Mann Mitglied der Vereinigung sein,

2.Personalmitglieder und ehemalige Personalmitglieder der Vereinigung sind nicht als Mitgiled annehmbar.

Artikèl 8: Mitgliederregister

Der Verwaltungsrat führt am Sitz der Vereinigung ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt, Namen,

Vomamen und Wohnsitz der Mitglieder.

Artikel 9: Austriit

Die Mitglieder kennen zu jeder Zeit aus der Vereinigung austreten, indam sie dem Verwaltungsrat schriftlich ihren Rücktritt mitteilen. Mitglieder für die eine gerichtilche Entmündigung zutrifft, werden von Rechts wegen ais austretend betrachtet. Die Generalversammiung hat festzustellen, dass ein Mitglied als austretend betrachtet wird.

Artikel 10: Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur von der Generalversammiung mit einer Zweidritteimehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen ausgesprochen werden.

Der Verwaltungsrat kann, bis zur Entscheidung der Generalversammlung, die Mitgliedschaft von Mitglieder aufheben, die sich elites schwerwiegenden Verstolees gegen die Satzungen oder Regela der Ehre und des Anstands schuldig gemacht haben, oder die dem guten Ruf der Vereinigung Schaden zugefügt haben.

Die durch Ausschluss oder Aufhebung austretenden Mitgileder, sowie die Erben ader Rechtsnachfolger eines verstorbenen Mitglieds kennen keinerlei Ansprüche auf das Vermogen der Vereinigung erheben. Sie kânnen weder eine llbersicht der Konten oder Rechnungslegung fordem, noch eine Versiegelung oder Inventare verlangen oder eine Erstattung von gezahlten Beitregen, von Spanden, von Schenkungen, oder aine Vergütung der geleisteten Arbeit.

Die Mitgliedschaft glit ais automatisch beendet im Todesfatl oder im Pall einer juristischen Person (Gesellschaft), durch die Auflesung, die Fusion, die Teilung, die Ungültigkeit oder des Konkurees.

Die Mitglieder von Amis wegen (s. Artikel 7) verlieten ihr Mitgliedschaftsrecht bei Verlust der betreffenden Amtsfunktion.

Artikel 11: Mitgliedsbeitrâge

Die Mitglieder haben keine Beltráge zu entrichten.

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HIOfl3.2

Kapitel IV -- Generalversammlung

Artikel 12: Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie setzt sich zusammen aus den gemi3[3

Artikel 6 und 7 bestimmten Mitgliedem. Sie ist insbesondere zustündig für.

I .Satzungsânderungen

2.Aufnahme, Austin und Ausschluss der Mitglieder

3.Emennung, Rücktritt und Ausschluss der Verwaltungsratsmitglieder

4.Emennung, Entlassung und Vergütung von Kommissar-Revisor(en)IWirtschaftsprüfer und Llquidator(en)

5.Genehmigung der geprüften Jahresbilanz mit Gewinn- & Verlustrechnung und Entlastung der

Verwaltungsratsmitglieder und des/der Wirtschaftsprüfer(s)

6.Genehmigung des Haushaitsplans (Budgets)

7.Die Entscheidung der freiwilligen Auflüsung der VoG - Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder,

Wirtschaftsprüfer und Liquidator(en) im Felle Biner freiwilligen Auflüsung der Vereinigung

8.Einleltung von Haftungsverfahren gegen jedes Mitglied der Vereinigung, jedes Verwaltungsratsmitglled,

jeden Wirtschaftsprüfer oderjede Person die befugt ist, die Vereinigung zu vertreten oder gegen jeden von der

Generalversammlung beauftragten Bevollmâchtigten

e.Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung

10.die Bestimmung des Gesellschaftsvermügens im Falle einet Auflósung der Vereinigung festzulegen

11.alle Beschlüsse die auf Grund des Gesetzgebung oder der gegenwârtigen Satzungen über die

Befugnisse des Verwaltungsrates hinausgehen

Jedes Mitglied hat das Recht, den Generalversammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jades von ¬ hnen verfügt über eine Slimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Abstimmungsmodalitdten entsprechen den Regelungen die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

Der Verwaltungsratsprâsident übemimmt den Vorsitz der Generalversammlung - bei dessen Abwesenheit das âRteste anwesende Verwaltungsratsmitglied.

Artikel 13: Elnberufung zur Generaiversammiung

a)Jedes Jahr muss wenigstens aine Generalversammlung einberufen werden. Diese flndet im ersten Haibjahr statt.

b)Eine aui3erordentilche Generalversammlung kann so oft einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich Ist. Eine aui3erordentiiche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein/Fünftel der Mitglieder dies beantragt. Die Einberufung wird durch den Verwaltungsrat mittels eines einfachen Briefes oder per E-Mail vorgenommen, welche(r) jedem Mitglied wenigstens acht (8) Tage vor der Versammlung zugestellt wird. Dieser Brief muss die Tagesordnung, die Zeit und den Ort der Versammlung angeben.

Artikel 14: Tagesordnung

Auf Antrag von zwweildrittel der anwesenden Mitglieder dart die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse eines effektiven Mltglieds betreffend, sowle die Aufli sung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsdnderungen.

Artikel 15: Protokolt der Generalversammlung

Oie Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr sowie allen Mitgliedem die es wünschen, unlerschrieben werden. Sie werden auflerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetregen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderweitig vorzuiegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder zwei Verwaltungsmitgliedem unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen getrennten Antrag hin, jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die e¬ n berechtigtes Interesse deren nachwetst, ausgehândigt.

Kapitel V  Verwaltung

Artikel 16: Verwaltungsrat

-Die Vereinigung wird vom Verwaltungsrat geführt, der aus mindestens drei Mitgliedem besteht. Diese Mitglieder werden von der Generalversammlung für die Dauer von (6) sechs Jahren gewühlt. Elne Wiederwahi ist mi glich. Die Mitglieder des Verwaltungsrats kinnen zu jeder Zeit durch eine einfache Mehrheitsentscheidung der Generalversammiung gewâhlt oder abgesetzt werden.

-Die Verwaltungsratsmitglieder werden aus den Mitgliedem gewâhlt, nachdem ein Aufruf der Kandidaten stattgefunden het.

Oie Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder muss immer geringer sein als die Anzahl der Mitglieder der Vereinigung. Wenn jedoch nur Brel Personen Mitglied der Vereinigung sind, dann besteht der Verwaltungsrat nur aus zwei Personen.

-Es besteht grundsâlziich keine Geschlechterquote. Trotzdem muss mindestens immer eine Frau und ein

Mann Mitglied des Verwaltungsrats sein.

-Der Verwaltungsrat handelt als Kollegium, aut3er lm Falie Biner Sonderbeauftragung.

.w

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M65 3.2

a -Der Verwaltungsrat verfügt über die weitestgehenden Kompetenzen für die Verwaltung und Leitung der Vereinigung, dazu gehoren auch die Verâuflerung, die Belastung mit einer Hypothek, und die Müglichkeit, Konflikte einero Schiedsgericht vorzulegen. Zu seinen Befugnissen gehoren auch alle Mal nahmen die von Rechts wegen oder satzungsgemâf?, nicht der Generalversammiung vorbehalten sind.

-Jedes Verwaltungsratsmitglied das demissionieren machte, muss seine Demission dem Verwaltungsrat schriftlich mítteilen.

-Wenn ein Mandat fret geworden ist, kann ein vorlâufiges Verwattungsratsmitglied von der Generalversammlung emannt werden. Diese Person erfüllt das Mandat des durch ihn ersetzten Verwaltungsratsmltg lieds.

-Der Verwaltungsrat w2hlt aus seinen Mitgliedem eine/n Prâsident/in, eineln Vizeprâsident/in und eineln Schatzmeister/in, lm Faite der Abwesenheit oder Verhinderung des Presidenten, wird dessen Funktion vom Vizeprâsidenten wahrgenommen.

-Der Verwaltungsrat triffi sich nach Einladung durch den Presidenten oder durch zwel Verwaitungsratsmitglieder. Er trifft sich mindestens zweimal pro Jahr. Die Einladung für die Verwaltungsratssitzung wird mit einfachem Brief mindestens acht Tage ver dem festgelegten Datum der Versammlung verschickt. Dieser Brief entheit die Tagesordnung.

Der Verwaltungsrat bildet ein Kollegium und kann nur entschelden, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist.

-Die Entscheidungen des Verwaltungsrats werden mit absoluter Stimmenmehrheit genommen. Jedes Verwaltungsratsmitglied verfügt über eine Stimme. Bei Stimmengleichhelt gilt die Stimme des Prâsidenten oder seines Vertreters, Ungültige oder weilIe Stirnmen, sowie Enthaftungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt.

Die Entscheidungen werden in der l=orre von, vom Prâsidenten unterschriebenen Protokolien zugestellt und werden in einem besonderen Verzeichnis am Sitz der Vereinigung elngetragen. Jedes Mitglied hat das Recht dieses Verzeichnis einzusehen, ohne dass es mitgenommen werden darf.

Die Mitglieder des Rats kunnen sich von einem anderen Verwaltungsratsmitglied mittels einer unterschriebenen Volimacht vertreten lassen. Jedes Verwaitungsratsmitglied kann nur eine Volimacht haben.

-Der Verwaltungsrat kann nur gültig über die Punkte der Tagesordnung entschelden. in Ausnahmefâllen kann über eihen nicht in der Tagesordnung stehenden Punkt entschieden werden, wenn mindestens dle Hâlfte der Verwaltungsratsmltglieder auf der Verwaltungsratsversammiung anwesend oder vertreten ist, und wenn diese einstimmlg beschliel3en, diesen Punkt der Tagesordnung hinzuzufügen.

-Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Vergütung der Kosten erfoigt entsprechend der Hausordnung.

-Die Verwaltungsratsmegiieder, kunnen sich im Rahmen lhrer Funktion nicht perslnlich vertraglich binden und sind ausschlieI lich für die Ausübung ihres Mandats verantwortlich.

-Der Verwaltungsrat kann im Sinne des Artikels 13 Absatz 4 des Geserzes über die VoG eihen Teil seiner Befugnisse an ein oder mehrere Verwaltungsratsmitglied(er) oder an Dritte per Mehrheitsbeschluss tibertragen.

-Anwesenheit von Drittpersonen zur den Sitzungen des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat kann einstimmig Personen, die keine Verwaltungsratsmitglieder sind, einladen, um diesen Versammiungen beizuwohnen und Informationen und Ratschlâge zu erteilen, die in ihre speziflschen Kompetenzbereiche (allen,

Diese Drittpersonen müssen sich je nach Fall auf die Rolle eines Informanten oder Beraters beschranken. Sie kannen in keinern Fall an der Abstimmung teilnehmen.

Artikel 17; Tâgliche Geschâftsführung

Der Verwaltungsrat kann die tagtâgliche Geschaftsführung der Vereinigung, mit Gebrauch der für dieses

Amt erforderlichen Unterschriften, eiher oder mehreren Personen, Verwaltungsratsmitglied oder nicht,

überlassen. Die mit der tagtüglichen Geschâftsführung beauftragte(n) Person(en) handeln in der Eigenschaft

eines Organs. Wenn sie zu mehreren sind, handeln sie individuell.

Die tagttgiiche Geschâftsführung umfasst die Befugnis, tagtâgliche MaF nahuren zur Durchführung der

Richtilnien des Verwaltungsrats zu ergreifen, sowie diese die regeimânig zu ergreifen sind, um den guten

Fortgang der Aktivitâten der Vereinigung zu gewâhrleisten.

Darin sind enthalten:

1.die Beziehungen mit den Banken und Behbrden

2.die Buchführung

3.die Sammlung und Archivierung von Verwaltungsdokumenten (Einladungen, Protokolle, Dokumente aus

dem Sozial- und Steuerbereich, usw...)

Eine automatische Beendigung des Auftrags erfatgt, wenn der (die) mit der tâgtichen Verwaltung beauftragte(n) Vertreter seine (ihre) Eigenschaft als Verwaltungsmitglied verliert oder durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat kann zu jedem Zeitpunkt und ohne Rechtfertigung den Auftrag der mit der tâglichen Verwaltung beauftragten Person(en) beenden.

Kapitel VI -- Vertretung, Haftung, Buchführung

Artikel 18: Vertretung der Vereinigung

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

M00 3.2

,4 Für alle Handlungen, die über den Rahmen der táglichen Geschâftsführung hinausgehen sind der Prüsident

und der Geschâftsführer gemeinschaftlich unterschriftsberechtigt. Für alle Handlungen, die über den Rahmen der tüglichen Verwaltung hinausgehen, let der einstimmige Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich, um die Vereinigung Drittpersonen gegenüber rechtsgültig zu vertreten. lm Fali von Gerichtsverfahren, sei es ais Kldger oder als Bektagte, besteht hinsichtilch der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei pereinliche Verptlichtung gegen den Geschâftsführer und die Mitglieder des Verwaltungsrats. Rire Hartung beschrânkt sich iediglich auf die Ausführung des ihnen anvertrauten Mandates.

Artikel 19: Jahresabschluss, Haushaltsplan (Budget)

Jedes Jahr, am einunddrei igsten (31.) Dezember, werden die Konten des ablaufenden Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlassen. Dieser wird einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan (Budget) des nachfolgenden Geschditsjahres aufsetzen. Jahresabschluss, Haushaitspian (Budget) und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des ersten Halbjahres des Folgejahres zur Billigung vorgeiegt. Die Generalversammlung entscheidet über die Bntiastung des Verwaltungsrates und der Geschâftsführung. Die Buchhaltung wird gemâR Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlasss e geregelt.

Kapite! VII  Satzungsânderung, Auflesung

Artikel 20: Satzungsünderungen

Die Generalversammlung kann die Satzungen ündem wenn die entsprechenden Abânderungen ausdrückiich in der Vorladung der Generalversammlung vermerkt sind und zwel Drittel der anwesenden ader vertretenen Mitglieder diese Abânderung gutheiRen. Zudem müssen zwei Drittel aller Mitglieder zugegen und vertreten sein.

Artikel 21: Auflüsung

im Faite der freiwilligen Aufli sung wird die Generalversammlung zwei Liquidatoren ernennen und deren Befugnisse festiegen und bestimrnt dis Venuendung der Nettoaktiva des Kapitals. Dies muss zwingend für aine Vereinigung mit âhnlicher Zielsetzung ohne Gewinnstreben zugeführt werden.

Artikel 22: Abschliellende VerEügung

Hinsichtlich aller in den vorliegenden Satzungen nicht geregelten Punkte, geiten die Bestimmungen der

Gesetzgebung für Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

24/02/2012
ÿþ me 2.7

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Aslagen zum Belgischen Staatsblatt zu verbffentlichen ist



Bitte auf der ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu vert reten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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111111 1111111 III 1111111111

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ri[nidriegt uei aer i~anziei

des Handelsgsrichts EUPEN

1 3 -02- 2012

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IA/ Kanzie4

der Greffier

Unternehmensnr.: 0883.419.976

Gesellschaftsnarae

tvollausgeschrieben): NE UE ALTERNATIVE

Rechtsform : VoG

Sitz : Rathausplatz 2 - 4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkunde : Rücktritt und Ernennung der Verwaitungsratmitglieder

Auszug aus den'i Protokoll der auRerordentiichen Generalversammlung vom 03.02.2012

3. Bestâtigung der Demission von Herm Joseph CHANTRAINE in seiner Eigenschaft als Geschâftsführer

GemâR Beschluss des Verwaltungsrates vom 7. Dezember 2010 bestâtigt die Generalversammlung einstimmig und in gegenseitigem Einvemehmen die Demission von Herm Joseph CHANTRA1NE in seiner Eigenschaft als Geschditsführer.

4. Bestâtigung der Emennung von Hem, Jean-Luc ROUSSEAU in seiner Eigenschaft als Geschâftsführer

Gemí3f3 Beschlüsse des Verwaltungsrates vom 17. Januar 2011 und 19. Januar 2012 bestâtigt die Generalversammlung einstimmig die Emennung von Herm Jean-Lue ROUSSEAU in seiner Eigenschaft als Geschüftsführer.

Jean-Luc ROUSSEAU

Geschâftsführer

Uem Belgischen Staatsblatt vorbehalter

06/04/2011
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/04/2011,- Annexes du Moniteur belge

'bd 21

par: parm Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kamlei in den Aniagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

Unternehmensnr. : 883A19.976

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : Neue Alternative

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzie4ungsabsicht (VoG)

Sitz ; Rathausplatz 2 4700 EUPEN Geseenstand

der Urkunde ; Anderung

lm Rahman der au1 arordentIchen Generatversammlung vom 17/01/2011 wurden folgende Neuaufnahmen!

als Mïtglied des Verwaftungsrates beschiossen:

. Frau Gabrielle Sonnet, Beisetter

. Herr Patrick Meyer, Beisiizer

. Herr Guido Reuter, Beisier

. Jean-Luc Rousseau

111111

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Bitte auf der letzten Seita des Bels angeben : Auf der Vordgrsef1e : Name und Elgenscheft des beurkundenden Natarn oder der

Personen, die daze erm#chtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Aue der Rücksefte : Name und Unterschrift.

15/07/2015
ÿþM

Rechtsform : VoG

Sitz : IndustriestraRe 38 - 4700 EUPEN

Gegenstand

der Urkunde : Erneuerung des Mandats

Auszug aus dem Protokoll der ordentiichen Generalversammlung vom 23. Juni 2015

8.Erneuerung des Mandats der Prüfungsgesellschaft SC BDO REVISEURS

d' ENTREPRISES

Die Generalversammlung beschliellt das Mandat der Prüfungsgesellschaft S.C.8D0 REVISEURS D'ENTEPRISES SCRL (B0023), rue Waucomont 51 in 4651 BATf10E, vertreten durch Herm Felix FANK, für weitere von 3 Jahre zu emeuem.

Dieses Mandat mit einer Dauer von 3 Jahren end et bei der Generalversammlung

2018, welche über den Jahresabschluss zum 31.Dezember 2017 entscheidet. Das

jâhrliche Honorer für die Prüfungshandlungen wird auf 2.250EUR (Mwst und IRE-Beitrag ausgeschiossen)

festgesetzt. Das Honorer wird jâhrlich indexiert und basiert auf den Gesundheitsindex.

9.Verschiedenes

Die Generalversammlung mandatiert einstimmig das Büro SOUREN J. PGmbH mit Sitz in EUPEN, ' VervierserStrafle 3 mit der Verüffentlichung der Mandatsemeuerung von BDO in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers.

Mod 2.1

1 - é Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Sta entli hen ist

e aEUPEN

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151 30

U nternehm ensnr. : 0883.419.976

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben): ALTERNATIVE - DLS

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unferschrift.

Coordonnées
ALTERNATIVE - DLS

Adresse
INDUSTRIESTRABE 38 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne