ARTIST

Divers


Dénomination : ARTIST
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 820.889.224

Publication

31/12/2012
ÿþUnternehmensnr 08211889.224

" Name der Vereinigung I Stiftung f Organismen

(ausgeschdeben) : ARTist

(abgekürzt) -

Rechtsform : Vereinigung ohne Gevvinnerzielung

Sitar 4770 Amel, Deidenberg 11

Geceenstand

der Urkunde : Adressenânderung

KAPITEL I: BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER

Artikel 1: Bezeichnung

Die Vereinigung soli den Namen "ARTist" tragen.

Artikel 2: Sez

Der Sita der Vereinigung befindet sich Deidenberg, Woischebach 10, 4770 Arne!. Er kann durch Beschluss

der Generaiversammlung an jeden anderen Ort verlegt werden. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk"

Eupen.

Artikel 3: Zweck und Zieisetzung

Zweck der Vereinigung ist die Ausübung, die Perderung, der Erhait, die Erschaffung, die Vermarktung die

1311dung und Weiterbildung, die Auflage, die Verbreitung, die Procluktion und die soziaie, administrative sowie

finanziefle Verwaltung künstlerischer Aktiviteten, die sich vorwiegend auf Musik und die Bühnenkunst beziehen.

Sie kann alle Handiungen vollziehen, die zur Fürderung der Musik im vorgenannten Sinne beitragen. Sie kann.

sich im Rahmen der Verwirklichung ihrer Ziele an bestehende Fachverbânde und Interessengemeinschaften.

anschlieflen.

Artikel 4: Douer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Die Vereinigung kann jederzeit aufgelest

werden.

KAPITEL II: M1TGLIEDER

Artikel 5: Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch nicht weniger als fünf betragen. Mitglied kann jede'

Person werden, welche die Statuten der Vereinigung anerkennt und sich verpflichtet, bei der Verwickfichuni

der Vereinigungsziele mitzuwirken. Ober die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Verwaltungsrat

anhand einfacher Stimeimehrheit.

Artikel 6: Austritt

Jedes Mitglied kann durch Mittellung aus der Vereinigung austreten ohne dies begründen zu müssen. Dies

verpflichtet gleichzeitig zur Rückgabe aller der Vereinigung getterenden Gegenstânde.

Artikel 7: Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn eine grobe Verletzurtg der Interessen der Vereinigung

oder ihrer Satzungen vorliegt. über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Verwaltungsrat anhand

einfacher Stimmmehrheit.

Artikel 8: Ansprüc'ne der ausgeschiedenen Mitglieder

Ausgeschiedene, ausgeschlossene Mitglieder, wie auch Erben derselben und die Erben von verstorbenen

Mitgliedern haben keineriet Anspelche auf das Vermagen der Vereinigung.

Artikel 9: Mitgliederregister

Am Sitze der Vereinigung sowie in der Kanzlei des zustândigen Gerichtsbezirkes wird ein Mitgliederreeter

geführt, welches Namen, Vomamen und Wohnsitz enthâlt. Der Verwaltungsrat der Vereinigung trâgt aile.

Abânderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich gemâll den gesetzlichen Bestimmungen in das

Mitgliederregister ein und vervolistândigt die Akte der Vereinigung helm zustândigen Gericht.

Bitte auf der retzten Seite des Teils B angeben Auf der Vorderseite. Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

die dazu ermàchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, Zit vertroten.

Auf der Rückseite Name und Unterschrift.

MOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den An lagen zum Belgischen Staat,sblatt zu verüffentlichen ist

11

*12209548*

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/12/2012 - Annexes du Moniteur belge

, r MOD 3.2

: t

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/12/2012 - Annexes du Moniteur belge

KAPITEL Ili: VERWALTUNG

Artikel 10: Verwaltungsrat und Zusammensetzung

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Kassierer besteht. Diese Verwaitungsratsmitglieder werden durch die Generalversammlung gewâhit. Das Verwaitungsmandat ist unentgeitlich und von unbestimmter Dauer, Das Mindestafter der Mandatare ist der Geselzgebung angepasst.

Artikel 11: Befugnisse

Der Verwaltungsrat kann zu seinen Sitzungen andere Personen als Berater hinzuziehen. Der Verwaltungsrat ist mit den weitestgehenden Befugnissen (Verwaltungs- und Verfügungsrechte) ausgestattet urn aile Geschâfte zu tâtigen und ah Magnahmen zu treffen, welche die Vereinigung angeherL Der Verwatungsrat geht mit der Wehmehmung seiner Mandate keinerlei personliche Verpflichtungen em.

Artikel 12: Haushaltsplan

Die Haushaltspiâne, Rechnungen, Inventare und Bilarezen werden durch den Verwaltungsrat aufgestellt überschüsse aus der Tâtigkeit der Vereinigung werden nur für satzungsgernage Zwecke verwendet Den Mitgliedem stehen keine Anteile an den überschüssen zu. Es darf keine Persan durch Verwaltungsaufgaben, die dom Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhâltnisnelig hohe Vergütungere begünstig werden..

Artikel 13: Geschâftsordnung

Der Verwaltungsrat gibt sich seine Geschültsordnung selbst Er kann jedenfalls jederzeit durch den Vorsitztenden einberufen werden, wenn die Interessen der Vereinigung dies erfordem.

KAPITEL IV: VERTRETUNG/HAFTUNG

Artikel 14: Vertretung

Der Vorsitzencle wird dazu bestimmt, die Vereinigung Dritten gegenüber zu vertreten. Der Vorsitzende kann jedoch diesbezüglich durch den Stelivertretenden Vorsitzenden vertreten werden. Für die Abwickiung der Kontengeschâfte sind der Vorsitzende, der Stellvertretencle Vorsitzende, der Kassierer sowie der Schriftführer einzeln unterschriftberechtigt.

Artiket 16: Haftung

Unbeachtet der allgemeinen, geset2lichen Bestimmungen Ober Rechte und Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigung ohne Gewinnerzieiungsabsichten unterliegen die Verwaftungsratsmitglieder nicht der persünfichen Haftung.

KAPITEL V: GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 16: Generalversammlung

Die Generalsversammlung beschfiegt über folgende Punkte:

- die Ânderung der Satzungen

- die Emennung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder

- die Verabschieelung der Haushaltsplâne und Rechnungen

- die Aufitisung der Vereinigung

- die Aufnahme eines Mitglieles

- der Ausschluss elfes Mitgliedes

- die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialen Zweck

- die Verwendung der Güter lm Faite der Aullüsung der VoG

- aile Pâlie, welche durch die Statuten vorgeschdeben werden.

Von jeder Generalversammlung wird ein Protokoll erstellt, welches insbesondere die Beschlasse der

Generalversammlung festhâlt Das Protokoil wird durch den Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnet

Artikel 17: Einberufung

Die ordentliche Generalversammlung wird mindestens einmal pro Jahr abgehaften. Die Einladung zur

Generalversammiung erfolgt mindestens acht Tage lm Vorraus. Weitere Versamrniungen Kunnen einberufen

werden, wenn der Verwaltungsrat dies lm Interesse der Vereinigung für erforderlich Mit.

Artikel 18: Beschlüsse

Auger in den durch das Gesetz und dessen Satzungen auscirücklich vorgesehenen Füllen, werden die

Beschlüsse mit einfacher Stimmmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst

Artikel 19: Prolokoliregister

Das Protokollregister wird am Sitze der Vereinigung aufbewahrt, wo aile interessierten Personen vorn Inhalt

desselben Kenntnis nehmen ktinnen.

Artikel 20: Jahresabschluss

Das Geschâftsjahr beginnt allerlich am ersten Januar und endet am einuncldreissigsten Dezember des

folgenden Jahres.

Artikel 21: Befugnisse

Bei vorzeitigem Auscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes künnen die restlichen

Verwaltungsratsmitgiieder eine vorlauflge Ersatzvvahl vomehmen. Die nâchste darauffolgende

Generalversammlung schreitet dann zur definitven Emennung.

Dom Belgischen Staat.sbtatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/12/2012 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Teiï B : Fortsetzung

KAPITEL VI: STAZUNGSÂNDERUNGENIAUFLOSUNG

Artikelt 22: Auflbsung

Die Vereinigung kann gemâll der geseteichen Bestimmungen und Formerfordemissen aufgeldst werden. Ire Falie der wie im Gesetz vorgesehenen Auffbsung der Vereinigung, bat die Generalversammiung einen oder mehrere Liquidatoren sowie deren Befugnisse zu bestimmen, im Faite der gerichtlichen Auflbsung der Vereinigung, bezeichnet das Gericht einen oder rnehrere Liquidatoren. lm Faite amer gewoliten oder gerechtlichen Auflbsung der Vereinigung, geht das Nettoergebnis nach Abzahlung der Schulden sowie der Tilgung der Lasten und 'Inter Berüchsichtigung der durch das Gesetz geregelten Bestimmungen bezüglich der erhaltenen Subsitlien, sowie des Gesetz vom neunzennhunderteinundzwanzig, auf eine Einrichtung mit vergreichbarer Ziesetzung, die ihren Sitz im Tâtigkeitsbereich bat, über,

Artikel 25: Satzungsânderungen:

Die Mitgiiedschaft bringt die Unterwerfung unter die gegenwürtige Satzungen und die Beschlüsse der Generalversammlung mit sich. Die Satzungen kinnen nur auf einer ausserordentlichen Generalversammlung gwttg abgeândert werden_

KAPiTEL VII: Zusammensetzung

Artikel 23: Gründungsversammlung

Folgende Personen gründen am 10.11.2009 die ARTist VoG:

Hermann Annick, Deidenberg

Schneider Michael, Deidenberg

Casaleiro Sven, Deidenberg

Schommer Martin, Bom

Lenz Roland, Heppenbach

Der neue Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzende:

Annick Hermann, geboren in Malmedy ani 10. April 1980, wohnhaft Deidenberg, Wolschebach 10 in 4770

Amel, Musildehrerim

Stellvertredender Vorsilzende:

Schommer Martin, geboren in Malmedy am 16. Oktober 1985, wohnhaft Som, in der Brecht 9/K/1 in 4770 '

Amet, Musiklehren

Schriftführer.

Lenz Roland, geboren in Malmedy am 11. Oktober 1970, wohnhaft in Heppenbach, Molkereiweg 7 in 4771

" Ante Leitender Ange.stellter;

" Kassierer:

- Schneider Michael, geboren in Sankt Wh am 19. August 1977, wohnhaft Deidenberg, Wolschebach 10 in

4770 Amel, Musiklehren

Alle sind beigischer StaatSangehtirigkeit.

, Se getâtigt und unterschrieben zu Deidenberg am 12. Dezember 2012.

Schlussbestimming

Das Gesetz vorn siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhunclerteinunclzwanzig und dessen Abânderungen sind für all das maagebend, was in den vorliegeriden Satzungen nicht vorgesehen ist. Sa getütigt und unterschrieben zu Deidenberg am 12. Dezember 2012,

Bitte eur der fetzten Seite des IiiB angeben Auf der vorderseite: Name und Eigenschaft des betnitundenden Notes oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite Name und tinterzeicimung.

Coordonnées
ARTIST

Adresse
DEIDENBERG 11 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne