ASRO CLEAN AG

Divers


Dénomination : ASRO CLEAN AG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 847.829.092

Publication

08/11/2013
ÿþCopie à publier aux annexes du Moniteur belge

après dépôt de Fac

-gegt bei der Kanzlet



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MOD WORD 11.1

29 -10- 2013

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der Greffier

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W d'entreprise 0847.829.092 Dénomination

(en entier) : ASRO CLEAN

(en abrégé) :

Forme juridique : Aktiengesellschaft

Siège : Textilstrasse 15 - 4700 EUPEN

(adresse complète)



Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/11/2013 - Annexes du Moniteur belge

Objet(s) de l'acte :Rücktritt Verwatter

Aus dem Bericht der ausserordentiichen Generalversammiung, die am 18. Oktober 2013 am, Gesellschaftssitz tagte, geht folgender Beschluss hervor.



Die Generalversammlung beschlieflt einstimmig, und bestâtigt fails erforderlich, folgenden Beschluss:

-Den Rücktritt des Herrn Guy Putters wohnhaft in 4720 KELMIS  Brandehoevef 24, als Verwalter der' Gesellschaft rückwirkend zum 31. Juli 2011

lhm wird Enilastung mit der nâchsten aligemeinen Generalversammlung erteilt.

Astrid Heinen

Delegierte Verwalterin











Mentionner sur la dernière page du Volet B Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir.de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

09/04/2013
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zuj', ' Ausfertigung, die na in den Anlagen zuur MDD W OR011.1

nte,r}eguhgÿ desl3xkunde beier Kanzlei elg4,çeén " eaetsbiatt-xivvesefeit4i+rhen sst

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

130 5371

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Elnternehrrserrsnr. : 0847.829.092

Gesetfschaftsname

(vod a+r,escl;nelx..; . ASRO CLEAN AG

íebgekuzn

Rechtsforrn : AktiengesellsEtaft

Sstz _ 4700 Eupen, Textilstra43e 15

; fisotsz~;ldlae adsessf

Gerenstand

der Ur}<unde Aul3erordentlicfie Ve:rwaitungsratesitzung - Entlassung - Ernennung

Auszug aus dem ProtokoH der AuRerordentliche Verwaltungsratssitzung vom 13. Februar2013:

1) Herr Guy Putters tritt von seinem Mandat ais delegierter Verwalter zurück und blelbt Verwalter der

Geseilschatt.

Herr Rager Heinee übernimmt das Mandat des delegierten Verwalters und tritt ale President des

Verwaltungsrates zurück.

Neuer President des Verwaltungsrates wird Herr Heribert Ossemann.

Die Mandate werden für eine Dauer von 6 Jahren festgelegt und Enden sourit unmittelber nach der allgemeinen Genera1versammlung des Jahres 2019.

Die Herren Guy Putters, Roger Heinen und Heribert Ossemann nehmen Ihr Mandat an.

2) Der Verwaltungsrat beschliesst den Gesellschafissitz zu verlegen. Der neue Gesellschaftssitz ist Textilstrasse 15 in 4700 EUPEtd,

FOr gleichlautenden analytischen Auszug

(Gez.) Jean-Marie Jakubowski,

Noter.

Akte und Dokumante die gleichzeitig mit gegenwartigem Auszug bei der Gerichtsschreíberei hinterlegt.

werden :

Ausfeertigung des Protokolfs

Pafi . iwf Gor Meer; Selle dr';. Taris rs nrrgebs;r, Auf der VorderseTtc " NBr?rN und e{ges~srcYrel.' des Aeurksrndrsnden Nolqrs oder der

Personers, die dan: esmèchli;}t sind. dis itrr+stische Persün

r}riiterr gegç-n¬ ibrr verfrVferr

AAe.d der Rs:icisseïte " ;Same und i6nier~Cnsrif

14/08/2012
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist

G:" :..,~Il,3r,haftenalree . ASRO CLEAN AG

;Gch;e,form Aktiengeselischaft

° rw Textilstrasse 13 - 4700 EUPEN

...?i...,.1-nsrr © 8~~- ó~`3 . (OS,D_

Garx=nst.erid Gründung

der tJrkLinde

Aus einem am 30, Juti 2012 durch Noter Jean-Marie .JAKl1BOWSKI in Eupen aufgenornmen, im Wege der Einregistrierung, Protokoü der Gesellschafter ergibt sich:

ARTIKEL 1

Die Gesellschaftsbezeichnung lautet,  ASRO CLEAN AG " Aktien-tgesellschaft.

ARTIKEL 2

Der Gesellschaftssitz ist in Eupen, Textilstrasse, 13

Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates, der im Belgischen Staats-anzeiger zu verf ffentlichen ist, kann der Geselhschaftssitz an jeden anderen beliebigen Ort in Belgien ver-'legt werden, Auf einfachen Beschluss des Verwaltungs-'rates kann die Geselischaft Agenturen, Verwaltungssitze oder Niederlas-Isungen sowohl in Belgien als auch im Ausland errichten.

ARTIKEL 3

Die Gesellschaft hat folgenden Gegenstand :

Tankinnenreinigungsanlagen

LINV Reinigung

Lagerung von Lebensmittel und sonstige Erzeugnisse

Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, industriellen, mobilarischen und immobilierischen Operationen tatigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesell-schaftsgegenstand ver-'bunden oder zugeherig sind oder die das Verwirklichen disses Gesellschattsgegenstandes begûnstigen.

Die vorstehende Aufzshlung ist nicht begrenzend, social?, die Geselischaft aile Handlungen ausf0hren kann, die zur Verwirklichung ihres gesamten ader tells ihres Gegenstandes beitragen kennen.

Die Gesellschaft kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien, ais auch im Ausland verwirklichen, in jeder Form und in jeder Art und Weise, die sie für angemessen helt.

ARTIKEL 4

Die Gesellschaft wird ftir Bine unbestimmte Dauer ge-'gründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr

eventueh les Auflesungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5

Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf zweihundertausend Euro (200.000,00 E); es wird vertre-+ten durch zweihundert (200) Aktien, ohne Bezeich-nung eines Nominal-wertes. Dieses Kapitat ist ganzlich ge-,zeichnet und teilweise freigemacht. Jelle Aktie entspricht einem/weihunderistel (1/200) des Gesethschafts-tvermegens.

1m Felle der Kapitalerhóhung durch Bareinlage wird das durch Artikeln 592 und folgenden des Gesetzbuches über Gesellschaften vorgesehe'ne Vorzugsrecht Anwendung finden.

ARTIKEL 6

Die Aktien sind Namensaktien.

Die Namensgeschaftsanteite werden dargestellt durch aine Eintragung auf den Namen in den Registers der

Gesellschaft.

ARTIKEL 7

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/08/2012 - Annexes du Moniteur belge "

IMINOS

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

Gegenüber der Gesellschaft sind die Aktien unteilbar. Die Gesellschaft kann die sich auf die Gesellschaft bezie'henden Rechte aufheben wenn bezüglich des Eigentums, der NutznieI ung Oder des hackten Eigentums Beanstandungen be-istehen.

Die Eigentümer, Gleubiger und Schuldner, bei denen die Aktien in Pfand gegeben sind, sind gehalten sich durch einen gemeinsamen Bevollmechtigten verfreten zu lassen Und mussen die Gesellschaft devon in Kenntnis setzen.

1m Falle des Vorhandenseins der Nutzniellung und mangels Bezeichnung eines gemeinsamen Bevollmechtigten, wird der nackte Eigentümer gegenüber der Gesellschaft durch den Nutzniefler vertreten.

ARTIKEL 8

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen erheht oder verringert werden durch eine

Entscheidung der Generalversammlung, die tinter den Bedingungen eiher Safzungsenderung entscheideL

ARTIKEL 9

Die Gesellschaft wird durch einen Verwaltungsrat vestreten, der sich aus mindestens drei Mitgliedern, Aktionere oder nicht, zusammensetzt. Die Mandate enden sofort nach der ordentlichen Generaleversammlung des Jahres ihres Ablaufs.

Wenn die Gesellschaft jedoch nur durch zwel Gesellschafter gegründet ist oder, wenn, bel der Generalversammlung, festgestellt wurde, dal3 die Gesellschaft nunmehr aus zwei Aktioneren zusammengestelit ist, darf der Verwaltungsrat sich auf lediglich zwel Verwalter begrenzen.

Diese Begrenzung auf zwei Verwalter darf bestehen bis zu der ordentlichen Generafversammiung, bis aus irgendweichen rechtiichren Festsiellungen folgt, dais die Gesellschaft sich aus mehr als zwel Aktioneren zusammenstellt.

Wenn eine moralische Person als Verwalter emannt ist, dart sie, zwecks Ausebung ihrer Funktion, sich vertreten lassen durch ihren eigenen Verwaltungsrat oder durch eine Bevollmechtigten acier noch zwecks diesbezüglicher Vertretung, eine natürliche Persan ernennen.

Die Verwaltungsratmitglieder und der eventuelle Kammis-sar werden durch die Generalversammlung der Aktionere ernannt, die deren Anzahl und die Dauer ihrer Mandate festsetzi. Die Generalversammlung kann zu jeder geit die Verwaltungs-ratmitglieder abberufen. Sie sind wiederwehlbar.

AuEEer bei Wiederwahl derfen die Mandate der Verwal-'tungsratmitglieder die Douer von sechs Jahren Und die Manedate der Kommissare die Dauer von drei Jahren nicht übereschreieten.

ARTIKEL 10

Der Verwaltungsrat %ehit innerhalb seiner Mitglieder einen Vorsitzenden um die Versammlungen des Verwaltungsrates und die der Generalversammlung zu letten. Soulte der Vorsitzende verhindert sein, wind sein Veretreier durch die anderen anwesenden Verwaltungsratmitgtieder gewehlt,

ARTIKEL 11

Der Verwaltungsrat trilt so oft zusammen, wie die Interessen der Gesell-'schaft es erfordern und zwar auf Antrag eines Verwaltungsratmitgliedes. Die Versamm-'lungen werden an dem in der Einiadung angegebenen Ort abgehaiten.

Jedes verhinderte Verwaitungsratmitglied kann schrifr'lich, per E-Mail oder Telefax einem seiner Kallegen des Verwaltungsrates Volimacht eiteilen, ihn zu vertreten und an seiner Steile an den Abstimmungen tellzunehmen. Jedoch kann hein Verwaletungsratmit-'glied über mehr als zwei Stimmen verf igen, eine für sich selbst und eine für den Vallmachtgeber.

Die Beschiüsse des Verwaitungsrates werden mit einfa-cher Stimmenmehrheit gefaBBt.

ARTIKEL 12

Die Beratungen des Verwaltungsrates werden festgehalten in Protokollen, die mindestens durch die Mehrheit der Miteglieder, die an den Beratungen teilgenomemen haben, untenschrieben werden.

Die Abschriften die bei Gericht acier anderswo vorzute-'gen sind, werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates acier durch zwei Verwaltungsratmtt-'glieder oder aber durch das gescheftsführende Verwaliungsratmltglied unter-'schrieben.

ARTIKEL 13

Der Verwaltungsrat ist mit den weitgehendsten Befugnisesen ausgestattet, um alle Verfügungs- und Verwaltungshandelungen, die die Gesellschaft 1m Rahmen ihres Gesellschafts-gegen-istandes interessieren, vorzunehmen.

lm Rahmen der ihm zugeteilten Kompetenz, trifft der Verwaltungsrat seine Entscheidungen gemak den in den gegenewertigen Satzungen vorgesehenen Beschluí3-fehigkeits- und Mehrheitsbedingungen.

Alles was auf Grund des Gesetzes oder der gegenwertigen Satzungen nicht ausdrecklich der Generalversammlung vorbe-halten ist, liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates.

ARTIKEL 14

Der Verwaltungsrat kann die tâgliche Gescheftsführung einem oder mehreren seiner Mitglieder, einem oder mehreren Direktoren, oder einem oder mehreren Prokuristen übertragen und bestimmte Befugnisse der teglichen Geschetts(ührung jeder anderen Person übertragen, die wiederum selbst, tinter ihrer eigenen Verantwortung diese Vollmachten übertragen kann. Der Verwaltungsrat ist befugt dle Vergetungen festzule-'gen, die er mit der Ausübung dieser Vollmachten übertregt.

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ARTIKEL 15

Ungeachtet der Ausübung der in vorstehendem Artikel vorgesehenen Über-tragungen, muss jede die Gesellschaft verpflichtende Urkunde und alle Befugnisse oder Vollmachten, um gültig zu sein durch zwei Verwaltungs-eatmitglieder untenschrie-?ben sein, die demnach befugt sind die Gesellschaft vor Gericht oder in allen Urkunden zu vertreten und die sich gegenüber Dritten nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Verwaltungsrates auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 16

Bei jeder Ernennung entscheidet die Generalversammlung, ob das Mandat des Verwaltungsratmitgliedes durch eine variable oder feststehende Vergütung zu Lasten der allgemeinen Kosten entlohnt wird. Sie kann den Verwattungsratmitglie-dern auch Anwesenheitsgelder zu Lasten der allgemeinen Kosten zuerkennen. Die Generalver-sammlung kann auch bestim-men, dal das Mandat des Verwaltungsrat'mitgliedes unentgett-'lach ausgeübt wird.

ARTIKEL 17

Die Überwachung der Gesellschaft geschieht gente. den gesetzlichen Bestim-mungen.

ARTIKEL 18

Die jáhrliche Generalversammiung trilt von Rechtswegen, jedes Jahr, am ersten Freitag des

Monats Juni um zehn Uhr zusam-Imen.

Soulte dieser Tag ein Feiertag sein, trilt die Versarnm-*iung am nachstfolgenden Tag um die gleiche Uhrzeit zusammen.

Sowohl die ordentliche als auch die aulierordentliche Generalversammlung treten im Bezirk des Geseltschaftssitzes zusammen und zwar am Gesellschaftssitz selbst oder an dem In den Einladungen vorgesehenen Ort. Bel der Sitzung kinnen die Versamm-'lungen durch den Verwaltungsrat bis zu vier Wochen nach festgeleg-'tem Datum verschoben werden,

Die Einladungen zu den Generalversammlungen erfolgen gem den Bestimmun-Igen des Artikels 533 des Gesetzbuches über Geselhschaften.

ARTIKEL 19

Jeder Aktionár kann sich bei der Generalversammiung durch einen Sonderbe-voit-'màchtigten, der seibst Aktioner ist, vertreten lassen. Die Unfehigen und die juristischen Perso-men werden gültig durch ihre Vertreter oder gesetzlichen Organe vertreten. Jede Aktie gibt Anrecht auf eine Stimme.

Jede Generalversammiung wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungs-'rates geleitet und bei dessen Abwesenheit durch seinen wie in Artikel 10 bezeichneten Vertreter.

ARTIKEL 20

Das Gescheftsjahr beginnt am ersten Jan uar und endet am einunddreiRigsten Dezember eines leden

Jahres.

ARTIKEL 21

Der durch die Erfolgsrechnung ausgewiesene Oberschuss, nach Abzug der allgemeinen Kosten gleich welche Art, der Soziallas-'ten und erforderlichen Ab-schreibungen, stept den Reingewlnn der Gesellschaft der. Von diesem Gewinn werden jehrlich fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen.

Diese Entnahme ist nicht mehr verptlichtend, wenn due Reserve einiZehntel des Gesetlschafiskapitals erreicht hal.

Der Verwaltungsrat kann Zwischendividenden oder Anzah-llungen auf Dividenden bestimmen und verteilen. Disse Ent-'scheidung mul3 durch die nachste ordentiiche Generalversamm-lung der Aktionare mit besonderer Mehrheit ratifiziert werden.

ARTIKEL 22

lm Faite der Auflásung der Gesellschaft, aus gleich welchem Grunde, erfoigt die Liquidation durch die sich zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Verwaltungs-ratmitglie-'der, es sel denn, die Generalversammiung würde diesbezüglich eiven oder mehrere Liquidatoren emennen, deren Befugnisse und Bezüge sie festiegen würde.

Der positive Saldo der Liquidation wird auf die Aktio-nare 1m Verhaltnis der ihnen gehiirenden Aktien, die alle das gleiche Recht ha ben, verteilt.

ARTIKEL 23

Für alles was in den gegenwertigen Satzungen nicht vorgesehen ist, wird sich auf das Gesetzbuch über

Geselischaften bezogen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug: gezeichnet Jean-Marie JAKUBOWSKI, Noter,

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwertigem Auszug bal der Gerichtsschreiberei hinterlegt

werden :

- Ausfertigung des Protokolls.

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13/05/2015
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'1 j1,=; Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen S " . : n ist

Unternehmensnr. 0847.829.092

Geselischaftsname

(voll aus;eschr<EbFn) _ Asro Clean AG

{aboekurztl

Rechtsform : Aktiengeselischaft

Sitz 4700 Eupen, Textilstraf3e 13

(voEstand,ç,Je adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Kapitalerháhung - Statutenanpassung

Aus einero am 24. April 2015 durch Noter Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommen, im Wege der Registrierung, Protokolt einer Generalversammlung der Aktionâre ergibt sich:

Erhiihung des Kapitals Csber 200.400,04 Euro, urn es von 200.440,00 Euro au4 400.040,00 Euro zu erheben durch Einbringung von Sacheinlagen und mit Sctiaffung von zweihundert (200) neuen Aktien.

infolge dieser Einbringung wird der Text des Artikels 5 der Statuten wie foigt zu ersetzen:

.Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf vierhunderttausend Euro (400.000,00 E); es wird vertreten durch vierhundert (400) Aktien, ohne Bezeichnung eines Nominahwer'tes. Dieses Kapital ist gânzlich gezeichnet und teliweise freigemacht, Jede Aktie entspricht einemNierhundertstel (1/400) des Gesellschafts-vermdgens"

Die Schlussfolgerung des Berichtes des Betriebsrevisors lautet Wie folgt:

"In Ausführung von Artikel 602 des Gesetzbuchs über die Handeisgeseilschaften haben wir die durch den Verwaltungsrat der Aktiengeselischaft ASRO CLEAN AG ermittelte Bewertung von insgesamt 200.000,00 ¬ der gelegentlich der gegenwdrtigen Kapitalerháhung einzubringenden Sacheinlagen geprüft.

Das Gesellschaftskapital von augenblicklich 200.000,00 ¬ , vergegenwgrtigt durch 200 Aktien ohne Nennwert, betrüge nach der Kapitaterhdhung 400.000,00 E, dargestelit durch 400 Aktien ohne Nennwert, mit gleichen Rechten versepen und vollstindig freigemacht.

Unsere Prüfung umfasst samtliche Prüfungshandlungen, welche wir den gegebenen Umstgnden entsprechend für erforderlich hielten, bezüglich der Bewertung der Sacheinlagen.

Die Sacheinlagen bestehen aus Teilforderungen von Aktionârer .

Die einzubringenden Forderungen wurden durch den Verwaltungsrat der ASRO CLEAN AG zum Nennwert bewertet mit 15.000,00 E fur die Forderungen von Frau Astrid HEUSCHEN, von 15.000,00E für die Forderungen von Herrn Roger HEINEN, von 60.000,00 E für die Forderungen von Herrn Heribert OSSEMANN und von 110.000,00 E (Or die Forderungen der Aktiengesellschaft  Transport Roger HEINEN AG °, wie ausführlicher in unserem gegenwârtigen Bericht dargestelit.

Die durch den Verwaltungsrat vorgesehene ausschlief3lich vertragliche Vergütung für diese Sacheinlagen besteht in der Schaffung und Zuteilung an die Einbringer der Sacheinlagen von insgesamt 200 Aktien ohne Nennwert der begünstigten Gesellschaft, wovon 15 Aktien an Frau Astrid HEUSCHEN, 15 Aktien an Herrn Roger HEINEN, 60 Aktien an Herm Heribert OSSEMANN, und 110 Aktien an die Aktiengesellschaft " Transport Roger HEINEN " ausgegeben werden.

Die eingebrachten Teilforderungen gegen über der begünstigten Geseilschaft sind mit insgesamt 200.000,00 E richtig zum Nennwert ausgewiesen. Allerdings ist, wie in unserem Bericht ausführlicher dargestelit, die Werthaltigkeit dieser Forderungen, und scmit der Sacheinlagen, abhângig von der Sanierung der Ertrags- und

Finanztage der begünstigten Geselischaft, deren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 eine

Überschuldung ausweist.

Abschliel3end, nach dem Ergebnis unserer Prüfung, in Übereinstimmung mit den Prüfungsgrundsâtzen des Instituts der Betriebsrevisoren (IRE) im Fali von Kapitalerhbhungen durch Sacheinlagen,

A,fia e" dr der rti:'!r uaï s7 r. klrf dt=r VordersPitr? - Ala,rt^ +.0d Ergenschef1 dus L" eurk,rr,dep,.i.cn 'vot-trc odel c.~" Fe+sr,nen d:ts ciazu e.irrt£eYtrlpr .mn' riiE ;urfz`racl`e reisel Dette," gi4cnr3AC" r iü ;terfreC19

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Dan Belgischen 5taetsblatt tcrtsetaalten

bestâtigen wir unter Bedingung der Kontinuitat der Geseilschaft, wie im vorhergehenden Absatz begrOndet, Bass;

-die Beschreibung der Sacheinlagen mit der erfordertichen Genauigkeit, sowie übersichtlich erfoigte;

-die Bewertung der Sacheinlagen mit insgesamt 200.000,00 E nach den gesetrJichen Bestimmungen erfolgte, den allgemein anerkannten, betriebswirtschaftlichen Grundsâtzen entspricht und die so ermittelte Wertschâtzung nicht niedriger ist als der Pariwert der zu deren Vergûtung auszugebenden 200 Aktien.

Eine Stellungnahme bezûglich der Rechtmi;lligkeit und Angemessenheit der gegenwârligen Transaktion ist nicht Bestandteil unseres gegenwârtigen Auftrags."

FOr gleichiautenden analytischer Auszug:

gezeichnet Jean-Marie JAKUBOWSKI, Notar,

Gleichzeitig hinterlegt : Ausfertigung, Bericht des Betriebsrevisor und die Koordinierung der Statuten.

B" itG .-iG( dei telziel' ÇS" Ír' Q?5 !<.11n E, .a1m;.c7C6, Atst VnrrfNrsr_-!tp 'SsGr" : .,er M yr`6nsC+'ai( CrE3 bBUikLY.denUc"." Nuills ede!' der

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Coordonnées
ASRO CLEAN AG

Adresse
Sitz 4700 Eupen, Textilstraf3e 13

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne