AURERE

Divers


Dénomination : AURERE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 464.180.038

Publication

19/12/2014
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlel in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verijffentlichen ist

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Gesellschaftsname : "CASA C. - Expertisen"

Rechtsforel: Aktiengesellschaft

Sitz : 4700 EUPEN, Hisselsgasse 81

Unternehmensnr : 0464180038

Gegenstand ABÂNDERUNG DER GESELLSCHAFTSBEZEICHNUNG - VERLEGUNG

DES GESELLSCHAFTSSITZES - NEUFASSUNG DER STATUTEN -

RIÜCKTRITT UND ERNENNUNG DES VERWALTUNGSRATES

der Urkunde :

Aus einet Urkunde getàtigt vor Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar in Eupen, am 26. November 2014,

mit folgendem Vermerk  Enregistré à Malmedy, le 5 décembre 2014, Vol. 439, Fol. 092, Case 0014, sept rôles,

sans renvoi, Reçu: 50,00 E, Le receveur", gehen folgende Beschlüsse hervor :

ABÂNDERUNG DER GESELLSCHAFTSBEZEICHNUNG

Die Generalversammlung beschliel3t einstimmig die Gesellschaftsbezeichnung von "CASA C. - Expertisen";

in "AURERE" abzusndern und dementsprechend den ersten Absatz des Artikels 1 der Statuten zu streichen:

und durch folgenden Text zu ersetzen :

"Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "AURERE", Aktiengesellschaft.".

VERLEGUNG DES GESELLSCHAFTSSITZES

Die Generalversammlung beschliegt einstimmig den Sitz der Gesellschaft von 4700 EUPEN, Hisselsgasse'

81, nach 4700 EUPEN, Schsnefelderweg 105, zu verlegen und dementsprechend den ersten Absatz des

ursprünglichen Artikels 2 der Statuten zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen

"Der Gesellschaftssitz ist in 4700 EUPEN, Schônefelderweg 105.".

NEUFASSUNG DER STATUTEN

Ferner besehlielit die Generalversammlung einstimmig nachstehende Neufassung der Statuten vorzuneh

men in dies im Hinblick auf die verschiedenen vormaligen und soeben erfoigten Statutenanpassungen sowie im

Rahmen des Gesetzbuches über Gesellschaften (Code des Sociétés) :

ARTIKEL 1

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung  AURERE", Aktiengesellschaft.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verïiftentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Aktiengesellschaft" oder die Abkürzung "A.G." sowie

die Eintragungsnummer beim Register der Juristischen Personen, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz

des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten,

' ARTIKEL 2

Der Gesellschaftssitz ist in 4700 EUPEN, Schdnefelderweg 105.

Durch einfachen Beschluf3 des Verwaltungsrates, der im Belgischen Staatsanzeiger zu verôffentlichen ist,. kann der Gesellschaftssitz an jeden anderen beliebigen Ort in Belgien verlegt werden. Auf einfachen Beschlul3 des Verwaltungsrates kann die Gesellschaft Agenturen, Verwaltungssitze oder Niederlassungen sowohl in Belgien als auch im Ausland errichten.

ARTIKEL 3

Die Gesellschaft hat als Gegenstand :

1/ Das Immobiliengeschâft (promotion immobilière), den An- und Verkauf, die Vermittlung, Verwaltung und Vermietung von Mobilien und immobilien jeglicher Art, sowie die Beratung und Verwaltung von Gesellschaften, an denen sie unmittelbar beteiligt ist, oder die mit dem Gesellschaftsgegenstand in Verbindung stehen, sowie alle Tétigkeiten eines Immobilienverwalters (Syndikus) im Rahmen des Artikels 577 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches;

2/ Die Beratung und Vermittlung von Bauunternehmen, AuI en- und Innenarchitekten und Subunternehmem im Bau- und Immobilienbereich, sowie die Vermittiung von Vertragen jeglicher Art.

3/ Die Planung und Projektkonzeption, Beratung im Baubereich sowie Unterhaits- und Umzugsarbeiten.

4/ Die Erstellung von Wertgutachten als Immobiliensachversténdiger sowie von Urbanisations- und Infrastrukturproj ekten.

Die vorstehende Aufzshlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrénkend und ist im weitesten Sinne auszulegen, sodass die Gesellschaft aile Handlungen ausführen kaan, die zur Verwirklichung ihres gesamten: oder eines Teiles des Gegenstandes beitragen kônnen.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -19/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, industriellen, mobilarischen und immobilarischen Operationen tatigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftsgegenstand verbunden oder zugehürig sind oder die das Verwirklichen dieses Gesellschaftsgegenstandes begünstigen.

Die Gesellschaft kans ihren Gegenstand sowohl in Belgien, als auch im Ausland verwirklichen, in jeder Form und in jeder Art und Weise, die sie far angemessen halt.

ARTIKEL 4

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5

Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf zweiundsechzigtausend Euro (62.000,00 ¬ ); es wird vertreten durch zweihundertfünfzig (250) Aktien, ohne Bezeichnung eines Nominaiwertes. Jelle Aktie stellt ein/Zwei-hundertfünfzigstel (1!250) des Gesellschaftsvermvgens dar. Dieses Kapital ist ganzlich gezeichnet und vollstandig freigemacht worden.

im Falie der Kapitalerhühung durch Bareinlage wird das durch Artikel 592 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften vorgesehene Vorzugsrecht Anwendung finden.

ARTIKEL 6

Die Aktien sind Namensaktien. Sie sind in dem am Sitz der Gesellschaft geführten Register eingetragen. ARTIKEL 7

Gegenüber der Gesellschaft sind die Aktien unteilbar. Die Gesellschaft kann die sich auf die Gesellschaft beziehenden Rechte aufheben wenn bezüglich des Eigentums, der Nutzniel&ung oder des nackten Eigentums Beanstandungen bestehen.

Die Eigentümer, Glaubiger und Schuldner, bei denen die Aktien in Pfand gegeben sind, sind gehalten sich durch einen gemeinsamen Bevollmachtigten vertreten zu lassen und mussen die Gesellschaft davon in Kenntnis setzen.

lm Falle des Vorhandenseins der Nutznieffung und mangels Bezeichnung eines gemeinsamen Bevollmachtigten, wird der nackte Eigentümer gegenüber der Gesellschaft durch den Nutzniefrer vertreten. ARTIKEL 8

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen erhdht oder verringert werden durch eine Entscheidung der Generaiversammlung, die unter den Bedingungen einer Satzungsanderung entscheidet, ARTIKEL 9

Die Gesellschaft wird durch einen Verwaltungsrat vertreten, der sich aus mindestens drei Mitgliedern, Aktionaren oder nicht, zusammensetzt. Die Mandate enden sofort nach der ordentlichen Generalversammlung des Jahres ihres Ablaufs.

Wenn die Gesellschaft jedoch nur durch zwei Gesellschafter gegründet ist oder, wenn bei der Generalversammlung festgestellt wurde, dass die Gesellschaft sich nur mehr aus zwel Aktionaren zusammenstellt, dart der Verwaltungsrat sich auf lediglich zwei Verwalter begrenzen.

Diese Begrenzung auf zwei Verwalter dart mit allen Rechtsmitteln bestehen bleiben bis zur nâchsten ordentlichen Generalversammlung, die der Feststellung foigt, dass die Gesellschaft sich aus mehr als zwei Aktionaren zusammenstellt.

Wenn eine moratische Person als Verwalter ernannt ist, dart sie zur Ausübung ihrer Funktion, sich entweder durch ihren eigenen Verwaltungsrat oder durch einen Bevollmachtigten vertreten lassen oder aber zwecks diesbezüglicher Vertretung, eine natürliche Person emennen.

Die Verwaltungsratmitglieder und der eventuelte Kommissar werden durch die Generalversammlung der Aktionare emannt, die deren Anzahi und die Dauer ihrer Mandate festsetzt. Die Generalversammlung kann zu jeder Zeit die Verwaltungsratmitglieder abberufen, Sie sind wiederwahlbar.

Auf3er bei Wiederwahl dürfen die Mandate der Verwaltungsratmitglieder die Dauer von sechs Jahren und die Mandate der Kommissare die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.

ARTIKEL 10

Der Verwaltungsrat wahlt innerhalb seiner Mitglieder einen Vorsitzenden urn die Versammiungen des Verwaltungsrates und die der Generalversammlung zu leiten. Sollte der Vorsitzende verhindert sein, wird sein Vertreter durch die anderen anwesenden Verwaltungsratmitglieder gewahlt.

ARTIKEL 11

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen, wie die Interessen der Gesellschaft es erforders und zwar auf Antrag eines Verwaltungsratmitgliedes. Die Versammlungen werden an dem in der Einladung angegebenen Ort abgehalten.

Jedes verhinderte Verwaltungsratmitglied kann schriftlich, per Telex, Telefax oder per Telegramra einem seiner Kollegen des Verwaltungsrates Volimacht erteilen, ihn zu vertreten und an seiner Steile an den Abstimmungen teilzunehmen. Jedoch kann kein Verwaltungsratmitglied über mehr als zwei Stimmen verfügen, eine für sich selbst und eine für den Voltmachtgeber.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaf3t.

ARTIKEL 12

Die Beratungen des Verwaltungsrates werden festgehalten in Protokollen, die mindestens durch die Mehrheit der Mitglieder, die an den Beratungen teilgenommen haben, unterschrieben werden.

Die Abschriften die bei Gericht oder anderswo vorzulegen sind, werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaltungsratmitglieder oder aber durch das geschaftsführende Verwaltungsratmitglied unterschrieben.

ARTIKEL 13

Der Verwaltungsrat ist mit den weitgehendsten Befugnissen ausgestattet, um alle Verfügungs- und Verwaltungshandlungen, die die Gesellschaft im Rahmen ihres Gesellschaftsgegenstandes interessieren, vorzunehmen.

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lm Rahmen der ihm zugeteilten Kompetenz, trifft der Verwaltungsrat seine Entscheidungen gemül3 den in den gegenwârtigen Satzungen vorgesehenen Beschlullffhigkeits- und Mehrheitsbedingungen.

Alles was auf Grund des Gesetzes oder der gegenwârtigen Satzungen nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten ist, liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates.

ARTIKEL 14

Der Verwaltungsrat kann die tügliche Geschâftsführung einem oder mehreren seiner Mitglieder, einem oder mehreren Direktoren, oder einem oder mehreren Prokuristen übertragen und bestimmte Befugnisse der tâglichen Geschüftsführung jeder anderen Person übertragen, die wiederum selbst, unter ihrer eigenen Verant-wortung diese Vollmachten übertragen kann. Der Verwaltungsrat ist befugt die Vergütungen festzulegen, die er mit der Ausübung dieser Vollmachten übertrâgt.

ARTIKEL 15

Ungeachtet der Ausübung der in vorstehendem Artikel vorgesehenen Übertragungen, muss jede die Gesellschaft verpflichtende Urkunde und alle Befugnisse oder Vollmachten, um gültig zu sein entweder vom Pràsidenten des Verwaltungsrates oder aber durch zwei Verwaltungsratmitglieder unterschrieben sein, die demnach befugt sind die Gesellschaft vor Gericht oder in allen Urkunden zu vertreten und die sich gegenüber Dritten nicht mit einervorherigen Genehmigung des Verwaltungsrates auszuweisen brauchen,

ARTIKEL 16

Bei jeder Ernennung entscheidet die Generalversammlung, ob das Mandat des Verwaltungsratmitgliedes durch eine variable oder feststehende Vergütung zu Lasten der ailgemeinen Kosten entiohnt wird. Sie kann den Verwaltungsratmitgliedern auch Anwesenheitsgelder zu Lasten der aligemeinen Kosten zuerkennen. Die Generalversammlung kann auch bestimmen, dass das Mandat des Verwaltungsratmitgliedes unentgeltlich ausgeübt wird.

ARTIKEL 17

Die Überwachung der Gesellschaft geschieht gem den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 18

Die jührliche Generalversammlung tritt von Rechtswegen, jedes Jahr, am ersten Freitag des Monats Juni um sechzehn Uhr zusammen,

Sallte dieser Tag ein Feiertag sein, tritt die Versammlung am nüchstfolgenden Tag um die gleiche Uhrzeit zusammen.

Sowohl die ordentliche als auch die auf3erordentliche Generalversammlung treten im Bezirk des Gesellschaftssitzes zusammen und zwar am Gesellschaftssitz selbst oder an dem in den Einfadungen vorgesehenen Ort. Bei der Sitzung kánnen die Versammlungen durch den Verwaltungsrat bis zu vier Wochen nach festgetegtem Datum verschoben werden.

Die Einladungen zu den Generalversammlungen erfolgen gemüf3 den Bestimmungen des Artikels 533 des Gesetzbuches über Gesellschaften.

ARTIKEL 19

Jeder Aktionâr kann sich bei der Generalversammlung durch einen Sonderbevollmâchtigten, der selbst Aktionâr ist, vertreten lassen. Die Unfâhigen und die juristischen Personen werden gültig durch ihre Vertreter oder gesetzlichen Organe vertreten. Jede Aktie gibt Anrecht auf eine Stimme.

Jede Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates geleitet und bel dessert Abwesenheit durch seinen wie in Artikel 10 bezeichneten Vertreter.

ARTIKEL 20

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreif3igsten Dezember eines jeden Jahres.

ARTIKEL 21

Der durch die Erfolgsrechnung ausgewiesene Überschuf3, nach Abzug der ailgemeinen Kosten gleich welcher Art, der Soziallasten und erforderlichen Abschreibungen, stellt den Reingewinn der Gesellschaft dar. Von diesem Gewinn werden jâhrlich fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen.

Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn die Reserve ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Verwaltungsrat kann Zwischendividenden oder Anzahlungen auf Dividenden bestimmen und vertellen, Diese Entscheidung mul3 durch die nâchste ordentliche Generalversammlung der Aktionâre mit besonderer Mehrheit ratifiziert werden.

ARTIKEL 22

lm Faite der Auflüsung der Gesellschaft, aus gleich welchem Grunde, erfolgt die Liquidation durch die sich zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Verwaltungsratmitglieder, es sel Benn, die Generalversammlung würde diesbezüglich einen oder mehrere Liquidatoren ernennen, deren Befugnisse und Bezüge sie festlegen würde.

Der positive Saldo der Liquidation wird auf die Aktionâre im Verhâltnis der ihnen gehárenden Aktien, die alle das gleiche Recht haben, verteilt.

ARTIKEL 23

Für alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, wird sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften bezogen.

RÜCKTR1TT UND ERNENNUNG DES VERWALTUNGSRATES

Infolge des Ablebens der Frau AUSSEMS-VRONEN Anna Maria nimmt die Generalversammlung den Rücktritt aller augenblicklich im Amt stehenden Verwaltungsratmitglieder an und erteilt ihnen Entlastung für ihr Mandat. Sie beschliellt ferner einstimmig einen neuen Verwaltungsrat zu emennen beziehungsweise die Mandate zu erneuern, wobei die Anzaht der Verwaltungsratmitglieder auf zwei (2) festgesetzt wird und diese Mandate für eine Dauer von sechs (6) Jahren übertragen werden auf :

- Herrn AUSSEMS Rudolf (NN 720102 117-81), wohnhaft in 4700 Eupen, Schánefeiderweg 105;

T

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -19/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

l

_ Frau AUSSEMS Brigitte (NN 691120 210-37), Ehefrau THISSEN Jean-Marc, wohnhaft in 4701 Kettenis,

Talstraffe 16/A;

die diese Mandate annehmen.

Das Mandat der Frau AUSSEMS Brigitte wird unentgeltlich ausgeübt.

Ferner ernennt der soeben neu ernannte Verwaltungsrat den vorgenannten Herm AUSSEMS Rudolf als

Prâsidenten des Verwaltungsrates sowie als geschàftsführendes Verwaltungsratmitglied, der diese Amter

annimmt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Generalversammlung.

02/07/2013 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2012, APP 07.06.2013, DPT 27.06.2013 13229-0508-012
10/07/2012 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2011, APP 01.06.2012, DPT 04.07.2012 12263-0273-013
25/01/2012
ÿþ ` f Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

~'rli I~ bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist



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Gesellschaftsnatne : "CASA C."

Rechtsform : Aktiengesellschaft

Sitz : 4700 EUPEN, Hisselsgasse 81

Untemehmensnr : 0464180038

Geqenstartd ABÂNDERUNG DER GESELLSCHAFTSBEZEICHNUNG - ERWEITERUNG DES GESELLSCHAFTSGEGENSTANDES - STATUTENANPASSUNG - VERLÂNGERUNG DER VERWALTUNGS- RATMANDATE

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt vor Jacques RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Siiz in Eupen, am 27. Dezember 2011, mit folgendem Vermerk  Registriert zwei Blatter ohne Zusatz in Eupen, am 9. Januar 2012, Band 200, Blatt 28, Fach 15, erhalten 25,00 ¬ , Der Hauptinspektor a.i. A.F. MOCKEL", gehen folgende Beschlüsse hervar

ABANDERUNG DER GESELLSCHAFTSBEZEICHNUNG

Die Generalversammlung beschfief3t einstimmig die Gesellschaftsbezeichnung von "CASA C." in "CASA C. - Expertisen" abzuândern und dementsprechend den Artikel 1 der Statuten zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen :

"Artikel 1 : Form und Bezeichnung

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "CASA C. - Expertisen", Aktiengesellschaft.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verpffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Aktiengesellschaft" oder die Abkürzung "A.G." sowie die Eintragungsnummer beim Register der Juristischen Personen, gefoigt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hal, beinhalten.".

ERWEITERUNG DES GESELLSCHAFTSGEGENSTANDES

Nach Voriesung des durch den Verwaitungsrat zur Erweiterung des Geselischaftsgegenstandes erstellten Berichts und Kenntnisnahme der Situation von Aktiva und Passiva der Gesellschaft, welche weniger als drei Monate zurückliegt beschlief3t die Generalversammlung einstimmig den Artikel 3 der Statuten wie foigt zu erganzen : "Die Gesellschaft hat ferner als Gegenstand die Erstellung von Wertgutachten als lrnmobilien-sachverstândiger sowie von Urbanisations- und infrastrukturprojekten.".

STATUTENANPASSUNG

Die Generalversammlung beschliet t einstimmig, die bestehenden zweihundertfünfzig (250) Inhaberaktien zu vernichten und diese durch zweihundertfünfzig (250) Namensaktien zu ersetzen.

Der Verwaitungsrat erhâlt die notwendige Voiimacht um die Vernichtung der Aktien vorzunehmen sowie zur Eintragung der Aktionâre im Gesellschafterregister.

Die Generafversammlung beschlief3t demzufolge die Statuten anzupassen und durch einen zusatzlichen Artikel 5bis zu ergânzen :

 ARTIKEL 5bis

Die Aktien sind Namensaktien. Sie sind in dem am Sitz der Gesellschaft geführten Register eingetragen.". RÜCKTRI`f T UND ERNENNUNG DES VERWALTUNGSRATES

Die Generalversammlung nimmt den Rücktritt aller augenblicklich im Amt stehenden Verwaltungsratmit-glieder an und erteilt ihnen Entlastung für ihr Mandat. Sie beschiielMt ferner einstimmig einen neuen Verwal-tungsrat zu ernennen beziehungsweise die Mandate zu erneuern, wobei die Anzahl der Verwaltungsratmit-glieder auf zwei (2) festgesetzt wird und diese Mandate für eine Dauer von sechs (6) Jahren übertragen werden auf :

- Herrn AUSSEMS Rudolf;

- Frau AUSSEMS-VRONEN Anna Maria; die diese Mandate annehmen.

Das Mandat der Frau AUSSEMS-VRONEN Anna Maria wird unentgettlich ausgeübt.

Ferner ernennt der soeben reu ernannte Verwaltungsrat den vorgenannten Herm AUSSEMS Rudolf als Presidenten des Verwaltungsrates sowie als geschaftsführendes Verwaltungsratmitglied, der diese Amter annimmt.

Für gleichiautenden analytischer Auszug : Jacques RIJCKAERT, assoziierter Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegi: Ausfertigung der Generalversammlung.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

-Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -25/01/2012 Anneeres iln Moniteur Helge

19/07/2011 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2010, APP 03.06.2011, DPT 10.07.2011 11295-0446-013
15/06/2010 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2009, APP 04.06.2010, DPT 09.06.2010 10165-0593-013
26/03/2009 : ME. - JAARREKENING 31.12.2008, GGK 13.03.2009, NGL 20.03.2009 09082-0155-014
11/07/2008 : ME. - JAARREKENING 31.12.2007, GGK 28.06.2008, NGL 07.07.2008 08369-0385-015
19/12/2007 : EU064583
27/06/2007 : EU064583
21/06/2007 : EU064583
28/07/2006 : EU064583
06/07/2005 : EU064583
25/06/2004 : EU064583
24/06/2004 : EU064583
21/11/2003 : EU064583
25/07/2003 : EU064583
25/08/2015 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2014, APP 05.06.2015, DPT 18.08.2015 15443-0466-013
20/06/2003 : EU064583
06/07/2001 : EU064583
11/01/2001 : EU064583
01/10/1998 : EU64583

Coordonnées
AURERE

Adresse
SCHONEFELDERWEG 105 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne