BECONEX

Divers


Dénomination : BECONEX
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 836.464.949

Publication

10/06/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 25.05.2013, NGL 05.06.2013 13155-0060-011
06/06/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 26.05.2012, NGL 31.05.2012 12141-0151-011
03/06/2011
ÿþOMM

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu vertiffentlichen ist Hinterfegr bei der Kantlei 1

des Handel^

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Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : BECONEX

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4730 Raeren, Neustrasse, 89

Unternehmensnr : Q e.3  I ` çi

Gegenstand GRUNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getatigt vor uns Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar, mit dem Amtssitz in Eupen, am 20. Mai 2011, noch nicht einregistriert, geht hervor dass Herr BECKER Herbert Hubert Karl, geboren zu Raeren, am 03. April 1946, belgischer Staatsangehdrigkeit, NN 460403-191-34, Ehegatte von Frau SCHUMACHER Ingrid, wohnhaft in 4730 Raeren, Neustrasse, 89 eine Handelsgesellschaft in der Rechtsforen einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet hat und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "BECONEX", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Ver6ffentlichungen messen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4730 Raeren, Neustrasse, 89. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschaftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veroffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten. ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand das technisch-kommerzielle Management, die diesbezügliche, Beratung und Entwicklung zum Gegenstand, insbesondere im Bereich der Aluminiumverarbeitung.

Die vorstehende Aufzahlung gilt nur beispielsweise und ist nicht ein-schrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicktung ihres Unternehmens zu begünstigen. " Sie kann alle industriellen, kaufmannischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflosungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird.festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfallt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/einhundert sechsundachtzigstel (11186) des Gesellschaftsverrnágens. ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschaftsanteile werden durch Herrn Herbert BECKER, vorgenannt, gezeichnet.

Jeder Anteil ist augenblicklich in Hohe von zwolftausendvierhundert Euro (12.400,00 ¬ ) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittet sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der CBC BANK in Eupen, unter der Nummer 732-0252380-37 hinterlegt worden. Die Erschienene erklirt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von zwï lftausendvierhundert Euro (12.400,00 ¬ ) verfügen kaan.

ARTIKEL 10.

Bille auf der letzten Selle des Teils B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/06/2011- Annexes du Moniteur belge

Die Geschdftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammiung eineet oder mehreren Geschdftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammiung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschdftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschdftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmàchtigten bestimmte Sondervollmach-'ten übertragen.

Ein Geschâftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12. "

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der

Gesellschaft erforderlichen Leistrings- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen,

sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer

verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder

Lohnempfángern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer

vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemal3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden

Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung statt und zwar am vierten Samstag des Monats Mai um elf Uhr.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufrerordentlich, gemal3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen

Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammiung nimmt Kennlnis vom Bericht der Geschdftsführung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erdrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zdhlt übt dieser die der Generalversammiung zufallenden

Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung,

werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreilFigsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschdftsführung das lnventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen

die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auflerdem erstellt die

Geschdftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschdftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildel den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

entnommen. Diese Entnahme . ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des

Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieI t.

Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelüst werden. lm Falie

der Aufl6sung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und

Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemass Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über

Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder. mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile.

Der verbleibende Überschuss wird, gemdss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Geseltschaftern verteilt.

ERNENNUNG-BEFUGNISÜBERTRAGUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet

ist, ist eine aufferordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig

beschlielMt:

1)den Herrn Herbert BECKER, vorgenannt, als Geschâftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen,

der dieses Amt annimmt.

2)keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tage um am 31. Dezember 2011 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am vierten Samstag des Monats Mai

zweitausendzwbif statt.

Für gleichiautenden analytischen Auszug :

Oem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fartsetzunq

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter

Wurde gleichzeilig hinierlegt eine Ausfertigung des Proiokolls der Generalversammlung

Bitte aut der letzten Seite des Teits B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dam berechtigt sind die iuritische Person Drilten gegentiber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
BECONEX

Adresse
NEUSTRASSE 89 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne