BELGER-GLAS

Divers


Dénomination : BELGER-GLAS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 427.095.849

Publication

05/09/2014
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MOD WORD 11.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zurn Belgischen Staatsblatt zu verifeffentlic" en ist



(abgekürzt) :

Rechtsform : Aktiengesellschaft

Sitz : Major-Long-Strasse 2- 4780 Sankt-Vith

(volstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Erneuerung Mandat der Verwaltungsratsmitglied

Die Generalversammlung beschliesst einstimmig der Mandat des Verwaltungsratsmitglied Herm Xavier' Vaisière, wohnhaft in 8035 Strassen (Luxemburg), Cité Pescher 8, mit Ein Jahr zu verlângen bis zum: Generalversammlung in 2015 und dies, mit rückwirkender Kraft, ab 31. Mai 2014, Die Besoldung für sein. Mandat betrâgt 1200 EUR pro Monet fest,

Gleichlautend Erldârkt

Carl-August Heinz Jeannette Heinz-Drayton

Verwaltungsratsmitglied Verwaltungsratsmitglied

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt eind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rücksette : Name und Unterschrift.

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Unternehmensnr. : 0427.095.849

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : Belger Glas

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31/07/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 30.06.2014, NGL 28.07.2014 14356-0192-015
17/12/2013
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffe hen ist

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U nternehmensnr. : 0427095849

Geseiischaftsname

(volt ausgeschrieben) : Beiger Glas

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

(abgekürzt)

Rechtsforen : Aktiengesellschaft

Sitz : Major-Long-Strasse 2 - 4780 Sankt-Vith

volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Emeuerung Mandat der Verwaltungsratsmitglied

Die besondere Hauptversammlung beschliesst einstimmig der Mandat des Verwaltungsratsmitglied Heron Xavier Vaisière, wohnhaft in 8035 Strassen (Luxemburg), Cité Pescher 8, mit Ein Jahr zu verlângem und dies, mit rückwirkender Kraft, ab 31. Mai 2013. Die Besoldung für sein Mandat betrégt 1.200 EUR pro Monat Eest.

Gleichiautend Erklèrkt

Carl-August Heinz Jeannette Heinz-Drayton

Verwaltungsratsmitglied Verwaltungsratsmitglied

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

05/07/2013
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentlichen ist







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Geselischaftsname

(vols ausgeschrieben) : BELGER-GLAS

Rechtsform : Aktiengesellschaft

Sitz : Major-Long-Strafre 2 - 4780 Sankt Vith

Unternehmensnr : 0427.095.849

Gegenstand NEUFASSUNG DER STATUTEN - ERNEUERUNG MANDATE DER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER

der Urkunde

Aus einer Urkunde getâtigt vor assoziiertem Notar Jacques R1JCKAERT in Eupen, am 12. Juni 2013, mit folgendem Vermerk  Registriert vier Bluter, ohne Zusatz in Eupen, am 20. Juni 2013, Band 203 Blatt 32, Fach 11, Erhalten 25,00 ¬ , der Hauptinspektor a.i. A.F. MOCKEL" gehen folgende Beschlüsse hervor :

ERSTER BESCHLUSS: NEUFASSUNG DER STATUTEN

Die Generalversammlung beschliefst einstimmig, auf Grund diverser Abânderungen und Anpassungen der Gesetzgebung, die Statuten vollst;3ndig neuzufassen wie folgt :

ARTIKEL 1

Die Gesellschaftsbezeichnung lautet: "BELGER-GLAS" Aktiengesellschaft, abgekiirzt

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und ieserlich die Worte "Aktiengesellschaft" oder die Abkürzung "A.G.", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beenhalten.

ARTIKEL 2

Der Gesellschaftssitz ist in 4780 Sankt-Vith, Major-Long-Stalle, 2.

Durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates, der im Belgischen Staatsanzeiger zu verflffentlichen ist, kann der Gesellschaftssitz an jeden anderen beliebigen Ort in Belgien verlegt werden.

Auf einfachen Beschluss des Verwaltungsrates kann die Gesellschaft Agenturen, Verwaitungssitze oder Niederlassungen sowohi in Belgien als auch im Ausland errichten.

ARTIKEL 3

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand, sowohi in Belgien als auch im Ausland, alle Finanzierungen und Beteiligungen in anderen Geselischaften, Firmen oder Industrie- und Handelsunternehmen und vor alsem im Bereich der Herstellung von Glaswaren und synthetischem Material, sowie alle Dienstleistungen und Beratungen betreffend die Verwaltung von Unternehmen oder die Beschâftigung von Industrie- und Handelstechniken in diesem Sektor.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Errichtung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Gescháften oder Maanahmen, zum Erwerb anderer sowohi gleichartiger oder âhnlicher als auch nicht gleicher und âhnlicher Unternehmen, zur Beteiligung an solchen Unternehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften und zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Unternehmenszusammenschlüsseln sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten berechtigt.

Die Gesellschaft kann generefl alle Mafsnahmen durchführen, die sie für die Verwirklichung ihres Unternehmenszieles für notwendig oder sinnvoll erachtet, ohne dall ihr entgegengehalten werden kann, dais sie in der obigen Aufzühlung nicht enthalten sind.

In diesem Sinne und zur Ausfühiung des Gegenstandes, darf die Gesellschaft alle bürgerlichen, mobilarischer oder immobilarischer Handlungen aller Art vornehmen, oder Beteiligung in einer Immobilien-Gesellschaft nehmen.

ARTIKEL 4

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen, die ihr eventuelles AutlSsungsdaturn überschreiten.

ARTIKEL 5

Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf zweihundertzweitausendfünfhundert Euro (202.500,00 ¬ ) es wird durch tausendfünfhundert (1500) Aktien verk5rpert, ohne Bezeich-nung eines Nominatwertes.

Dieses Kapital ist gânzlich gezeichnet und freigemacht. Jede Aktie entspricht einem tausendfünfhundertstel (1 /1500) des Gesellschaftskapitals.

Im Falle der Kapitalerhühung durch Bareinlage wird das durch Artikel 592 des Gesetzbuches über Gesellschaften vorgesehene Vorzugsrecht Anwendung finden.

Bitte auf der letzten Seite des Toits B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen.

die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/07/2013 - Annexes du Moniteur belge

ARTIKEL 6

Die Aktien sind Namensaktien. Sie sind in dem am Sitz der Gesellschaft geführten Register eingetragen. ARTIKEL 7

Gegenüber der Gesellschaft sind die Aktien unteilbar. Die Gesellschaft kann die sich auf die Gesellschaft beziehenden Rechte aufheben, wenn bezüglich des Eigentums, der Nutznieflung oder des nackten Eigentums Beanstandungen bestehen.

Die Eigentümer, Glüubiger und Schuldner, bei denen die Aktien in Pfand gegeben sind, sind gehalten, sich durch einen gemeinsamen Bevollmâchtigten vertreten zu lassen, und müssen die Gesellschaft devon in Kenntnis setzen.

lm Falle des Vorhandenseins der NutznieFFung und mangels Bezeichnung eines gemeinsamen Bevollmâchtigten Wird der nackte Eigentümer gegenüber der Gesellschaft durch den Nutzniel3er vertreten. ARTIKEL 8

Das Gesellsçhaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch eine Entscheidung der Generalversammlung erhbht oder verringert werden, die unter den Bedingungen einer Satzungsdnderung entscheidet.

ARTIKEL 9

Die Gesellschaft wird durch einen durch die Generalversammlung ernannten Verwaltungsrat vertreten, der sich aus mindestens drei Mitgliedern, Aktionâre oder nicht, zusammensetzt.

Wenn die Gesellschaft jedoch lediglich durch zwei Aktionâre gegründet ist oder wenn bei der Generalversammlung festgestellt wurde, delà die Gesellschaft nur noch aus zwei Aktionaren besteht, dart der Verwaltungsrat auf zwei Verwaltungsratmitglieder begrenzt werden.

Diese Begrenzung auf zwei Verwaltungsratmitglieder dart bis zur nchsten ordentlichen Generalversammlung bestehen bleiben, welche aus irgendeinem rechtlichen Grund feststellt, dal3 die Gesellschaft aus mehr als zwei Aktionâren besteht.

Wenn eine moralische Person als Verwaltungsratmitglied ernannt ist, musst sie, zwecks Ausübung ihrer Funktion, vertreten werden durch einen Bevollmâchtigten desselben oder aber durch eine andere natürliche Person, die zu diesem Zweck ernannt wird.

Drittpersonner7 dürfen den Nachweis der erteilten Vollmachten nicht verlangen, die einfache Vorlage der Funktion des Vertreters oder Bevollmâchtigten dieser moralischen Person ist ausreichend.

Die Verwaltungsratmitglieder und der eventuelle Kommissar werden durch die Generalversammlung der Aktionâre ernannt, die deren Anzahl und die Dauer ihrer Mandate festsetzen. Die Generalversammlung kann zu jeder Zeit die Verwaltungsratmit-glieder abberufen. Sie sind wiederwâhlbar. Aul(er bei Wiederwahl, dürfen die Mandate der Verwaitungsratmitglieder die Dauer von sechs Jahren und die Mandate der Kommissare die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.

ARTIKEL 10

Der Verwaltungsrat wâhlt innerhalb seiner Mitglieder einen Vorsitzenden um die Versammiungen des Verwaltungsrates und die der Generalversammlung zu leiten.

Sollte der Vorsitzende verhindert sein, wird sein Vertreter durch die anderen anwesenden Verwaltungsratmitglieder gewâhlt.

ARTIKEL 11

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen, wie die Interessen der Gesellschaft es erfordern und zwar auf Antrag eines Verwaltungsratmitgliedes. Die Versammiungen werden an dem in der Einladung angegebenen Ort abgehalten,

Jedes verhinderte Verwaltungsratmitglied kann schriftlich, per Telex, Telefax, e-mail oder per Telegramm einem seiner Kollegen des Verwaltungsrates, Voilmacht eiteilen, ihn zu vertreten und an seiner Stelle an den Abstimmungen teilzunehmen. Jedoch kann kein Verwaltungsratmitglied über mehr als zwei Stimmen verfügen, eine für sich selbst und aine für den Volimachtgeber. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefallt.

ARTIKEL 12

Die Beratungen des Verwaltungsrates werden festgehalten in Protokollen, die mindestens durch die Mehrheit der Mitglieder, die an den Beratungen teilgenommen haben, unter-schrieben werden.

Die Abschriften die bel Gericht oder anderswo vorzulegen sind, werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder durch zwei Verwaltungsratmitglieder oder aber durch das geschâftsführende Verwaltungsratmitglied unterschrieben.

ARTIKEL 13

Der Verwaltungsrat ist mit den weitgehensten Befugnissen ausgestattet, um alle Verfügungs- und Verwaltungshandlungen, die die Gesellschaft im Rahmen ihres Gesellschaftsgegenstandes interessieren, vorzunehmen.

1m Rahmen der hm zugeteilten Kompetenz, trifft der Verwaltungsrat seine Entscheidungen gemi3 den in den gegenwârtigen Satzungen vorgesehenen Beschluf3fâhigkeits- und Mehrheitsbedingungen.

Alles was auf Grund des Gesetzes oder der gegenwârtigen Satzungen nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten ist, liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates.

ARTIKEL 14

Der Verwaltungsrat kann die tâgliche Geschâftsführung einem oder mehreren seiner Mitglieder, einem oder mehreren Direktoren, oder einem oder mehreren Prokuristen übertragen und bestimmte Befugnisse der tâglichen Geschâftsführung jeder anderen Person übertragen, die wiederum selbst, unter ihrer eigenen Verantwortung diese Vollmachten übertragen kann.

Der Verwaltungsrat ist befugt die Vergütungen festzulegen, die er mit der Ausübung dieser Vollmachten übertrâgt.

ARTIKEL 15

. .

r77:41.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

i.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 05/07/2013 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - Fortsetzung

Ungeachtet der Ausübung der in vorstehendem Artikel vorgesehenen Übertragungen, muR jede die Gesellschaft verpflichtende Urkunde und alle Befugnisse oder Vollmachten, um gültig zu sein, durch zwel Verwalter zusammen unterschrieben sein, der demnach befugt sind die Gesellschaft in allen Urkunden oder vor Gericht zu vertreten und der sich gegenüber Dritten nicht mit eiher vorherigen Genehmigung des Verwaltungsrates auszuweisen braucht.

ARTIKEL 16

Bei jeder Ernennung entscheidet die Generalversammlung, ob das Mandat des Verwaltungsratmitgliedes durch eine variable oder feststehende Vergütung zu Lasten der allgemeinen Kosten entlohnt wird. Sie kann den Verwaltungsratmitgliedern auch Anwesenheitsgelder zu Lasten der allgemeinen Kosten zuerkennen. Die Generalver-sammlung kann auch bestimmen, daR das Mandat des Verwaltungsratmitgliedes unentgelt-lich ausgeübt wird.

ARTIKEL 17

Die Überwachung der Gesellschaft geschieht gem.R den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 18

Die jdhrliche Generalversammlung tritt von Rechtswegen, jecles Jahr, am letzten Freitag des Monats Mai, um fünfzehn Uhr zusammen. Sollte dieser Tag ein Feiertag sein, tritt die Versammlung am nâchstfolgenden Tag um die gleiche Uhrzeit zusammen.

Sowohl die ordentliche als auch die auRerordentliche Generalversammlung treten lm Bezirk des Geseilschaftssitzes zusammen und zwar am Gesellschaftssitz selbst oder an dem in den Einladungen vorgesehenen Ort. Bei der Sitzung kunnen die Versammlungen durch den Verwaltungsrat bis zu vier Wochen nach festgelegtem Datum verschoben werden.

Die Einladungen zu den Generalversammlungen erfolgen gemJR den Bestimmungen des Artikels 533 des Gesetzbuches über Gesellschaften.

ARTIKEL 19

Jeder Aktionâr kann sich bei der Generalversammlung durch einen Sonderbevoll-mâchtigten, der selbst Aktionàr ist, vertreten lassen. Die Unfâhigen und die juristischen Personen werden gültig durch ihre Vertreter oder gesetzlichen Organe vertreten. Jede Aktie gibt Anrecht auf eine Stimme.

Jede Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates geleitet und bei dessen Abwesenheit durch seinen wie in Artikel 10 bezeichneten Vertreter.

ARTIKEL 20

Das Geschftftsjahr beginnt am erster Januar und endet am einunddreissigsten Dezember eines jeden Jahres.

ARTIKEL 21

Der durch die Erfolgsrechnung ausgewiesene ÜberschuR, nach Abzug der allgemeinen Kosten gleich welcher Art, der Soziallasten und erforderlichen Abschreibungen, stellt den Reingewinn der Gesellschaft dar. Von diesem Gewinn werden j5hrlich fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen.

Diese Entnahme ist nicht mehr verpfllchtend, wenn die Reserve ein!Zehntel des Gesellschaftskapitals ' erreicht hat.

Der Verwaltungsrat kann Zwischendividenden oder Anzahlungen auf Dividenden bestimmen und vertellen. Diese Entscheidung muR durch die n5chste ordentliche Generalversammlung der Aktionâre mit besonderer ' Mehrheit ratifiziert werden.

ARTIKEL 22

lm Falie der Aufldsung der Gesellschaft, aus gleich welchem Grunde, erfolgt die Liquidation durch die sich zu diesem Zeitpunkt im Amt befindiichen Verwaltungsratmitglie-der, es sel deun, die Generalversammlung würde diesbezüglich einen oder mehrere Liquidatoren emennen, deren Befugnisse und Bezüge sie festlegen würde.

Der positive Saldo der Liquidation wird auf die Aktionâre im Verhdltnis der ihnen gehdhrenden Aktien, die alle das gleiche Recht haben, verteilt.

ARTIKEL 23

Für alles was in den gegenwârtigen Statuten nicht vorgesehen ist, wird sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften bezogen.

ZWEITER BESCHLUSS: ERNEUERUNG DER MANDATE DER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER Ferner beschlieRt die Generalversammlung einstimmig die Mandate von zwei (2) Verwaltungsratsmitgliedern fur eine Dauer von weiteren sechs (6) Jahren zu verlângern und zwart

1. Das Mandat des Herrn Carl-August HEINZ, wohnhaft Glashüttenplatz 5 in D-96355 Tettau-Kleintettau

2. Das Mandat von Frau Jeannette HEINZ-DRAYTON, wohnhaft in Am Eichengarten 3 in D-91054

Erlangen,

Herr Carl-August HEINZ bleibt ebenfalls Vorsitzender des Veiwaltungsrats fur die ndchsten sechs (6) Jahre.

Diese Mandate wurden durch separate Unterschriften am 31. Mai 2013 angenommen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung sowie die beigefügten

Vollmachten, auf weitere Anhdnge wird verzichtet.

Bitte auf der letzten Bette des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

21/06/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 31.05.2013, NGL 18.06.2013 13187-0436-016
10/01/2013
ÿþ-11b.4

Voor-

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Mod Wnrd 11.1

In de bijlagen bij het Belgisch Staatsblad bekend te maken kopie na neerlegging ter griffie van de akte

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VAN KOOPHANDEL

2 $ DEC. 2012

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/01/2013 - Annexes du Moniteur belge

Ondernemingsnr : 0427.095.849

Benaming

(voluit) : Belger Glas

(verkort) :

Rechtsvorm : Naamloze Vennootschap

Zetel : Spinnerijstraat 12 - 9240 Zele

(volledig adres)

Onderwerp akte : benoeming bestuurder

Uittreksel uit de notulen van de bijzondere algemene vergadering van aandeelhouders de dato 2 november 2012:

Wordt benoemd tot bestuurder met ingang van 1 september 2012 voor een periode van één jaar, tot aan de jaarvergadering te houden in 2013:

- De heer Xavier Vaisière, wonende te L-8035 Strassen, 8, Cité Pescher.

Hij verklaart zijn mandaat te aanvaarden.

De vergadering stelt de bezoldiging van de bestuurder vast op 12.000 EUR bruto op jaarbasis.

Deze beslissingen worden met unanimiteit van stemmen getroffen.

Carl-August Heinz

Voorzitter van de Raad van Bestuur

Op de laatste blz. van Luik B vermelden : Recto : Naam en hoedanigheid van de instrumenterende notaris, hetzij van de perso(o)n(en) bevoegd de rechtspersoon ten aanzien van derden te vertegenwoordigen

Verso : Naam en handtekening.

10/01/2013
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'Bijlagen billet $elgisch Staatsblad -10/01/2013 - Annexes du Moniteur belge

In de bijlagen bij het Belgisch Staatsblad bekend te maken kopie na neerlegging ter griffie van de akte

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GRIFFIE RECHT N <

VAN KOOPHANDEL

2 8 DCC, 2012

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Ondernemingsnr : 0427.095.849

Benaming

(voluit) : Belger Glas

(verkort) :

Rechtsvorm : Naamloze Vennootschap

Zetel : Spinnerijstraat 12 - 9240 Zele

(volledig adres)

Onderwerp akte : Zetelverplaatsing

Uittreksel uit het verslag van de raad van bestuur de dato 23 november 2012:

Verplaatsing van de zetel van de vennootschap, met ingang van 1 oktober 2012, naar volgende adres:

Major-Long-Stra}3e 2, 4780 Sankt Vith.

Deze beslissing werd met unanimiteit van stemmen getroffen.

Carl-August Heinz

Voorzitter van de Raad van Bestuur

Op de laatste blz. van Luik B vermelden : Recto : Naam en hoedanigheid van de instrumenterende notaris, hetzij van de perso(o)n(en) bevoegd de rechtspersoon ten aanzien van derden te vertegenwoordigen

Verso : Naam en handtekening.

24/07/2012 : ME. - JAARREKENING 31.12.2011, GGK 30.06.2012, NGL 19.07.2012 12316-0495-015
29/06/2011 : ME. - JAARREKENING 31.12.2010, GGK 27.05.2011, NGL 24.06.2011 11206-0304-014
04/08/2010 : ME. - JAARREKENING 31.12.2009, GGK 30.06.2010, NGL 30.07.2010 10375-0018-012
15/06/2009 : ME. - JAARREKENING 31.12.2008, GGK 29.05.2009, NGL 10.06.2009 09214-0322-012
28/06/2007 : ME. - JAARREKENING 31.12.2006, GGK 25.05.2007, NGL 21.06.2007 07270-0179-015
30/06/2006 : ME. - JAARREKENING 31.12.2005, GGK 26.05.2006, NGL 27.06.2006 06314-0090-015
10/06/2005 : ME. - JAARREKENING 31.12.2004, GGK 27.05.2005, NGL 07.06.2005 05208-0043-015
06/10/2004 : ME. - JAARREKENING 31.12.2003, GGK 28.06.2004, NGL 01.10.2004 04697-4140-017
03/08/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 30.06.2015, NGL 28.07.2015 15357-0358-015
15/06/2004 : BL469617
10/05/2004 : BL469617
19/01/2004 : BL469617
13/10/2003 : BL469617
16/08/2002 : BL469617
07/11/2001 : BL469617
12/06/1997 : BL469617
25/10/1996 : BL469617
25/10/1996 : BL469617
05/10/1995 : BL469617
01/01/1988 : BL469617
10/05/1985 : BL469617

Coordonnées
BELGER-GLAS

Adresse
MAJOR-LONG-STRASSE 2 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne