BELSYS INTERNATIONAL

Divers


Dénomination : BELSYS INTERNATIONAL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 505.787.395

Publication

02/12/2014
ÿþMod PDF 11.1

Teil B Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist



Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Staatsblatt vorberhalten

Belgischen

Dem

*14311642*

Déposé

28-11-2014

Kanzlei

0505787395

Unternehmensnr. :

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) :

BELSYS INTERNATIONAL

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Aus einer Urkunde getätigt vor assoziierter Notar Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 26 November

2014, noch nicht registrier, geht hervor dass Herr SYSKA Jörg Friedhelm, geboren zu D-Herne, am

19. September 1958, NN-Bis 584919-155-60, Ehegatte von Frau SYSKA geborene KALFHAUS,

geboren am 7. April 1964, zusammen wohnhaft in D-45.659 Recklinghausen, Flutstrasse 133/A, eine

Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet

hat und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen hat :

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "BELSYS INTERNATIONAL",

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veröffentlichungen

müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft

mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim

Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks,

dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Industriestrasse, 38. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk

Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschäftsleitung und

wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veröffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland

errichten.

ARTIKEL 3.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist:

- Patent- Lizens- u. Gebrauchsmusterschutzvermittlungen,

- An- Ver- u. Untervermietung von Gewerbe- u. Wohnobjekten,

- Verpachtung und Vermarktung,

- Public Relations n.V. (Corperate Identity),

- Personalstellung,

- Unternehmensberatung,

- Büroservice -Übernahme von Büro- u. Buchhaltungs- u. Verwaltungsarbeiten mit Aus-nahme der

Vorbehaltsaufgaben der Steuer- u. rechtsberatenden Berufen,

- Handel, Vermietung und Vermittlung mit bzw. von Wirtschaftsgütern aller Art,

- Übernahme von Kautionen, Sicherheiten u. Bürgschaften im Einzelfall,

- Vermittlung von Lizenzen und deren Verwaltung sowie die Verwaltung von Vermögen, Verträgen u.

Immobilien aller Art, die Bankgeschäfte nicht beinhalten,

- Schulungen, Workshop, Seminare aller Art,

Die Gesellschaft ist befugt, andere Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren

pers. Haftung u. Vertretung zu übernehmen Zweigniederlassungen im In- u. Ausland zu errichten,

Sitz :

(volständige adresse)

Gegenstand der Urkunde :

Rechtsform :

(abgekürzt) :

Industriestrasse 38

4700 Eupen

Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung

Einrichtung

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - anschluss

Staatsblatt vorberhalten

Dem

Belgischen

Mod PDF 11.1

sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern,

Die Gesellschaft darf sich in jeder Weise an allen Geschäften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmännischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vor-nehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auflösungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfällt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/ einhundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermögens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Geschäftsanteile werden durch Herrn Jörg SYSKA, vorgenannt, gezeichnet. Jeder Anteil ist augenblicklich zu Zwei/Drittel freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  KBC BANK in Eupen, unter der Nummer BE58 7380 4152 1779 hinterlegt worden. Die Erschienene erklärt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von zwölftausendvierhundert Euro (12.400,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschäftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann. ARTIKEL 11.

Die Geschäftsführung kann die tägliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschäftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmächtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschäftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschäftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tätigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu können. Gerichtliche Klagen, sowohl als Kläger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschäftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschäftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfängern durch zwei Geschäftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschäftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemäf3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschäfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Freitag des Monats Juni um 18 Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nächstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auf3erordentlich, gemäf3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschäftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erörtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zählt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - anschluss

Staatsblatt vorberhalten

Dem

Belgischen

Mod PDF 11.1

ARTIKEL 17.

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreißigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschäftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Außerdem erstellt die Geschäftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschäftsführung Rechenschaft gibt. ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunächst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschließt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat. ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemäss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunächst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemäss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteilt.

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwärtigen Satzungen wählt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschäftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwärtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine außerordentliche Generalversammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschließt:

1) Der Frau SZEPANSKI Kirsten, geboren zu D-Datteln, am 17. Januar 1966, NN BIS 664117-06432, wohnhaft zu D-52477 Alsdorf, Im Haag, 28, als Geschäfts¬führerin für eine unbestimmte Dauer zu ernennen. Frau SZEPANSKI ist hier anwesend und nimmt dieses Mandates an.

2) keinen Kommissar zu ernennen.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschäftsjahr beginnt am heutigen Tage um am 31. Dezember 2015 zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am ersten Freitag des Monats Juni 2016

statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde, mann überschlägt den Finanzplan.

Coordonnées
BELSYS INTERNATIONAL

Adresse
INDUSTRIESTRASSE 38 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne