BERGER JUGEND

Divers


Dénomination : BERGER JUGEND
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 845.753.292

Publication

12/06/2014
ÿþueu C3

MoD3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentiichen ist

Untemehmensnr. 0845753292

Fase der VcrcinigunîStiftungfOrganismus

(Ausgeschrieben) : Berger Jugend

(Abgekürzt)

Rechtsform : Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Winkelsgasse 2a

Geitenstand Neuwahlen von Verwaltungsratmitgliedern, Verlegung Sitz der Vereinigung der Urkunde

Auszup der Generalversammlung vom 14.03.2014

Die jhrliche Generalversammlung vom 14. Mârz 2014 hat einstimmig über folgende Punkte bestimmt und folgende Beschlüsse gefasst:

Neuwahlen der Verwaltungsratsmitglieder

Die Generalversammlung bestimmt den Rücktritt folgender Personen aus dem Verwaltungsrat:

Vorsitzender: PINCK Andy, Winkeisgasse 2A, 4750 Berg- Bütgenbach Kassierer: Brüls Christian, An der Lei 15, 4750 Berg- Bütgenbach Schriftführerr Wamich Nico, An Barendell 2, 4750 Berg- Bütgenbach

Folgende Personen worden einstimmig in den neuen Verwaltungsrat gewâhlt:

Vorsitzender : HEINERS Luca, Krombachstraile 20, 4750 Berg Kassierer: Brülls Dylan, An der Lei 11, 4750 Berg

Schriftführer : Libert Kenny, An der Lei 17, 4750 Berg

Veriequna Sitz der Vereiniqunq

Artikel 2:  Winkeisgasse 2a" wurde ersetzt durch  Krombachstraffe 20"

Demnach lauten die Statuten wie foigt:

KAPITEL 1 Name. Sitz, Ziel und Dauer

Art. 1.: Die Vereinigung führt den Namen  Berger Jugend" (Verein ohne Gewinnerziehiungsabsichten).

Art. 2.: Sie hat ihren Sitz in der Krombachstraf'e 20, 4750 Berg-Bütgenbach. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

_ Art. 3.: Die Vereinigung weist diverse Aktivitâten auf :

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vordorsoito : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermachtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Britten gegeniüber zu vertreten

Auf dor RUoksoito : Name und !interschrift

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/06/2014 - Annexes du Moniteur belge

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1. Zunchst die Durchführung von Gruppentreffs zur Freizeitbeschaftigung;

2. Desweiteren die Durchführung von diversen jugendspezifischen Veranstaltungen;

3. Aufferdem die Organisation von bestimmten Veranstaltungen zur Brauchtums-pflege wie z.B. Burgfeurer, kamevalistische Aktivitâten und Beteiligungen, usw...;

4. Diverse Aktivitâten werden auch in Zusammenarbeit mit anderen, gleichgesinnten Vereinigungen untemommen;

5. In diesem Sinne kann sie auch (jedoch nur als Nebenaktivitât), unter der Voraussetzung, dans die erzielten Ertrâge ausschliefflich für den Zweck verwendet werden, zu dem die Vereinigung gegründet wurde.

Dem

Belgischen

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Generell finden die Gruppentreffs jeden Mittwoch ab 19:30 Uhr im Berger porfhaus statt. Zusâtzliche Aktivitâten werden prinzipiell für Wochenend- oder Feiertage anberaumt.

Art. 4.: Die Vereinigung ist für unbefristete Dauer gegründet. Sie kann zu jeder Zeit aufgelost werden

Art. 5.: Die Verantwortlichkeit der Vereinigung ist begrenzt auf ihren vereinseigenen Besitz.

KAPITEL 2  Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt

Art. 6.: Die Vereinigung setzt sich aus aktiven und inaktiven Mitgliedem zusammen. Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt, die der Aktiven muss jedoch mindestens 3 betragen.

Art. 7.: Aktives Mitglied kann jede natürliche Persan ab 16 Jahre werden, die sich verpflichtet, den Jahresbeitrag zu entrichten, die Satzungen durch Unterschrift zu bejahen und auf ehrenamtliche Weise im Rahmen der Vereinstâtigkeit an der Verwirklichung des Vereinszieles mitzuarbeiten.

Art. 8.: Der Vereinsvorstand beschlief t über die Aufnahme der aktiven Mitglieder.

Art. 9.: Abdankung und Ausschluss eines aktiven Mitglieds erfolgt infolge von

gravierenden Versfat en gegen vorliegende Satzungen. Sie kann jedoch auch dann erfolgen, wenn die betreffende Person sich weigert, aktiv an der Verwirklichung der Vereinsinteressen teilzunehmen oder einen vereinsschâdigen Einfluss ausübt.

Art. 10.: Der Jahresbeitrag wird auf 15 ¬ festgesetzt und wird durch eine einmalige Zahlung am Anfang des Jahres beglichen. Die Mitglieder sind für die Verpflichtungen des Vereins nicht persdnlich haftbar.

Art. 11.: Als inaktives Mitglied gilt, wer den Antrag als soiches stelit, indem er den Jahresbeitrag zahlt, der vom Vereinsvorstand festgelegt wird. Inaktive Mitglieder besitzen keinerlei Stimmrecht im Vereinsvorstand.

Art 12: Ausscheidende oder ausgeschlossene Mitglieder sowie ihre Rechtnachfolger haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermogen und kánnen unter keinen Umstânden die Rückzahlung oder die Vergütung der geleisteten Beitrâge und/oder der eingebrachten Betrâge fordem.

Sie kunnen unter keinen Umstânden Konteneinsicht oder ein Inventar fordem oder Siegel auf das Vermogen der Vereinigung ohne Erwerbszweck anlegen lassen.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Verdorsait° : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermàchtigt Sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der RDckseito ; Name und Unterschrift

4em Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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KAPI TEL 3  Die Organe

Art. 13.: Die Organe der Vereinigung sind der Vereinsvorstand und die Generalversammiung. Der Vereinsvorstand besteht aus mindestens 3 aktiven Mitgliedern, welche die Generalversammlung wâhlt.

Art. 14.: Die Generalversammlung bildet den Verstand, indem sie aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer einen Kassierer wâhlt.

Art. 15.: Die Dauer des Mandats betrgt ein Jahr. Vereinsvorstandsmitglieder,

deren Mandat auslâuft, kunnen wiedergewdhlt werden.

Art. 16.: Der Vereinsvorstand ist mit der allgemeinen Geschftsführung beauftragt.

Art. 17.: Der Vereinsvorstand tagt auf Einladung des Vorsitzenden. Den Vorsitz führt der Vorsitzenden oder, in dessen Abwesenheit, das í lteste Mitglied oder eine delegierte Persan. Die Beschlüsse werden bel einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Vorschlag als abgelehnt. Der Schriftführer führt Protokoll über die Beschlüsse des Vereinsvorstands. Diese Tâtigkeit kann er an eine andere Persan delegieren.

Art. 18.: Der Vorsitzende leitet die Vorstandssitzung und die Generalversammlung, Er vertritt im Auftrag des Vereinsvorstands die Vereinigung nach aul en. Er legt der Generalversammlung den Haushaltsbericht vor.

Art. 19.: Der Schriftführer führt Protokoll über alle Sitzungen des Vereinsvorstands und der Generalversammlung. Er zeichnet aileine den Schriftwechsel nach auf3en und zeichnet in Rechtsangelegenheiten gemeinsam mit dem Vorsitzenden. Er kann diese Tâtigkeit jedoch auch an eine andere Person delegieren.

Art. 20.: Der Kassierer führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Er legt der Generalversammiung den finanziellen Rechenschaftsbericht (Bilanz) vor.

Art. 21.: Die Generalversammlung ist die Zusammenkunft der aktiven Mitglieder. Der Vereinsvorstand entscheidet, ob auch die inaktiven Mitglieder eingeladen werden.

Art. 22. " Der Generalversammlung sind folgende Beschlussfassung

vorbehalten:

1, Die Anderung der Satzungen;

2. Die Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder;

3. Die Genehmigung des Haushaits, des Rechenschaftberichtes und der Bilanz;

4. Die Auflbsung der Vereinigung.

Art. 23.: Die Generalversammlung gilt als die vom Gesetz vorgeschriebene Jahresversammlung. Sie findet jâhrtich zum Jahresschluss statt. Zu jedem anderen Zeitpunkt kann der Vereinsvorstand eine aul erordentliche Generalversammlung einberufen.

Art. 24.: Der Vereinsvorstand ruft die Generalversammlung rechtzeitig mittels schriftlicher Einladung an jedes stimmberechtigte Mitglied ein. Er bestimmt, ob auch die inaktiven Mitglieder stimmberechtigt sind.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vordorsoito : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermhchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Britten gegenùber zu vertreten

Auf dor R!}aksoito : Name und Unterschrift

Tell - i=artz.afzung MOD 3,2

Art. 25.: Sofem das Gesetz keine anderen Mehrheiten vorschreibt, werden die Beschlüsse der Generalversammlung bel einfacher Mehrheit der JA-Stimmen

gefasst. Bel Gleichheit der JA- und NEIN-Stimmen gilt ein Antrag als abgelehnt.

Art. 26.: Die Verwaltungsmitglieder Verpflichten sich im Rahmen ihrer Tâtigkeit nicht persánlich. Sie sind nur für die Ausübung lhrer Mandate hartbar.

KAPIT L 4 Haushalt

Art. 27.: Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Der Vereinsvorstand erstellt den Rechenschaftsbericht und die Bilanz des vertiossenen Jahres sowie den Haushaitsplan des kommenden Jahres. In Abweichung devon beginnt das erste Geschâftsjahr am Tage der Gründung und schliel3t am 31 Dezember.

KAPITEL 5 Die Ânderung des Satzungen

Art. 29.: Die zu ândernden Artikel werden vom Vereinsvorstand auf Ersuchen

von mindestens zwei aktiven Mitgliedern angegeben und auf die Tagesordnung zur

Generalversammlung gesetzt. Für die Gültigkeit einer Ânderung sind die

Anwesenheit von mindestens zwei Drittein der aktiven Mitglieder und einen Zweidtittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen geiten nicht als Stimme. Ist auf der ersten Versammlung das erforderliche Zweidrittel der aktiven Mitglieder nicht erreicht, kann gültig auf euner weiteren, aul3erordentlíchen Generaiversammiung beraten und entschieden werden, welches die Zahl der anwesenden aktiven Mitglieder auch sel,

KAPI TEL fi Die Aufkísun_g des Vereinigung

Art. 30. : Bei einer Aufitisung der Vereinigung wird das übriggebliebene

Nettoguthaben einer Vereinigung mit gleichartiger Zielsetzung und Tâtigkeit überschrieben. Der Vereinsvorstand nennt diese Vereinigung.

Venvaltunqsrat

Folgende Personen wurden einstimmig in den neuen Verwaltungsrat gewâhlt:

Vorsitzender : HEINERS Luca, Krombachstral3e 20, 4750 Berg Kassierer: Brûlis Dylan, An der Lei 11, 4750 Berg

Schriftführer : Libert Kenny, An der Lei 17, 4750 Berg

Gezeichnet

Heiners Luca

Vorsitzender

Angefertigt in 3 Exemplaren zu Berg am Dienstag den 19. Mai 2014.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vordorsoito : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu erm chtigt eind, der Vereinigung, die St ftung oder die Organismus Dritten gegereber zu vertreten

Auf dor Rüoksorto : Name und Unterschrift

Dem Belgischen " Staatsblait vorbehalten

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18/05/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

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Unternehmensnr : 044s. gs:3 2p2

Name der Vereinigung l Stiiftung 1 Organismen

tausgeschriebeni : Berger Jugend

(abgekürzt) :

Rechtsfarm : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Berg, Winke Basse 2a, 4750 Bütgenbach

Gegenstand

der Urkunde : Gründung

Sind erschienen:

Pinck Andy, Winkelsgasse 2A, 4750 Berg- Bütgenbach

Brüls Christian, An der Lei 15, 4750 Berg- Bütgenbach

Wamich Nico, An Barendell 2, 4750 Berg- Bütgenbach

Brülls Dylan, An der Lei 11, 4750 Berg- Bütgenbach

Libert Kenny, An der Lei 17, 4750 Berg- Bütgenbach

Peters Kevin, Zum See 7, 4750 Berg- Bütgenbach

Schumacher Michael, An der Lei 29, 4750 Berg- Bütgenbach

Wattler Marc, Am Ranzelborn 14, 4750 Berg Bütgenbach

Die Erschienenen haben vor dem heutigen Tage eine Vereinigung unter dem Namen  Berger Jugend gegründet und erklâren, durch Gegenwârtiges unter sich, und all denjenigen, die in Zukunft den vorliegenden: Statutenbeipflichten werden in Anwendung des Gesetzes vom 27. Juni 1921, eine Vereinigung ohne. Gewinnerzielungsabsicht zu gronden und deren Statuten wie folgt aufzustellen:

KAPITEL'1 -- Name, Sitz, Ziel und Dauer

Art. 1. :Die Vereinigung führt den Namen  Berger Jugend" (Verein ohne Gewin nerzielungsabsichten).

Art. 2. Sie hat lhren Sitz in der Winkelsgasse 2A , 4750 Berg-Bütgenbach. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Art. 3. : Die Vereinigung weist diverse Akiiviiâten auf

1.Zunàchst die Durchführung von Gruppentreffs zur Freizeitbeschaftlgung;

2.Des Weiteren die Durchführung von diversen jugendspezifischen Veranstaltungen;

3.Auf erdem die Organisation von bestimmten Veranstaltungen zur Brauchtumsptlege wie z.B. Burgfeuer," _

karnevalistisohe Aktivitâten und Beteitigungen, usw....;

4.Diverse Aktivitâten werden auch in Zusammenarbeit mit anderen, gleichgesinnten Vereinigungen

unternommen;

5.1n diesem Sinne kann sis auch (jedoch nur als Nebenaktivitet) elne kommerzielle Tâtigkeit ausüben, unter

der Voraussetzung, dass die erzielien Ertrâge ausschlie1 lich für den Zweck verwendet werden, zu dem die

Vereinigung gegründet wurde.

" Generell finden die Gruppentreffs jeden Mittwoch ab 19:30 Uhr im Berger Dorfhaus stalt. Zusützliche" Aktivitâten werden prinzipiell für Wochenend- oder Feiertage anberaumt.

Art. 4.: Die Vereinigung let für unbefristete Dauer gegründet. Sie karn zu ieder Zeit aufgel5st werden

Art. 5.: Die Verantwortlichkeit der Vereinigung ist begrenzt auf ihren _ .

illtle auf der ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Cigensohan des beurkundenden Notera aderoer Personen, die dazu ermscthfigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenùber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und tinterschrift.

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vereinseigenen Besitz,

KAPITEL 2  Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt

Art. B. ; Die Vereinigung setzt sich aus aktiven und inaktiven Mitglledern zusammen. Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt, die der Aktiven muss jedoch mindestens 3 betragen.

Art. 7, :Aktives Mitglied kann jede natürliche Person ab 16 Jahre werden, die sich verpflichtet, den Jahresbeitrag zu entrichten, die Satzungen durch Unterschrift zu bejahen und auf ehrenamtliche Weise im Rahmen der Vereinstütigkeit an der Verwirklichung des Vereinszieles mitzuarbeiten.

Art. 8, : Der Vereinsvorstand beschlieflt über die Aufnahme der aktiven Mitglieder.

Art. 9.: Abdankung und Ausschluss eines aktiven Mitglieds erfolgt infolge von gravierenden Verstollen gegen vorliegende Satzungen. Sie kann jedoch auch dann erfolgen, wenn die betreffende Persan sich weigert, aktiv an der Veiwirklichung der Vereinsinteressen teilzunehmen acier einen vereinsschgdigenden Einfluss ausübt.

Art. 10. :Der Jahresbeitrag wird auf 15 ¬ festgesetzt und wird durch eine einmalige Zahlung am Anfang des Jahres beglichen. Die Mitglieder sind für die Verpflichtungen des Vereins nicht persüniich hartbar,

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/05/2012 - Annexes du Moniteur belge Art. 11. :Ais inaktives Mitglied gilt, wer den Antrag als soiches stelit, indem er den Jahresbeitrag zahit, der

vom Vereinsvorstand festgelegt wird. Inaktive Mitglieder besitzen keineriei Stimmrecht im Vereinsvorstand.

Art 12:Ausscheidende oder ausgeschiossene Mitglieder sowie ihre Rechtnachfolger haben keinen Anspruch auf das Vereinsverrnágen und kánnen unter keinen Umsti eden die Rückzahlung oder die Vergütung der geleisteten Beitrrge und/oder der eingebrachten Betrrtge fordern.

Sie kunnen unter keinen Umstdnden Konteneinsicht cder eïn Inventer fordern oder Siegel auf das Vermogen der Vereinigung ohne Eiwerbszweck anlegen lassen.

KAPITEL 3  Die Organe

Art, 13,:Die Organe der Vereinigung sind der Vereinsvorstand und die Generalversammiung. Der Vereinsvorstand besteht aus mindestens 3 aktiven Mitgiiedern, welche die Generalversammiung wâhlt.

Art. 14. :Die Generalversammiung bildet den Vorstand, indem sie aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer einen Kassierer wâhlt.

Art, 15, :Die Dauer des Mandats betrügt ein Jahr. Vereinsvorstandsmitglieder, deren Mandat auslüuft, kánnen wiedergewâhit werden.

Art. 16.:Der Vereinsvorstand ist mit der allgemeinen Geschâttsführung beauftragt.

Art. 17, :Der Vereinsvorstand tagt auf Einladung des Vorsitzenden. Den Vorsitz führt der Vorsitzenden oder, in dessen Abwesenheit, das glteste Mitglied oder eine delegierte Person, Die Beschlüsse werden bei einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Bel Stimmengleichheit gilt ein Vorschlag als abgelehnt, Der Schriftführer führt Protokoll über die Beschlüsse des Vereinsvorstands, Diese T;tigkeit kann er an eine andere Persan delegieren.

Art, 18, :Der Vorsitzende leitet die Vorstandssitzung und die Generalversammiung. Er vertritt im Auftrag des

Vereinsvorstands die Vereinlgung nach aullen. Er legt der Generalversammlung den Haushaitsbericht vor.

Art. 19. :Der Schriftführer führt Protokoll über alle Sitzungen des Vereinsvorstands und der

Generalversammiung. Er zeichnet andine den Schriftwechsei nach auilen und zeichnet in

Rechtsangelegenheiten gemeinsam mit dem Vorsitzenden. Er kann diese Tâtigkeït jedoch auch an eine andere Persan delegieren,

Art. 20. :Der Kassierer führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Er legt der Generalversammiung den fmanziellen Rechenschaftsbericht (Bilant) vor.

Art. 21.Die Generalversammlung ist die Zusammenkunft der aktiven Mitglieder. Der Vereinsvorstand entscheidet, ob auch die inaktiven Mitglieder eingeladen werden.

Art. 22. Der Generaisversammlung sind folgende Beschlussfassung vorbehalten: 1.Die Anderung der Satzungen;

MOD 3.2

Dem Belgischen Steatsbtatt vorbehalten Teil B ' Fortsetzung

i r- 2.Die Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder;

3.Die Genehmigung des Haushalts, des Rechenschaftsberichtes und der Bilanz;

4.Die Auflosung der Vereinigung.

Art. 23.:Die Generalversammlung gilt als die vom Gesetz vorgeschriebene Jahresversammlung. Ste findet

" jâhrlich zum Jahresschluss statt. Zu jedem anderen Zeitpunkt kann der Vereinsvorstand eine auf?,erordentliche Generalversammlung einberufen.

Art. 24. :Der Vereinsvorstand ruft die Generalversammiung rechtzeitig mittels schriftlicher Einladung an jedes stimmberechtigte Mitglied ein. Er bestimmt, ob auch die inaktiven Mitglieder stimmberechtigt sind."

Art. 25.:Sofern das Gesetz keine anderen Mehrheiten vorschreibt, werden die Beschlüsse der Generalversammlung bei einfacher Mehrheit der JA-Stimmen gefasst, Bei Gleichheit der JA und NEIN-Stimmen gilt ein Antrag als abgetehnt.

Art. 26. :Die Verwaltungsmitglieder verpflichten sich im Rahmen ihrerTâtigkeit nicht persánlich. Sie sind nur für die Ausübung Ihrer Mandate haatbar.

KAPITEL 4  Haushalt

Art. 27. :Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Der Vereinsvorstand erstelit den Rechenschaftsbericht und die Bilanz des verfiossenen Jahres sowie den Haushaltsplan des kommenden ' Jahres, In Abweichung devon beginnt das erste Geschâftsjahr am Tage der Gründung und schtiet t am 31 Dezember.

KAPITEL 5  Die Anderung der Satzungen

Art. 29. :Die zu dndernden Artikel werden vom Vereinsvorstand auf Ersuchen von mindestens zwei aktiven Mitglïedem angegeben und auf die Tagesordnung zur Generalsversammlung gesetzt. Für die Gültigkeit eiher' ; Anderung ist die Anwesenheit von mindestens zwei Drittein der aktiven Mitglieder und einen Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen geiten nicht als Slimme. Ist auf der ersten Versammlung das erforderliche Zweidrittel der aktiven .Mitglieder nicht erreicht, kann gültig auf einer weiteren, aufferordentiichen Generalversammlung beraten und entschieden werden, welches die Zahl der anwesenden " . aktiven Mitglieder auch sel.

KAPITEL 6  Die Aufldsung der Vereinigung

Art. 30. :Bei einer Auflosung der Vereinigung wird das übriggebliebene Nettoguthaben einer Vereinigung mit gleichartiger Zielsetzung und Tâtigkeit überschrieben. Der Vereinsvorstand nennt diese Vereinigung.

KAPITEL 7  Die Ernennung

Nachdem die Satzungen festgelegt worden sind und die V,o.G. gegründet worden ist, haben die erschienenen Gründer sich zu einer ersten aufferordentlichen Generalversammlung zusammengefunden, urn die Ernennung der ersten Vorstandsmitglieder vorzunehmen.

Es wurde einstimmig emanni, welche annehmen:

1. Vorsitzender: PINCK Andy

2.Kassierer: BRÜLS Christian

3.Schnftführer WAMICH Nico

Gezeichnet

Pinck Andy

Vorsitzender

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/05/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Selte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung Ader die Organismus Dritten gegeniiber, zu vertreten.

Auf der Ri ckseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
BERGER JUGEND

Adresse
WINKELGASSE 2A - BERG 4750 BUTGENBACH

Code postal : 4750
Localité : BUTGENBACH
Commune : BUTGENBACH
Province : Liège
Région : Région wallonne