BESCHUTZENDE WERKSTATTE-DIE ZUKUNFT-AMEL,BULLINGEN,BURG-REULAND,BUTGENBACH,SANKT VITH, ABGEKURZT : BW DIE ZUKUNFT

Divers


Dénomination : BESCHUTZENDE WERKSTATTE-DIE ZUKUNFT-AMEL,BULLINGEN,BURG-REULAND,BUTGENBACH,SANKT VITH, ABGEKURZT : BW DIE ZUKUNFT
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 412.748.262

Publication

02/01/2015
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist MOD 3.2

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Bitte auf der Ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermdchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Unternehmensnr : 0412.748.262

Name der Vereinigung i Stiftung i Organismen

(ausgeschrteben) : Beschützende Werkstâtte - Die Zukunft - Amei, Büiiingen,

Burg-Reuland, Bütgenbach, Sankt Vith VoG

(abgekürzt) : BW Die Zukunft

Rechtsform : VoG

Sitz : Jâseberg 12, Meyerode, 4770 AMEL

Gegenstand

der Urkunde : Koordinierte Satzung

Beschützende Werkstütte - Die Zukunft - Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Sankt Vith,

Kürzel : ,Beschützende Werkstâtte Die Zukunft"

Jâseberg 12, Meyerode

4770 AMEL

Identifizierungsnummer : 8363172

KAP1TEL I - BEZE1CHNUNG, SITZ, ZIELSETZUNG UND DAUER

Artikel 1. Die Vereinigung tragt die Bezeichnung  Beschützende Werkstütte - Die Zu-kunft - Amel, Büllingen,

Burg-Reuland, Bütgenbach, Sankt Vith" VoG.

Sie hat ihren Sitz in Jâseberg 12, Meyerode - 4770 AMEL. Durch Beschluss der Generalversammiung kann

der Sitz an jeden beliebigen Ort des oben ge-nannten Gebietes verlegt werden. Die Vereinigung ist dem

Gerichtsbezirk Eupen zugeordnet.

Artikel 2. Die Vereinigung hat als Gegenstand, eine oder mehrere  Beschützende Werkstàtte , die gem l3

Artikel 23 des Gesetzes vom sechzehnten April Heun-zehnhundertdreiundsechzig bezüglich der Sozialen

Neueingliederung der Be-hinderten organisiert wurden, oder ühnliche Institutionen zu errichten.

Die Vereinigung übt ihre Tütigkeit vorrangig im deutschen Sprachgebiet aus. Zur Verwirklichung ihres

Gegenstan des kann die Vereinigung aile Dienste und Aktivitâten organisieren, wie z.B. den Transport von

Personen mit einge-schrânkter Mobilitüt oder den Verkauf von Haus zu Haus von Haushaltswaren.

Die Vereinigung verfolgt keine parteipolitische Zielsetzung.

Sie dart ohne Begrenzung kaufen, ausüben und ver uflem, dies auf Bezahlung oder kostenlos und zwar

Immobilien, Mobilien oder intellektuelle Rechte.

Artikel 3. Die V.o.G. Ist ftir eine unbefristete Zeitspanne gegründet.

KAPITEL Il  M!TGLIEDSCHAFT

Artikel 4. § 1 : Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch zweiundzwanzig nicht unterschreiten.

Mitglieder kunnen auch juristische Personen sowie dffentliche Einrichtungen sein, die durch je eine mandatierte

Person vertreten werden.

Die Mehrheit der Mitglieder muss sich immer aus Privatpersonen zusammen-setzen.

§ 2 : Die Generalversammlung kann die durch den Verwaltungsrat vorge-schlagenen Privatpersonen, juristischen Personen und dffentlichen Einrich-tungen als Mitglieder in die Vereinigung aufnehmen.

Die Generalversammlung kann eihen jâhrlichen Mitgliedsbeitrag festiegen, der hiichstens 15 ¬ betragen dart.

§ 3 : Die Mitglieder haften nicht persünlich fur die Verpflichtungen der Vereini-gung.

Artikel 5. § 1 : Geml3 Artikel 12, Absatz 1 des Gesetzes vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundzwanzig über die V.o.G. hat jedes Mitgiied jeder-zeit das Recht zum Austritt. Dem Verwaltungsrat ist der Austritt per Einschrei-bebrief mitzuteilen.

§ 2 : Kommt ein Mitglied seiner durch die Generalversammlung festgelegten Einzahlungs- bzw. Beitragsptlicht nicht nach, so erlischt automatisch die Mit-gliedschaft und zesar drelilig Tage nach einer durch den Verwaltungsrat im eingeschriebenen Brief übermittelten diesbezüglichen Aufforderung.

§ 3 : Der Ausschluss eines aktiven Mitgliedes erfolgt durch Votum der Gene-ralversammlung, welche mit zwei Drittel Mehrheit entscheiden muss.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/01/2015 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/01/2015 - Annexes du Moniteur belge

§ 4 : ln Anlehnung an Artikel 12, Absatz 2 des Gesetzes vom siebe-nundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundzwanzig kann ein ausschei-dendes oder ausgeschiossenes Mitglied beziehungsweise dessen Erben oder aber die Erben eines verstorbenen Mitgliedes keiineriei Ansprüche an die Ver-einigung stellen; dies bezieht sich unter anderem auf eine Rückerstattung der geleisteten Beitrâge, Stiftungen, Schenkungen oder Leistungen anderer Art. Wenn jedoch ein Mitglied bei der vertraglichen Übertragung von Gütem schriftlich und in verbindlicher Form festhalten lâsst, dass diese Güter im Felle einer Auflüsung der Vereinigung ganz oder teilweise an das Mitglied oder an dessen Erben zurückerstattet werden müssen, so ist die Vereinigung ver-pflichtet, dies zu respektieren.

KAPITEL lil - GENERALVERSAMMLUNG UND VERWALTUNGSRAT

Artikel 6. § 1 : Die Generalversammiung muss vor Ende April stattfinden. Die Einberu-fung erfoigt durch einfaches Schreiben mindestens eine Woche vor dem fest-gelegten Termin. Diese Generalversammlung hat die rechtliche Bedeutung der vom Gesetz vorgeschriebenen Jahresversammlung. Zusâtzlich findet Im letzten Quartal des Jahres, vor Ende November, eine Generalversammlung statt, zwecks Verabschiedung des Haushaltspianes des folgenden Jahres.

Eine auflerordentliche Generalversammlung kann zu jedem Zeitpunkt durch den Verwaltungsrat, durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder durch eïn Fünftel der Mitglieder einberufen werden.

§ 2 : Bezüglich der formellen Einberufungs-, Abstimmungsmodaliiâten, Quora, Protokollerstellung sind die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar; die Ge-neralversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mit-glieder. Bei Stimmengleichheit glit ein Antrag ais abgelehnt.

§ -3 ; Das Protokoll der Generalversammiung wird spâtestens mit der Einladung zu der nâchsten Versammlung übermittelt. Dritte, die ein legitimes Interesse nachweisen, werden nur nach schriftlicher Genehmigung des Vor-standsvorsitzenden von den Generalversammlungsbeschlüssen Kenntnis nehmen dürfen. Abschriften und Auszüge werden durch den Vorsitzenden und den Schriftführer unterschrieben.

§ 4 : Die Generalversammlung hat die in Artikel 4 des Gesetzes vom siebe-nundzwanzigsten Juni neunzehnhunderteinundzwanzig vorgesehenen Voll-machten.

Sie entscheidet über:

die Abânderung der Satzungen;

die Aufnahme der Mitglieder oder über deren Ausschluss;

die Emennung oder Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;

die Emennung der Rechnungsprüfer;

die Annahme des Haushaltes und der Jahresabschlüsse;

die Auflosung der Vereinigung.

Artikel 7. Die Vereinigung wird durch den Verwaltungsrat verwaltet, der aus wenigstens 21 und hi chstens 30 Mitgliedem besteht.

Artikel 8. Die nicht von den bffentlichen Einrichtungen entsandten Mitglieder des Ver-waltungsrates werden durch die Generalversammlung unter den Privatperso-nen für eine Dauer von sechs Jahren gewühlt.

Beim Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitglieds durch Tod, Ausschluss oder Rücktritt kann ein neues Verwaltungsratsmitglied gewâhlt werden. Das neue Verwaltungsratsmitglied beendec das Mandat des ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitgliedes.

Artikel 9.Die Funktion als Verwaitungsratsmitglied wird ehrenamtlich ausgeübt. Die Generalversammlung kann eine Entschâdigung fiir belegte Kosten gewâhren.

Artikel 10.Der Verwaltungsrat tagt nach schriftlicher Einladung durch den Vorsitzenden oder auf Antrag eines Drittels der Verwaltungsratsmitglieder.

Artikel 11,Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Die Beschlüsse jeder Verwaltungsratssitzung sind in einem Protokoll aufzu-nehmen und vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen. Dieses Protokoll ist auf der nâchsten Verwaltungsratssitzung zur Abstimmung vorzu-legen.

Artikel 12.Der Verwaltungsrat bestimmt in geheimer Wahl unter seinen Mitgliedem mit absoluter Mehrheit einen Vorsitzenden, mit Stimmenmehrheit einen oder meh-rere steilvertretende Vorsitzende, einen Schriftführer und einen Kassenwart. Erhâlt kein Kandidat für den Posten des Vorsitzenden bei der ersten Abstim-mung eine absolute Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.

Bel Verhinderung oder Abwesenheit des Vorsitzenden übemimmt einer der stellvertretenden Vorsitzenden den Vorsitz mit smtiichen Befugnissen des Vorsitzenden.

Artikel 13.Der Verwaltungsrat vertritt die Vereinigung unter anderem in allen gerichtlichen und aulergerichtlichen Verhandlungen.

Der Verwaltungsrat besitzt die ausgedehntesten Befugnisse für die Durchfüh-rung des Vereinigungsgegenstandes, das heifat übt alle Befugnisse aus, welche der Generalversammlung nicht ausdrücklich vorbehalten sind (Residual-kompetenz).

Er kann aile MaI nahmen bezüglich der Organisation der Vereinigung ergrei-fen, Emennungen und Entlassungen von Persona! vomehmen, dessen Besol-dung beziehungsweise Entschâdigungen festlegen. Er kann insbesondere auch Mietvertrâge abschliellen, selbst für eine Dauer von mehr als neun Jahren, aile Mobilien und Immobilien erwerben, verkaufen oder tauschen, Darlehen aufnehmen, private Schenkungen oder Zuschüsse seitens i ffentlicher Einrichtungen annehmen. Diese Auflistung hat in Bezug auf die Befugnisse keinen einschrânkenden Charakter.

Artikel 14.Neben dem Verwaltungsrat wird ein geschâftsführender Vorstand gebildet. Die Mitgliederzahl dieses Vorstandes wird durch den Verwaltungsrat festgelegt. Sie liegt zwischen 6 und 12 Personen. Die

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Mitgiieder dieses geschâftsführenden Vorstandes werden durch den Verwaltungsrat bestimmt (nur Mitglieder des Verwaltungsrates kinnen Mitglied dieses Vorstandes werden); der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist automatisch Mitgiled und Vorsitzender des geschâftsführenden Vorstandes. Der oder die stellvertretenden Vorsitzenden, der Kassenwart und der Schriftführer sind ebenfalls automatisch Mitglied des geschâftsführenden Vorstandes.

Der geschâftsführende Vorstand ist ermschtigt, zu seinen Sitzungen durch ihn bestimmte Berater und Beobachter hinzuzuziehen.

Der geschâftsführende Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stim-menmehrheit; bei Stimmengleichhelt ist ein Antrag abgelehnt,

Artikel15.Die Funktion ais Mitglied des geschâftsführenden Vorstandes ist ehrenamtlich. Der geschâftsführende Vorstand ist mit der allgemeinen Geschüftsführung be-auftragt : er kann alle Verfügungs-und Verwaltungshandlungen in den Grenzen des Vereinigungsgegenstandes beschliellen und verwirklichen mit Ausnahme jedoch

a) der Vorginge, die faut Gesetz oder vorliegender Satzung in den Zustândig-keitsbereich der Generalversammlung bzw. des Verwaltungsrates fallen;

b) aller lmmobiliengeschâfte, wie zum Beispiel Frerndfinanzierungen über 25.000 ¬ , Mietvertrâge, Erwerb und Verâuflerung sowie Belastung von Immo-bilien, Investitionsvorgânge in Bezug auf Immobilien usw. Diese Geschëfte bedürfen der Genehmigung des Verwaltungsrates.

c) der Ausweitung der Gesellschaftsaktivitf}ten, die der Einrichtung eiher neuen Kostenstelle bedürfen. Artikel 16.Sítmtliche Schriftstücke oder Finanzdokumente, welche die Vereinigung be-treffen, mussen von zwel Mitgliedem des geschâftsführenden Vorstandes un-terschrieben werden.

Artikel 17. Es ist dem geschâftsführenden Vorstand erlaubt, einzelne Kompetenzen, unter anderem in ausdrücklicher Abweichung zu Artikel 16, zu übertragen.

KAPITEL IV -- HAUSHALT

Artikel 18.Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreifMigsten Dezember. Der geschâftsführende Vorstand erstellt den Jahresabschluss des verliossenen Jahres sowie den Haushaltsplan des folgenden Jahres. Der Verwaltungsrat verabschiedet den Jahresabschluss sowie den Haushaltsplan; er legt die Bewertungsregeln fast. Jahresabschluss und Haushaltsplan werden der Generalversammlung vorgelegt. Der Jahresabschluss wird von 2 Rech-nungsprüfem geprüft, die jâhrlich von der Generalversammlung gewâhlt wer-den.

KAPITEL V - VERSCHIEDENES

Artikel19.Unter Berücksichtigung der durch das Gesetz geregelten Bestimmungen be-zügllch der erhaltenen Subsidien sowie der Gesetzgebung über die V.o.G. wird bei der Auflüsung der Vereinigung das Netto-Sozialvermügen eiher oder mehreren ühnlichen Sozialeinrichtungen, die ihren Sitz im deutschen Sprach-gebiet haben, zugeführt.

Artikel20.Für eine Satzungsànderung muss eine aullerordentliche Generalversammlung einberufen werden, die gemâf3 Artikel 70 der koordinierten Gesetze über Han-delsgesellschaften vom dreilligsten November neunzehnhundertfünfunddreiI ig entscheidet.

In Ausführung des Beschlusses der auflerordentlichen Generalversammlung vom

25. November 2014.

Verwaltungsrat:

BAUMANN-ARNEMANN Christine Neidingen 50 4783 SANKT VITH Mitglied

BERGER Markus Avenue des Hirondelles 17 1640 RHODE-SAINT-GENESE Mitglied

BERGER Willy An der Baumschule 7 4750 BÜTGENBACH Ehrenvorsitzender

COLLAS Véronique Zur Gewandel 27 4760 BÜLLINGEN Mitglied

DEDERICHS Victor Malmedyer Strarre 98 4780 SANKT VITH Mitglied

DHUR Marion Steffeshausen 1 D 4790 BURG-REULAND Mitglied

DUPONT Melanie Schlierbacher Weg 5 4780 SANKT VITH Mitglied

HENZEN Gerhard Rodescht 10,Meyerode 4770 AMEL Mitglied

KIRSCH Erwin An der Hi he 34 4780 SANKT VITH Vize-Vorsitzender

KLINGES Volker Kupferstrasse 27 4750 ELSENBORN Vize-Vorsitzender

KNOTT Caroline Bermicht 10, Nidrum 4750 BÜTGENBACH Mitglied

KRINGELS Ludwig Marinusstrase 82, Meyerode 4770 AMEL Mitglied

MERTENS Josef Müninger Weg 127 4761 BÜLLINGEN Mitglied

MOCKELS Edmund Maspelt 29 4791 BURG-REULAND Mitglied

MÜLLER Peter Rte du Faye 19 - Thirimont 4950 WAIMES Vorsitzender

PALM Josef Birkenweg 3 4760 BÜLLINGEN Mitglied

PALM Martins Zur Rotheck 2 4760 BÜLLINGEN Mitglied

PAQUET-TRANTES Walburge Zum Hichst 71 4770 HEPPENBACH Mitgfiedr

PETERGES-MERTENS Ingrid Kehrweg 55 4700 EUPEN Mitglied

SCHENK Freddy Manderfeld 19 4760 BÜLLINGEN Mitglied

SCHMITZ Gerd Zum grossen Feld 6 4750 BÜTGENBACH Mitglied

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A

Teil B : Fortsetzung MOD 3,2

SCHUMACHER Klaus Stockberg 5, Halenfeld 4770 AMEL Mitglied

THISSEN Helmut Alte Aachener Str 1 4760 BÜLLINGEN Kassierer

THUNUS Alfons Klosterstraf3e 38 4780 ST.VITH Verwaltungsratsdelegierter

Geschi3ftsführender Vorstand

BERGER Willy An der Baumschule 7 4750 BÜTGENBACH Ehrenvorsitzender

DUPONT Melanie Schlierbacher Weg 5 4780 SANKT VITH Vorstandsmitglied

KIRSCH Erwin An der Hühe 34 4780 SANKT VITH Vize-Vorsitzender

KLINGESVoIker Kupferstrasse 27 4750 ELSENBORN Vize-Vorsitzender

MÜLLER Peter Rte du Faye 19 - Thirimont 4950 WAIMES Vorsitzender

SCHUMACHER Klaus Halenfeld 81 4770 AMEL Vorstandsmitglied

THISSEN Helmut Alte Aachener Str 1 4760 BÜLLINGEN Kassierer

THUNUS Alfons Klosterstrafse 38 4780 ST.VITH Verwaltungsratsdelegierter

. Dern . `Belgischen Staatsblatt vorbehalten

1m Auftrag des Verwaltungsrats:

Peter Müller, Vorsitzender.

Alfons Thunus, Verwaltungsratsdelegierter.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/01/2015 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der ietzlen Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Verettnigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

23/03/2012
ÿþ~ MM 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

Bitte auf der letzten Seife des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermàchtigt sind die Verelnigung, die Sfiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unferschrift.

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1 3 -L t- 2012

der Greffier Kamlei

Unternehmensnr : 0412.748.262

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

.(ausgeschrieben) : Beschützende Werkstâtte - Die Zukunft - Amel, Büllingen,

Burg-Reuland, Bütgenbach, Sankt Vith VoG

(abgekürzt) : BW Die Zukunft

Rechtsform : VoG

Sitz : Meyerode 73, 4770 AMEL

Gegenstand

der Urkunde : Adressenünderung

Durch Beschluss des Gemeindekollegiums vom 28. August 2008 wird die neue Anschrift des Sozialsitzes ab dem 26.November 2011 in

Meyerode,,Aseberg 12,

4770 AMEL

umbenannt.

Meyerode, den 19/01/2012

lm Auftrag des Verwaltungsrats:

Peter Müller, Vorsitzender.

Alfons Thunus, Verwaltungsratsdelegierter.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/03/2012 - Annexes du Moniteur belge

Coordonnées
BESCHUTZENDE WERKSTATTE-DIE ZUKUNFT-AMEL,BUL…

Adresse
MEYERODE, JASEBERG 12 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : Meyerode
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne