BLUMEN & PFLANZEN THEIS

Divers


Dénomination : BLUMEN & PFLANZEN THEIS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 833.822.985

Publication

10/04/2014
ÿþMODWORD11.1

- Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte au greffe

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N° d'entreprise : BE0833.822.985 Dénomination

(en entier): Blumen & Pflanzen Theis

Mentionner sur la dernière page du Volet B: Au recto: Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso Nom et signature

(en abrégé) :

Forme juridique: PGMbH

Siège : Crombach 42a - 4784 St Vith

(adresse complète)

Obiet(s) de l'acte :changement d'adresse suite à une décision de la commune Nouvelle adresse:

Middelweg 11, Crombach

4780 St. Vith

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19/11/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 15.05.2013, NGL 18.11.2013 13660-0472-016
30/07/2013
ÿþ MOO WORD 11.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgis tableauyeráffentlichen ist

Hinteriegt bel der Kanzlei

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1 8 -07- 2013

IN Kanzlei

der Greffier



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Bitte ouf der letzten Seite des Tells B engeben Auf der Vorderseife : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermt#chtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseife : Name und Unterschrift.

Unternehmensnr. : 0833822985

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : Blument & Pflanzen Theis

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4784 Sankt Vith - Crombach Nr. 42 a

(volstandige adresse)

Geqenstand

der Urkunde : 7) Kapitalerhohung - 2) Verzicht auf Vorzugsrecht - 3) Zeichung und Einbringung von Sacheinlagen - a) Berichtigung - 5) Anpassung der Satzungen - 6) Ernennung

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom zehnten Juli zweitausenddreizehn, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde ist eine aufrerordentliche Generalversammiung der Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung  Blumen & Pflanzen Theis", mit dem Gesellschaftssitz in 4784 Sankt Vith, Crombach Nr. 42a abgehalten worden.

Die Generalversammlung beschloss wie folgt

Erster Beschluss.

Die Generalversammiung beschloss einstimmig, das Kapital der Gesellschaft um vierhundertsiebzigtausend Euro zu erhühen, um es von fOnfzigtausend Euro auf fünfhundertzwanzigtausend Euro zu bringen, durch Schaffung von vierhundertsiebzig neuen Anteilen, welche ab dem heutigen Tage am Geselischaftsresultat teilhaben.

Zweiter Beschluss,

Die Gesellschafter verzichteten auf ihr Zeichnungsvorzugsrecht.

Dritter Beschluss.

a) Berichte

Herr Alain KOHNEN Betriebesrevisor in Eupen, welcher von den Gründern der Gesellschaft beauftragt wurde, hat den Bericht gem den Bestimmungen des Gesetzbuches Ober die Handelsgesellschaften verfasst. Dieser endet wie folgt

 ln Ausführung von Artikel 313 des Gesetzbuchs über die Handeisgesellschaften haben wir die durch die Geschaftsführer der Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung  Blumen und Pflanzen Theis" mit 470.000,00 ¬ festgelegte Wertschatzung der im Rahmen einer anstehenden Kapitalerhühung in die Gesellschaft einzubringenden Sacheinlagen geprüft.

Das Gesellschaftskapital von augenblicklich 50.000,00 ¬ betrüge soma 520.000,00 ¬ nach der gegenwartigen Kapitalerhdhung in Ht he von 470.000,00 ¬ durch Sacheinlagen, gegen Zuteilung von 470 neuen Anteilen an die Einbringer. Das Kapital ware danach vergegenwartigt durch 520 Anteile gleichen Rechts und gleicher Art wie die vorher bestehenden 50 Anteile ohne Bezeichnung eines Nennwertes.

Samtliche im Zusammenhang mit den eingebrachten Immobilien stehende Tatigkeiten gehen ausschliefOlich zu Gewinn und Verlust lhrer Gesellschaft ab Datum der Beurkundung der Einbringung.

In diesem Bericht nicht ausdrücklich aufgeführte Vermügensgegenstande der Einbringer bleiben deren Eigentum und werden folglich nicht in ihre Gesellschaft eingebracht.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2013 - Annexes du Moniteur hem

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2013 - Annexes du Moniteur belge

Wie in unserem Bericht naher ausgeführt, umfasste unsere Prüfung samtfiche Prüfungshandlungen, welche wir den gegebenen Umstanden entsprechend für erforderlich hielten, bezüglich der Eigentumsverhaltnisse und müglicher Belastungen, sowie der Bewertung der Sacheiniagen.

Die Immcbilien werden durch die Geschaftsführer der Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung OBLUMEN & PLANZEN THEIS" bewertet zum Verkehrswert mit 470.000,00 ¬ ausgehend von einer gutachterlichen Wertbescheinigung, wie ausführlicher in unserem gegenwartigen Bericht erlautert.

Die durch die Geschaftsführer ermittelte Vergütung für diese Sacheinlagen beruht einerseits auf der Wertschatzung der Sacheinlagen sowie den Eigentumsverhaltnissen und andererseits auf dem Pariwert der Anteile der begünstigten Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung vor der Kapitalerhr hung; der Vergütung erfolgt durch die Zuteilung von insgesamt 470 neu zu schaffenden Anteilen der Gesellschaft an die Einbringer, welche mit dieser Quote als Anteilhaber am Gesellschaftskapital beteiligt werden.

Die Einbringung erfolgt im vollen Eigentum und als frei von Schulden.

Abschliel end, nach dem Ergebnis unserer Prüfung, in Übereinstimmung mit den Prüfungsgrundsatzen des Instituts der Betriebsrevisoren (IRE) im Fail von Kapitalerhühungen durch Sacheinlagen, bestatigen wir, dass

-die Beschreibung der Sacheinlagen mit der erforderlichen Genauigkeit klar und übersichtlich erstellt wurde;

-die Bewertung der Sacheinlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen und den allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsatzen entspricht und die so ermittelte Wertschatzung nicht niedriger ist als der zum Pariwert ermittelte Gesamtwert der zu deren Vergütung auszugebenden Anteile.

Wir weisen darauf hin, dass unser Auftrag keine Stellungnahme erfordert bezüglich der Rechtsmaf3igkeit und der Angemessenheit der gegenwartigen Transaktion"

Die Geschaftsführung hat ebenfalls einen Bericht im Hinblick auf die Einbringung vcn Sacheinlagen ersteilt.

Je ein Exemplar dieser Berichte werden zugleich mit der Ausfertigung der Urkunde beim Handelsgericht hinterlegt.

b) Einbringung

-Herr Richard THEIS, geboren in Crcmbach am 29. November 1950 (NN 501129-211-46) und Frau Maria Theresia CREMER, geboren in SLVith am 14. Mai 1953 (NN 530414-238-05), wohnhaft in Crombach Nr. 90, lebend unter dem gesetzlichen GOterrecht aufgrund ihres Ehevertrages vor dem Notar SPROTEN in St.Vith vom 31. August 1976

-Herr Michael THEIS, geboren in St.Vith am 7. Januar 1981 (NN 810107-137-03), wohnhaft in Crombach Nr.

50

-Frau Désirée FRIEDRICHS, geboren in Eupen am 21. Juli 1983 (NN 830721-062.33), wohnhaft in Crombach Nr, 50, erklarten, den nachaufgeführten Grundbesitz einzubringen, katastriert oder vormall katastriert und zwar:

Gemeinde St,Vith - Gemarkung 5 ICrombach

a) Herr Richard CREMER

1.FIur Q Nr. 3231E, Crombach +90, Stapelgebaude, 21,23 Ar

2.FIur Q Nr. 321/B, an der Krock, Acker, 161,31 Ar

3.Flur Q Nr. 324/A, an der Krock, Acker, 54,37 Ar

4.Flur Q Nr. 352, hinter der Heidigen, Acker, 18,80 Ar

5.Flur Q Nr. 351/A, hinter der Heidingen, Acker, 27,14 Ar

6.Flur Q Nr. 325, an der Krock, Acker, 30,13 Ar

7.Flur Q Nr. 313/L, Crombach +42, Geschaft, 12,04 Ar

b) Eheleute CREMER-THEIS :

1.FIur Q Nr. 323/D, an der Krock, Acker, 41,92 Ar 2.FIur Q Nr. 322/B, an der Krock, Acker, 31,82 Ar 3.FIur Q Nr. 326/A, an der Krock, Acker, 37,58 Ar

c) Herr Michael THEIS und Frau Désirée FRIEDRICHS :

von Parzelle :

Flur Q Nr. 321/C, an der Krock, Acker, 32,63 Ar

ein Trennstück von etwa 662 m2 (Treibhaus), welches auf der der Urkunde beigefOgten Skizze mit roter Farbe umrandet ist.

c) Vergütung

Als Gegenleistung für diesen eingebrachten Grundbesitz erhielten die Eigentümer folgende Anzahl Anteile

a) Herr Richard THEIS erhielt dreihundertsechsundachtzig Anteile

Bitte auf der teuten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüberzu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

b) Frau Maria CREMER erhielt zwei Anteile

c) Frau Désirée FRIEDRICHS erh'selt einundvierzig Anteile

d) Fier Michael THEIS erhielt einundvierzig Anteile

Insgesamt : vierhundertsiebzig Anteile, welche vollstündig freigemacht sind, ohne Nennwert. Kapitalfreimachung.

Die Erschienenen stellten fest, dass das gesamte Geselischaftskapital von fünfhundertzwanzigtausend Euro, welches durch fünfhundertzwanzig Anteile, ohne Nennwert, dargestellt ist, vollsténdig gezeichnet und freigemacht ist.

Vierter Beschluss.

Die Generalversammlung stelite fest, dass, entgegen der Verüffentlichung der Gründung, das erste Geschâftsjahr am ersten Januar zweitausendelf und nicht am ersten Dezember zweitausendelf begann.

Fünfter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, die Satzungen der Gesellschaft wie foigt anzupassen:

Artikel 6, Neufassung :

Das Kapital der Gesellschaft betrégt fünfhundertzwanzigtausend Euro (520.000,00 ¬ ) dargestellt durch fünihundertzwanzig Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7, Neufassung :

Bei der Gründung der Gesellschaft betrug das Kapital fünfzigtausend Euro, dargestellt durch fünfzig Anteile, vollstt#ndig gezeichnet und freigemacht.

Bei der Kapitalerhühung vom 10. Juli 2013 wurde das Kapital um vierhundertsiebzigtausend Euro erhüht, mittels Schaffung von vierhundertsiebzig neuen Anteilen, vollstândig gezeichnet und freigemacht,

Sechster Beschluss,

Die Generalversammlung ,ernannte zum weiteren Geschditsführer, für eine unbestimmte Dauer, Herm Richard THEIS, welcher annahm.

Er haf, wie auch der erste Gescháftsführer, die weitestgehendsten Verfügungs- und Verwaltungsbefugnisse.

Siebter Beschluss.

Die Generalversammlung erteilte dem Notar Edgar HUPPERTZ Auftrag und Volimacht, für die Verüffentlichung der gegenwértigen Beschlüsse und die Koordinierung der Satzungen Sorge zu tragen,

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde, Bericht des Betriebsrevisors, Bericht der Geschéftsführung, koordinierte Satzungen

go.

Dem Belgischen Staatebtatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/07/2013 - AnnexeL ttu aait ur b Ige

23/03/2012
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Unternehmensnr. : 0833.822.985

Gesellschaftsname

(volt ausgeschríeben) : BLUMEN & PFLANZEN THEIS

(abgekürzt) :

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : B-4784 SANKT VITH " - Crombach 42/A

(volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Rücktritt

Aus dem Protokoll der aullerordentiichen Generalversammlung vom 02. Januar 2012 geht folgendes hervar: - Herr Alex MATHIEU ist zum 31.12.2011 von seinem Posten als Geschüftstührer zurückgetreten.

Die Generalversammlung nimmt diesen Rücktritt zur Kenntnis und erteilt ihm vollstündige Entlastung für die geleistete Arbeit.

Das Mandat des 2. Gescháftsführers wird nicht neu besetzt. Herr Michael THEIS ist somit alleiniger Geschâftsführer der Gesellschaft.

Gez. Michael THEIS - Geschâftsführer

Gleichzeitig hinterlegt: Protokoll der auf3erorrtentlichen Generalversammlung vom 02.01.2012

Tir Ausfertigung, die nach Hinten gun er Urkunde bei der Kanzlei

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in den Anlagen zum Belgisch Stq

Bitte auf der letzten Balte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu erm,chtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüberzu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift,

01/03/2011
ÿþ Mol 2.1

VÍ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist



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Unternehmensnr_ : Q g S 3 .5U1 . ós

Geselischaftsname

(von ausgeschrieben) : Blumen und Pflanzen Theis

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4784 Sankt Vith, Crombach Nr. 42 a

Gecienstand

der Urkunde : GRÜNDUNG - SATZUNGEN - ERNENNUNGEN

KAPITEL 1 : GRÜNDUNG

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom 15. Februar 2011, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde haben die nachbezeichneten Personen eine Privatgesellschaft mit beschrinkter Haftung unter der Bezeichnung  Blumen & Pflanzen Theis' mit Sitz in 4784 Sankt Vith, Crombach Nr. 42 a, gegründet.

1)Herr Richard THEIS, geboren in Crombach am 29. November 1950 (NN 501129-21146), wohnhaft in Crombach Nr. 90, Gemeinde St.Vith;

2)Frau Maria Theresia CREMER, Ehefrau Richard THEIS, geboren in St.Vith am 14. Mai 1953 (NN 530414238-05), wohnhaft in Crombach Nr. 90,

die Eheleute lebend unter dem gesetzlichen Güterrecht aufgrund ihres Ehevertrages vor dem Notar SPROTEN in St.Vith vom 31. August 1976

3)Herr Michael THEIS, geboren in St.Vith am 7. Januar 1981 (NN 810107-137-03), wohnhaft in Crombach Nr. 90

5)Herr Alex Joseph MATHIEU, geboren in St.Vith am 29. Mai 1970 (NN 700529-225-22), wohnhaft in Rodt, Nr. 66, Gemeinde St.Vith

Kapital

Das Kapital der Gesellschaft betrâgt fünfzigtausend Euro, dargestellt durch fünfzig Anteile ohne Nennwert, wie folgt gezeichnet :

- Alex MATHIEU zeichnete siebzehn Anteile

- Michael THEIS zeichnete siebzehn Anteile

- Richard THEIS zeichnete acht Anteile

- Maria CREMER zeichnete acht Anteile.

Diese Anteile wurden vollstândig freigemacht mittels Bareinzahlung auf das Konto BE89 0016 3449 7385 der Fortis Bank.

Der unterzeichnende Noter hat dies nach Einsichtnahme der ihm vorgelegten Bankbescheinigung bestàtigt.

KAPITEL IISATZUNGEN

Die Satzungen eethalten folgendes:

Titel I : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Riickseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/03/2011- Annexes du Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/03/2011- Annexes du Moniteur belge

Artikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Form einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung, und wird gegründet unter dem Namen "Blumen & Pflanzen Theis".

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft und ihre Verüffentlichungen müssen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit bes'chrânkter Hartung" , oder  société privée à responsabilité limitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die MehrwertsteuemummerlUntemehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zustândige Handelsgericht tragen.

Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4784 Sankt-Vith, Crombach Nr. 42a.

Er kann durch einfachen Beschluss der Gener'alversammlung verlegt werden.

Die Generalversammlung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überali, wo sie es für gut erachtet.

Artikel 3.- Gegenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

o 01.130  Gemüseanbau

o 01.191  Blumenzucht

o 01.199  Anbau anderer Dauerkulturen

o 01.250  Obstanbau

o 01.290  andere Dauerkulturen

o 01.309  andere Pflanzzucht

o 01.610  Aktivitaten zur Unterstützung der P lanzenzucht

o 02.100  Baumschule und andere Forstaktivitâten

o 02.200  Forstwirtschaftsuntemehmen

o 46.120  Handelsuntemehmen in Brennstoffen, Metallen, Mineralien und Chemieerzeugnisse

o 46.220  Grol handel in Blumen und Pflanzen

o 46.311  Grol3handel in Kartoffel

o 46.319  GroRhandel in Früchten und Gemüse (aul3er Kartoffel)

o 47.521  Einzelhandel in allgemeinen Baumaterialien in spezialisiertem Geschaft

o 47.761  Einzelhandel in Blumen, Pflanzen, Samen und Dünger in spezialisiertem Geschaft

o 47.762 -- Einzelhandel in Haustieren, Futter und Zubehôr für Haustiere

o 46.423  Groghandel in Kleidung, andere als Arbeitskleidung und Unterwasche

o 47.716  Einzelhandel in Kleidung, Unterwasche und Zubehí r f. Damen, Herren, Kinder und Kleinkinder, in spezialisiertem Geschaft, allgemeine Auslage

o 01.301  Baumschule  aul3er Forstbaumschule

o 71.113  Landschafts- und Gartenarchitektur

o 77.296 Vermietung und Leasing von Blumen und Pflanzen

o 81.3  Landschafts - und Gartengestaltung

Sie kann im Übrigen alle kaufmânnischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nur nützlich sind oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erleichtem kónnen.

Die Gesellschaft ist zu allen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Geschiften und Mallnahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder ahnlicher, als nicht gleicher oder ahnlicher Untemehmen, zur Beteiligung an solchen Untemehmen, zum Abschluss von Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Untemehmenszusammenschlüssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In- und Ausland berechtigt.

Sie kann ebenfalls als Verwalter oder Geschâftsführer einer Gesellschaft handeln.

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Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Arten und gema den Modalitaten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spâteren Beschlüsse und Bekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt veroffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem 01. Januar 2011 für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Die Gesellschaft erklart hiermit, dass sie alle Verpflichtungen, welche durch die Gesellschaftsgründer für sie und in ihrem Namen eingegangen wurden, hiennit ausdrücklich in Entiastung dieser Gründer übemimmt.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfahigkeit eines der Gesellschafter nicht aufgel6st werden

Titel Il : Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

Das Kapital der Gesellschaft wird auf fünfzigtausend Euro festgesetzt, dargestellt durch fünfzig Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Zeichnung und Freimachung

Dieses Kapital ist vollstàndig gezeichnet und freigemacht.

Titel III : Gesellschaftsanteile

Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Liquidationsergebnisse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Falle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Geschaftsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutznief3ung und nacktem Eigentum vertritt der NutznieRer allein alle berechtigten Personen.

Artikel 10.-

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschliel lich aus den gegenwârtigen Statuten, den eventuellen Anderungen derselben sowie aus den rechtmaRig erfolgten Anteilsübertragungen

Jeder Gesellschafter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen. Artikel 11.-Abtretung und Übertragung der Anteile

1. Abtretung unter Lebenden

a)Falls die Gesellschaft bei der Abtretung nur zwei Gesellschafter hat, ist die Abtretung eines Geseilschafters aller oder eines Teils seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Geselischafters mbglich.

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Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig bei Abtretung an eine Person der Familie. Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich.

Der sich widersetzende Gesellschafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Kâufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiemach erklârt festgelegt.

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Gesellschafter hat, kunnen die Anteile eines Gesellschafters nur Jann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgeltlich abgetreten werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hâlfte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile, welche für die Übertragung vorgesehen sind, ihr Einverstândnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversamm-lung getroffen, die durch die Geschâftsführung auf Antrag des Gesellschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

Besagte Generalversammlung muss innerhalb eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Gesellschafters bei der Generalversammlung, die über die Frage beschlief3t, es sei denn er habe schriftlich ab-'gestimmt oder sich vertreten lassen, setzt seine Zustimmung voraus. Das Gleiche gilt für je-den weigen Stimmzettel.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe'gatten, den Vor- oder Nachfahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderruf'lich. Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit ei-'nen Kâufer zu finden, anderenfalls sie verpflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentiiche Generalversammlung nach der Zu-'stimmung der Bilanz festgelegt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgeführt sein. Dieser Preis ist bis zur nâchsten ordentlichen Gene-ralversammlung bindend und kann nurzwischemzeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind für eine Statutenânderung, entscheiden muss, abgeândert werden. Der Preis ist zahlbar spâtestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verhâltnis zwischen dem Zedenten und dem Übemehmer zu verteilen und zwar gerechnet ab dem Datum der Anfrage auf Alritretung.

In keinem Fall kann der Zedent die Auflësung der Gesellschaft verlangen, auf3er wenn die Zah-'Iung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zustimmung hiervor erwâhnt, nicht geleistet wurde.

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überfebende Gesellschafter. - die Gesellschaft mit den Erben oder Vermichtnisnehmem weiterführen;

-die Erben oder Vermâchtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Gesellschafters erfolgen muss, anderenfalls er der Übertragung zustimmt, Zeit, einen Kâufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen, gem den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurüd¢uneh-'men;

b)FaIIs die Gesellschaft mehr als zwei Anteilhaber hat, kiïnnen die Anteile durch Erbfolge übertragen werden, wenn mindestens die Hâlfte der Gesellschafter, welche mindestens die Hâlfte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sind.

Die Zustimmung hat gemâl3 der unter 1.b) aufgeführten Prozedur zu erfolgen.

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Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, falls die Anteile einem Geseilschafter, dem Ehegatten, Vor- oder Nachfahren des Verstorbenen übertragen werden sollen.

Die Erben und Verrnachtnisnehmer, welche nicht Gesellschafter werden kdnnen, Naben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieser Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventuellen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben geteilt.

Falls die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermachtnisnehmer berechtigt, die Aufli 'sung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Ànderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhdhung durch Bareinlagen muss den Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht proportionnel zu ihren Beteiligungen gewâhrt werden.

Die Generalversammlung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerhôhung durch neue Einbringung ganz oder teilweise ausschlieRen. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die für eine Satzungsanderung vorgeschrieben ist.

Artikel 13.-

Die Erben, Glaubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters kunnen sich in keinem Fall in die Geschâftsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von Gütem und Werten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vemidgens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem.

Titel IV : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschâftsführer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschafte zu übemehmen.

Die Geschâftsführung kann ebenfalls durch eine moralische Person gewwhrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen standigen Vertreter zu benennen.

Die Zahi der Geschaftsführer, sowie die Rechte des alleinigen Geschaftsführers oder der Geschâftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammlung festgelegt. Dem oder die Geschaftsführer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte für die Geschâftsführung der Gesellschaft übertragen. Zu ihrer Zustandigkeit gehoren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.

Jeder Geschâftsführer besitzt getrennt die samtlichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Artikel 16.-

Der oder die Geschaftsführer unterschreiben alle Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Gesellschaft.

Alle Urkunden, die die Gesellschaft verpflichten aauer diejenigen der tâglichen Geschâftsführung, das heiRt alle Urkunden über Verfügungshandlungen, müssen rechtmàRig durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Driften gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

Artikel 16 -

Mit Genehmigung der anderen Geschâftsführer kann jeder Geschaftsführer, für die Dauer die sie bestimmen, die tâgliche Geschâftsführung übertragen.

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Diese Person erhâlt gegebenenfalls den Titel  beauftragter Geschditsführe?'.

Titel V : Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammlung findet statt alljâhrlich am fünfzehnten Mai um achtzehn Uhr. Falls dieser Tag ein Feiertag ist, so findet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit statt.

Artikel 18.-

Die aul3erordentliche Generalversammlung findet statt sobald das Interesse der Gesellschaft dies verlangt oder auf Antrag soicher Teilhaber, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten.

Artikel 19.-

Jede Generalversammlung muss durch die Geschâftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrâge beraten und entscheiden.

lm Palle eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter kann die Generalversammlung auch in schrifdicher Form gemâss den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

Die ordentliche und aul&erordentliche Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 21.-

Jeder Anteil verfügt über eine Stimme.

Jeder Anteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist mi glich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hork die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwàrtige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI : Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar eines jeden Jahres und endet am einunddreiRigsten Dezember.

Artikel 24.-

Am Ende eines jeden Jahres werden das Inventar und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 25.-

Vom Reingewinn sind jdhrlich fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen bis letzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Auf Vorschlag des Geschâftsführers oder der Geschâftsführung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiemach verbleibenden Reingewinns. Die Geschâftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventuell zu zahlenden Dividenden auszuzahlen.

Detra' B@Igischen Staatsblatt vorbehalten

BijTagen bij het Bëlgisc7ï Stáàtàbad = 01703/2011= Annexes di 1VIóniteur beige

Titel VII : Auflásung der Gesellschaft

Artikel 26.-

1m Falle der Aufltisung der Gesellschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschâftsführer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften oder durch die Generalversammlung vorgesehen sind.

Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zuerst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Teiles der Gesellschaftsanteile.

i Wenn die Gesellschaftsanteile in einem gleichen Verhâltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren ver jeglicher Verteilung zunâchst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Geschâftsanteile auf absolut gleichen FuB gestellt werden, sei es durch Zahlung zusâtzlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend ': freigemach-'ten Anteile, sei es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem hüheren Verhâltnis freigemachten Geschâftsanteile.

Titel VIII : allgemeine Bestimmungen.

Artikel 28.-

Zwecks Ausfühntng des Gegenwârtigen wâhlen alle Gesellschafter, Geschâftsführer oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Gesellschaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustehlungen rechtsgültig gemacht werden kánnen.

KAPITEL III ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am ersten Dezember zweitausendelf und endet am einunddreilligsten Dezember zweitausendelf. Die Gesellschaft bestâtigte, alle Verpflichtungen, welche für sie und in ihrem Namen eingegangen wurde anzunehmen und sie entlastete die jeweiligen Personen von jeder weiteren Verantwortung.

i Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre zweitausendzwt lf statt.

KAPITEL IV : ERNENNUNGEN

Die Grundungsmitglieder der Gesellschaft emannten für die Dauer der Gesellschaft zum Geschâftsführer:

Herm Michael THEIS

Herrn Alex MATHIEU

Sie haben die weitgehendsten Verwaltungs- und Verfügungsrechte und unterschreiben allein sâmtliche Akten der Gesellschaft.

Sie erklârten dieses Amt anzunehmen.

Für analytischen Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde.

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermáchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu verfreten

Auf der Rückselte : Name und Unterschrift

07/10/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 15.05.2015, NGL 30.09.2015 15633-0222-016

Coordonnées
BLUMEN & PFLANZEN THEIS

Adresse
MIDDELWEG 11 4784 CROMBACH

Code postal : 4784
Localité : Crombach
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne