BORN ZIMMERMANN

PGmbH


Dénomination : BORN ZIMMERMANN
Forme juridique : PGmbH
N° entreprise : 838.500.860

Publication

27/06/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 06.06.2014, NGL 24.06.2014 14209-0398-014
05/07/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 07.06.2013, NGL 02.07.2013 13257-0118-014
07/09/2012
ÿþ" Ausfertigung, die nach Hinterlegung

der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veriiffentlichen ist



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der Greffier

des Handelsgerichts EUPEN

Z -08- 2012

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Kanzlei

Gesellschaftsname

(vols ausgeschrieben) : BORN ZIMMERMANN

Rechtsform : Privatgeseiischaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4731 EYNATTEN, Eupener Strasse, 148 Unternehmensnr : 0838 500 860

Gegenstand Hinterlegung des Berichts des Geschdftsführers und des Betriebsrevisors

der Urkunde :

Gabriele ZEMMERMANN Geschâftsführerin

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/09/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der leuten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite. Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die luritische Persan Dritten gegeniiber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

24/08/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verdffentlichen ist



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des Handelsgerichts EUPEN

1 1 -08- 2011

iAl Kanzlei

der Greffier

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : "BORN ZiMMERMANN"

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Rechtsfarm :

Sitz ;

Unternehmensnr :

Gegenstand Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

4731 EYNATTEN, Eupener Stral3e 148

0&36e, s-00. 8~a

GRÜNDUNG-ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt var Notar Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft bürgerfichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrdnkter Haftung ,,Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 9. August 2011, die zur Registrierung vorliegt, gent hervor, dass:

Frau ZIMMERMANN Gabriele Therese, geboren in Eupen, am sechzehnten August neunzehnhundert-siebenundfünfzig, (NN 570816 260-28), belgischer Staatsangehdrigkeit, geschieden, wohnhaft 4731 Eynatten, Eupener Straffe 148;

eine Handelsgesetlschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrdnkter Haftung gegründet hat:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet : "BORN ZIMMERMANN", Privatgesellschaft mit beschrânkter, Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verdffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4731 EYNATTEN, Eupener Straffe 148.

Die Verlegung des Geseflschaftssitzes erfoigt durch einfachen Beschtuf3 der Gescheftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staats blattes ver6ffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweig stellen oder Agenturen in Belgien oder lm Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft har als Gegenstand semtliche Leistungen eines Ingenieurbüros und dies vorwiegend im Bereich Energie, die technische Beratung, sowie Studien und Planungsaktivitâten im ingenieurwesen.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrdnkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwickfung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufinennischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellchaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestirnmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventueltes Aufltisungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapitai wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 E).

Es zerfëilt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. .ieder Anteil entspricht einem/ Hundertstel (1/100) des Gesellschaftsverm5gens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden durch die vorgenannte Frau ZIMMERMANN Gabriele gezeichnet.

Das Kapital ist augenblicklich voffstdndig freigemacht und die zur Freimachung eingezahiten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  BKCP Bank" in Eupen, unter Nummer 109-6556319-31 hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung, aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Noter ausgehàndigt worden.

Bitte auf der letzten Seite des Teil$ B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die }uritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Riickseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischer Staatsblat vorbehatte

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 24/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Die Erschienene erklart und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7. (anwendbar im Faile von mehreren Geseitschaftern)

Die Aufforderungen zur Einzahiung werden einzig und allein durch die Geschaftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahiung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einero oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlierrt, erhbht oder erra Bigt werden.

ln diesem Falle mussen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhàltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschaftsführung beschlief>,t und leilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechies im Faite von Kapitalerhdhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesell-schafterregister eingetragen.Die Anteile sind unteilbar.

Soliten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft ais Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstücketung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltiich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesetlschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschaftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschiftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevoltmachtigten bestimmte Sondervotlmachten übertragen.

Ein Geschâftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird,

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Voilmachten übertragen, um alle zur Tatigkeil der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohi als Klager wie auch ais Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Spillen mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Voilmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfüngern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Driften gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuwetsen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschaftsführern k6nnen feststehende oder veranderliche Entschâdigungen gewàhrt werden, die aus den ailgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hdhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschaftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16,

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über aile sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammiung stalt und zwar am ersten Freitag des Monates Juni um achtzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auf .erordenttich, gemar3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erórtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich seibst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zahtt Obt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einero am Gesellschaftssitz geführten Register Pestgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreif3igsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fortsetzunq

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Antage, und bilden ein Ganzes. Auf3erdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpftichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliel3t. Es sei bemerkt, daf3 ieder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluf5 der Generalversammlung aufgelost werden. Im Falie der . Auflôsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemüss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches Ober Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemâf3 der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Partelen sich auf das Gesetzbuch über Geseltschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr hat rückwirkend mit dem ersten August zweitausendelf begonnen um am . einunddreii3igsten Dezember zweitausendzwdlf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am ersten Freitag des Monates Juni zweita u sendd re izeh n.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übemommen und durch diese bestâtigt.

AUf3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Geseltschaft gegründet ist, ist die vorgenannte Gesellschafterin zu einer aufberordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschileat diese Generalversammiung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutare Geschëftsführerin zu ernennen, die eingangs vorgenannte Frau ZIMMERMANN Gabriele, die dieses Amt annimmt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlügt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
BORN ZIMMERMANN

Adresse
EUPENER STRABE 148 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne