BRUNO WEBER

Divers


Dénomination : BRUNO WEBER
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 537.289.631

Publication

14/08/2013
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jr] í Ausfertigung, die nacm Hinterlegung der Urkunde hei der Kantlei

in den Anlagen zum Beigisc hen-Stat tspla itiereentli hen ist

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Unternehtnensnr,

Geselischaftsnarrte 053Y-e2e5 634

(voll ausgeschrieben) : Bruno WEBER

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(abgekûrzt) :

Rechtsform : E.K.G

Sitz : Schmittgasse 10 - 4700 EUPEN

(valstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde: GRÜNDUNG

BRUNO WEBER E.K.G.

Die Unterzeichneten,

Herr Patrick WEBER, wohnhaft in 4700 EUPEN, Heckenweg 16, NN.,. 76.09.28-009-34

Komplementâr

und

Herr Bruno WEBER, wohnhaft in 4700 EUPEN, Schmittgasse 10 NN: 52.12.26-275-24,

Einfacher Kommanditist,

haben am beschlossen, eine Gesellschaft zu gründen, deren Satzungen wie folgt aufgesetzt wurden:

KAPITEt. I: Benennung - Sitz - Gegenstand - Dauer

Artikel 1: Benennung

Durch Gegenwârtige wird zwischen den Erschienenen eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet,

unter der Bezeichnung  BRUNO WEBER

Herr Bruno WEBER gilt als Kompiementâr (commandité), Herr Patrick WEBER gilt als einfacher:

" Kommanditist (commanditaire).

Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Verbffentlichungen und anderen Schriftstücken der Gesellschaft; muis die genannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz  Kommanditgesellschaft", oder abgekürzt  KG", der Geschâftssitz, sowie die Unternehmensnummer angegeben werden.

Artikel 2: Sitz der Gesellschaft

Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN  Schmittgasse 10,

Der Sitz der Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss eines Komplementârgesellschafters an leden anderen Ort Belgiens verlegt werden. Dieser Beschluss wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers vers ffentlicht. Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschâftsführung Zweigniederlassungen, Agenturen, Geschâftsbûros oder Kontore in Belgien oder im Ausland errichten.

Artikel 3: Gegenstand

Gegenstand der Gesellschaft sind sâmtliche Tàtigkeiten, die, im In- als auch im Ausland, im weitesten Sinne

des Wortes in Verbindung stehen mit

-Vermittlung und Verwaltung von Verkaufsplâtzen;

-aligemeine Verwaltungsarbeiten; -Entwicklung und Vermarktung von Fan-Artikeln;

Sie kann im Übrigen alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handiungen in Bezug auf bewegliche oder unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig sind.

Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftsgegenstand überall ausüben und hierzu alle notwendigen und nützlichen Maf?nahmen ergreifen, die ihr als geeignet erscheinen,

Die Gesellschaft kann sich gle(chfa(ls durch Einbringungen, Anteilszeichnungen, Verschmelzungen °der auf jade andere Art und Weise an allen anderen Firmen, Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, die einen

Bitte auf,der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Varderscite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars acier der

Personen, die daze ernàchtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu verfreten

Auf dor Rückseite : Name und Unterschrift.

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gleichen oder âhnlichen Zweck verfolgen oder die zur Verwirklichung oder Ausdehnung des Gesellschaftsgegenstands beitragen künnten.

Die Gesellschaft kann die Geschâftsleitung übernehmen und/oder die Funktion des Verwalters in anderen juristischen Personen. Sie kann über Einlagen, Zèichnung, Fusion oder jeder anderen Art und Weise in juristischen Personen einbringen,

Artikel 4: Dauer

Die Gesellschaft besteht für eine unbestimmte Dauer, beginnend mit dem Datum gegenwârtiger Urkunde. Sie kann gegebenenfalls aufgelüst werden, durch Beschluss der Generaiversammlung der Gesellschafter, unter Befolgung der für die Abünderung der Statuten vorgesehen Bestimmungen,

KAPITEL II: Gesellschaftskapital

Artikel 5: Kapital

Das Gesellschaftskapital betrâgt fünftausend (5000,-) EURO und ist eingeteilt in einhundert (100)

namentliche Anteile.

Artikel 6: ZEICHNUNG

Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie folgt gezeichnet:

1.Herr Bruno WEBER, 900,- E dargestellt durch 9 Anteile;

2.Herr Patrick WEBER, 100,- E dargestellt durch 1 Anteil.

Artikel 7: KAPITALBEFREIUNG

Das Kapital wurde ggnztich befreiit und am heutigen Tage auf das Konto der Gesellschaft überwiesen. Artikel 8: RECHTSGLEICHHEIT DER ANTEILE

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung des Gewinns und des

Liquidierungsergebnisses.

Artikel 9: UNTEILBARKEIT DER ANTEILE

Die Gesellschaftsanteile sind unteilbar,

Die Rechte aus den Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch einen der

Geschbftsführung zu bezeichnenden gemeinschaftlichen Vertreter ausgeübt,

Die Ausübung der Rechte von verschiedene Eigentümern eines Geschâftsanteils kflnnen durch die

Geschüftsführung solange suspendiert werden, bis eine einzige Person als Eigentümerin dieses

Geschüftsanteiles bestimmt worden ist.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutznieflung und nacktem Efgentum vertritt der Nutzniei3er airain alle

berechtigten Personen.

Die Geseltschaftsanteiile sind norninativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschliefflich aus den gegenwârtigen Statuten, den

eventuellen Abânderungen derselben, sowie aus den rechtmâflig erfolgten Anteilsübertragungen.

Artikel 10: ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN

Die unentgeltliche oder entgeltliche Abtretung von Gesellschaftsanteilen, sowie die Übertragung derselben von Todes wegen, bedarf der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschafter: ohne Zustimmung dieses vorherigen und schriftlichen Einverstândnisses sind die Anteile unabtretbar und unübertragbar,

Die Erben, Rechtsnachfolger oder Glâubiger eines Gesellschafters sind unter keinem Vorwand berechtigt, auf das Geschdftsvermdgen oder die Schriftstücke der Geselischaft Siegel anlegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Geschüftsführung einzumischen.

KAPITEL III, Geschdftsführung

Artikel 11: Ernennung eines Geschdftsführers - Befugnisse

Die Geschâftsführung der Geselischaft wird durch einen oder mehrere Komplementàre gesichert, der/die allein befugt ist/sind, die Leitung der Gesellschaft zu übernehmen.

Der oder die Geschëftsführer erhalten alle erforderlichen Befugnisse um im Namen der Gesellschaft zu handeln, alle irgendwelche mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschâfte vorzunehmen, und die Gesellschaft rechtsverbindliche zu verpflichten. Der oder die Geschilftsführer besitzen sarntliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind. Der oder die Geschftsführer kunnen die Vollmachten ganz oder teilweise an Drittpersonen übertragen, Mitglieder und Nichtmitglieder der Geselischaft.

Jeder Geschâftsführer kann Dritten Sondervollmachten gewâhren.

Die Kommanditisten dürfen sich  vorbehaltlich des hiernach vorgesehenen Kontrollrechts  nicht in diese Geschâftsführung einmischen.

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Der Komplementür, Herr Patrick WEBER, wird hiermit zum Geschgftsführer für unbegrenzte Dauer ernannt, Artikel 12: Vergütung der Gescháftsführer

Das den Geschâftsführern zustehende Gehaat, sowie Ihre Vergûtungen, werden durch die Generalversammlung der Gesellschafter festgesetzt. Reisekosten und andere durch die Geschgftsführer im Dienst der Gesellschaft gemachten Auslagen werden durch die Gesellschaft gegen einfache Vorlage einer richtig bezeichneten Aufstellung zurückerstattet,

KAPITEL IV: Generalversammlungen

Artikel 13: Befugnisse

Die Gesellschafter treten zur Generalversammlung zusammen, um über alle, die Gesellschaft betreffenden

Fragen, die nicht zu den Befugnissen der GeschOftsführer gehoren, zu bersten und zu beschliefben.

Artikel 14: Beschlüsse

Die Generalversammlung ist das souverdne Machtorgan der Gesellschaft. Sie beschlief t, geme den allgemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen, über die Generalversammlungen der Privatgesellschaften mit beschrânkter Haftung. In den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschlüsse für aile bindend.

Artikel 15: Datum

Alljâhrlich findet am zweiten Donnerstag im Monet Juni, um 20:00 Uhr die ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft statt. Sollte dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag sein, so findet diese Versammlung am folgenden Werktag statt. Die Generalversammlung kann aufterdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Sie muss auf schriftlichen Antrag von Geseilschaftern, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, durch die Gescháftsführung einberufen werden,

Artikel 16: Ort

Die ordentlichen und auflerordentlichen Generalversammlungen fijnden am Geschëftssitz oder an einem

anderen in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 17: Einfadungen

Die Generalversammlungen werden von der Geschàftsführung durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail, mit Angaben über die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammlung, einberufen, wobei die genannten Tage nicht mitzurechnen sind.

Die Generalversammlung ist beschlussfâhig bezüglich aller ihr unterbreiteten Gegenstânde ohne eine Einladung nachweisen zu müssen, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Die Generalversammlung kann in schriftlacher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.

Artikel 18: Stimmrecht

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Artikel 19: Vertretung

Die Gesellschafter kunnen sich durch einen Bevollmâchtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollmüchtigte ein anderer Gesellschafter ast.

Letztere Bedingung ist nicht für einen Ehepartner, der den anderen Partner vertritt, für den Vormund des Minderjdhrigen oder Entmündeten, für den Nief?braùcher, der den Eigentümer des nàckten Eigentums vertritt, mallgebend.

KAPITEL V: Geschâftsjahr - Reingewinn

Artikel 20: Geschaftsjahr

Das Geschdftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31.Dezember.

Artikel 21: Gewinn

Der nach Abzug aller Lasten, Geschâftskosten und der erforderlichen Abschreibungen verbleibende Gewinn

bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung dieses Reingewinns.

KAPITEL VI: Auflosung der Gesellschaft

Artikel 22: Aufliisung

Die Gesellschaft wird nicht aufgelüst durch Rechtsunfàhigkeit, Konkurs, Zahlungsunfdhigkeit ader Tod eines Gesellschafters oder eines Geschâftsführers.

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Belgischen

Stdatsblatt

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Im -Falie des Ver-trustes der -Hâlfte des Gesel schaftskapitals muSs die Geschfiftsführung der

Generalversammlung die Frage der Aufdsung der Gesellschaft unterbreiten,

Artikel 23: Liquidierung

Bei Aufitisung der Geselischaft erfolgt die Liquidierung, falls die Gesellschaft nicht anders beschliefBt, durch ders oder die im Amt befindlichen Geschâftsführer.

Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verfügen Ober die weitgehendsten Befugnisse.

Es steht jedoch der Generalversammlung frel, diese Befugnisse einzuschrânken oder ausreichende Garantien für eine gute Ausführung der Liquidierung zu verlangen, Nach Bereinigung des Passivs und der Lasten wird das Nettoergebnis der Liquidierung unter allen Gesellschaftern verteilL

KAPITEL VII: Allgemeine Übergangsbestimmungen

Artikel 24: Gesetz über die Gesellschaften

lm Übrigen geiten für alles, was in den gegenwürtigen Statuten nicht vorgesehen ist, die in den Artikeln 201 und folgende der Gesetze über die Gesellschaften enthaltenen Vorschriften.

Artikel 25; Erstes Geschaftsjahr und erste Generalversammlung

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tag um am 31.12.2013 zu enden, Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre 2014 statt.

Als stândiger Vertreter im Faite der Ernennung der  Bruno WEBER als Verwaiterin oder s

Geschâftsführerin einer anderen Gesellschaft wird der Geschâftsführer, Herr Patrick WEBER bezeichnet. Ausgestellt in zwei Exemplaren zu Eupen, den 8, Juli 2013 Gezeich

Patrick WEBER Bruno WEBER

Bitte euf der Ietzten Selle des Tells B angeberr: Au! der Vorderseite : Name und .Eigenschaft des beurkundenden Noters oder der

Personen, die dazu errnâchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenilber zu vertreten

Auf der tWffckselte : Name und Unter'schrifl

19/12/2014
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt u véró en l chen ist

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Unternehrnensnr.: 0537.289.631

Gesellschaftsnarne

{evol! auegeschrieberi) Bruno WEBER

{abgFE,;arzt)

F2echtstorm Einfache Kommanditgesellschaft

4700 EUPEN Sdvm t ev ,SS À o

.volsarrei,ge atdresser

Gegenstand

°1D der Urkunde Berichtigung Satzungen - Rücktritt - Ernennung

e BRUNO WEBER E.K.G.

Bericht der aulferordentlichen Generalversammlung vom 6. November 2014

Die Anwesenden Bruno Stephan WEBER und Patrick WEBER haben sich am 6. November 2014 in den

e Ráumlichkeiten des Unternehmens um 14.00' Uhr zu einer auflerordentlichen Generalversammlung mit folgenden Tagespunkten getroffen:

I )Berichtigung Satzungen

2)Rücktritt und Ernennung

1)Berichtigung der Satzungen

Kapitel II: Gesellschaftskapital

c Artikel 5: Kapital

N Es muss heioen:

N  Das Gesellschaftskapital betrâgt eintausend (1000,-) EURO und ist eingeteilt in zehn (10) namentliche

Anteile."

2)Rücktritt  Ernennung

Der Komplementâr, Herr Patrick WEBER, tritt als Geschâftsführer mit sofortiger Wirkung zurück. Er tritt ab

sofort als Komanditist auf.

Die Generalversammlung erteilt ihm vollstândige Entiastung.

Herr Bruno Stephan WEBER wird auf unbestimmte Dauer ab heutigem Datum als neuer Geschâftsführer

ernannt und tritt ab sofort als Komplementâr auf,

So ausgestellt zu Eupen, am 6. November 2014

Bruno Stephan WEBER  Komplementâr Patrick WEBER  Einfacher Kommanditist

Sem. Out der letzten Serte des ÎEiiS B amoeben Auf der Vorderserie prame und Egenschatt des beurkunderiden Notars oden der

Pesonen cire dezu ermáctrtrgr se-rd die jurrstrsche Person ,r ster, geoenuber Our ver heter,

Auf der Rückseite drame und Ursterscdrrtt

Coordonnées
BRUNO WEBER

Adresse
SCHMITTGASSE 10 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne