BURGERINITIATIVE KAISERBARACKE

Divers


Dénomination : BURGERINITIATIVE KAISERBARACKE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 838.085.443

Publication

04/08/2011
ÿþDem Belgische staatsbiai vorbehate

1-7.77-77 "7.ZY, L: Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

MOD 3.2

IJ. Je, ,C.111..G1

des Hancal^e1cilts EUPEN

2 5 -97- 2911

Ik kanzlei

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Untemehmensnr : 083g. es- 1,43

Name der Vereinigung / Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) BÜRGERINMATIVE KAISERBARACKE

(abgekürzt):

Rechtsfarm : V.o.G.

Sitz : 4770 BORN, RECHTER STRASSE 64

Gelenstand

der Urkunde : GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG, VERABSCHIEDUNG DER STATUTEN,

BENENNUNG DES VORSTANDS

Auszug aus der Gründungsversammlung vom 3. Juli 2011:

"ln der Gründungsversammlung am 3. Juli 2011 in BORN, im Saai HEINDRICHS-MELCHIOR, sind folgenden Gründungsmitglieder zwecks Gründung einer Vereinigung erschienen:

1.1-lerr Andre Jacobs, wohnhaft in 4770 BORN, Rechter Stalle 122 (Nat.Reg.: 66.05.14-385.34); 2.Herr Gerhard Mertes, wohnhaft in 4770 BORN, Rechter Stalle 64 (Nat.Reg.: 62.03.24-371.38); 3.Herr Franz Schaus, wohnhaft in 4780 RECHT, Engelsdorfer Stalle 5 (Nat.Reg.: 36.04.28-189.46); 4.Herr Bernd Lorch, wohnhaft in 4770 BORN, Lierweg 60 (Nat.Reg.: 63.05.20-393.74);

5.Frau Brigitte Zanzen, wohnhaft in 4780 RECHT, Zur Kaiserbaracke 49 (Nat.Reg.: 53.06.26-340.35); 6.Herr Ekkehard Saam, wohnhaft in 4770 BORN, In der Bracht 13 (Nat.Reg.: 64.08.29-525:05); 7.Frau Elisabeth Hnen, wohnhaft in 4770 BORN, Lierweg 34 (Nat.Reg.: 62.08.02-346.79); 8.Herr Robert Heinen, wohnhaft in 4770 BORN, Rechter Strafle 119 (Nat.Reg.: 59.12.07-231.09); 9.Frau Linda Plumacher, wohnhaft in 4770 BORN, Rechter Stree 119 (Nat.Reg.: 68.03.09-284.22); 10.Frau Manuela Berners, wohnhaft in 4770 BORN, Rechter Statie 77 (Nat.Reg.: 66.08.02-356.56).

Die Gründungsmitglieder vereinbaren, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht geni dem Gesetzi vom 27. Juni 1921 zu gründen. Sie lègen deren Statuten wie folgt fest: "

STATUTEN DER V.o.G. BÜRGERINITIATIVE KAISERBARACKE

Annexes du Moniteur beige,

KAPITEL I : BEZEICHNUNG,_SITZ, GEGENSTAND, DAUER.

Artikel 1 : Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet  BORGERINITIATIVE KAISeRBARACKE"

Artikel 2: Sitz

Der Sitz ist in 4770 BORN, Rechter Stralle 64.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3 : Zielsetzung

Bitte auf der ietzten Seite des Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigensttraft des beurkundehden Notars oder der Personen, die dazu errricbtigt sind die Vereinigung, die Siittung oder die C.kganie.mus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rücksete : Name und Linterschrift.

MOD 3.2

Die Vereinigung verfoigt das Ziel, die Ansiedlung der geplanten umweltschadigenden Asphaltmischanlage in der Industrie- und Gewerbezone Kaiserbaracke zu verhindem.

Die Vereinigung fordert und verfolgt als weiteres Ziel, dass aufgrund bestehehder und neu zu erwartenden Probleme auf eine Erweiterung der Industrie- und Gewerbezone Kaiserbaracke verzichtet und die bestehende IZ S20 gemâí3 ihrer ursprünglichen Definition nur für forstwirtschaftliche und Nahrungsmittel produzierenden Unternehmen zugânglich gemacht wird.

Die Vereinigung setzt sich daher für den Schutz von Mensch, Natur und Umwelt gegen jegliche Emissionen und Umweltbelastungen der Industrie- und Gewerbezone Kaiserbaracke ein.

Die Vereinigung versteht sich als überparteiliche lnteressengemeinschaft zum Wohle der Bürger aller angrenzenden Gemeinden.

Die Vereinigung kann in diesem Sinne jede Art von Veranstaltung durchführen sowie alle Handiungen vomehmen, die zur Fôrderung des genannten Zwecks beitragen.

Artikel 4 : Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL II : Mitglieder

Artikel S : Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus aktiven und nicht aktiven Mitgliedern.

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e

Die Rechte und Pflichten der aktiven und nicht aktiven Mitglieder werden in den vorliegenden Statuten definiert.

e Die Generalversammlung kann beschIiiellen, eihen Mitgliedsbeitrag für aktive und für nicht aktive Mitglieder

b zu erheben.

Die nicht aktiven Mitglieder tragen zur Verwirklichung der Zielsetzung der Vereinigung bei, haben aber kein Stimmrecht in der Generalversammlung.

Nur aktive Mitglieder kunnen Mitglied des Verwaltungsrates werden.

NNicht aktive Mitglieder werden in ein gesondertes Register der nicht aktiven Mitglieder eingetragen.

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et

et - Über die-Aufnahme von neuen aktiven und nicht aktiven Mitgliedern entscheidet der Verwaltungsrat mit

et

einfacher Mehrheit. Ein aktives oder nicht aktives Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftiichen Mitteilung

an den Verwaltungsrat austreten.

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-- Der Ausschluss aines aktiven Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3

der Anwesenden oder Vertretenen ausgesprochen werden.

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Die Mitglieder dürfen die Beitrâge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahit haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von

et et Siegeln, noch ein Inventer anfordern oder beantragen.

Artikel 6 : Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister der aktiven und der nicht aktiven Mitglieder.

Die Anzahl der aktiven und nicht aktiven Mitglieder ist unbegrenzt. Sie dart jedoch nicht weniger als drei betragen.

Die ersten aktiven Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder.

Der Ausschluss eines nicht aktiven Mitglieds kann durch den Verwaltungsrat mit eiher einfachen Mehrheit ausgesprochen werden.

MOD3.2

Diese beiden Register enthalten Name, Vornamen und Wohnsitz der aktiven und nicht aktiven Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von aktiven oder nicht aktiven Mitgliedem sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erh9it.

Gemall dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

KAPITEL III : Generalversammlung

Artikel 7 : Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustândig für:

1) die Anderung der Statuten;

2) die Bestellung und Abberufung der Verwalter,

3) die Bestellung und Abberufung der Kommissare;

4) die den Verwaltem und Kommissaren zu erteilende Entiastung;

5) die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

6) die freiwillige Auflbsung der Vereinigung;

7) den Ausschluss eines aktiven Mitglíedes;

8) die Erhebung eines Mitgliedsbeitrags für aktive und nicht aktive Mitglieder

9) die Umwandlung der Vereinigung in eine Geselfschaft mit sozialer Zielsetzung;

10) aile Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Statuten verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes aktive und nicht aktive Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teitzunehmen.

Alle aktiven Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Die Abstimmungsmodaliteen entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind. Artikel 8 : Einberufung

Jelles Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden. Diese Generalversammlung findet am ersten Sonntag im Monet Juni statt.

Es kann sa oft eine au{lerordentliche Generalversammiung einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine auflerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn

p mindestens 115 der aktiven Mitglieder dies beantragt.

N

pDie Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfache E-Mail (oder Brief) vorgenommen, die jedem

c:: aktiven und nicht aktiven Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin werden die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

et Artikel 9 : Tagesordnung

Auf Antrag von 2t3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines

aktiven Mitgliedes, Aufldsung, Jahresabschluss und Haushaftsplar_oder_Statutenanderungen_----



-- -------

'p1p Artikel 10 : Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammiung werden in Pratokollen festgehalten, die vom ersten Vorsitzenden

und dem Schriftführer unterschrieben werden. Sie werden auflerdem in ein besonderes Verzeichnis el

:r.73 eingetragen.

sC Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwdrtig vorzulegen sind, werden vom ersten und zweiten

Vorsitzenden des Verwaltungsrates unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag et

hin jedem aktiven und nicht aktiven Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran

pq nachweist, ausgehdndigt.

Die Beschlüsse erhâlt jedes aktive oder nicht aktive Mitglied mit elektronischer Post oder Posizustellung.

KAPITEL IV : Verwaltung

Artikel 11 : Verwaltungsrat

Annexes du Moniteur belge

7W, -- -

1.4100 3.2

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus 7 aktiven Mitgliedem besteht:

- 1.Vorsitzender,

- 2.Vorstilzender und Sprecher,

- Kassierer,

- Schrififührer und Kommunikations- und Medienbeauftragter,

- 3 Beisitzer

Diese werden von der Generaiversammiung für die Dauer von 1 Jahr gewwhtt und kbnnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist mógiich.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeitlich eus.

Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom ersten und zweiten Vorsitzenden wenigstens 2 Mal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussfàhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammiung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Steile abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stirnme des Vorsitzenden oder seines Steilvertreters ausschlaggebend.

Artikel 12 : Tâg1iiche Verwaltung

Der geschëftsführende Vorstand ist identisch mit dem Verwaltungsrat. Dieser übertrrgt die tâgliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschrifitsrecht dem ersten und zweiten

e Vorsitzenden des Verwaltungsrates.

KAPITEL V : Vertretung, Haftung

e Artikel 13 : Vertretung der Vereinigung

b

Für alle Handiungen ist der einstimmige Beschluss des .geschâftsführenden Vorstandes erforderlich, damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist.

Gerichtsverfahren, sei es als KII3ger oder ais Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den geschüftsführenden Vorstand geführt, der durch den ersten und zweiten Vorsitzenden vertreten wird.

N Die Verwalter gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei persbniiche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

0

Artikel 14 : Jahresabschluss, Haushattsplan

Jedes Jahr, am 31. Dezernber, werden die Konten des abgefaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Titigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschaftsjahres und den Jahresabschluss des abgetaufenen Geschaftsjahres aufsetzen. Kanten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des Monats Juni zur

Biltigung vorgelegt. -_ -

_ - Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des gescháftsführenden Vorstandes. C1D

pq Die Buchhattung wird gem f3 Artikel 17 des Geselzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt.

KAPITEL VI : SStatutendnderung, Aufidsung

Artikel 15 : Statutenanderung "

es

Die Statuten dürfen nur gemüfl den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geândert werden.

Artikel 16 : Auflásung

iurOl? 3.2

Teií" E¬ : FortsetWung

lm Falle der freiwi ligen Auflbsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbleíbende Nettobestand nach der Tlgung der Schulden wird einer'. i sozialen Einrichtung zugeführt.

" KAPITEL VII : übergangsbestimmungen

aem Belgischen 5taatsblatt yorbehalten

Ânnexes du Mónitëür béké

Artikel 17 : Gründungsversammlung

In diesem Augenblick treten die Gründungsmitglieder in einer Generalversammlung zusammen und es werden zu Verwaltungsratsmitgliedem mit den nachfolgenden Funktionen gewâhlt:

1. Vorsitzender.

Herr Andre Jacobs, wohnhaft in 4770 BORN, Rechter Strafle 122 (Nat.Reg.: 66.05.14-385.34);

2. Vorsitzender und Sprecher.

Herr Gerhard Mertes, wohnhaft in 4770 BORN, Rechter Strafre 64 (Nat.Reg.: 62.03.24-371.38);

Kassierer.

Herr Franz Schaus, wohnhaft in 4780 RECHT, Engelsdorfer Stralle 5 (Nat.Reg.: 36.04.28-189.46);

Schriftführer und Kommunikations- und Medienbeauítragter.

Herr Bernd Lorch, wohnhaft in 4770 BORN, Lierweg 60 (Nat.Reg.: 63.05.20-393.74);

Beisitzer.

Frau Brigitte Zanzen, wohnhaft in 4780 RECHT, Zur Kaiserbaracke 49 (Nat.Reg.: 53.06.26-340.35);

Beisitzer:

Herr Ekkehard Saam, wohnhaft in 4770 BORN, ln der Bracht 13 (Nat.Reg.: 64.08.29-525.05);

Beisitzer:

Frau Elisabeth H iaen, wohnhaft in 4770 BORN, Lierweg 34 (Nat.Reg.: 62.08.02-346.79).e

Andre JACOBS, 1. Vorsitzender Gerhard Ml<RTES, 2. Vorsitzender

Bitte auf der letzten Serte des Teh 9 engeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigermchaft des beurkundenden Notars oder der Personen, d"se dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stittung oder die Organismus Dri; en geaenüber, zu verireten.

Auf der Rücl':seite : Name und Urrlerzeichnung.

Coordonnées
BURGERINITIATIVE KAISERBARACKE

Adresse
RECHTER STRASSE 64 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne