C + B INDUSTRY

Divers


Dénomination : C + B INDUSTRY
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 845.163.671

Publication

17/03/2014 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
17/03/2014 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
23/04/2012
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Mal 2.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

Dem

Belgischen

Staatsblatt  L

vorbehalten

HEnterlegt bel der Kanziel

des Handelsgerlohts EUPEN

1 1 -04- 2012

IN Kanzlei

tlrar r;raffiar

Unternehmensnr. : 4 á'zfS : .A 63. 4 ?íP

Gesellschaftsname

(uoll ausgeschrieben) : C + B INDUSTRY

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4780 Sankt-Wh, Riimerstrasse nr 24

Gegenstand

11*IIIIj111)1111111.111111

der Urkunde : Gründung

~o Aus einer Urkunde abgehalten ver Notar Erwin MARAITE, Notar mit dem Amtssitz zu Malmedy,

1 geschiiftsflfhremder Notar der Zivilgesellschaft in Form einer Privatge-sellschaft mit beschrânkter Haftung

~

L.  Erwin MARAITE, Notar", am dreil3igsten Ml3rz zweitausendzwtilf,  Einregistriert in Stavelot, am dritten

~

April zweitausendzwálf, in Band 433 Blatt 65 Fada 16, sechs Blatt ohne Zusatz, flinfuzrdzwanzig Euro (25

~

EURO) erhoben, gez. die Einnehmerin S. BERGS", enthaltend Griindung einer Privatgesellschaft mit ~beschrânlcter Haftung, wird folgender Auszug verbffentlicht:

b 1) Griinder :

1.Herr CURNEL Marco, geboren zu Antwerpen, arm siebzehnten Juli neunzehn hundertzweiundsiebzig (Nationalnummer 72.07.17 393-76), Ehegatte von Frau BENKER Silke, wohnhaft in 4791 Burg-Reuland, Grafflingen Nr 47, belgischer Staatsangeh irigkeit;

2.Frau BENKER Silke Georgette, geboren zu Malmedy, am zweiten Mai neus-zehn-hundertsechsundsiebzig

N (Nationalnummer 76.05.02 134-79), Ehegattin von Herrm CURNEL Marco, wohnhaft in 4791 Burg-Reuland,

Grit lingen Nr 47, belgischer Staatsangehtirigkeit.

0

2)Es wurde eine Privatgesellschaft mit bechrinkter Hartung gegrandet miter der Bezeichnung  C-FB INDUSTRY".

et

3)Sitz der Geselischaft ist 4780 Sankt Vith, Rtimerstrasse Nr 24.

et

ria 4)Die Gesellschaft hat als Degenstand die nacherwuhnten Tâtigkeiten und zwar jeweils im weitesten Sinne des

Wortes :

25.1: Fabrication von MetaIlelenaenten fur den Bau

25.11 25.110 : Fabrikation von Metallstrukturen und Telle von Strukturen

25.12 25.120: Fabrication von Metalltüren und Feintera

25.2 : Fabrikation von Metallbehâltezn, Tanks und Containers

25.2 : Fabrikation von Metallbehâltem, Tanks und Containers

25.21 25.210 ; Fabrikation von Heizktirpem und Heizkesseln flir Zentralheizung

25.29 25.290 : Fabrikation von weitenen MetallbehâItern, Tanks und Containem

25.6 : Verarbeitung und Beschichtung der Metalle : Fertigung

25.61 25.610 : Verarbeitung und Beschichtung der Metalle

25.62 25.620: Fertigung

25.9 : Fabrikation weiterer Werkstücke in Metaal

25.91 25.910 : Fabrikation von Metallfssem und gleichartigen Metallverpackungen

25.92 25.920 : Fabrikation von Verpackungen ans Leichtmetall Biffe auf der tetzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenderi Notera oder der

Personen, die daze ermâchtlgt sind, die juristische Persan

Driften gegenOber zu vertreten

Auf der Rtickselte : Name und Unferschrift.

25.93 25.930 : Fabrikation von Drahtartikeln, Ketten und Federn

25.94 25.940 : Fabrikation von Schrauben und Bolzen

25.99: Fabrikation von. weiteren Metallartikeln n.c.a.

25.991: Fabrikation von Metallartikeln fier Haushalt und Sanitârr

25.999: Fabrikation von weiteren Metallartikeln n.c.a.

33.1 : Reparatur von Metallartikeln, Maschinen und Ausriistung

33.1133.110: Reparatur von Metallartikeln

33.12 33.011: die Ausführung von jeglichen Unterhalts- und Reparaturarbeiten me-chanischer Art fur Rechnung von Dritten

33.12 33.120 : Reparatur von Maschinen

33.17 33.170 : Reparatur und. Wartung weiterer Transportmittel

33.19 33.190 : Reparatur weiterer Ausrüstungen

33.2 : Installation von industriellen Maschinen und Einrichtungen

33.20 33.200 : Installation von industriellen Maschinen und Einrichtungen

33,20 33.201 : den Entwurf, die Montage und den Unterhalt von allen industriellen fortlaufenden Kontrollsystemen

33.20002 : den Entwurf, die Montage und den Unterhalt von sâmtlichen automati-sierten Produktionseinheiten und Industrieanlage

46 G-" GroBhandeLvoLanderen-indusn iellen Einr-ichtungen

46.62 46.620 : Grol3handel von Werkzeugmaschinen

46.65 46.650: Grol3handel von Bâromtibeln

46.69Grol3handel von anderen Maschinen und Einrichtungen

46.694 : Grol3handel von Hebematerial und Befdrderung

46.695 : Grol3handel von Pumpen und Kompressoren

46.697: Grol3handel von industriellen Heizungs- und Ktihlungsmaschinen und Gerâ-ten

46.699: Grollhandel von anderen Maschinen und Einrichtungen

47.5 : Einzelhandel von anderen Haushaltsausriistungen in Fachgeschâften

47.529: Einzelhandel anderer Baumaterialien in Fachgeschâften

47.599: Einzelhandel anderer Haushaltsartikel in Fachgeschâften

77.3 : Verleih und Vermietung anderer Maschinen, Ausriistungen und Gâter

77.32 77.320: Verleih und Vermietung von Baumaschinen und Ausrüstungen

77.39Verleih und Vermietung anderer Maschinen, Ausriistungen und Gâter n.c.a.

77.394: Verleih und Vermietung von Baucontainern

77.399: Verleih und Vermietung anderer Maschinen, Ausriistungen und Gâter

Die Gesellschaft kann aul3erdem alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobiliarischer und immobiliarischer Art vornehmen, die mit dem Ge-genstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar in Verbindung steken.

Sie kann sich auch in der Form von Einlagen, Fusion oder soest wie an jedem Un-ternehmen, jeder Vereinigung oden jeder Gesellschaft beteiligen, die eigen gleichar-tigen, zusatnmengehbrenden oder ergen ?enden Gegenstand kat oder überdies den Gegenstand der gegenwârtigen Gesellschaft begânstigt.

5)Die Dauer der Gesellschaft ist zeitlich unbegrenzt beginnend am ersten

April zweitausendzwálf.

6)Das Gesellschaftskapital betrâgt achtzehntausendfitnfhundertfiinfzig Euro (18.550 £).

Das Kapital wird eingeteilt in einhundert (100) namentliche Anteilscheine ohne Bezeichnung eines Nominalwertes. leder Anteilschein wurde vor der Grundung der Gesellschaft 6.200/18.550 in bar eingezahlt.

7)Die Gesellschaft hat chien oder meterere Geschâftsfiihrer, Mitglieder oder Nichtmitglieder der Gesellschaft, juristische oder natiirliche Personen, die durch die Generalversammlung ernannt werden.

Der oder die Geschâftsfiihrer koenen sur durch Beschluss der Generalversammlung mit drei/Viertel Stimmenmehrheit abberufen werden.

Der oder die Geschâftsffihrer erhalten getrennt alle erforderlichen Befugnisse, um im Namen der Gesellschaft zu handeln, alle irgendwelchen mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

Rechtsgeschafte vorzunehmen und die Ge-sellschaft durch ihre alleinige Unterschrift rechtsgiiltig zu verpflichten. Jeder Ge-schaftsführer ist berechtigt, die Gesellschaft allein rechtsverbindlich zu verpflichten.

Das den Geschaftsführern zustehende Gehalt sowie ihre Vergltungen werden durch die Generalversannmlung der Gesellschafter festgelegt. Reisekosten und andere durch den oder die Geschaftsflihrer ira Dienste der Gesellschaft gemachtenAuslagenwerden durch die Gesellschaft gegen einfache Vorlage einerfürrichtig bescheinigten Aufstellung erstattet, Der Gesch tsführer kami fur die Ausführung gewisser Rechtsgeschafte einen anderen Gesellschafter oder eine Drittperson be-volImtchtigen.

Der Tod eines Gesch ftsfuhrers oder sein Rücktritt, aus gleich welchem Grunde dies auch sein mag, hat nicht die Aufliisung der Gesellschaft zur Folge, selbst wenn dieser Geschaftsfiihrer Gesellschafter ist. Das Gleiche gilt fair seine Entmundigung, seinen Konkurs oder seine Zahlungsunfahigkeit. Das Eintreten eines dieser Ereig hisse macht dem Amt des Geschitftsfùhrers sofort und von Rechts wegen ein Ende. Wenn infolge des Todes oder aus irgendeinena anderen Grund das Amt eines Ge-schilftftsfiihrers aufhart, wird die Geschaftsführung gegebenenfalis durch den ver-bleibenden Geschaftsführer ausgeübt.

Falls eine juristische Person zur Geschaftsf ihrerin ernannt wird, ist diese verpflichtet unter ihren Teilhabern, Geschaftsführern, VerwaItern oder Personalmitgliedem, einen sttndigen Vertreter zu bezeichnen, welcher im Namen und far Rechnung die-ser juristischen Person mit der Durchführung dieses Mandates betraut wird. Dieser stindige Vertreter unterliegt den gleichen Bedingungen und der gleichen Haftung auf zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ebene, als wenn er dieses Mandat in eigenera Namen ausiiben warde, vorbehaltlich der solidarischen Haftung der juristischen Person die der vertritt und miter Vorbehalt der Bestimmungen des Artikels 61 des Gesellschaftsgesetzbuches. Letztere kaan den durch sie besteilten Vertreter nur dann abberden eun,.sie.im gleichen1usannmenhang.einen_Nachfolger-bezeichnet:Die Emennung-und-die-------Beendigung des Mandats des stândigen Vertreters and den gleichen Regein unterworfen in Bezug auf die Vertiffentlichung ira Belgischen Staatsanzeiger, als wenn dieser das item anvertraute Mandat in eigenem Namen und far eigene Rechnung auslben warde.

8)Falls die Gesellschaft meterere Teilhaber hat, findet alljahrlich am dritten Frei-tag des Monats Juni uni zwanzig Uhr am Gesellschaftssitz oder an einem an-deren in der Einladung zu bezeichnenden Ort die ordentliche Generalver-sammlung statt.

8)Das Geschtftsjahr beginut am ersten Januar und endet am einunddreil3igsten Dezember eines jeden labres.

GENERALVERSAMMLUNG

Unmittelbar mach Festlegung der Statuten treten alle vorgenannten Gründer und ersten Teilhaber der Gesellschaft zu chier ersten aul3erordentlichen Generalver-sammlung zusammen, una das Datum des ersten Gesch iftsjahresabschlusses, das Datum der ersten Generalversammiung und die Anzahl der ersten Gescb8ftsfilhrer festzulegen und. die Ernennung der Geschaftsführer vorzunehmen.

Die auBerordentliche Generalversamrnlung hat einstimmig beschlossen

I. ABSCHLUSS DES ERSTEN GESCHÂFTSJAHRES

Das eiste Geschiiftsjahr beginnend aie ersten April zweitausendzwiilf endet am einunddreibigsten Dezember zweitausendzwalf

II. ERSTE GENERALVERSAMMLUNG

Die erste ordentliche GeneralversammIung findet statt am dritten Freitag des Monats Juni zweitausenddreizehn uni zwanzig Uhr.

III. GESCHAFTSFÜHRUNG

Die Anzahl der Geschaftsführer wird auf zwei (2) festgelegt. Werden in dieser Funk-fion ernannt :

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderselte : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermáchfigf sind, die juristische Person Driften gegenUberzu verfreten

Auf der Rückselte : Name und Unterschrift

-Herr CURNEL Marco, geboren zu Antwerpen, am siebzehnten Juli neunzelm-hundertzweiundsiebzig (Nationalrummer 72.07.17 393-76), Ehegatte von Frau BENKER Silke, wohnhaft in 4791 Burg-Reuland, Grüfflingen Nr 47; dieses Mandat wird entgeltlich ausgeübt;

-Frau BENKER Silke Georgette, geboren zu Malmedy, am zweiten Mai neun-zehn-hundertsechsundsiebzig (Nationalnummer 76.05.02 134-79), Ehegattin von Herrn CURNEL Marco, wohnhaft in 4791 Burg-Reuland, Grttfflingen Nr 47. Dieses Mandat wird entgeltlich ausgeübt.

Die Dauer dieser Mandate ist zeitlich unbegrenzt.

Die Vertretang der Gesellschaft wird gemiB den Bestimmungen des Artikels drei-zehn der Statuten ausgeübt.

Für gleichiautenden analytischer Auszug,

Erwin MARA1TE, Notar.

Gleichzeitig hiriterlegt : eine Ausfertigung der Gründungsurkunde

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

17/11/2016 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
17/11/2016 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)

Coordonnées
C + B INDUSTRY

Adresse
ROMERSTRASSE 24 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne