C. C. V.

Divers


Dénomination : C. C. V.
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 839.103.943

Publication

27/06/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 06.06.2014, NGL 24.06.2014 14209-0394-015
05/07/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 07.06.2013, NGL 02.07.2013 13257-0121-014
20/09/2012
ÿþBitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Hinterlegt bel der Kanziet des Handefe.erich

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I+12157959*

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Gesellschaftsname : " C. C. V. "

Rechtsform : Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4731 EYNATTEN, Wegestral3e 44

Unter'nehmensnr : 0839103943

Gegenstand STATUTENANPASSUNGEN

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getetigt vor Antoine RIJCKAERT, assoziïerter Notar, Mitglied der Gesellschaft

bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgeselischaft mit beschrenkter Haftung  Jacques RIJCKAERT &

Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 29. August 2012, mit folgendem Vermerk

 Registriert zwei Blâtter ohne Zusatz in Eupen, am 6, September 2012, Band 201, Blatt 48, Fach 20, erhalten,

25,00 ¬ , Der Hauptinspektor a.i. A.F. MOCKEL", gehen folgende Beschlüsse hervor

STATUTENANPASSUNGEN

Die Generalversammlung beschlief1t einstimmig die nachstehenden Artikel der Statuten anzupassenr

beziehungsweise zu ergenzen, und zwar

- den Artikel 2 der Statuten wie folgt zu ergenzen

"Eine Verlegung des Gesellschaftssitzes bedarf der vorherigen Genehmigung durch die KBC

Versicherungen.";

- den Artikel 3 der Statuten wie folgt zu ergânzen :

"Die AusObung eines Mandates im Verwaltungsrat der Versicherungsagentur  KBC Versicherung Guido

VONHOFF PGmbH" und im Aligemeinen alles, was mit dieser Verwaltung im Zusammenhang steht.

Die Gesellschaft dart in Belgien und im Ausland alle Wertpapier-, Immobilien-, Finanz-, Handels- und

gewerblichen Geschafte abwickeln, die sich direkt oder indirekt auf ihren Zweck beziehen oder seiner Erfüllungi

fbrderlich sein kónnen.

Eine Abânderung des Gesellschaftszwecks bedarf der vorherigen Genehmigung durch die KBC

Versicherungen.'

- den Artikel 9 der Statuten wie folgt zu ergânzen

"Eine Abtretung von Gesellschaftsanteilen oder eine Anderung der Liste der Gesellschafter bedarf der

vorherigen Genehmigung durch die KBC Versicherungen."

- den Artikel 10 der Statuten wie folgt zu ergânzen :

"Der oder die Geschâftsführer der Gesellschaft übernehmen alle im Kooperationsvertrag zwischen KBC;

Versicherungen und der Versicherungsagentur  KBC Versicherung Guido VONHOFF PGmbH" vorgesehenen

Pflichten aus der exklusiven Zusammenarbeit.

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren von der Hauptversammlung ernannten, gegebenenfalls

bezahlten, GescheftsfOhrem, natürlichen Personen, Teilhabern verwaltet, Die Geschâftsführer müssen gemein-

sam immer mindestens 75% des stimmberechtigten Kapitale besitzen.

Eine Kandidatur als Gescheftsführer muss vorher von KBC Versicherungen genehmigt werden.";

- den Artikel 19 der Statuten wie folgt zu ergânzen :

"Alle Anderungen an der Struktur der Gesellschaft müssen im Einvernehmen mit und nach Genehmigung

von KBC Versicherungen AG erfolgen,";

- einen zusàtzlichen Artikel 22 zu schaffen, der wie folgt lautet

"ARTIKEL 22

Die Gesellschaft verpflichtet sich, alle Bestimmungen des bei KBC Versicherungen unterzeichneten

Kooperationsvertrags sowie seine etwaigen Anlagen und untergeordneten Vertrege über die

Versicherungsagentur  KBC Versicherung Guido VONHOFF PGmbH" einzuhalten.".

Für gleichlautenden analytischen Auszug ; Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Generalversammlung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/09/2012 - Annexes du Moniteur belge

19/09/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verdffentlichen ist

Gesellschaftsname

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Hintsrlegt bei derKanzlei des Handelsgerichts EUPEN

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 19/09/2011 - Annexes du Moniteur belge

(voll ausgeschrieben) : " C. C. V. "

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4731 EYNATTEN, Wegestrafle 44

Unternehmensnr : 08.33. A0 3. 39%3

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde get tigt vor Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft bürgeriichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 5. September 2011, die zur Registrierung vorliegt, geht hervor, dass:

Herr CORMANN Christoph, geboren zu Eupen, am achtundzwanzigsten Dezember neunzehnhundert-achtzig, (NN 801228 033-18), belgischer Staatsangehdrigkeit, ledigen Standes, wohnhaft 4731 Eynatten, Wegestrafle 44;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrinkter Haftung gegründet hat:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet : " C. C. V. ", Privatgesellschaft mit beschrsnkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgeseftschaft mit beschrdnkter Haftung" oder die Abkürzung "PGrnbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz haf, beenhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4731 EYNATTEN, Wegestralle 44.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluf3 der Geschaftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verdffentlicht. Die Geselischafterversammlung kann Zweigstelien oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand sowohl in Belgien als auch in anderen Lândern der Europâischen Union und im Ausland, sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter, und dies im weitesten Sinne: 1/ Für eigene Rechnung

Den Erwerb durch Zeichnung oder Kauf und die Verwaltung von Aktien, Obligationen, Kassenbons und gleichwelcher anderer mobilarischer Werte, von belgischen oder auslândischen bestehenden oder zu gründenden Gesellschaften, sowie die Verwaltung eines mobilarischen Vermogens.

2/ Für eigene Rechnung, für Rechnung eines Dritten oder in Zusammenarbeit mit Dritten, beitragen zur Entstehung und Entwickiung von Untemehmen, und insbesondere :

a) beitragen zur Gründung von Gesellschaften durch Einlagen, Teilhaberschaft oder gleichwelche Investitionen;

b) die Gründung und Verwaltung eines ImmobilienvermOgens und das Leasen von Immobilien an Dritte, insbesondere der Erwerb durch Kauf oder anders, der Verkauf, der Tausch, die Erbauung, der Umbau, die Verbesserung, die Ausstattung, das Herrichten, die Verschônerung, der Unterhalt, die Vermietung, das Anrnieten, die Parzellierung, die Erkundung und Erschlieflung von Immobilien, sowie aile Operationen die direkt oder indirekt mit diesem Gegenstand zu tun haben und die zur Vergrdgerung und zum Ertrag eines Immobilienvermbgens beitragen k5nnen, sowie Kaution stellen für Verbindlichkeiten Drifter, die die Nutzung dieser Immobilien haben kdnnten;

c) das Gew teren von Darlehen oder Krediterdffnungen an Gesellschaften und natürliche Personen unter gleich welcher Form; in diesem Zusammenhang kann die Gesellschaft ebenfalls Kaution stellen oder Bürgschaft (eisten im weitesten Sinn, alle kommerzieffen oder finanziellen Operationen durchführen, mit Ausnahme derer, die den Depositenbanken, Haltern von kurzfristigen Termingeldern, Sparkassen, Hypothekengesellschaften und Kapitalisierungsgesellschaften vorbehalten sind;

d) beraten in finanziellen, technischen, kommerziellen oder verwaltungsmâfligen Angelegenheiten im weitesten Sinne, mit Ausnahme der Beratung in Geldanlagen und âhnlichem, direkt oder indirekt Hilfestellung Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und tlnterzeichnung.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 19/09/2011 - Annexes du Moniteur belge

leisten und Ausführen von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Verwaltung und der Finanzen, des Verkaufes, der Produktion und Geschaftsführung im Allgemeinen, alle Dienstleistungen erbringen und Ausführung aller Mandate in Form von Studien, Organisation, Expertisen, technische Handlungen und Beratung oder anderen in allen Gebieten, die ihren Gegenstand betreffen;

e) das Ausführen von allen Mandaten der Geschaftsführung, und im allgemeinen aller Mandate und Funktionen die direkt oder indirekt mit ihrem Gegenstand zu tun haben.

Die vorstehende Aufzahlung gift nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft dar! sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begunstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und tinanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaflszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 E).

Es zerfallt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/ Hundertstel (1/100) des Gesellschaftsvermügens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden durch den vorgenannten Herrn Christoph CORMANN gezeichnet.

Das Kapital ist augenblicklich zu zwei/Drittel (2/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  KBC Bank" in Raeren, unter Nummer 8E95 7310 2003 8858 hinteriegt worden. Eine Bankbescheinigung, aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Noter ausgehândigt worden.

Der Erschienene erklart und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einee Betrag von zweilftausendvierhundert Euro (12.400,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschaftsführung beschiossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamiheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliefFt, erhdht oder ermalligt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhaltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschaftsführung beschiiel t und feilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerherhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesell-schafterregister eingetragen.Die Anteile sind unteilbar.

Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Geseiischaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Geselischafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschâftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie für eine Daver, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tagiiche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten bestimmte Sondervoilmachten übertragen.

Ein Geschâftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches ais Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kdnnen. Gerichtliche Klagen, sowohi als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden aile Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfangern durch zwei Geschaftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

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Dem Teil B - Fortsetzung

BeIgischn

Staatsblatt ARTIKEL 14.

vorbehaften Den Geschâftsführem kbnnen feststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewahrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hdhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschaftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemâf3 den gesetzlichen Bestimmungen. ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Geseilschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Freitag des Monates Juni urn achtzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auaerordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erdrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Geseilschaft nur einen Gesellschafter zàhit übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung,

werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiI igsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschaftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen

die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aut erdem erstellt die Geschàftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und

Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve

entnommen. Diese Entnahme ist nicht meter verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliefft. Es sei bemerkt, dais jeder Anteíl eín gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluf3 der Generalversammlung aufgelüst werden. Im Faite der Aufldsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemass Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über

Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunachst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Geseilschaftern gemâl3 der Anzahl ihrer Anteile verteilt.

ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwartigen Satzungen wahlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder

Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig

abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das

Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt mit dem ersten Oktober zweitausendelf um am einunddreil3igsten

Dezember zweitausendzwülf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet dernnach stalt am ersten Freitag des Monates Juni

zweitausenddreizehn.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden

ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestâtigt.

AUfIERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

Im gleichen Zusamrnenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, ist

der vorgenannte Gesellschafter zu einer auf3erordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschlieI t diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutaren

Geschâftsführer zu ernennen, den eingangs vorgenannten Herrn CORMANN Christoph, der diesel Amt

annimmt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlagt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

15/09/2015 : ER. - VERBESSERTE JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 05.06.2015, NGL 10.09.2015 15583-0419-015

Coordonnées
C. C. V.

Adresse
WEGESTRASSE 44 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne