C. GROMMES & PARTNERS

Divers


Dénomination : C. GROMMES & PARTNERS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 842.018.002

Publication

03/01/2012
ÿþt Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

_'\ ~ \1 `\ bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verdffentlichen ist

des Hancielsgerichts EUPE



21 -12- 2011



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der Greffier Kanzlei





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Gesellschaftsnarne : "C. Grommes & Partners"

Rechtsform : Kommanditgesellschaft

Sitz : am Adesberg 46 - 4770 AMEL U nternehmensnr : o Py .?. Q 41002

Gegenstand GRÜNDUNGSURKUNDE

der Urkunde :

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

Zwischen den Unterzeichnenden :

1. Herrn Christian Joseph GROMMES, geboren zu Sankt Vith, am 16.12.1978 (N.N. 781216-039-39), wohnhaft in 4770 AMEL, am Adesberg 46 als persdnlich haftender Gesellschafter, auch Komplementâr genannt;

2. Frau Isabelle BERTRAND, geboren zu Sankt Vith, am 10.06.1979 (N.N. 790610-178-59), wohnhaft in 4770 AMEL, am Adesberg 46 als stiller Gesellschafter, auch Kommanditist genannt,

wird eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet, welche durch folgende Gesetze, Klauseln und Regeln bestimmt wird:

Artikel 1: BEZEICHNUNG

Die Gesellschaft besteht unter der Bezeichnung "C. Grommes & Partners''. Diese Bezeichnung muss immer

durch die lesbar geschriebenen Worte ''Kommanditgesellschaft" oder "K.G.",

 Société en commandite simple" oder "S.C.S." gefolgt werden.

Artikel 2: GESELLSCHAFTSSITZ

Der Gesellschaftssitz ist in 4770 AMEL, am Adesberg 46.

Der Sitz kann jederzeit durch einfachen Beschluss des perst nlich hartenden Gesellschafters an jeden anderen Ort in Belgien verlegt werden, indem er diese Abânderung im Anhang des Belgischen Staatsblattes. veróffentlicht.

Die Gesellschaft kann auch durch einfachen Beschluss der Geschâftsführung Zweigniederlassungen, Verwaltungssitze, Agenturen, Geschâftsbüros oder Lager, wo sie es wirtschaftlich für günstig befindet, in Belgien oder im Ausland errichten.

Artikel 3: GEGENSTAND

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand:

" die Planung, Projektierung und Realisierung von industriellem Schaltschrank- Anlagebau; .die Planung, Projektierung und Realisierung von Maschinensteuerungen;

" die Prozesssteuerung, Prozessleitsysteme und Industrieautomation;

" die Einbindung von Informationssystemen in Maschinensteuerung;

" die Planung, Projektierung und Realisierung von industrielles Bussystemen und Informatiknetzwerken; 'die Planung, Projektierung und Realisierung von Fernwirkanlagen und Fernwirktechnik;

" die Datenerfassung, -analyse und  archivierung sowie Datenverarbeitung;

" den Vertrieb, installation und Programmierung von Informatiksystemen;

" der An- und Verkauf, Import und Export, Grof3- und Einzelhandel, Herstellung, Montage, Installation, Wartung und Reparatur von Maschinen aller Art, von Steuerungen und Programmen fur Maschinen, sowie von EDV-Progammen im Allgemeinen.

" die Immobilienfi rderung, den Erwerb und Verkauf, die Vermietung und Untervermietung, Immobifienleasing, die Errichtung sowie die Verwaltung von Immobilien fur den Eigenbedarf der Gesellschaft;

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Driften gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/01/2012 - Annexes du Moniteur belge

" den Erwerb und Verkauf sowie die Verwaltung von Aktien, Beteiligungen und Wertpapieren aller Art für den Eigenbedarf;

'den Ankauf und Verkauf sowie die Verwaltung und Vermietung von Patenten, Rechten, Marken, Geschâftsfonds und allen anderen immateriellen Anlagewerten;

" die Ausführung von Verwaltungsarbeiten, Beratungs- und Managementleistungen für Unternehmen, sowie von Mandaten in anderen Gesellschaften;

.die Vermietung Fahrzeugen, Maschinen, Güter und Gegenst5nde aller Art;

'die Bewirtschaftung eines Forstwirtschaftlichen Betriebes;

" Bewirtschaftung von Lândereien und Landwirtschaft im Aligemeinen.

All diese Tâtigkeiten kunnen so wohl in Belgien als auch im Ausland und dies im weitesten Sinne des Wortes ausgeübt werden.

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlungen vornehmen die zivilen oder kommerziellen, finanzieflen oder industriellen Charakter haben und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter beziehen, direkt oder indirekt, gânzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung stehen oder geeignet waren, die Verwirklichung dieses Gegenstandes zu erleichtern oder zu fürdern. "

Die Gesellschaft kann sich auch durch Einbringen, Anteilzeichnungen, Verschmelzungen oder auf jede andere Art und Weise an anderen Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, die einen gleichen oder âhnlichen Zweck verfolgen oder die Ausdehnung und Entwicklung der Gesellschaft begünstigen kánnten.

Artikel 4: DAUER

Die Gesellschaft besteht ab heute für eine unbegrenzte Dauer.

Jeder Mitgesellschafter hat das Recht, zu gleich wefchern Zeitpunkt mittels dreimonatiger Kündigungsfrist durch Einschreiben aus der Geselischaft auszuscheiden.

Das Ableben oder Ausscheiden des pers6nlich haftenden Gesellschafters führt nicht zur Auflásung derselben. Bei seinem Ableben werden seine Anteile von seinen Erben im weitesten Sinne des Wortes übernommen.

Das Ableben des stillen Gesellschafters führt ebenfalfs nicht zur Aufl6sung der Geseffschaft. Seine Anteile werden ebenfalls von seinen Erben im weitesten Sinne des Wortes übernommen.

Beantragt der stille Gesellschafter das Ausscheiden, hat dies mittels einer Mitteilung an die Geselischaft und in deren Sitz zu erfolgen.

Artikel 5: KAPITAL

Das Grundkapital betrâgt 1.000,00 Euro; es ist eingeteilt in 1.000 Anteile ohne Bezeichnung eines Nennwerts.

Die Anteile werden wie folgt gezeichnet:

1)Herr Christian GROMMES zeichnet 75 Anteile oder 750,00 Euro; 2)Frau Isabelle BERTRAND zeichnet 25 Anteile oder 250,00 Euro.

Die Anteile wurden vollstândig gegen Bareinlage gezeichnet und anlaillich der Zeichnung bis in H6he von 1.000,00 Euro eingezahlt. Jeder Anteil wurde vollstândig eingezahlt.

Die Anteile k6nnen an andere Gesellschafter oder Driftpersonen übertragen werden unter der Bedingung dass alle Teilhaber damit einverstanden sind. Dieses Einverstiàndnis muss schriftlich festgehalten werden.

Artikel 6: GESCHAFTSFÜHRUNG

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch Herrn Christian GROMMES, Komplementâr, wahrgenommen und dies für eine unbestimmte Dauer.

Der stille Gesellschafter hat nicht das Recht, sich in irgendeiner Weise in die Gesellschaftsangelegenheiten einzumischen.

Die Entlohnung des geschâftsführenden Gesellschafters ist Bestandteil der Unkosten der Gesellschaft wie alle anderen Ausgaben derselben.

Artikel 7: GENERALVERSAMMLUNG

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Die alljahrliche Generalversammlung findet an der in der Einladung angegebenen Adresse und Uhrzeit am dritten Samstag im Monat Marz statt. Wenn dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet die Versammlung am folgenden Werktag, um die gleiche Uhrzeit statt.

Die Generalversammlung kann stets dann einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert.

Jede Generalversammlung findet unter dem Vorsitz des Geschâftsführers statt, oder wenn es mehrere gibt, des âlteren Geschâftsführers. In Ermangelung dessen, wahlt die Generalversammlung frei ihren Vorsitzenden.

Der Vorsitzende ernennt einen Sekretar welcher nicht unbedingt Gesellschafter sein muss.

Jeder Teilhaber nimmt an den Abstimmungen teil entsprechend der Anzahi Gesellschaftsanteile welche sich in seinem Besitz befinden und dies ohne jegliche Einschrânkung.

Eine Generalversammlung kann nur über Punkte entscheiden welche sich auf der Tagesordnung befinden. Artikel 8: GESCHÂFTSJAHR UND JAHRESRECHNUNGEN

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Oktober und endet am dreif3igsten September des darauffolgenden Jahres.

Das erste Geschaftsjahr beginnt heute und endet am dreil igsten September zweitausenddreizehn.

Am Ende eines jeden Geschaftsjahres werden das Inventer und die Jahresrechnungen entsprechend den Bestimmungen der koordinierten Gesetze für Handelsgesellschaften erstellt.

Mangels eines Rechnungskommissars hat jeder Teilhaber das unbegrenzte Recht die Buchhaltung einzusehen.

Vom Gewinn sind jí3hrlich fünf Prozent der gesetzlichen Rücklage zuzuführen, bis diese Rücklage zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo stept zur freien Verfügung der Gesellschafter

Artikel 9: ANDERUNG DER SATZUNGEN

Die Gesellschafter sind berechtigt, mittels einer Mehrheit von dreiNiertel der stimmbe'rechtigten Einlagen jede Anderung an den Satzungen vorzunehmen.

Artikel 10: AUFLOSUNG DER GESELLSCHAFT

Die Entziehung der Geschaftstâtigkeiten, die Entmündigung, der Konkurs oder die Zahlungsun-'fahigkeit des persônlich haftenden Gesellschafters führt nicht zur Auflbsung der Gesellschaft.

Die Auflbsung der Gesellschaft ist nur mit Zustimmung von wenigstens der Halfte der stimmbe'rechtigten Gesellschafter, welche wenigstens drei Viertel der Einlagen vertreten mbglich.

Die Auflbsung der Gesellschaft wird durch den perst nlich haftenden Gesellschafter gewâhrleistet.

Der Liquidator verfügt über die weitgehends'ten Verfügungs- und Verwaltungsrechte um die Auf-'lbsung der Gesellschaft gemar3 den Bestimmungen des Gesetzbuches der Geseilschaften zu gewahr .leisten.

Er wird von der Aufstellung einer Inventur entbunden und darf sich auf die Bücher und Dokumente der Gesellschaft beziehen.

Artikel 11: GERICHSSTAND

Für alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft, ihren Aktionâren, Inhabern von Schuldverschreibungen, Gescháftsführem, Kommissaren und Liquidatoren hinsichtlich der Gesellschaftsangelegenheiten und hinsichtlich der Ausführung der vorliegenden Satzungen wird der Gerichtsstand ausschlieglich bei den Gerichten sein, die für den Gesellschaftssitz zustandig sind, es sel denn, die Gesellschaft würde ausdrücklich darauf verzichten.

Teil B - Fortsetzung

Die Parteien unterwerfen sich vollstândig dem Gesellschaftsgesetzbuch. Infolgedessen werden die Bestimmungen dieses Gesetzbuches, von welchen nicht rechtmâllig abgewichen worden waren, angesehen, als wenn sie einep Bestandteil der vorliegenden Urkunde bilden würden, und die Klauseln, welche gegen die bindenden gesetzlichen Bestimmungen verstonen, werden als nicht geschrieben angesehen.

In drei Ausführungen erstellt zu Amel, am 20.12.2011

Christian GRAMMES

Gleichzeitig hinterlegt:

1 Exemplar des Gründungsurkunde

"

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen

die dazu berechtigt sind die juritische Persan Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Uem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Coordonnées
C. GROMMES & PARTNERS

Adresse
AM ADESBERG 46 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne