CAMPING WIESENBACH

Divers


Dénomination : CAMPING WIESENBACH
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 842.207.943

Publication

10/12/2014
ÿþMob WORD 11.1

ijr4J [ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist

des I- indriserichts EUPEN

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rCanzlei

Crefflcr

Unternehmensnr.: 0842.207.943

Geselischaftsname

(von eusgeschrleben) : CAMPING WIESENBACH

(abgekürzt) :

Rechtsform : Einfache Kommanditgeselischaft

Sitz : B-4780 SANKT VITH - Wiesenbachstral3e 581C

(volstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : KAPITALERHÔHUNG - ERWEITiERUNG GEGENSTAND

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Aus dem Protokoll der auf3erordentlichen Generalversammlung vom 24. November 2014 gehen folgende Beschlüsse hervor:

1.Kapitalerhóhung durch Bareinlagen

Die Generatversammlung heschloss einstimmig, das Kapital der Geselischaft um 172.500,00 ¬ (hundertzweiundsiebzigtauschendfünfhundert) zu erhühen, um es von 2.500 ¬ (zweieinhalbtausend) auf 175.000,00 E (hunderifünfundsiebzigtausend) zu bringen, durch Schaffung von 1.725: (tauserldsiebenhundertfünfundzwanzig) neuen Anteilen, welche ab dem heutigen Tage die gleichen Rechte und Pflichten wie die bestehenden Anteile haben und an dem Gesellschaftsergebnis teilhaben.

Die Gesellschafter verzichten auf jegliches Vorzugsrecht zur Zeichnung der Kapitaierhühung,

Abstimmung: die Generalversammlung beschliel t einstimmig.

2.Zeichnung und Freimachung:

piese 1.725 neu geschaffenen Anteile wurden wie foigt gezeichnet:

-Herr Ernst PAULIS zeichnet 880 Anteile

-Frau Waltraud GANGOLF zefchnet 845 Anteile

Das Kapital wurde volistündig freigemacht mittels Einzahlung am heutigen Tage auf das Konto Nr. BNP PARIBAS FORTIS BE11 0016 6131 4148, welches Duf den Namen der Gesellschaff erdffnet wurde.

Abstimmung: die Generalversammlung beschloss einstimmig.

3.Erweiterung Gegenstand

Die Generalversammlung beschlieflt einstimmig, den Gegenstand der Gesellschaft wie foigt zu erweitern:

-Holding und Beteiligung unter beliebigen Rechtsformen, Erweiterung und Umstrukturierung von' Untemehmen und Gesellschaften aller Art, sowie der Erwerb von Anteilen und Rechten im weitesten Sinne

" unter anderem durch Einlage, Gründung, Ankauf oder sonstige Weiss, zusammengefasst die Beteiligung in jedweder Form in allen bestehenden oder noch zu grondenden Gesellschaften und Untemehmen (64.200)

-Leitung eines Untemehmens zur Produktentwickiung und stmtliche weitere Tâtigkeiten, die im Zusammenhang stehen mit z.B. Promotion, Realisierung, Verkauf und Kommerzialisierung von Projekten, sowie Erwerb, Veroul ening, Verwaltung, Leitung, Neubewertung, Parzellierung, Sichten, Mieten und Vermieten, Bauen oder Umbauen, Promotion von Immobilien, sowie sâmtliche sonstige derartige Transaktionen und

Bitte auf der letzten Boite des Tells 8 angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die daze ermdchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Leistungen bei Immobilien im weitesten Sinne, einschlieBlich das Leasing von Immobilien, jedoch unter Ausschluss der Handlungen ais Immobilienmakler (68.100, 68.201, 68.203, 68.204).

-Verwaltung von Vermogen, das sich aus Immobilien und beweglichen Sachen zusammensetzt, Valorisienang und Aufrechterhaltung dieses Vermogens, insbesondere durch Verwaltungstâtigkeiten. Zu diesem Zweck darf sie sâmtliche finanzielle Handlungen, sowie Handlungen in Bezug auf Immobilien und bewegliche Sachen durchführen, unter anderem Kauf und Verkauf von Immobilien, oder beweglichen Sachen, sowie Umwandlung von Wertpapieren zu Geld und der Anlage in Wertpapiere und anderen Wertelementen.

Die alles unter Ausschluss der Tâtigkeiten, die gesetzliche Banken und Sparkassen, sowie Gesellschaften for Vermbgensverwaltung und Anlageberatung vorbehalten sind. Bei der Ausübung des vorstehenden handelt die Gesellschaft auf eigene Rechnung, in Kommission, als Vermittler oder Vertreter.

Abstimmung: die Generalversammlung beschliellt einstimmig.

4.Anpassung der Satzungen

Die Generalversammlung beschliellt einstimmig, die Satzungen wie folgt anzupassen:

Artikel 3, Neufassung:

 Gegenstand der Gesellschaft sind sâmtliche Tâtigkeiten, die, lm In- als auch im Ausland, im weitesten

Sinne des Wortes in Verbindung stehen mit:

-Betreiber von Campingplâtzen (55220)

-Betreiber von Campingplatzen und Wohnwagenparks und/oder Freizeitfahrzeugen (55300) -Betreiber von Sportinstallationen und Freibâdem (93110)

-Beschrrnkte Restaurantdienstleistungen (56102)

-Gartenarbeiten (81300)

-Anlage und Wartung von Gàrten, Grünanlagen und Grünflchen for Sporteinrichtungen (01410! 1)

-Forstwirtschaftlicher Betrieb; Baumffllen sowie die Herstellung von Rohholz, Grubenholz, Spaltholz, Pfâhle

und Brennholz (0201201)

-Schreibbüros (74851)

-Gehilfe bei Maurer- und Bauarbeiten

-Holding und Beteiligung unter beliebigen Rechtsfomien, Erweiterung und Umstrukturienang von Untemehmen und Gesellschaften aller Art, sowie der Erwerb von Anteilen und Rechten im weitesten Sinne unter anderem durch Einlage, Gründung, Ankauf oder sonstige Weise, zusammengefasst die Beteiligung in jedweder Form in allen bestehenden oder noch zu gründenden Gesellschaften und Untemehmen (64.200)

-Leitung eines Untemehmens zur Produktentwicklung und sâmtliche weitere Tâtigkeiten, die im Zusammenhang stehen mit z.B. Promotion, Realisierung, Verkauf und Kommerzialisierung von Projekten, sowie Erwerb, Verâuilerung, Verwaltung, Leitung, Neubewertung, Parzellierung, Sichten, Mieten und Vermieten, Bauen oder Umbauen, Promotion von Immobilien, sowie sâmtliche sonstige derartige Transaktionen und Leistungen bei Immobilien im weitesten Sinne, einschlieillich das Leasing von lmmobilien, jedoch unter Ausschluss der Handlungen als Immobilienmakler (68.100, 68.201, 68.203, 68.204).

-Verwaltung von Vermogen, das sich aus Immobilien und beweglichen Sachen zusammensetzt, Valorisierung und Aufrechterhaltung dieses Vermogens, insbesondere durch Verwaltungstâtigkeiten. Zu diesem Zweck darf sie sâmtiiche finanzielle Handlungen, sowie Handlungen in Bezug auf immobilien und bewegliche Sachen durchführen, unter anderem Kauf und Verkauf von Immobilien, oder beweglichen Sachen, sowie Umwandlung von Wertpapieren zu Geld und der Anlage in Wertpapiere und anderen Wertelementen.

Die alles unter Ausschluss der Tâtigkeiten, die gesetzliche Banken und Sparkassen, sowie Gesellschaften für Vermügensverwaltung und Anlageberatung vorbehalten sind. Bei der Ausübung des vorstehenden handelt die Gesellschaft auf eigene Rechnung, in Kommission, als Vermittier oder Vertreter.

Sie kann im Obrigen alle industriellen, kaufmànnischen und finanzieilen Handlungen in Bezug auf bewegliche oder unbewegliche Güter vollziehen, die for die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig sind.

Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftsgegenstand Oberall ausüben und hierzu alle notwendigen und nützlichen MaBnahmen ergreifen, die ihr als geeignet erscheinen.

Die Gesellschaft kaan sich gleichfalls durch Einbringungen, Anteilszeichnungen, Verschmelzungen oder auf jede andere Art und Weise an allen anderen Firmen, Gesellschaften und Untemehmen beteiligen, die einen gleichen oder âhnlichen Zweck verfolgen oder die zur Verwirklichung oder Ausdehnung des Gesellschaftsgegenstands beitragen kbnnten.

Die Geselischaft kann die Geschgftsleitung übemehmen und/oder die Funktion des Verwalters in anderen juristischen Personen. Sie kann über Einlagen, Zeichnung, Fusion oder leder anderen Art und Weise In juristischen Personen einbringen."

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Artikel 5, Neufassung:

 Bei der Gründung betrug das Gesellschaftskapital zweitausendfünfhundert (2.500,-) EURO und war eingeteilt in fünfundzwanzig (25) namentliche Anteile.

Durch die Generalversammlung vom 24.11.2014 wurde das Kapital um hundertz.weiundsiebzigtausendfünfhundert (172.500,-) EURO erhbht durch SchafFung von tausendsiebenhundertfünfundzwanzig neuen Anteilen.

Artikel 6, Neufassung:

 Bei der Gründung wurde das Kapital wie foigt gezeichnet:

1.Herr Ernst PAULIS, 1.300; ¬ dargestellt durch 13 Anteile;

2.Frau Waltraud PAULIS, 1.200,- ¬ dargestellt durch 12 Anteile.

Bei der Kapitalerh5hung vom 24.11.2014 wurden die neuen Anteile wie foigt gezeichnet:

-Herr Ernst PAULIS, 88.000,- ¬ dargestellt durch 880 Anteile

-Fran Waltraud GANGOLF, 84.500,- ¬ dargestellt durch 845 Anteiie"

Abstimmung: die Generalversammiung beschliet3t einstimmig.

Sankt Vith, den 24. November 2014

Gezeichnet: Ernst PAULIS - Geschâftsführer

Gleichzeitig hinterlegt: Protokoli der ausBerordentlichen Generalversammiung

Koordinierte Satzungen nach Satzungsânderung

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Dom Belgischen Staatsblatt vorbehaiten

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermachtigt sind, die Juristische Person Dritten gegenüber zu verfreten

Auf der Rücks& e: Name und Unterschrift

10/01/2012
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7M?Jj j Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanziei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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28 -12- 2011

Kanzlei

Unternehmensnr. : oeq,z. .94(3

Gesellschaftsname

(voit ausgeschrieben) : Camping Wiesenbach

(abgekürzt) :

Rechtsfarm : Einfache Kommanditgesellschaft

Sitz : 4780 SANKT VITH - Wiesenbachstrafle 58/C

(volstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Gründung

Die Unterzeichneten,

Herr Ernst PAULIS, wohnhaft in 4780 SANKT VITH, Wiesenbachstrai3e 58/0, NN: 510616-243-02,

Komplementar

und

Frau Waltraud GANGOLF, wohnhaft in 4780 SANKT VITH, Wiesenbachstrafle 58/0, NN: 570809-332-69

Einfacher Kommanditist,

haben ani beschlossen, eine Gesellschaft zu gründen, deren Satzungen wie folgt aufgesetzt wurden:

KAPITEL I: Benennung - Sitz - Gegenstand - Dauer

Artikel 1: Benennung

Durch Gegenwârtige wird zwischen den Erschienenen eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet,

unter der Bezeichnung Camping Wiesenbach EKG".

Herr gift als Komplementi3r (commandité), Herr gilt als einfacher Kommanditist (commanditaire).

Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Verüffentlichungen und anderen Schriftstücken der Gesellschaft

muss die genannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz ,,Kommanditgesellschaft", oder abgekürzt  KG", der

Geschéftssitz, sowie die Untemehmensnummer angegeben werden.

Artikel 2: Sitz der Gesellschaft

Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 4780 SANKT VITH, Wiesenbachstraile 58!C

Der Sitz der Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss eines Komplementârgesellschafters an jeden anderen Ort Belgiens verlegt werden. Dieser Beschluss wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers vertiffentlicht. Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschâftsführung Zweigniederlassungen, Agenturen, Geschaftsbüros oder Kantore in Belgien oder im Ausland errichten.

Artikel 3: Gegenstand

Gegenstand der Gesellschaft sind sgmtliche Tâtigkeiten, die, im ln- als auch im Ausland, im weitesten Sinne

des Wortes in Verbindung stehen mit:

-Betreiber von Campingplâtzen (55220)

-Betreiber von Campingplâtzen und Wohnwagenparks und/oder Freizeitfahrzeugen (55300)

-Betreiber von Sportinstallationen und Freibâdern (93110)

-Beschrânkte Restaurantdienstleistungen (56102)

-Gartenarbeiten (81300)

-Anlage und Wartung von Gorten, Grünanlagen und Grünfláchen für Sporteinrichtungen (0141011)

-Forstwirtschaftlicher Betrieb; Baumfállen sowie die Herstellung von Rohholz, Grubenholz, Spaltholz, Pfâhle

und Brennholz (0201201)

-Schreibbüros (74851)

-Gehilfe bei Maurer- und Bauarbeiten

Sie kann im Übrigen alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf

bewegliche oder unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft

notwendig sind.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Waters oder der

Personen, die dazu ermachtigt sind, die juristische Persan Dritten gegenüber zu vert reten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftsgegenstand überall ausüben und hierzu alle notwendigen und nützlichen Mal nahmen ergreifen, die ihr als geeignet erscheinen.

Die Gesellschaft kann sich gleichfalls durch Einbringungen, Anteilszeichnungen, Verschmelzungen oder auf jede andere Art und Weise an allen anderen Firmen, Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, die einen gleichen oder âhnlichen Zweck verfolgen oder die zur Verwirklichung oder Ausdehnung des Gesellschaftsgegenstands beitragen kiiinnten.

Die Gesellschaft kann die Geschâftsleitung übemehmen und/oder die Funktion des Verwalters in anderen juristischen Personen. Sie kann über Einlagen, Zeichnung, Fusion oder jeder anderen Art und Weise in juristischen Personen einbringen.

Artikel 4: Dauer

Die Gesellschaft besteht für eine unbestimmte Dauer, beginnend am 1. Januar 2012. Sie kann gegebenenfalls aufgeldst werden, durch Beschluss der Generalversammlung der Gesellschafter, unter Befolgung der für die Abânderung der Statuten vorgesehen Bestimmungen.

KAPITEL II: Gesellschaftskapital

Artikel 5: Kapital

Das Gesellschaftskapital betrâgt zweitausendfünfhundert (2.500,-) EURO und ist eingeteilt in fünfundzwanzig (25) namentliche Anteile.

Artikel 6: ZEICHNUNG

Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie folgt gezeichnet:

1.Herr Ernst PAULIS, 1.300,- ¬ dargestellt durch 13 Anteile;

2.Frau Waltraud PAULIS, 1.200,- ¬ dargestellt durch 12 Anteile.

Artikel 7: KAPITALBEFREIUNG

Das Kapital wurde gnzlich befreit und am heutigen Tage auf das Konto der Gesellschaft überwiesen. Artikel S: RECHTSGLEICHHEIT DER ANTEILE

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung des Gewinns und des

Li q u id ie rangs ergebnisses.

Artikel 9: UNTEILBARKEIT DER ANTEILE

Die Gesellschaftsanteile sind unteilbar.

Die Rechte aus den Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch einen der

Gesch&tsführung zu bezeichnenden gemeinschaftlichen Vertreter ausgeübt.

Die Ausübung der Rechte von verschiedene Eigentümern eines Geschâftsanteils kSnnen durch die

Geschâftsführung solange suspendiert werden, bis eine einzige Person als Eigentümerin dieses

Geschâftsanteiles bestimmt worden ist.

1n Ermangelung einer Einigung bei Nutznief3ung und nacktem Eigentum vertritt der Nutzniel er allein aile

berechtigten Personen.

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschlief3lich aus den gegenwârtigen Statuten, den

eventuellen Abânderungen derselben, sowie aus den reçhtmâf3ig erfolgten Anteilsübertragungen.

Artikel 10: ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN

Die unentgeltliche oder entgeltliche Abtretung von Gesellschaftsanteilen, sowie die Übertragung derselben von Todes wegen, bedart der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschafter:.ohne Zustimmung dieses vorherigen und schriftlachen Einverstândnisses sind die Anteile unabtretbar und unübertragbar. lm Faite der Abtretung von Gesellschaftsanteilen besitzen die anderen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht gegenüber Dritten.

Die Erben, Rechtsnachfolger oder Glâubiger eines Gesellschafters sind unter keinem Vormrand berechtigt, auf das Geschâftsvermógen oder die Schriftstücke der Gesellschaft Siegel anlegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Geschditsführung einzumischen.

KAPITEL III: Geschftsführung

Artikel 11: Ernennung eines Geschí'tftsführers - Befugnisse

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Romplementâre gesichert, der/die allein befugt ist/sind, die Leitung der Gesellschaft zu übemehmen.

Der oder die Geschâftsführer erhalten alle erforderlichen Befugnisse um im Namen der Gesellschaft zu handeln, alle irgendwelche mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschâfte vorzunehmen, und die Gesellschaft rechtsverbindliche zu verpflichten. Der oder die Geschâftsführer besitzen sâmtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind. Der oder die Geschaftsführer kbnnen die Vollmachten ganz oder teilweise an Drittpersonen übertragen, Mitglieder und Nichtmitglieder der Gesellschaft.

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ieder Geschâftsführer kann Dritten Sondervollmachten gewâhren.

Die Kommanditisten dürfen sich  vorbehaltlich des hiemach vorgesehenen Kontrollrechts  nicht in diese

Gescháftsführung einmischen.

Der Komplementür, Herr Ernst PAULIS, wird hiermit zum Geschâftsführer für unbegrenzte Dauer emannt.

Artikel 12: Vergütung der Geschâftsführer

Das den Geschâftsführern zustehende Gehalt, sowie Ihre Vergütungen, werden durch die Generalversammlung der Gesellschafter festgesetzt. Reisekosten und andere durch die Geschâftsführer im Dienst der Gesellschaft gemachten Auslagen werden durch die Gesellschaft gegen einfache Voilage einer richtig bezeichneten Aufstellung zurückerstattet.

KAPITEL IV: Generalversammlungen

Artikel 13: Befugnisse

Die Gesellschafter treten zur Generalversammlung zusammen, um über alle, die Gesellschaft betreffenden

Fragen, die nicht zu den Befugnissen der Geschâftsführer gehoren, zu beraten und zu beschlielfen.

Artikel 14: Beschlüsse

Die Generalversammlung ist das souverâne Machtorgan der Gesellschaft. Sie beschlief3t, gem den

allgemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen, über die Generalversammlungen der Privalgesellschaften mit beschrânkter Haftung. In den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschlüsse für alle bindend.

Artikel 15: Datum

Alljâhrlich findet am 16. Tag im Monat Juni, um 20:00 Uhr die ordentiiche Generalversammlung der Gesellschaft statt. Soulte dieser Tag ein gesetzlicher Felertag sein, so findet diese Versammlung am folgenden Werktag statt. Die Generalversammlung kann auf3erdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Sie muss auf schriftiichen Antrag von Gesellschaftem, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, durch die Geschaftsführung einberufen werden.

Artikel 16: Ort

Die ordentlichen und auferordentlichen Generalversammlungen linden am Geschâftssitz oder an eínem

anderen in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 17: Einfadungen

Die Generalversammlungen werden von der Geschâftsführung durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail, mit Angaben über die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammlung, einberufen, wobei die genannten Tage nicht mitzurechnen sind.

Die Generalversammlung ist beschlussfâhig bezüglich aller ihr unterbreiteten Gegenstânde ohne eine Einladung nachweisen zu müssen, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Die Generalversammlung kann in schriftlacher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.

Artikel 18: Stimmrecht

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Artikel 19: Vertretung

Die Gesellschafter kannen sich durch einen Bevollmichtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollmâchtigte ein anderer Gesellschafter ist.

Letztere Bedingung ist nicht für einen Ehepartner, der den anderen Partner vertritt, für den Vormund des Mindererigen oder Entmündeten, für den Niefrbraucher, der den Eigentümer des nackten Eigentums vertritt, maf3gebend.

KAPITEL V: Geschâftsjahr - Reingewinn

Artikel 20: Geschâftsjahr

Das Geschâftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31.Dezember.

Artikel 21: Gewinn

Der nach Abzug aller Lasten, Geschâftskosten und der erforderlichen Abschreibungen verbleibende Gewinn

bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung dieses Reingewinns.

KAPITEL VI: Auflüsung der Gesellschaft

Artikel 22: Auflosung

Die Gesellschaft wird nicht aufgeldst durch Rechtsunfâhigkeit, Konkurs, Zahlungsunfâhigkeit oder Tod eines

Gesellschafters oder eines Gescháftsführers.

lm Falie des Vertustes der Hílfte des Gesellschaftskapitals muss die Geschdftsführung der

Generalversammlung die Frage der Auflbsung der Gesellschaft unterbreiten.

Artikel 23: Liquidierung

Bei Aufltisung der Gesellschaft erfolgt die Liquidierung, Falls die Gesellschaft nicht anders beschliefMt, durch den oder die im Amt befindlichen GescMftsführer.

Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verfügen über die weitgehendsten Befugnisse.

Es steht jedoch der Generalversammlung Frei, diese Befugnisse einzuschrânken oder ausreichende Garantien für Bine Bute Ausführung der Liquidierung zu verlangen. Nach Bereinigung des Passivs und der Lasten wird das Nettoergebnis der Liquidierung unter allen Geseltschaftern verteilt.

KAPITEL VII: Aligemeine Übergangsbestimmungen

Artikel 24: Gesetz über die Gesellschaften

lm Übrigen geiten für alles, was in den gegenwârtigen Statuten nicht vorgesehen ist, die in den Artikeln 201 und folgende der Gesetze Ober die Gesellschaften enthaltenen Vorschriften.

Artikel 25: Erstes Geschdftsjahr und erste Generalversammlung

Das erste Geschâftsjahr beginnt am 01.01.2012 um am 31.12.2012 zu enden. Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre 2013 staff.

Als stândiger Vertreter im Falie der Emennung der  Camping Wiesenbach EKG" als Verwalterin oder Geschâftsführerin einer anderen Gesellschaft wird der Geschâftsführer, Herr Ernst PANLIS bezeichnet. Ausgestellt in zwei Exemplaren zu SANKT VITH, den 22. Dezember 2011

Gezeichnet,

Ernst PAULIS Waltraud GANGOLF

" ' Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 2012/01/10 - Annexes du Moniteur belge

Coordonnées
CAMPING WIESENBACH

Adresse
WIESENBACHSTRASSE 58, PB C 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne