CARPRO

Société privée à responsabilité limitée


Dénomination : CARPRO
Forme juridique : Société privée à responsabilité limitée
N° entreprise : 414.252.059

Publication

31/01/2014
ÿþMOU WORD 11.7

ij jJ Ausfertigung, die nach Hinterlegung'-der Ùrkunde bei-rlrer-Kan lei

in den Anlagen zum Belgisch " nStaatsblatf zu verf fl_eni3khen st

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U nternehmensnr. : 0414.252.059

Gesellschaftsname

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/01/2014 - Annexes du Moniteur belge

(abgekurei

Rechtsform : Privat Gesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4731 Eynatten, Industrie Zone Rovert, Gewerbe Stral3e 36 (volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Kapitalerhtihung - Statutenanpassungen

Aus einem am 13. Januar 2014 durch Notar Jean-Marie JAKUBOWSK1 in Eupen aufgenommenen Protokofl einer aut erordentlichen Generalversammlung der Geseflschaftler - im Wege der Einregistrierung - ergibt sich :

ist erschienen:

Herr BUSKES Harry Henricus Mathildis Petrus, geboren zu Venloo (Niederlanden) am 19. Dezember 1955, wohnhaft in 4730 Raeren, Rattenhaus 2, Inhaber von siebenhundertfünfzig Anteile (750);

Insgesamt : siebenhundertfünfzig Anteile (750).

Tagesordnung:

1.Die Versammlung beschlie3t durch auterordentliche Generalversammlung vom 23. Dezember 2013, eine

Kapltalerh5hung durch Einbringung von Geldeinfagen von den Geseflschaftern aus deren Nettodividenden

aufgrund des Artikels 537, Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzbuches von 1992 zu tâtigen;

2.Anpassungen der Statuten;

3.Erweiterung des Gegenstandes;

4.Ordentfiche Generalversammlung;

5.Eine Komplette neue Gestaltung der Statuten um diese in Einklang zu bringen mit der augenblicklichen

Gesetzgebung und Lage.

ERSTER BESCHLUSS - KAPITALERHÜHUNG

Die Generalversammlung beschtieat einstimmig das Geselischaftska"pital um

vierhundertfünfzigtausendhundertsiebenundzwanzig Euro neunundneunzig Cents (450.127,99 EUR) zu erhdhen, um es von achtzehntausendfünfhundertzweiundneunzig Euro ein Cents (18.592,01 EUR) auf vierhundertachtundsechzigtausendsiebenhundertzwanzig Euro (468.720,00 EUR) zu bringen und zwar durch Einbringung von Bargeld und mit Schaffung von achtzehntausendeinhundertfünfzig (18.150) neuen Anteilen.

ZWEITER BESCHLUS - ANPASSUNG DER STATUTEN

lm Anschluss daran beschlief3t die Generalversammlung den Artikel 5 der Statuten zu streichen und durch

folgenden Text zu ersetzen:

 Das Gesellschaftskapital betrttgt vierhundertachtundsechzigtausendsiebenhundertzwanzig Euro (468.720,00 EUR). Es wird dargestelft durch achtzehntausendneunhundert (18.900) Anteile ohne Nennwert. 

DR1TTER BESCHLUSS - ERWEITERUNG DES GEGENSTANDES DER GESELLSCHAFT.

Die Versammlung beschlief3t dem Gegenstand der Geselischaft durch folgende Aktivitdten zu erweitern:

-Der Zweck der Geselischaft ist im eigenen Namen die direkte oder indirekte Verwaltung von Immobilien in Belgien als auch im Austand zu tâtigen, unter anderem der Ankauf von immobiit'sen zwecks Vermietung, zu privaten oder kommerziellen Zwecken, mdbliert oder nicht mdbliert.

Bate suf der Ietzien Serte Ges Tris B, angetaan Ouf der Vorderseire Naine rend Ergenschaft des beurkunderíden Noiars ader der

Personen OBe dam ermecht gt sind die jun 'esche Person Dnrten gegenubtr zu vertreíer,

Au, der Rückseíte Neme und Unterschrift

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-Sie darf sich auf alle Immobiliengeschafte beziehen welche nicht aufgeführt sind in den regulierten Tdtigkeiten des k6niglichen Erlasses vom sechsten September neunzehnhundertdreiundneunzig, weicher das Maklergeschdft oder die Immobilientdtigkeit, anerkannt durch das  Institut Professionnel des Agents Immobiliers", regelt.

-Sie darf jegliche geschditliche, industrielle und kommerzielle Tdtigkeiten ausüben welche sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

lm Anschluss daran beschlielt die Generalversammlung den Artikel 3 der Statuten durch folgenden Text zu vervollstdndigen:

 Gegenstand des Unternehmens ist die Aufwertung von Aluminium und andere Metallen, die Herstellung von Metall-und Kunststoffprodukten, sowie der Handel in Metall- und Kunststoffprodukten, der Ankauf, die Bearbeitung, die Herstellung, der Vertrieb von Kautschuk, Kunststoff, Metallen und von Kautschuk-, Kunststoff und Metallprodukten und dhnliche Güter und allez was mit den Begriffen ln Verbindung steht.

Der Zweck der Gesellschaft ist im eigenen Namen die direkte oder indirekte Verwaltung von Immobilien in Belgien als auch im Ausland zu tdtigen, unter anderem der Ankauf von immobilien zwecks Vermietung, zu privaten oder kommerziellen Zwecken, mábliert oder nicht mabliert.

Sie dart sich auf alle Immobiliengeschâfte beziehen welche nicht aufgeführt sind in den reg ulierten Tdtigkeiten des küniglichen Erlasses vom sechsten September neunzehnhundertdreiundneunzig, weicher das Maklergeschdft oder die Immobilientatigkeit, anerkannt durch das "institut Professionnel des Agents Immobiliers", regelt.

Sie dart jegliche geschdftliche, industrielle und kommerzielle Tdtigkeiten ausüben welche sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen."

VIERTER BESCHLUSS

Die Versammlung beschliefft das Datum der ordentlichen Generalversammlung auf den zweiten Dienstag

des Monats Juni um achtzehn Uhr zu verlegen.

lm Anschluss daran beschliel t die Generalversammlung im ersten Absatz des Artikels 19 die Worte  zweiten Dienstag des Monats April um fünfzehn Uhr " durch die Worte  am zweiten Dienstag des Monats Juni um achtzehn Uhr" zu ersetzen.

FÜNFTER BESCHLUSS

Um die Statuten in Einklang mit der augenblicklichen Lage und Gesetzgebung zu bringen, verabschledet die

Generalversammlung folgende neue Fassung der Statuten:

BEZEICHNUNG - SITZ - GEGENSTAND - DAUER.-

Artikel I - Farm

Die Gesellschaft nimmt die Form einer Privatgesellschaft mit beschrdnkter Haftung an.

Artikel 2 - Bezeichnung

Sie wird  CARPRO" bezeichnet.

Alle Geschâftshandlungen, Rechnungen, Anzeigen, Verüffentlichungen, Briefe, Bestellzettel und andere Schriftstücke der Gesellschaft führen;

den Gesellschaftsnamen, die Angabe "Privatgesellschaft mit beschrdnkter Haftung " oder die Anfangsbuchstaben P.G.m.b.H.', die genaue Angabe des Gesellschaftssltzes, das Wort "Handelsregister" oder die Anfangsbuchstaben "H.R.", gemeinsam mit der Angabe des Handelsgerichts in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, gefolgt von der Eintragungsnummer.

Artikel 3 - Sitz

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4731 Eynatten, I.Z. Rovert, Gewerbe Stral3e 36

Dieser Sitz kann durch Beschluss der Geschditsführung nach jedem anderen Ort in Belgien verlegt werden.

Er ist in den Beilagen zum Moniteur Belge zu verdffentlichen. Durch Beschluss der Geschâftsführung kann die Gesellschaft auch Verwaltungssitze, Zweigniederlassungen, Agenturen, Depots in Belgien und im Ausfande errichten.

Artikel 4 - Gegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist die Aufwertung von Aluminium und andere Metallen, die Herstellung von Metall-und Kunststoffprodukten, sowie der Handel in Metall- und Kunststoffprodukten, der Ankauf, die Bearbeitung, die Herstellung, der Vertrieb von Kautschuk, Kunststoff, Metallen und von Kautschuk-, Kunststoff-und Metallprodukten und dhnliche Güter und allez was mit den Begriffen in Verbindung steht.

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Der Zweck der Gesellschaft ist im eigenen Namen die direkte oder indirekte Verwaltung von Immobilien in Belgien ais auch 11m Ausland zu tâtigen, unter anderem der Ankauf von Imrnobilien zwecks Vermietung, zu privaten oder kommerziellen Zwecken, mübliert oder nicht mtibliert.

Sie darf sich auf alle Immobiliengesch9fte beziehen welche nicht aufgeführt sind in den regulierten Tâtigkeiten des ktiniglichen Erlasses vom sechsten September neunzehnhundertdreiundneunzig, welcher das Maklergeschâft oder die Immobilientatigkeit, anerkannt durch das .Institut Professionnel des Agents Immobiliers", regelt.

Sie dart jegliche geschdftliche, industrielle und kommerzielle Tdtigkeiten ausüben welche sich direkt oder indirekt auf den Geseilschaftszweck beziehen.

Die vorstehende Aufzáhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5 - Dauer

Die Gesellschaft ist fur eine unbestimmte Zeit gegründet.

Sie kann durch Entscheidung der Generalversammiung aufgelbst werden.

Artikel 6 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital betrttgt vierhundertachtundsechzigtausend-siebenhundertzwanzig Euro

(468.720,00 EUR). Es wird dargestellt durch achtzehntausendneunhundert (18.900) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Nutznief5ung der Anteile

Im Falle einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen NutznieIer und nackten Eigentümer fallen die

zugestanden Rechte dem Nutznief8er zu.

Artikel 8 - Abtretung und Übertragung von Anteilen

A: Freie Abtretungen

Die Anteile kunnen ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen übertragen

werden an eiven Tellhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder

Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

B/ Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen.

Jeder Geselischafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Person, als diejenigen, die in dem hiervor erwdhntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehalt der Ungültigkeit, die Zustimmung Minimum der Hâlfte der Teilhaber bendtigen, welche insgesamt mindestens Brei Viertel der Gesellschaftsanteile besitzen mussen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschlagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, mittels eines Einschreibens, einen Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vooramen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen Ubernehmer sowie der Anzahl der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

Innerhalb von fünfundvierzig Tagen nach Erhalt dieses Schreibens übermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an alle Geselischafter, indem sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftfiche Antwort innerhalb einer Frist von fünfundvierzig Tagen abzugeben, und indem ihnen mitgeteilt wird, dass diejenigen, die ihre

Stellungnahme nicht abgeben, so betrachtet werden, als ob sie ihre Zustimmung erteiit hdtten. Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden müssen.

In den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist stellt der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in Bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermtchtnisnehmer, welche nicht rechtmti1 ige Gesellschafter infolge der gegenwdrfigen Statuten werden kunnen, sind gehalten, gem denselben Formalitáten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung unter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmaglichkeit, obwohl der Gesellschafter, der alle oder teilweise seine Anteile abtreten müchte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, dass ihm zu ihrem durch einep gemeinsam beauftragten Sachverstândigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Presidenten des Handelsgerichts am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden. Es wird in derselben Weise verfahren bel einer Zustimmungsablehnung eines Erben oder eines Vermttchtnisnehmers.

In dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der Ablehnung erfolgen müssen.

Artikel 9 - Antellregister

Die namentlichen Anteile sind lm Anteilregister eingetragen. Dieses Register befindet sich am Sitz der

Gesellschaft. Jeder Geselischafter und jede interessierte Person haben Zugang zu diesem Register

Artikel 10.- Geschâftsführung.-

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Die Gesellschaft wird von einero oder mehreren Gescheftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht, verwaltet.

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Gescheftsabwicklungen. Jeder Geschftftsführer unterzeichnet persanlich alle lm Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Für CARPRO PGMBH der Gescheftsführer oder ein Gescheftsführer". Dieser Wortlaut darf mit einem Stempel aufgetragen werden.

Die Gescheftsführer dürfen sich nur für den Bedarf der Gesellschaft dieser Unterschrift bedienen, bei Gefahr von Entlassung und jeglichen Schadenersatzes im Falie wo der Unterschriftsmissbrauch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt Naben würde.

Artikel 11 - Befugnisse des Gescheftsführers -

Gemef3 Artikel 257 über die Handelsgesellschaften kann jeder Gescheftsführer alle erforderlichen oder nützlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, aufier diejenigen die vom Gesetze der Generalversammlung vorbehalten sind und jeder Gescheftsführer vertritt die Gesellschaft Dritten und der Justiz gegenüber, es sel als Klegerin oder Beklagte.

Der Gescheftsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor ernennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einreumen.

Artikel 12 T- Entlohnung

Autler wenn die Generalversammlung es anders vorsieht, ist das Mandat des Gescheftsführers entgeltlich.

Artikel 13 - Kontrolle

AuBer wenn die Gesellschaft durch das Handelsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzlage, der Jahresabrechnungen, und die ordnungsmeRigen, In den Jahresabrechnungen, festgesteliten Tetigkeiten, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammlung, welche ihre Anzahi festlegt , ernannt werden.

lm Falle, wo die Gesellschaft davon befreit sein soulte, einen Kommissar zu ernennen, hal jeder Gesellschafter persünlich die Untersuchungs- und Kontrollrechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverstendigen vertreten lassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung der Gesellschafter fâllt auf den zweiten Dienstag des Monats Juni um

achtzehn Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Ladung angegebenen Ort ln

Belgien.

Ist dieser Tag ein Feiertag, dann wird die Versammlung auf den nechsten Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung erwehlt aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Stimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Artikel 15  Vertretung

Jeder Gesellschafter kann seine Stimme perst nlich oder durch einen Mandanten abgeben.

Artikel 16  Verlengerung

Jede ordentliche oder auf1erordentliche Generalversammlung kann sofort vertagt werden, in Maximum drei

Wochen durch die Gescheftsführung.

Die neue Generalversammlung bergt Ober dieselbe Tagesordnung und entscheidet endgültig.

Artikel 17.- Presidium  Beratungen  Protokoll

Die Generalversammlung wird vom Geschaftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetzvorgesehenen Fellen wird die Versammlung abstimmen, gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit einfacher Mehrheit.

Die Beratungen der Generalversammlung werden in einem Protokollbuch hinterlegt. Diese Beratungen werden von den Anteilinhabem die es verlangen unterschrieben. Kopien oder Auszüge werden von dem Gescheftsführer unterschrieben.

Artikel 18 - Geschâftsjahr

Das Gescheftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreil igsten Dezember des Jahres.

Artikel 19 Gewinnaufteilung -

Nach Abzug der aligemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stellt der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Gesellschaft dar.

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Denn Belgischen Staal biact voncclsalten

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Von diesem Gewinn wird jfthrlich abgehoben:

I) Fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht, sobald die gesetzliche Reserve eis Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht. Sie wird erneut zur Pflicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

2) Der Restbetrag erhfilt die Bestimmung welche ihr die handeinde Generalversammlung auf Verschlag der Geschâftsführung erteilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Artikel 20.- Liquidation, Aufteilung und Aufldsung

Bei Aufltsung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschâftsführer durchgeführt, es

sel deun, die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Der Gewinnsaldo wird 1m Verhftitnis zu den Anteilen, die jeder Gesellschafter besitzt, enter ihnen aufgeteilt, wobel jeder Anteil gleiches Asrecht austibt.

Jedoch, sollten nicht alle Gesellschaftsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt worden sein, werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahiung oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.

Artikel 21 Wahl des Domizils

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten erwfthlen alle Gesellschafter, Geschftftsführer, Domizil im

Gesel Ischaftssitze.

Artikel 22  geltendes Recht

Für alles, was in den gegenwftrtigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sick die Erschienenen auf das

Handelsgesellschaftsbuch.

(Gez.) Jean-Marie Jakubowski,

Noter.

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenw9rtigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinteriegt

werden:

- Ausfertigung des Protokolls.

- gleichlautende Koordinierung der Satzungen

Brlte auf der letzten Serte des Terts 6 eogeben Auf der Vordersefle Name card Eigenschaft des beurkundeedcn flatars oder der

Personen, die dazu ermachtigt sind die jurlstisetre Person Driften gegenuber zu verfreten

Auf der Rückseite Neme und Unrerschrrfl

30/09/2013 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2012, APP 09.04.2013, DPT 25.09.2013 13595-0339-014
10/08/2012 : EU055163
14/12/2011 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2010, APP 05.04.2011, DPT 12.12.2011 11633-0381-014
05/10/2010 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2009, APP 06.04.2010, DPT 30.09.2010 10564-0230-014
09/11/2009 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2008, APP 08.04.2009, DPT 03.11.2009 09845-0005-014
18/09/2008 : EU055163
06/09/2007 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2006, APP 10.04.2007, DPT 30.08.2007 07674-0215-014
30/10/2006 : EU055163
26/09/2005 : EU055163
07/03/2005 : EU055163
16/08/2004 : EU055163
06/08/2003 : EU055163
31/07/2002 : EU055163
17/10/2000 : EU055163
10/11/1999 : EU055163
01/01/1989 : EU55163
01/01/1989 : EU55163

Coordonnées
CARPRO

Adresse
GEWERBE STRASSE 36 - INDUSTRIE ZONE ROVERT 4730 HAUSET

Code postal : 4730
Localité : Hauset
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne