CONFISOLAR

Divers


Dénomination : CONFISOLAR
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 846.362.909

Publication

18/06/2014 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
18/06/2014 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
27/11/2013
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MCD WORD 11.1

Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

Unternehmensnr. : 0846.362.909

Geselischaftsrtame

(voll ausgeschrieben) : CONFISOLAR

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des Handalsg

Staatsblad - 27/11/2013 - Annexes du Moniteur belge

(abgekürzt)

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrinkter Fiaftung

Sitz : Euregio Strasse 2 in 4700 EUPEN

(volstândige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Verlegung des Gesellschaftssitzes

Die ausserordentiiche Generalversammlung vom 27.09.2013 hat einstimmig folgendes beschiossen:

- eb dem 1. Oktober 2013 wird der Gesellschaftssitz von Euregio Stresse, 2 in 4700 EUPEN nach Herbesthaler Strasse, 146 in 4700 EUPEN verlegt.

LEYENS Andy CROTT Guido

Geschaftsführer Geschâftsführer

Bitte au! der lefsten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beur.kundenden Notars ader der

Personen, die dazu ermtiohtigt sind, die juristische Fersen Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Llnierschrift.

25/06/2013 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2012, APP 15.06.2013, DPT 20.06.2013 13193-0310-011
14/06/2012
ÿþGesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : nCOnfiSOlar"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Euregio Strasse 2

Unternehmensnr :

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde

Aus einer Urkunde getuigt vor Notar Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Foren einer Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 25, Mai 2012, Registriert drei Blutter ohne Zusatz in Eupen, am 4. Juni 2012, Band 201, Blatt 24, Fach 19, erhalten 25 ¬ , Der Hauptinspektor a.i. A.F. MOCKEL, geht hervor, dass:

1. Frau HUPPERMANS Sabine Marie-Rose, geboren zu Moresnet, am 06, Januar 1972, National-registernummer 720106-016-62, Ehefrau des Herrn CROiT Guido, geboren zu D-Würselen, am 06, September 1970, belgischer Staatsangehbrigkeit, wohnhaft zu 4710 Lontzen, Rottdriescher Strasse, 52;

2. Herr LEVENS Andy Gunther, geboren zu Eipen, am 14. Oktober 1983, NN 831014-029-06, ledig,

belgischer Staatsangehijrigkeit, wohnhaft zu 4700 Eupen, Borngasse, 2;

eine Handelsgeséllschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet

Naben:

STATUTEN

ARTIKEL 1,

Die Geseilschaft wird geführt unter der Bezeichnung "confisolar", Privatgesellschaft mit beschrânkter

Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veróffentlichungen mussen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter

Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die " Eintragungsnummer beien Register der Rechtspersonen,

gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die

Gesellschaft ihren Sitz hat, beenhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Euregio Strasse, 2. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschiftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsbiattes verbffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Der Gegenstand der Geseilschaft ist :

- das Arbeiten und Installationen im elektronischen Bereich des Baufaches,

- den Unterhalt und Reparaturen von Maschinen,

- allgemeine Handlungen in mechanischen Bereich,

- den Unterhalt und Reparatur von landwirtschaftlichen Maschinen und Gerüten,

- An- und Verkauf, Anbringen und Aufbau von Scier- und Photovoltaïque Anlagen,

Die Gesellschaft kann darüber aile kommerziellen und finanziellen Transaktionen durchführen, die der Verwirklichung ihres Zweckes direkt oder indirekt fi rderlich sein kunnen.

Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweig-Niederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen erwerben oder erworbene Unternehmungen verkaufen.

Sie kann Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Garantien und andere Sicherheiten stellen, immaterielle Güterrechte erwerben, verwalten und verwerten.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschftften, Unternehmen oder Geselischaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmànnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vomehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen,

Die Geseilschaft kann sich durch Einlage, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle intervention oder sonst wie an Untemehmen beteiligen, die in Belgien oder im Ausland bereits bestehen oder noch gegründet werden

müssen,-ween diese Unternehmen denselben oden áhnlicherr Gegenstand wie scie Gese1lschafthat,_ _ Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Hlnterlegt bei der Kanzlei

p 5 -06- 2012

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der Greffier

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/06/2012 - Annexes du Moniteur belge

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufli sungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf zwanzigtausend Euro (20.000,00 ¬ ).

Es zerfállt in hundertachtzig (180) Gesellschaftsariteile, ohne Nennwert,

JederAnteil entspricht einem/eínhundertachtzigstel (1/180) des Gesellschaftsvermügens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertachtzig (180) Geschâftsanteile werden wie folgt gezeichnet

- durch Herrn Andy LEYENS, neunzig Anteilen (90), oder die Summe von zehntausend Euro (10.000,00 ¬ )

- durch Frau Sabine HUPPERMANS, neunzig Anteilen (90), oder die Summe von zehntausend Euro

(10.000,00 ¬ ).

Diese Anteile sind augenblicklich bis in Héihe von sechstausendachthundert Euro (6.800,00 ¬ ) freigemacht

und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu grondenden

Gesellschaft bei der KBC BANK, unter der Nummer 745-0480937-80 hinterlegt worden. Die Erschienenen

erklârt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendacht-

hundert Euro (6.800,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7, (anwendbar im Falle von mehreren Geselischaftem)

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede

aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile

angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung,

welche zu den bei Statutenânderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliefrt, erhi ht oder ermâfligt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten

werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliefFt

und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im

Falle von Kapitalerhóhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen

Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer

vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem

Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist..

Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9. (anwendbar im Fa11e von mehreren Gesellschaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder

unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todes wegen nicht einem Nicht-

Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit.der Abtretung oder Übertragung nach sich zieken.

ARTIKEL 10,

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Geschftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht, In diesem letzten Falle für eine

Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgiiche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern

oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten

bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Eín Geschâftsführer dari sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als

Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der

Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kánnen. Gerichtliche Klagen,

sowohl als KIâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer

verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten meter als zwei Geschftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angesteilten oder

Lohnempfângem durch zwei Geschüftsführer unterzeichnet, die sich Driften gegenüber nicht mit einer

vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen,

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern kunnen feststehende oder verânderliche Entsch digungen gewâhrt werden, die aus

den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hiihe durch die Generalversammlung der Gesellschafter

festzusetzen ist.

Das Mandat eines Geschâftsführers kann ebenfalfs unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden

Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung staff und zwar am fünfzehnten des Monats Juni um 18, Uhr.

lst dieser Tag ein.Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt,

i

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten Teil B - Fortsetzung

Die Generalversammlung kann ebenfalls aur erordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein soicher vorhanden ist, und erortert die Bilanz.

Jeder Geseilschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17,

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreissigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes, Aui3erdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft,

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen, Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einfZehntel des Gesell-schaftskapitala erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieat. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hal

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgeliïst werden. lm Falle der Auflüsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemâss der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftem verteilt.

ARTIKEL 20. .

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder

Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgüitig

abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das

Gesetzbuch über Gesellschaften.

ERNENNUNG - BEFUGNISÜBERTRAGUNG

1m gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet

ist, ist eine aul erordentiiche Generalversammlung der Geseilschafter zusammengetreten, welche einstimmig

beschliesst

1)A- den Herrn Andy LEVENS, NN 831014-029-06, vorgenannt,

B- den Herrn Guido CROTT, NN 700906-431-49, vorgenannt,

als Geschíftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, die dieses Amt annehmen.

2)keinen Kommissar zu emennen,

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am heutigen Tage um am einunddreissigsten Dezember zweitausendzwolf

zu enden,

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am 16, Juni 2013 statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug ; Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschli gt den Finanzplan.







Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/06/2012 - Annexes du Moniteur belge





Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeiichnung

14/03/2017 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)
14/03/2017 : RUBRIK ENDE (EINSTELLUNG, WIDERRUF EINSTELLUNG, NICHTIGKEIT, USW...)

Coordonnées
CONFISOLAR

Adresse
HERBESTHALER STRASSE 146 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne