DABEI

Divers


Dénomination : DABEI
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 445.146.559

Publication

25/08/2014
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu ven5ffentlichen ist MOD 3.2



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." _les Handeisgerichts EUPEN

13 -OB- 2014

der GreffieKanzleir

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Unternehmensnr : 0445.146.559

Name der Vereinigung I Stiftung Organismen

(ausgeschrieben) : CAR1TAS-GRUPPE VoG

(abgekürzt) .

Rechtsform Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 4780 St.Vith, Alter Wiesenbacher Weg 6

Geuenstand

der Urkunde Rücktritte

Auszug aus dem Protokoll der Generaiversammiung vom 23. Juni 2014 Die Generalversammlung beschloss wie folgt:

Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom Rücktritt der Verwaltungsratsmitgrieder:

-Frau Anna Elisabeth RAUW

-Herrn Peter FRAUENKRON

-Herrn Hubert Alfons FUHRMANN

Der Rücktritt wurde einstimmig angenommen.

Für analytischen Auszug,

Rainer PALM

prâsident

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/08/2014 - Annexes du Moniteur belge

.....

Bitte auf der tetzten Seile des Teits angeben A.uf der Vorderseite. Name und Eigensettaft des beurkundenden Notes ode de Personen, die dazu ermàehtigt sind die Vereinigung. die Stiftung ocier cite Orgartismus Dritten gegenilber zu verireten Auf der Rückseite Name und Unterschrift.

01/08/2012
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist MpD 3.2

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des Handelsgerichts EUPEN

2 3 -07- 2012

der Gretfie Kanzleï

Unternehmensnr : 0445.146.559

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : CARITAS-GRUPPE VOG

(abgekürzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewirinerzielungsabsicht

Sitz : 4780 Sankt Vith, Alter Wiesenbacherweg 6

Gedenstand

der Urkunde : Verwaltungsrat - Satzungsanpassung

Auszug aus dem Protokoll der Generalversammlung der Caritas Grappe V.o.G. vom 18. Juni 2012.

Die Generalversammlung beschloss wie ¬ olgt:

Neuwahl, Wiederwahl, Bestâtigung des Verwaltungsrates und Ratifizierung der Beschlüsse.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, den Verwaltungsrat volistf3ndig neu zu bestimmen, sodass aile Mitglieder als ausscheidend anzusehen sind.

Wurden in den Verwaltungsrat gewâhit:

Rainer Palm 24 JA

Gabriele Schrf der 25 JA

Albert Peters 24 JA

Peter Frauenkron23 JA

Hubert Fuhrmann23 JA

Angelika Jost 25 JA

Anna Elisabeth Rauw 25 JA

Die Generaiversammlung ratitiizierte einstimmig alle Beschlüsse der vorherigen Verwaltungsrgte. Anpassung der Statuten.

Die Generalversammlung beschlosst, dass

-die Dauer der Mandate der Verwaftungsratsmitglieder in Zukunft sechs Jahre betrâgt anstelle zwei Jahre -der Verwaltungsrat nicht mehr zwingend einmal im Monat tagt, sondem aligemein mehrmals im Jahr. Dieser Beschluss wurde wie folgt angenommen: 27 Ja-Stimmen

Dementsprechend beschloss die Generalversammlung die folgenden Satzungsanpassungen:

Artikel 21, Absatz 2 : Neufassung des folgenden Satzes

 Die Generalversammlung emennt die Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Dauer von sechs Jahren"

Artikel 24, Absatz 1 : Neufassung des folgenden Satzes

 Er tritt jedoch im Allgemeinen mehmials im Jahr zusammen."

Dieser Beschluss wurde wie folgt angenommen: 27 Ja-Stimmen

lm Anschluss an die Generalversammlung trat der Verwaltungsrat zusammen und beschoss folgendes:

Bitte ouf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notais oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegeniiber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Dem B,sqgiskien %taatsblatt vorbehalten

~

Teil B : Fortsetzung

"

Einstimmig warden die Mandate wie folgt verteilt:

- Président : Rainer PALM

- Vizeprásident : Albert PETERS

- Kassierer : Gabriele SCHRODER

- Schriftführer ; Peter FRAUENKRON

Gezeichnet, Rainer PALM Président

Bijlagen bij liét Belgisch Staatsblad - 01/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

MODa.2

Bitte auf der ietzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

09/02/2015
ÿþMOD 3.2

-1 " Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Uricunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen let

Unternehinensnr : 445.146.559

Name der Vereinigung / Stiftung f Organismen

(ausgescmiebsn) ; Caritas Gruppe

(atrçlekürzt)

Rechtsforen : VOG

Sitz : Alter Wiesenbacher Weg 6, 4780 Sankt Vith

Gegenstand

der Urkunde : Ânderung Statuten und des Namens + Ânderung des Verwaltungsrates

Die auBergewt3hnliche Generalversammlung vom 15.01.2015 nimmt die Rttcktrittsgesuche von Heren Albert Peters und Frau Angelika Jost mehrheitlich an. Die auaergewwohnliche Generalversammiung vom 15.01.2015 bestimmt mehrheitlich mittels geheimer Wahl Heren Paul Bongartz, Heren Leo Freichels, Herrn Roland Gilson und Frau Nathalie Heinen als Verwaltungsratsmitgfieder,

Der Verwaltungsrat setzt sich seit dem 15.01.2015 wie foigt zusammen: Herrn Rainer Palm, Frau Gaby. Schrtlder, Frau Nathalie Heinen, Herrn Paul Bongartz, Herrn Leo Freichels und Herrn Roland Gilson.

In seiner Sitzung vom 22.012015 bezeichnet tier Verwaltungsrat Frau Angelika Jost einstimmig als neue Geschaftsführerin der Vereinigung,

Die au1 ergewbhnliche Generalversammiung vom 15.01.2015 beschliel3t einstimmig den Namen der, Vereinigung zu ândem und die Statuten der VoG wie foigt zu ândern:

KOORDINIERTE FASSUNG DER SATZUNGEN DER VEREINIGUNG DABEI VOG KAPITEt, I: BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER,

Artikel 1 : Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht lautet ,dabei V.o.G.".

Artikel 2 : Sitz

Der Sitz ist in 4780 ST. VITH, Alter Wiesenbacher Weg 6.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk EUP EN.

Artikel 3 : Zielsetzung und Erreichen der Ziele

Die Vereinigung hat als Ziel, Menschen einen Rahmen anzubieten, damit diese sich selbst verwirklichen und;

um ihoen Muglichkeiten zu erdffnen, um einen wertvolfen Platz in der Geselischaft einzunehmen.

Sie will zu einer Gesellschaft beitragen, die offen ist für Alle und wo jeder seinen Platz finden kans.

Die Vereinigung achtet darauf, dass die Fdhigkeiten und Interessen der Menschen, die in ihr mitwirken,!

erkannt und geftsrdert werden, im Sinne des Respekts für andere und sich selbst.

Die Vereinigung soli einen professionellen Rahmen bieten, in dem Menschen begleitet werden, damit sie'

eigenbestimmt ihre Zukunft gestalten kunnen.

Dies gelingt am besten wenn:

- eigene Bedürfnisse erkannt und Ziele definiert werden,

Fühigkeiten erkannt und entwickelt werden,

Bate suf der Ietzten Seite des Tells 8 angeben : Aut der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Haters Oder der Personen. die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung cider die Organismus Driften gegenliber, zu vertreion. Aa der Rückseite : Name und Unterscbritt.

" VoG

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

M6D3.2

- pers inliche Grenzen erkannt und überwunden oder akzeptiert werden.

Die Vereinigung versteht sich als Organisation der Solidarwirtschaft, die vemetzt mit anderen Organisationen

einen gesellschaftlichen, sozialen und nachhaltigen Mehrwert bieten mdchte.

Dies°beinhaltet:

- Anbieten eines koh renten, vielfâltigen Eingliederungswegs mit professioneller und sozial-pâdagogischerer

Begleitung durch Ausbildung, Sozial- und Arbeitsintegration.

- Einsatz für gegenseitige Solidaritdt mit der Bevtilkerung:

oindem Bewusstsein für soziale und nachhaltige Belange geschaffen wird;

oindem die Vereinigung ein verlâsslicher Partner für Dienstleistungen ïst;

oindem verantwortungsbewusst und Ressourcen schonend mit den der Vereinigung zur Verfügung gesteilten

Mitteln umgegangen wird;

oindem wir MSglichkeiten schaffen, sich solidarisch einzubringen (Spenden, Ehrenamt,...)

oindem die angebotenen Dienstleistungen einen sozialen Mehrwert bezwecken und die Tâtigkeiten der

Vereinigung zum sozialen Zusammenhalt beitragen;

Nachhaltigkeit fiirdern und erwirken durch regionales Denken und agieren;

- Vernetzung mit anderen Akteuren um Strukturen einer solidarischen Gesellschaft aufzubauen und zu

firdern;

- die Schaffung von Arbeitsplâtzen im driften Arbeitsmarkt anstreben, dies unter der Voraussetzung, dass die

dazu notwendiigen Rahmenbedingungen geschaffen werden;

Zum Erreichen der Ziele kann die Vereinigung jegliche Handlungen vomehmen, die direkt oder indirekt in Verbindung zu ihrem Vereinigungszweck stehen. Sie kann dabei lede Tâtigkeit und Handiung übernehmen ader durchführen, die diesem Zweck dienlich ist.

Sie kann insbesondere Grundeigentum erwerben, Kredite aufnehmen, Ti3tigkeiten im sozioprofessionellen Bereich aufnehmen oder übemehmen, Personen einstellen, etc.

Artikel 4 : Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet,

KAPITEL Il : Mitglieder

Artikel 5 : Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus effektiven und angeschlossenen Mitgliedem,

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darfjedoch nicht weníger als drel betragen.

Über die Aufnahme von neuen Miitgiiedern entscheidet der Verwaltungsrat nach schriftiiichem Antrag. Bei Annahme gilt das Mitglied vorleufig als aufgenommen, Die Aufnahme muss bei der ndchsten Generalversammlung bestâtlgt werden. Mündliche Antrüge auf Aufnahme kdnnen in der Generalversammiung gestellt werden und werden direkt durch die Generalversammlung behandelt.

Ein Mitgiied kann zu leder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden ader Vertretenen ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürfen die Beitr;ge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahit haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordern oder beantragen.

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Surnme seiner Beitrâge begrenzt. Diese werden jades Jahr vom Verwaltungsrat auf eihen einheitlichen Betrag für alle Mitglieder festgesetzt, wobei der Jahresbeitrag für jades Mitglied nicht hdher sein darf als 150 Q

Die effektive Mitgliedschaft des Mitgliedes, das den Beitrag nicht gezahit bat, ruht bis zur Zahiung aller offenstehenden Betràge. W hrend eines Jahres wird dieses Mitglied als angeschlossenes Mitgiied geführt. Das Mitglied wird für die darauffolgende Generalversammlung aufgefordert, die Mitgliedsbeitrâge zu zahlen. Meldet es sich nicht oder macht nicht schriitiich gettend, dass es nur noch angeschiossenes Mitglied bleiben will, oder zahlt es nicht den offenen sowie den neuen Beitrag, so gilt es als ausgetreten und wird aus der gesamten Mitgliederliste gestrichen.

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Lediglich die effektiven Mitglieder geniefFen die vollstí3ndigen vom Gesetz oder von der Satzung

zugestandenen Rechte.

Die effektiven Mitglieder haben Stimmrecht und sind wâhlbar als Verwaitungsratsmitglied.

Oie Mitgliedschaft zur Vereinigung steht prinzipiell allen natürlichen und juristischen Personen offen. Juristische Personen dürfen trein Mandat in der Vereinigung bekleiden,

Ein Personalmitglied der Vereinigung kann effektives Mitglied werden. Es kann aber trein Mandat im Verwaltungsrat wahrnehmen.

bine juristische Person muss durch eine einzige natürliche Persan vertreten sein und nimmt mittels der Stimme dieser natürlichen Person an der Generalversammiung und dem Verwaltungsrat teil. Sie kann eihen zweiten Vertreter entsenden, der aber erst die Stimmberechtigung erhâlt bei Verhinderung des ersten Vertreters.

Artikel 6 :: Angeschlossene Mitglieder

lsolgende Personen kunnen als angeschlossene Mitglieder geiten:

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/02/2015 - Annexes du Moniteur belge -Personen, die den Mitgliedsbeitrag nicht gezahit haben, die aber ausdrücklich Mitglied der Vereinigung

bleiben wollen.

-Natürliche Personen, die als zweiter Vertreter eiher juristischen Person geiten; diese angeschlossenen

Mitglieder kunnen auf schriftlachen Antrag beien Verwaltungsrat die effektive Mitgliedschaft erhalten, sobald der

erste Vertreter ausgetreten ist, acier angeschlossenes Mitglied geworden ast,

-Juristische Personen, die nicht durch Bine natürliche Person vertreten sind;

-Personen, die lediglich angeschlossenes Mitglied sein wollen,

Angeschlossene Mitglieder haben Rein Stimmrecht. Sie haben nur eine beratende Funktion.

Der Verwaltungsrat kann diese Mitglieder in begründeten Fâllen von der Teilnahme an der

Generalversammlung ausschliel en und ihnen das Wort entziehen.

Oer Verwaltungsrat entscheidet über die Aufnahme der angeschlossenen Mitglieder.

Artikel 7 :, Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder und bei juristischen Personen der Name, Rechtsform und Anschrift des Sitzes der Organisaticn. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oderzum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschfusses erhilt,

Gemdf3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird eïn Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

KAPITEL III : Generalversammiung

Artikel 8 : Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustàndig für:

I.die Xnderung der Satzung;

2.die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

$.die den Verwaltem zu erteilende Entlastung;

4.die Billigung des Haushaitsplans und des Jahresabschlusses;

6.die freiwillige Auflüsung der Vereinigung;

6.den Ausschluss eines Mitgliedes;

/die Umwandlung der Vereinigung. in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

$.alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung

verliehenen Befugnisse hinausgehen,

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle effektiven Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein effektives Mitglied

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kann sich durch ein anderes effektives Mitglied vertreten lassen. Jedes effektive Mitglied kann nur ein Mal je Generalversammlung bevollmgchtigt werden.

Juristischen Personen sind durch ihren ersten Vertreter reprgsentiert. Wenn dieser verhindert oder ausgeschieden ist, hat der zweite bezeichnete Vertreter das Stimmrecht für die juristische Person, bis zur Benennung eines neuen ersten Vertreters.

Die Abstimmungsmodalitgten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

Bei Stimmengleiichheit ist die Haltung des Verwaltungsrates aussclslaggebend, insofem diese einstimrnig

erfoigt. Ansonsten gilt der Antrag als abgelehnt.

Artikel 9 n Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet bis Ende Juni statt.

Es kann so oft eine aul erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist, Elne auLLerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat schriftlach vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage ver der Versammlung zugesandt wird. Darin werden die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/02/2015 - Annexes du Moniteur belge Artikel 10 : Tagesordnung

Auf Antrag von 213 der anwesenden Mitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Autltisung, Jahresabschluss und Haushaltsptan oder Satzungsânderungen.

Artikel 11 : Protekolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Schriftführer sowie von allen Mitgliedem, die dies wünschen, unterschrieben werden; sie werden aufFerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwrtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einep entsprechenden Antrag han jedem Mitglied oden jeder Driftperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehgndtgt.

KAPITEL IV : Verwaltung

Artikel 12 ; Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens dreï Mitgliedern besteht; diese werden von der Generalversammlung für drei Jahre gewghlt und kônnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist môglich. Wenn die Vereinigung nur drei Mitglieder zâhlt, besteht der Verwaltungsrat aus zwei Personen.

Die Generalversammlung legt die Mindest- und HSchstanzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates test.

Der Verwaltungsrat wâhlt unter seinen Mitgliedern eiven Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassenführer.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden Oder von mindestens 115 der Verwalter wenigstens vier Mal pro Jahr einberufen. Er ist beschfussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind, Jeder Verwalter kann eiven anderen Verwalter mit setter Vertretung bei Biner bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen, und an sein er Stelle abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fassi seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Es ist miiglich, in besonderen Einzelfâ lien eine rein schriftliche Abstimmungsprozedur anzuwenden, bei der die Beschlussfassung

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

schriftlich den anderen Verwaltungsratsmitgliedern mitgeteilt wird und so ein Beschluss zu Stande kommt. Derertige Beschlüsse werden in der nàchsten Verwaltungsratssitzung mit in das Protokoll aufgenommen.

Per Verwaltungsrat kann Arbeitsgruppen einsetzen und externe Berater/Fachleute hinzuziehen, um einen Vorschlag zu einem Thema an den Verwaltungsrat auszuarbeiten.

Artikel 13 : Tâgliche Verwaltung

Die tâgliche Verwaltung kann einem Geschâftsführer anvertraut werden, Dieser wird vom Verwaltungsrat mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten bezeichnet.

Der Verwaltungsrat legt die Befugnisse des Geschâftsführers fest.

Der Geschüftsführer kann zu jeder Zeit mittels einer schrfftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat unter Berücksichtigung der Arbeitsgesetzgebung austreten.

DerAusschluss des Geschâftsführers kann nur durch einen begründeten Beschluss durch den Verwaltungsrat erfolgen und unter Berücksichtigung der Arbeitsgesetzgebung. Hierzu ist eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten notwendig.

KAPITEL V : Vertretung, Flaftung

Artikel 14 : Vertretung der Vereinigung

Kir alle Handlungen, die über den Rahmen der tâglichen Geschàftsführung hinausgehen, ist ein Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich, damit die Vereinigung vor Driftpersonen rechtsgültig vertreten ist.

Der Vorsitzende bzw. ein vom Verwaltungsrat für diese Handlung bevollmâchtigtes Verwaltungsratemitgiied vertritt die Vereinigung nach auffen, Diese Personen brauchen keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.

Gerichtsverfahren, sel es als Klàger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den Verwaltungsrat gefûhrt, Betreibungen und ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder eine hierzu beauftragte Person.

Die Verwalter gepen hinsichilich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei perstinliche Verptlichtung ein. Ihre Hartung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 15 : Jahresabschluss, Flaushaltsplan

Jettes Jahr, am 31, Dezem ber, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht Ober die Tütigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaitsplan des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Kanten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung bis spátestens Ende des Monats Juni zur Billigung vorgelegt,

Pie Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des Verwaltungsrates.

Die Buchhaltung wird gemâl3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt.

KAPITEL VI : Satzungsünderung, Aufliisung

Artikel 16 : Satzungsánderung

Die Satzung dart nur gem den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21, Juni 1921 geândert werden.

Artikel 17 : Aufiasung

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Dem Belgischen Staatsbiatt vorbehalten MUV o.c

Teil B ; Fortsetzung

lm Faile der freiwiiligen Aufersung wird die Generalversarnmlung einen oder meterere Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbieibende Nettobestand nach der Tiigung der Schulden wird eiher: Vereinigung mit einer âhnlichen Zielsetzung zugeführt, welche vorrangig im gleichen geographischen W iritungsgeblet t5tig ist,



KAPITEL VII : Bemerkungen und Definitionen

-Schriftfiche Mitteilung: wenn in den vorliegenden Satzungen von  schriftlioh" die Rede ist oder  schriftfiche ; Mitteilung" o.à., so ist damit nicht nur die Papierforen, sondern auch digitale schriftliche Mitteilungen gemeint, egal, welche Forrn diese annehmen, wie z.B.: brief, E-Mail, Fax, Mitteilungen über soziale Netzwerke, SMS, etc,

-Der Vorsitzende des Verwaitungsrates kann auch ais  Prdsident" bezeichnet werden;

 Kassieret",  Kassenführer" und  Kassenwart" bezeichnen die gleiche Funktion im Verwaltungsrat;

-Aile Bezeichnungen, welche in der mdnnlichen oder weiblichen Form in den vorilegenden Statuten verwendet werden, geiten auch für das jeweils andere Geschiecht. Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde nur eine Form verwendet,

Sankt Vith, 22.01.2015

Rainer Palm

Bitte

filer letzten Selle des Tells 8 angeberz :Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Persor die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu verfre Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung,

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 09/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

29/07/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

MOD 3.2

Unternehmensnr : 445.146.559

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

iausgeschrieben) : Caritas Gruppe V.O.G.

(abgekürzt) :

Rechtsfarm : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Alter Wiesenbacher Weg 6, B - 4780 St. Vith

Gedenstand

der Urkunde : Anpassung des Verwaltungsrates

Bei der Generalversammlung am 16.06.2011 wurden folgende Mitglieder wiedergewâhtt:

Albert Peters

Helma Reiter - Brühls

Peter Frauenkron wurde als Mitglied im Verwaltungsrat bestâtigt

Folgende Personen haben ihr Amt im Verwaltungsrat niedergelegt:

Vanessa Schmitz

Regina Werding

Peint. hi_ el

v, 4 ed.

1 8 -07- 2011

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der Greffier

Hinterlegi bel der kanziei des Handelsgerichts EUPEN

+11117695*

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 29/07/2011- Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Tells s angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

12/05/2015
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

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Hlnterlegt bei der Kanziet

2 9 -04- 2015

Unternellmensnr : 0445.146.559

Name der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschneben) : dabei VoG

(abgel,ürzt) :

Rechtsform : Vereinigung aime Gewïnnerzietungsabsicfitt

Sitz : Alter Wiesenbacher Weg 6, 4780 Sankt Vith

Gegenstand

der Etriei.aride : Hinterlegung Fusionsprojekt

Das Fusionsprojekt durci Aufnahme der VoG SOBAU durch die VoG DABE1 warde beien Handelsgericht Eupen hinterlegt.

Bitte suf der letzten Seite des 'relis 19 angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Au? der Rt ckseite : Name und Unterschrift.

03/06/2015
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentlichen ist MOD 3.2

I 11111 II il III lIII 11111 i iII

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Unternehmensnr : 0445.146.559

Name der Vereinigung I Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : dabei VoG

(abgekiirzt) :

Rechtsfarm : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Alter Wiesenbacher Weg 6, 4780 Sankt Vith

Gegenstand

der Urkunde : Hinterlegung Fusionsprojekt

Das Fusionsprojekt durch Aufnahme der Gen. mbH mit sozialerZielsetzung SCHNÂPPCHEN UND BONNES AFFAIRES durch die VOG DABEI wurde beirn Handelsgericht Eupen hinterlegt.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Celte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen. die dazu ermi3chtigf sind die Vereinigung. die Stiftung Oder die Organismus Driften gegenitber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

15/07/2015
ÿþe"

MOD3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentiichen ist

1111111M§10

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~?a:<i_ r; Z';,~,:f~~~ -+ ,~i.{ 1~" ~1:.>tE'i;, f -4 r,;" ." ,'à

4-,t<~,{a~.«,~~.~" ~,~~ : DABEI VoG

Hinterkeat bel der Kanzlei

des Handelsgerichts EUJPENJ

0 6 -07. 2015

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der Greffier

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: Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

: Alter Wiesenbacher Weg 6, 4780 Sankt Vith

Übernahme der SOBAU VoG + Ânderung Verwaltungsrat

Die Generaversammlung der DABEI VoG vom 29.06.2015:

1,

stellt fest, dass die Zielsetzungen der Organisationen DABEI und SOBAU aine Fusion zeslassen;

2. beschliet3t einstimmig die Fusion der SOBAU VoG durch die DABEI VoG zum 01.01.2015;

3. nimmt einstimmig die Ûbertragung sâmtlicher Vermiigenswerte der SOBAU VoG (Aktiva und Passiva) zum Wert am Bilanzstichtag vom 31.12.2014, an;

4. bestâtigt die Aufnahme der Mitglieder der SOBAU VoG als Mitglieder von DABEi.

Die Generalversammlung vom 29.06.2015 nimmt den Rücktrittsgesuch von Herrn Leo Freichels als Verwaltungsratsmitglied an. Sie wâhit einstimmig Herm Karl-Hein Cornely und Frau Erika Heck als neue Verwaltungsratsmitglieder.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Bitic suf der Iatzéen Selle des Teds B arigeven : Aue der Vor¬ iErseti riame und Eiounschsii des bsurkundend" .n Nos ¬ id~r der I=ersari? r dezu errfta chtigt sind die Vsrelninun~+, cif, S4eiurf j od^+' die ar9efuSmCFS DFIii+3,7 gQ6G rll+f}îr Zu ve- irekí?n

Aur der Ritcl;:.F'sÉ,:: ; {" ?a3r_ und Unierschrii:

Coordonnées
DABEI

Adresse
ALTER WIESENBACHERWEG 6 4780 SAINT-VITH

Code postal : 4780
Localité : SAINT-VITH
Commune : SAINT-VITH
Province : Liège
Région : Région wallonne