DAUMLING

PGmbH


Dénomination : DAUMLING
Forme juridique : PGmbH
N° entreprise : 833.794.677

Publication

27/06/2014 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2013, GEN 06.06.2014, NGL 24.06.2014 14209-0549-016
17/07/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 07.06.2013, NGL 12.07.2013 13300-0428-015
22/08/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 30.06.2012, NGL 16.08.2012 12418-0292-015
06/07/2011
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Gesellschaftsname

(vol' ausgeschrieben) : DÂUMLING

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Hattung

Sitz : Klosterstrasse, 42, 4700 EUPEN

Unternehmensnr : 0833 794 677

Gegenstand Hinterlegung des Berichts des Geschâftsführers und des

Betriebsrevisors

der Urkunde :

A. Laumann

Geschâftsfi)hrerin

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu versreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

28/02/2011
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bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentlichen ist



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Gesellschaftsname (vol] ausgeschrieben)

Rechtsform Sitz : Unternehmensnr : Gegenstand

"Di4UMLING"

Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung 4700 EUPEN, Klosterstral3e 42

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GRÜNDUNG - ERNENNUNG

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/02/2011- Annexes du Moniteur belge

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getritigt ver Noter Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 15. Februar 2011, die zur Regis-

trierung vorliegt, geht hernor, dass:

Frau LAUMANN Anja, geboren in Emsdetten (D), am dreizehnten Januar neunzehnhundertsiebenundsech-

zig, (NN 670113 266-79), deutscher Staatsangehi rigkeit, Witwe des Herm KESSLER Maximilien, wohnhaft

4701 Kettenis, Lindenberg 5;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrdnkter Haftung gegründet

hat:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Bezeichnung der Gesellschaft fautet : "DAUMLING", Privatgesellschaft mit beschrrinkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verrffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrdnkter Haftung" oder die

Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechts personenregister, gefoigt von der Abkürzung

RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem aie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz haf,

beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, KlosterstraFFe 42.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschlul3 der Geschaftsleitung und wird in:

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veráffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen

oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand das Betreiben eines Einzelhandeisgeschaftes für Dekorations- und;

Geschenkartikel aller Art.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrdnkend und ist im weitesten Sinne"

auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschriften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen,

die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres'

Unternehmens zu begunstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen"

mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck

beziehen,

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr

eventuelles Auflosungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfallt in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Hundert-

stel (1/100) des Gesellschaftsvermbgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden durch die vorgenannte Frau LAUMANN Anja gezeich-

net.

Das Kapital ist augenblicklich zu zwei/Driftel (2/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahiten Mittel:

sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der "BNP PARIBAS FORTIS" in.

Eupen, unter Nummer 001-6350213-87 hintertegt worden. Eine Bankbescheinigung, aus der dies hervorgeht ist

dem amtierenden Noter ausgehandigt worden.

Die Erschienene erklârt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von:

zw6lftausendvierhundert Euro (12.400,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7. (anwendbar im Faite von mehreren Gesellschaftern)

Bitte auf der letzten Selle des Teils B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

" Die Aufforderungen zur Einzahiung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahiung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/02/2011- Annexes du Moniteur belge Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenânderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliert, erhüht oder ermàRigt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliefit und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerhdhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesell-schafterregister eingetragen,Die Anteile sind unteilbar.

Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gift im Falie der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9. (anwendbar im Falie von mehreren Gesellschaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Gescháftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tágliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Gescháftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmáchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschâftsführer dart sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tátigkeit der Gesellschaft erforderfichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kdnnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer ve doigt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden aile Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfángern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Gescháftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Gescháftsführern k6nnen feststehende oder veránderliche Entschádigungen gewâhrt werden, die aus den aligemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hdhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschâftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Freitag des Monates Juni um achtzehn Uhr. Isi dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den náchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auf erordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erdrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt An recht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Gescháftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiRigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstelit die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. AuIerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Teil B - Fortsetzung

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zundchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestelft, die über dessen Bestimmung beschliei3t, Es sel bemerkt, dall jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluf3 der Generalversammlung aufgelüst werden. lm Falle der Auflisung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemâll der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschdftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenw9rtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr hat rückwirkend mit dem ersten Januar zweitausendelf begonnen um am einunddreiIJigsten Dezember zweitausendelf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach staff am ersten Freitag des Monates Juni zweitausendzwdlf.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übemommen und durch diese bestàtigt.

AUf3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, ist

die vorgenannte Gesellschafterin zu einer auf3erordentlichen Generalversammlung zusammengetreten. Einstimmig beschliefFt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutüre

Geschâftsführerin zu emennen, die eingangs vorgenannte Frau LAUMANN Anja, die dieses Amt annimmt. Für gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, Noter.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlâgt den Finanzplan.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 28/02/2011- Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatseatt vorbehalten

"

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

Coordonnées
DAUMLING

Adresse
KLOSTERSTRASSE 42 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne