DAVID CHANTRAINE

Divers


Dénomination : DAVID CHANTRAINE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 825.749.419

Publication

29/07/2013 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2012, APP 04.05.2013, DPT 23.07.2013 13338-0252-014
06/08/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 05.05.2012, NGL 31.07.2012 12374-0464-015
29/04/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentlichen ist

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseife : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vert reten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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~~ Kanzlei

der Greffier

U nte rne h m e nsn r. : 0825.749.419

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : David CHANTRAINE PGmbH

Rechtsforen : Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4730 Raeren, Neudorfer Stral3e Nr 8

Gegenstand

der Urkunde : Sitzverlegung - Abânderung der Statuten

Aus einem Protokoll der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Rechtsform eine Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  David CHANTRAINE PGmbH", eingetragen im Register der juristischen Personen unter der Nummer 0825.749.419, ab-gehalten vor Notar Erwin MARAITE, Notar mit dem Amtssitz zu Malmedy, ge-schâftsführender Notar der Zivilgeselischaft in Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Erwin MARAITE, Notar", am fünften April zweitausendelf, einregistriert in Stavelot, am dreizehnten April zweitausendelf, in Band 431 Blatt 55 Fach 16, vier Blâtter ohne Zusatz, fünfundzwanzig Euro (25 EURO) erhoben, gez. die Einnehmerin S. BERGS », geht hervor, dass folgende Beschlüsse einstimmig gefasst worden sind:

ERSTER BESCHLUSS :

Der alleinige Teilhaber hat beschlossen, den Sitz der Gesellschaft zu verlegen nach 4700 Eupen,

Paveestral3e Nr 26.

ZWEITER BESCHLUSS :

Der alleinige Teilhaber hat beschlossen, den bestehenden Text der Statuten vollstândig durch folgenden

Wortlaut zu ersetzen :

ARTIKEL 1

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung David Chantraine", Gesellschaft bürgerlichen Rechts

in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrànkter Haftung.

ARTIKEL 2

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, PaveestralIe 26 gelegen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Ge-schâftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsbtattes veráffentlicht.

ARTIKEL 3

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt, durch den beziehungsweise die Gesellschafter, sowie die Bereitstellung aller materiellen, technischen und menschlichen Mittel, die hierzu erforderlich sind.

Zur Ausübung des vorbeschriebenen Gesellschaftsgegenstandes wird sich aus-drücklich auf den Deontologie-Kodex der OBFG und der Eupener Rechtsanwaltskammer bezogen. Die Gesellschafter verpflichten sich ausdrücklich und unwiderruf-lich in der Ausübung ihrer Tâtigkeiten, den Deontologie-Kodex der OBFG und der Eupener Rechtsanwaltskammer einzuhalten.

Die Gesellschafter verpflichten sich insbesondere, die deontologischen Regeln be-treffend dem Interessenkonflikt und betreffend der Befangenheit Folge zu berück-sichtigen.

Der Immobilienerwerb und Immobilienverkauf.

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen, die zivilrechtlichen oder handelsmâfSigen, finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, gànzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet welre, die Verwirklichung des Gegenstandes zu erleichtem oder zu fórdem.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschàftsführermandate in anderen Gesellschaften zu übemehmen.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 29/04/2011- Annexes du Moniteur belge

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Das Bestehen der Gesellschaft verândert nichts der pers5niichen Verantwortung der Teilhaber in disziplinarischer Hinsicht.

Die Gesellschaft ist selbst dazu verpflichtet, die Regeln und Vorschriften der Anwaltskammer zu befolgen.

Jeder Teilhaber bleibt solidarisch hartbar mit der Privatgesellschaft für alle eventuellen Schadensfolgen, welche aus Fehlern entstehen in der Ausübung des Berufes als Anwalt, in der Eigenschaft als Teilhaber und dies in Bezug auf die gesetzlichen und deontologischen Bestimmungen betreffend dem Anwaltsberuf.

Die zivilrechtliche Berufshaftung der Gesellschaft muss unabhângig von der Berufshaftung der Teilhaber versichert sein.

ARTIKEL 4

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen, die ihr

eventuelles Auflbsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00¬ ). Es zerfâllt in hundertsechsundachtzig(186) Gesellschaftsanteile ohne Nennwert.

Jeder Anteil ist befreit zu zwei Dritteln (2/3) und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf einem Sonderkonto auf den Namen der gegründeten Gesellschaft bei der Bank ING Eupen unter der Nummer 3630720961-97 eingezahlt worden.

ARTIKEL 6

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einseitig und allein durch die Geschâftsführung

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenânderungen vorgesehenen Be-stimmungen beschlieRt, erhdht oder ermâRigt werden.

In diesem Fall müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteil vertritt. Die Geschâftsführung beschlie(t und teilt den Gesellschaftem die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechts im Fall einer Kapitalerhühung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 7

Die Anteile geiten als Namensanteile.

Die Anteile dürfen nur einem oder mehreren Rechtsanwâlten, die ihre berufliche Tatigkeit im Rahmen der Gesellschaft ausüben beziehungsweise ausüben werden, und ordnungsgemâll bei einer belgischen Rechtsanwaltskammer registriert sein müssen, zugeteilt werden.

Diese Anteile werden in dem am Sitz gehaltenen Geseilschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falie der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

Der Tod des alleinigen beziehungsweise eines Gesellschafters führt nicht zu der Liquidation der Gesellschaft. Sollten seine Erben und Rechtsnachfolger nicht die in Absatz zwei erwâhnte Bedingung erfüllen, so sind diese verpflichtet, in der Frist von sechs (6) Monaten ab dem Todestag ihre Anteile einem anderen Rechtsanwalt, Ge-sellschafter oder nicht, der jedoch seine berufliche Tâtigkeit im Rahmen der Gesell-schaft ausübt, zu übertragen. Soulte diese Abtretung nicht in der vorgesehenen Frist geschehen, wird die Gesellschaft automatisch in Liquidation gesetzt.

ARTIKEL 8

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter darf ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht Nichtgesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

Soulte das Einvernehmen zwischen den Gesellschaftern wegen eines schweren beruflichen Fehlers oder wegen eines schweren VerstoRes gegen die deontologischen Regeln begangen durch einen Gesellschafter, der durch die belgische Rechtsanwaltskammer festgestellt wird, zerrüttet sein, so wird der Bâtonnier der Eupener Anwaltskammer beauftragt, zwischen den Gesellschaftern zu vermitteln und zu schlichten.

Keine Tatsache kann als ein solcher Fehler oder VerstoR angesehen werden, wenn sie nicht innerhalb von zehn Tag en ihres Geschehens oder ihres Bekanntwerdens per Einschreiben dem betroffenen Gesellschafter mitgeteilt wird.

lm Felle des Ausschlusses eines Gesellschafters werden seine Anteile durch den oder die übrigen Gesellschafter aufgekauft zum Preis, der gemâR dem Gesetzbuch über Gesellschaften festgelegt wird. Der Preis ist innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Ausschluss zahlbar.

Soulte ein Gesellschafter nicht mehr Anteilseigner der Gesellschaft sein, sei dies aus gleich weuchem Grund, so verfügt dieser nicht über ein Recht, abgesehen von der Auszahlung des Werts seiner Anteile festgelegt zum Zeitpunkt der Beendigung der Anteileignerschaft des Gesellschafters, gegen die Gesellschaft irgendwelche Betrâ-ge, Mehrwerte der Aktiva der Gesellschaft oder Honorare einzufordem. Dementgegen verfügt die Gesellschaft über das Recht, im Falle des Ausschlusses des Anteilseigners aus schwerwiegendem Grund, gegen den Gesellschafter den Schaden erlitten durch die Gesellschaft oder durch Dritte und verursacht durch das Fehlver-halten des Anteilseigners einzufordern.

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ARTIKEL 9

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschftsführem, die Gesellschafter sein müssen, anvertraut. Der beziehungsweise die Geschàftsführer werden durch die Generalversammlung für eine bestimmte Dauer ernannt. Dieses Mandat kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden.

ARTIKEL 10

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren seiner Mitglieder, einem oder mehreren Direktoren anvertrauen, und bestimmte Befugnisse der tâglichen Geschâftsführung jeder anderen Person übertragen, wobel lediglich Nicht- Rechtsanwaltsttigkeiten von Personen ausgeführt werden dürfen, die nicht Rechtsanwalt sind.

Die Personen, denen bestimmte Befugnisse durch die Geschftsführung übertragen werden, dürfen keine Handlungen richten, die im Widerspruch zur Berufswahl der Rechtsanwdlte stehen.

ARTIKEL 11

Jedem Geschàftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs-und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 12

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, aller Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfângern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben.

ARTIKEL 13

Das Mandat des Geschâftsführers kann besoldet werden. Die Hiihe seiner Besoldung wird durch die

Generalversammlung festgelegt und geht zu Lasten der Gesell-schaft.

ARTIKEL 14

Die Überwachung der Gesellschaft wird gemâl3 den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen

d u rchgeführt.

ARTIKEL 15

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschrifte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an den in den Einladungen vorgeschriebenen Ort eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Samstag des Monats Mai um zwülf Uhr. Ist dieser Tag einen Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchst folgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auf3erordentlich, gem den durch das Gesetzbuch über

Gesellschaften vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erfrtert die Bi-lanz.

Jeder Gesellschafter kann sich auf der Generalversammlung durch einen besonderen Bevollmâchtigten, der Gesellschafter sein muss, vertreten lassen. Jeder Anteil gibt ein Recht auf eine Slimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhlt, übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend für die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 16

Das Geschâftsjahr beginni am ersten Januar, um am einunddreilFigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Inventar und Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlagen, und bilden ein Ganzes. Aullerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 17

Nach Abzug der aligemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stellt der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Gesellschaft dar.

Von diesem Gewinn wird jâhrtich abgehoben:

1)fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht, sobald die

gesetzliche Reserve ein Zehntel des Gesellschafts-kapital erreicht. Sie wird emeut zur Pflicht, wenn die

Reserve aus irgendei-nem Grunde angetastet worden ist.

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

2)Der Restbetrag erhalt die Bestimmung, welche ihr die handeinde Generalversammlung auf Vorschlag der' Geschaftsführung erteilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.





ARTIKEL 18

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgeldst werden.

lm Falle der Aufklisung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâll Artikel einhunderteinundachtzig und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidation kosten dient das Nettoaktiva zunâchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der frei gemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemal3 der Anzahl ihrer Anteile verteilt.

Als Liquidator der Gesellschaft kann nur ein Rechtsanwalt, Teilhaber der Gesell-schaft oder nicht, bezeichnet werden.

ARTIKEL 19

Für die Ausführung der gegenwartigen Satzungen wahlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschaftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 29/04/2011- Annexes du Moniteur belge ARTIKEL 20

Für alles, was in den gegenwartigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das

Gesetzbuch über Gesellschaften und auf deontologischen Regeln bezüglich des Anwaltsberufes.

Für gleichlautenden analytischen Auszug,

Erwin MARAITE, Notar.

Gieichzeitig hinterlegt : eine Ausfertigung des Generalversammlungsprotokolls sowie die Statuten koordi n ieru ng



Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermëchtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

12/06/2015
ÿþBitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermàchtigt sind, die juristische Persan Drillen gegenüber zu verfreten

Auf der Rtickseite : Name und Unferschriff.

Ausfertigung, die nach Hinterfegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischn aallagefzueveroffentlichen ist

des Handelsgerichts EUPEN

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(abgekürzt) : Éle)_ Rechtsform : iGrnbH

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0 2 -06- 2015

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der Greffier

Kanzlei

U nternehmensnr. : 0825.749.419

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : David CHANTRAINE PGmbH

Sitz : 4700 EUPEN, Paveestraile 26 (volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Sitzveriegung

Der Sitz der Gesellschaft wird nach 4700 EUPEN, Friedensstrasse 10 ab dem 13.04.2015 verlegt.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

05/08/2015 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2014, APP 02.05.2015, DPT 30.07.2015 15373-0273-014
27/07/2016 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2015, APP 07.05.2016, DPT 20.07.2016 16339-0365-014

Coordonnées
DAVID CHANTRAINE

Adresse
FRIENDENSSTRAßE 10 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne