DE KLOTSCHBULLE

Divers


Dénomination : DE KLOTSCHBULLE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 543.379.944

Publication

19/12/2013
ÿþMOD 2.2

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 19/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

Artikel 1

Bezeichnung

Die Vereinigung führt den Namen  De Klötschbülle

Artikel 2

Sitz

Die Vereinigung hat ihren Sitz in Spitalstraße 34 4730 Raeren

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3

Zweck

Zweck der Vereinigung ist die Förderung und Pflege des Karnevals.

Artikel 4

Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Artikel 5

Mitglieder

Die Vereinigung besteht ausschließlich aus ordentlichen Mitgliedern.

Rösch Francois Xavier Bernard, Spitalstraße 34 4730 Raeren Thaeter Roger Erich Mathieu Joseph, Platzstraße 9 4730 Raeren Kockartz Romain, Waldstraße 29a 4730 Raeren

vereinbaren, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemäß Gesetz vom 27. Juni 1921 zu gründen. Sie legen deren Satzung wie folgt fest:

SATZUNG DER V.o.G.  De Klötschbülle

Die erschienenen Gründungsmitglieder

KAPITEL I - BEZEICHNUNG, SITZ, ZIELSETZUNG, DAUER

KAPITEL II  MITGLIEDER

Unternehmensnr. :

Gesellschatfsnahme

(voll ausgeschrieben) : De Klötschbülle

Belgien

Gegenstand der Urkunde : Gründung

*13307846*

(abgekürzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Teil B

Sitz : Spitalstrasse 34

0543379944

4730

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zuur Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist

Raeren

Kanzlei

Déposé

17-12-2013

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu

ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Rückseite : Name und Unterschrift

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu

ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Rückseite : Name und Unterschrift

MOD 2.2

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fortsetzung

Artikel 6

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss

des Verwaltungsrats

Artikel 7

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

1. durch Tod

2. durch Austritt

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Artikel 8 Beiträge Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beiträge begrenzt. Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf einen einheitlichen Betrag für alle Mitglieder festgesetzt, wobei der Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht höher sein darf als 250,00 EUR. Der Beitrag ist jährlich fällig.

Artikel 9

Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register

enthält Name, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder

Artikel 10

Organe der Vereinigung

Organe der Vereinigung sind

1. die Generalversammlung

2. der Verwaltungsrat

Artikel 11

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere

zuständig für:

1) die Änderung der Satzung;

2) die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

3) die den Verwaltern und Kommissaren zu erteilende Entlastung;

4) die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

5) die freiwillige Auflösung der Vereinigung;

6) den Ausschluss eines Mitgliedes;

7) die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

8) alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Artikel 12

Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung der

Generalversammlungen

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese

findet im November statt.

Die Generalversammlung wird vom Verwaltungsrat einberufen.

Artikel 13

Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet.

Der Verwaltungsrat der Vereinigung besteht aus:

a) dem Vorsitzenden;

b) dem Kassierer;

c) dem Sekretär;

d) den Beisitzern;

KAPITEL III  ORGANE DER VEREINIGUNG

Artikel 14

Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung des Verwaltungsrates

Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens

1/5 der Verwalter wenigstens einmal pro Jahr einberufen.

Die Tagesordnung ist der Ladung beizufügen.

Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu

ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Rückseite : Name und Unterschrift

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Teil B - Fortsetzung

oder vertreten sind. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Stelle abstimmen lassen.

Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Verwaltungsrates.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Artikel 15

Protokollierung von Beschlüssen

Über die Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrates ist unter Angabe von Ort, Zeit und

Abstimmungsergebnis jeweils eine Protokoll anzufertigen

KAPITEL IV  TÄGLICHE GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG, FINANZEN

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Artikel 16

Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen ist der einstimmige Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich,

damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist.

Gerichtsverfahren, sei es als Kläger oder als Beklagter, werden im Namen der

Vereinigung durch den Verwaltungsrat geführt, Betreibungen und Ersuchen durch seinen

Vorsitzenden oder eine hierzu beauftragte Person.

Artikel 17

Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Haushaltsplan, Tätigkeitsbericht

Das Geschäftsjahr der Vereinigung endet am 30.10.

Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des Monats November

zur Billigung vorgelegt.

Jedes Jahr und spätestens sechs Monate nach dem Datum des Abschlusses des

Geschäftsjahres legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung den

Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres und des Haushaltsplan des

folgenden Geschäftsjahres vor.

Gemäß Artikel 11 entscheidet die Generalversammlung über die Entlastung des

Verwaltungsrates.

Der Verwaltungsrat erstellt jährlich einen Bericht über die Tätigkeiten der

Vereinigung.

KAPITEL V  SATZUNGSÄNDERUNG, AUFLÖSUNG, SCHLUSSBESTIMMUNG

Artikel 18

Satzungsänderung

Die Satzung darf nur gemäß den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom

27. Juni 1921 geändert werden.

Artikel 19

Auflösung

Im Falle der freiwilligen Auflösung wird die Generalversammlung einen oder mehrere

Liquidatoren ernennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbleibende Nettobestand

nach der Tilgung der Schulden wird einem von der Generalversammlung bestimmten Zweck zugeführt.

Artikel 18

Gründungsversammlung

In diesem Augenblick treten die Gründungsmitglieder in einer Generalversammlung

zusammen und es werden zu Verwaltungsratsmitgliedern gewählt:

Rösch Francois Xavier Bernard, Spitalstraße 34 4730 Raeren Thaeter Roger Erich Mathieu Joseph, Platzstraße 9 4730 Raeren Kockartz Romain, Waldstraße 29a 4730 Raeren

Der Verwaltungsrat hat gewählt:

- als Vorsitzenden : Rösch Francois

- als Schriftführer : Thaeter Roger

- als Kassenführer : Kockartz Romain

Geschehen zu Raeren am 16.12.2013 in zwei Urschriften.

Unterschriften:

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu

ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten

Rückseite : Name und Unterschrift

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Teil B - Fortsetzung

Rösch Francois Thaeter Roger Kockartz Romain

Coordonnées
DE KLOTSCHBULLE

Adresse
SPITALSTRASSE 34 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne