DIE UNTERSTADT - EIN STARKES VIERTEL.

Divers


Dénomination : DIE UNTERSTADT - EIN STARKES VIERTEL.
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 843.576.138

Publication

23/02/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zure Belgischen Staatsblatt veroffentlicht ist

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iAf Kanzlei der Greffier

Die Unterstadt - ein starkes Viertel.

VoG

Haasstrasse 42, 4700 Eupen

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Verüffentlichung im Belgischen Staatsblatt Gründung

Gesellschaftsname (ausgeschrieben)

Rechtsform :

Sitz

Unternehmensnr :

Gegenstand

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/02/2012 - Annexes du Moniteur belge der Urkunde :

SATZUNGEN

Am 17.01.2012 versammelten sich die Unterzeichneten

1.Thomas BONG, geboren am 27.10.1971, selbst.Geschâftsführer, Belgier, verheiratet, von wohnhaft in 4700 EUPEN, Seiterschlag 53.

2.Michael JOHNEN, geboren am 09.04.1967 , Geschaftsmann, belgischer Nationalitât, verheiratet,

wohnhaft in 4700 EUPEN, Malmedyerstrasse 121

3.Susanne KEIFENS-VISE, geboren am 05.07.1964 , Angestellte, belgischer Nationalitât, verheiratet, wohnhaft in 4700 EUPEN, Bellmerin 39

4.Ralph POMMEE, geboren am 22.09.1967, selbst5ndiger Handwerker, belgischer Nationalitât, verheiratet, wohnhaft in 4700 EUPEN, Bellmerin 86

5.Marina POMMEE-PIEL, geboren am 0t08.1970 , Selbstst5ndig, belgischer Nationafitàt, veheiratet,

wohnhaft in 4700 EUPEN, Bellmerin 86

6.Johannes FUNK, geboren am 11.10.1957 ,Pelagoge , belgischer Nationalitât, verheiratet, wohnhaft in 4700 EUPEN, Couvenplatz 3

7.Yvonne KÜCHENBERG-PETERS, geboren am 30.01.1952 , selbststândig, belgischer Natior3alitüt,,

verheiratet, wohnhaft in 4700 EUPEN, Haasstrasse 40A

8. Yvonne Verheugen, geboren am 29.09.1968, Belgierin, Pâdagogin, wohnhaft in Eupen, Kügelgasse 21.

9. Ruth VERDIN-POMMEE, geboren am 22.10.62 , belgischer Nationalitât, verheiratet, wohnhaft in Eupen Kehrweg 20.

10.Maggie HEEREN, geboren am 04.11.1964, belgischer Nationalitát, Sekretârin, wohnhaft in Eupen, Obere Rottergasse 20

und beschliessen, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicl}ten wie folgt zu gründen.

Artikel 1 : Bezeichnung

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars Oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind, die Vereinigung Oder die Stiftung Dritten gegenitber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsichten lautet  Die Unterstadt -- ein starkes Viertel".

Artikel 2 : Sitz

Der Site der Vereinigung ist Haasstral e 42 in 4700 EUPEN (Gerichtsbezirk EUPEN). Er kann durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates an jeden anderen Ort auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens verlegt werden.

Artikel 31 Gegenstand

Ziel der Vereinigung ist:

-die Fürderung des sozialen Zusammenhalts und des gemeinschaftlichen Miteinanders in der Eupener Unterstadt;

-die Stârkung der lokalen ldentitet der Unterstadt;

-die Verbesserung der Lebensqualitüt in der Unterstadt auf gesellschaftlicher, sozialer, wirtschaftlicher und touristischer Ebene durch die Durchführung von Mal3nahmen vor Ort, wobei auf die konkrete und aktive Beteiligung der Mitglieder und der gesamten Bevdlkerung bel der Umsetzung geachtet wird;

-die Fürderung und Strukturierung von Ehrenamt in der Unterstadt.

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-Kommunikation und Kooperation zwischen den Einwohnem der Unterstadt sowie zur Verwaltung und ihrer

c gewfihlten Vertreter,

die Schaffung eines Forums für Bürgerbeteitigung.

-die Durchführung und Unterstützung aller T tigkeiten, die der sozialen integration der Unterstadt dienen (z.B. Fürderung von Kunst, Kultur, Jugend-/Alten-/Familienhilfe, Wohlfahrtswesen, Bildung, Erziehung usw.) .

Die Vereinigung kann lede Art von Veranstaltungen im In- und Ausland durchführen, immobilien erwerben undloder verwalten, sowie alle Handlungen vornehmen, die direkt oder indirekt zur Zielsetzung der Vereinigung im vorgenannten Sinne beitragen.

Durch ihre Aktivitàten wird die VoG ihren Mitgliedeminnen keinen materiellen Gewinn verschaffen. N

et Artikel 4 : Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

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Artikel 5 : Mitglieder/Innen

Die Zahl der Mitgliederilnnen ist unbegrenzt. Die Vereinigung muss jedoch wenigstens aus fünf Mitgliedem bestehen, nie ersten Mitgliederinnen sind die unterzeichnenden Gründerinnen.

Artikel 6 : Aufnahme

Jede physische oden juristische Person kann Mitglied der Vereinigung werden. et

pQ Die Eintragung als Mitglied bedart der Genehmigung des Vorstandes.

Der Verstand ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die eventuelle Ablehnung des Antrages mitzuteilen.

Artikel 7 : Ausschluf3 und Rücktritt eines Mitglieds

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Mitgliederinnen kunnen nur durch Beschlul3 der Generalversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 (zwei Drittel) ausgeschlossen werden.

Der Vorstand kann, bis zum BeschIuFF der Generalversammiung, ein Mitglied wegen schwerwiegender Verstune suspendieren.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit aus der Vereinigung austreten durch entsprechende schriftliche Mitteilung an den Vorstand.

Mitgliederinnen, die in einer Frist von drei Monaten nach einer Aufforderung des Vorstandes den jâhrlichen Beitrag nicht entrichtet haben, werden als ausscheidend betrachtet.

Zurückgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder sowie die Erben von verstotbe-nen Mitgliedern haben keinerlei Anspruch auf das Vereinigungsvermdgen. Sie dürfen die Beifrdge, die sie selbst eingezahlt haben oder die ihr Rechtsvorgânger eingezahlt hat, nicht zurückfordern.

Artikel 8 : Beitrâge

Die jâhrlichen Mitgliedsbeitrâge, falls seiche erhoben werden, werden vom Vorstand festgesetzt. Sie dürfen den jâhrlichen Betrag von 100,00 Euro nicht überschreiten.

Artikel 9 : Vorstand

Die Vereinigung wird verwaltet durch einen Vorstand, der aus mindestens drei Personen bestehen muis. Die Vorstandsmitglieder werden für hdchstens drei emeuerbare Jahre von der ordentlichen Generalversammlung gewâhlt und kunnen jederzeit von ihr abberufen werden. Jedes Vorstandsmitglied, das zur Besetzung eines wâhrend der Dauer frei gewordenen Mandates emannt wird, wird nur für die Zeit emannt, die erforderlich ist um dieses Mandat zu Ende zu führen. Die Mandate werden aufgrund einer von dem Verstand beschlossenen Ordnungsregelung emeuert.

Der Verstand wâhlt aus seiner Mitte zumindest einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassenführer. Der Vorstand kann Mitgliederinnen mit zusâtzlichen Aufgaben betrauen (stelivertretender

Vorsitzender) und Mitgliedern mit besonderen Aufgaben betrauen. lm Falle der Abwesenheit oder

Verhinderung des Vorsitzenden wird dessen Amt vom Schriftführer oder fans ernannt durch den stellvertetenden Vorsitzenden wahrgenommen.

Die Vorstandsmitgiieder sind nicht persdniich haftbar. lhre Verantwortung beschrdnkt sich auf die Ausführung des ihnen anvertrauten Mandats.

Artikel 10 ; Rücktritt eines Vorstandsmitglieds

Der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds ist nur gültig insofern er dem Verstand schriftiich mitgeteilt und durch denselben angenommen wird. Der Vorstand kann das zurückgetretene Vorstandsmitglied bis zur nâchsten Generalversammlung ersetzen.

Artikel 11 : Beschlüsse des Vorstandes

Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden oder von zwei Vor-standsmitgliedern je nach Wotwendigkeit einberufen. Er ist beschlul3fdhig, wenn die Mehrheit seiner Mitgileder anwesend ist. Er fal(t seine Beschlüsse mit Mehrheit der anwesenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder dessen Vertreter ausschlaggebend.

Artikel 12 : Befugnisse des Vorstandes

Der Vorstand ist befugt, alle für die Verwirklichung des Vereinigungszweckes notwendigen oder nützlichen Handlungen vorzunehmen, mit Ausnahme der Handtungen, die der Generalversammtung gesetzlich vorbehaiten sind.

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MQD 3.0

Artikel 13 : Tâgliche Verwaltung

Die tâgliche Gescháftsführung wird durch den Vorsitzenden oder von 2 Vorstandsmitgliedern getütigt. Der Verwaltungsrat kann ein derartiges Mandat jederzeit widerrufen.

Artikel 14 : Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen genügen die gemeinsamen Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedem, wovon eine die des Vorsitzenden ader des Schriftführers sein muss,damit die Vereinigung vor Driftpersonen und Gericht rechtsgültig vertreten ist.

lm Rahmen der tüglichen Verwaltung genügt jedoch die alleinige Unterschrift des Prâsidenten oder die

Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedem.

Diese Vorstandsmitglieder brauchen keinen vorherigen BeschluE des Vorstandes nachzuweisen.

Artikel 15 : Zusammensetzung der Generalversammlung

Die Generalversammlung besteht aus allen Mitglieder_

Artikel 16 : Einberufung der Generalversammiung

Jedes Jahr mua wenigstens eine Generalversammtung abgehalten werden; diese findet statt im Laufe des ersten Halbjahres.

Die Eintadung zur Generalversammlung sowie ieder Antrag auf Einberufung einer Generalversammlung muls eine Tagesordnung enthalten. Die Generalversammlung kann durch eiven Mehrheltsbeschluss zusátzlichge Tagesordnungspunkte anbringen, insofern diese nicht unter die Bestimmungen der Artikel 8,12 rend 20 des Gesetzes vom 21.06.1921, abgeândert durch das Gesetz vom 18.04.2002 (Statutennderungen, Auschluss eines Mitlgiedes, Auflüsung der Vereinigung) fallen. Die Einladungen müssen entweder durch den/die Prâsidentenfin, durch zwei Verwaltungsratsmitglieder oder durch ein Fünftel der Mitglieder unterzeichnet sein. Sie werden den Mitgliedem durch einfachen Brief mindestens 8 Tage vor dem Tag der Versammlung zugeschickt.

Eine auilerordentliche Generalversammiung muil innerhaib eines Monats einberufen werden, entweder auf Antrag des/der Prâsidentenln oder von einem Fünftel der Mitglieder der Vereinigung.

Artikel 17 Vertretung bei den Generalversammlungen

Jedes Mitglied darf sich bei den Generalversammlungen durch einen Bevollmâchtigten, welcher selber Mitglied ist, vertreten lassen, Der Verstand hat die Miiglichkeit, nur die nach seinem Muster ersteliten Volf machten zuzulassen. Ein Mitglied darf hlichstens ein anderes Mitglieder bei der Abstimmung vertreten.

Artikel 18 : Beschfüsse der Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das hifichste Organ der Vereinigung. Sie allein ist zustândig für

Statutenânderungen, sowie die Wahl und die Abberufung der Vorstandsmitglieder, Genehmigung des 1-laushaits und der Rechnungen, freiwillige Auflflsung der Vereinigung, die Benennung des Kommissars, d.h. elle Beschlüsse, für die der Verstand nicht zustandig ist.

lm allgemeinen ist die Versammfung ungeachtet der Anzahl anwesender oder vertretener Mitglieder beschluilfâhig. Sie feilt ihre Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Slimmen. Bei $timmenglefchheit ist die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes oder dessen Vertreter ausschlaggebend:

in Abweichung vom vorstehenden Absatz dürfen die Beschlüsse der Versammlung über die Statutenânderungen, über den Ausschlull von aktiven oder Ehrenmitgliedern oder die freiwillige AuflSsung der Vereinigung nur unter den besonderen, im Gesetz über Vereinigung ohne Erwerbszwecke vorgeschriebenen Bedingungen hinsiichtlich der Anwesenheit der Mehrheit und eventueli der gerichttichen Bestâtigung gefal t werden.

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Artikel 19 : Protokolle

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten.

Die Auszüge kunnen von jedem dies beantragenden Mitgtied eingesehen werden.

Artikel 20 : Geschüftsjahr und Abrechnung

Das Geschâftsjahr der Vereinigung entspricht dem Kalenderjahr. Am Ende des Geschâftsjahres werden die

Rechnungen des abgelaufenen Jahres abgeschlossen und der Haushaltsplan für das folgende Jahr wird

erstellt. Die Abrechnung wird der

nüchsten Generalversammlung zur Billigung unterbreitet.

Des erste Geschaftsjahr beginnt ausnahmsweise am heutigen Tage und endet am 31,12.2012,

Artikel 21 : Aufl isung

Im Faite der freiwitligen Auflbsung der Vereinigung gemâl3 Artikel 20 des Gesetzes vom 21.06.1921, angeündert durch das Gesetz vom 18.042002, bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legen deren Befugnisse fest.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/02/2012 - Annexes du Moniteur belge Im Falle der Auflüsung wird der nach der Tilgung der Schulden und der Begleichung der Lasten verbieibende Nettobestand des Vereinigungsvermigens einer von der Generalversammlung zu bestimmenden Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zugeführt.

Artikel 22 : Schlussbestimmung

Die Gründer der Vereinigung erkleren ausdrücklich, sich für alle Fragen, die in den vorliegenden Satzungen nicht ausdrücklich und erscht pfend geregelt sind, auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 21.06.1921, abgeândert durch das Gesetz vom 18.04.2002, über die Vereinigung ohne Erwerbszweck zu beziehen. Falls irgendeine Klausel der gegenwàrtigen Statuten zukünftigen Gesetzen zwingenden Charakters widersprechen sollte, se bleibt die Wirksamkeit der Stazungen im übrigen unberührt.

Anschliel3end tritt die Generalversammlung zusammen und beschliel ,t foigendes:

Ernennung des Vorstandes:

Die Versammlung beschliel3t, die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf 8 Personen festzusetzen. Zu Vorstandsmitgliedem werden berufen für eine Dauer von 3 Jahren

Yvonne PETERS-KÜCHENBERG, geboren am 30.01.1952 selbststândig, belgischer Nationalitât, verheiratet, wohnhaft in 4700 EUPEN, Haasstrasse 40A- Prâsidentin

Rets POMMES=, geboren am 22.09.1967, seibstândiger Handwerker, belgischer Nationalitât, verheiratet,

wohnhaft in 4700 EUPEN, Bellmerin 86;

Vize-Prüsident

Susanne KEIFENS-VISE, geboren am 05.07.1964 , Angestellte, belgischer Nationalitât, verheiratet,

wohnhaft in 4700 EUPEN, Bellmerin 39,

Schriftführerin

Marina POMMEE-PIEL, geboren am 01.08.1970 , Selbststándig, belgischer Nationalitât, veheiratet,

wohnhaft in 4700 EUPEN, Bellmerin 86,

Kassiererin.

Thomas BONG, geboren am 27.10.1971, selbst.Geschüftsführer, Belgjer, verheiratet, von wohnhaft in 4700 EUPEN, Selterschlag 53., Jugendbeauftragter.

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Dem Belgischen staatsbiatt vorbehalten

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MOD 3.0

Teil B : Fortsetzung

Michael JOHNEN, geboren am 09.04.1967 , Geschâftsmann, belgischer Nationalitât, verheiratet, wohnhaft in 4700 EUPEN, Malmedyerstrasse 121, Beisitzer

Johannes FUNK, geboren am 11.10.1957 ,Pâdagoge , belgischer Nationalitât, wohnhaft in 4700 EUPEN,

' Couvenplatz 3,

Beisitzer

Yvonne Verheugen, geboren am 29.09.1968, Pâdagogin, wohnhaft in Eupen,Kûgelgasse 21, Beisiizerin.

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Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dutten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
DIE UNTERSTADT - EIN STARKES VIERTEL.

Adresse
HAASTRASSE 42 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne