DISTRIPAT

Société privée à responsabilité limitée


Dénomination : DISTRIPAT
Forme juridique : Société privée à responsabilité limitée
N° entreprise : 844.011.054

Publication

26/06/2014 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2013, APP 20.06.2014, DPT 23.06.2014 14206-0340-012
27/01/2014 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2012, APP 21.06.2013, DPT 22.01.2014 14013-0010-013
12/03/2012
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verïiffentlichen ist

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Bijlagen trij hetB-eigisdrStaatsb1ud 12103'/2012 - Annexes ciü Môniteur"bérgë

Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) ; "DISTRIPAT"

Rechtsform . Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4731 EYNATTEN, Raerener Stalle 22

Unternehn,ensnr :O \ . p A , 05L,

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getütigt vor Notar Antoine RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft bürgeriichen Rechts in der Form eiher Privatgesellschaft mit beschrünkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare mit Sitz in Eupen, am 17. Februar 2012, Registriert drei Blutter ohne Zusatz in Eupen, am 23. Februar 2012, Band 199, Blatt 100, Fach 16, erhalten 25,00 ê, Der Hauptinspektor A.F.MOCKEL", geht hervor, dass:

11 Herr KOCKARTZ Alexander, geboren in Eupen, am 6.Juli 1972, (MN 720706 157-60), in Gütern getrennt; lebender Ehegatte von Frau DOUM Verena, wohnhaft in 4731 Eynatten, Raerener Strarle 22;

2/ Frau ERNST Maria Helena Katharina, geboren in Eupen, am 25. November 1949 (NN 491 125 138-24), in Gütern getrennt lebende Ehefrau des Herm KOCKARTZ Bernard, wohnhaft in 4730 Hauset, Ftüg 81;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgeseilschaft mit beschrftnkter Haftung gegründet, haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1,

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung: "DISTRIPAT", Privatgeseilschaft mit beschrânkter° Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verüffentlichungen müssen. hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die: Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz het, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4731 EYNATTEN, Raerener Strafle 22,

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschlufl der Gesch; ftsleitung und wird in: den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verf ffentlicht. Die Gesellschafterversammiung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat ais Gegenstand : den lm- und Export, den An- und Verkauf, den Grof l- und Kleinhandel; sowie die Vermarktung im allgemeinen von allen food- und non-food Artikeln, die in Groflkaufhâusern gehandelt' werden, so unter anderem Lebensmittel, Fleischwaren, Milchprodukte, Spirituosen, Tabak- und Kolonialwaren,, Kaffee,

- von M6beln, Einrichtungsgegenstânden, Haushattsgerâten, Beleuchtungskbrper, und allen Ersatzteiten in Grauguss, Aluminium, und Kupfer, Treibstoffe, Ole.

Auflerdem hat die Gesellschaft zum Gegenstand das Rusten von Kaffee,

- den An- und Verkauf, das Erstellen, die Vermietung und Vermittlung von Immobilien,

- die Ausführung von allen mit ihrem Gegenstand in Verbindung stehenden Transporten;

Die vorstenende Aufzâhiung gift nur beisplelsweise und ist nicht einschrAnkend und im weitesten Sinne' auszulegen.

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vomehmen die zivilrechtlichen finanziellen oden industriellen Charakter bat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder ihdirekt, gânziich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet wâre, die Verwirklichung diesel Gegenstands zu erleichtem oder zu fürdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie, sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet: werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen âhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben,

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird fur eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufli sungsdatum überschreiten.

Bille auf der letzten Secte des Tells B angeben Auf der Vorderseite" Name und Eigenschaft des beurkundenden Notes oder der Personen, die dazu berechtigt sind die iuntische Person Dritten gegenüber. zu verfreten.

Auf der Rückseite Name und Unterzeichnung.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -12/03/2012 - Annexes du Moniteur belge

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfâllt

in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteii entspricht einem/Einhundertstel (1/100)

des Gesellschaftsvermügens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet:

durch Herrn KQCKARTZ Alexander : 80 Anteile

- durch Frau ERNST Maria : 20 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich zu einem/Driftel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahiten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der "DEXIA Bank" unter Nummer BE80 0688 9452 9377, hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehândigt worden. Die Erschienenen erkláren und erkennen an, dass demnach die Ges@IIschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahiung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschiossen, Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder rnehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenenderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliefFt, erhíht oder ermâI igt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschâftsführung beschliellt und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falie von Kapitalerhbhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteii mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils,

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Geseilschafter, dart ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammiung einem oder mehreren Geschâftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammiung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder rnehreren Direktoren, Geseilschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollrnachten übertragen, um aile zur Tâtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kónnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr ais zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, aile Befugnisse und Voelmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfângern durch zwel Geschâftsführer unterschrieben, die sich Driften gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern kunnen feststehende oder verânderlfche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hühe durch die Generalversammiung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschâftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15,

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemâf3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Geseilschafter treten zu einer Generalversammiung zusammen, um über aile sie interessierenden Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr tinriet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammiung statt und zwar am dritten Freitag des Monates Juni um achtzehn Uhr. ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammiung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammiung kann ebenfalls àufferordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wend ein solcher vorhanden ist, und erürtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Slimme.

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Dem Belgischen Staatsplatt eorbehatten

Teil B - Fortsetzung

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreilligsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstelit die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auflerdem ersteltt die Geschâftsführung einee Bericht, indem sie über ihre Geschüftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunüchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein!Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht haf.

Das Saldo wird der Generalversammiung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlief3t. ` Es sei bemerkt, daf3 jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat,

ARTIKEL 19,

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschlull der Generalversammiung aufgeli st werden, lm Falie der Auflbsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunüchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gem der Anzahi ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwàrtigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschüftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21,

Für Alles was in den gegenwartigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteten sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am einunddreiiligsten Dezember zweitausendzwblf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung ftndet demnach statt am driften Freitag des Monates Juni zweitausenddreizehn um achtzehn Uhr.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übemommen und durch diese bestâtigt.

AUBERORDENTLICHE GEN ERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNGEN

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer auflerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten, Einstimmig beschlieflt diese Generalversammlung fiir eine unbestimmte Zeitdauer als nichf-statutâre Geschâftsführer zu ernennen, die eingangs vorgenannten Erschienenen, den Herrit KOCKARTZ Alexander und Frau ERNST Maria, die dieses Amt annehmen.

Das Mandat von Frau Maria Ernst, wird unentgeltlich ausgeübt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlagt den Finanzptan.

Bitte auf der letzten Seite des Tens B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite , Name und Unterzeichnung

16/03/2015
ÿþ Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte au greffe MOU WORD t1.1



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des Handelsgerichts EUPEN

0 4 -03- 2015

IN Greffe

der Greffier

N° d'entreprise : 0844.011.054 Dénomination

(en entier) : DISTRIPAT

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/03/2015 - Annexes du Moniteur belge

(en abrégé) :

Forme juridique : Sociétéprivée à responsabilité limitée

Siège : 4731 Eÿrift en - Raerener strasse 22

(adresse complète)

Obiet(s) de l'acte :Démission - Nomination

Extrait du procès-verbal de rassemblée générale extraordinaire du 26 février 2015

Première résolution

L'assemblée prend acte de la démission de ses fonctions de gérante de :

-Madame Maria Helena Katharina ERNST (dite Marlène), domiciliée à 4730 Raeren (Hauset), Flég n°81.

Cette démission prend effet ce jour.

L'assemblée la remercie pour la façon dont elle a exercé ses fonctions.

Deuxième résolution

L'assemblée donne procuration à Monsieur Jean-Philippe WEICKER, Legal Advisor auprès de la société civile à forme de SCRL « BDO Conseillers Juridiques », et à Madame Alice DOPPAGNE, Senior auprès de la société civile à forme de SCRL « BDO Conseils Fiscaux », avec pouvoir d'agir séparément et pouvoir de substitution, aux fins d'accomplir les formalités de publication de la démission d'un gérant par extrait aux annexes du Moniteur belge.

Les mandataires sont autorisés à effectuer toutes les démarches utiles pour assurer la bonne fin de ces formalités, signer tout document, faire toute déclaration et généralement faire le nécessaire.

Pour extrait analytique et conforme, déposé en même temps: un exemplaire original du procès-verbal de l'assemblée générale du 26 février 2015

Jean-Philippe Weicker,

mandataire

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes

ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

Coordonnées
DISTRIPAT

Adresse
RAERENER STRASSE 22 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne