DORFSAAL OUDLER VOG. (DORFHAUS)

Divers


Dénomination : DORFSAAL OUDLER VOG. (DORFHAUS)
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 876.704.707

Publication

06/10/2014
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MOD 3.2

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

f.) Sitzverlegung der Dorfsaal Oudler VoG. (Dorfhaus):

Neuer Sitz:

Dorfsaal Oudier VoG.

Oudler, 23

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der Personen, die dazu ermachtigt Sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Unternehmensnr : 876.704.707

Name der Vereinigung 1 Stiftung / Organismen

(ausge5chrieben) : DORFSAAL OUDLER VoG, (Dorfhaus)

(abgekürzt) :

Rechtsforen : VoG. 'vtkh- RE: U Llu l

Sitz : B-4791 Oudier, 32 J

Gegenstand

der Urkunde : Neubesetzung des Verwaltungsrates, Abânderung verschiedener

Punkte der Statuten, Sitzverlegung der VoG.

a.) Personelle Neu-, bzw. Umbesetzung des Verwaltungsrates der Dorfsaal Oudler VoG. (Dorihaus)

Anlâsslich der Generalversammlung vom 1. Juni 2014 wurde der Vorstand aufgeltist und durch folgende. Mitglieder im Vorstand und in der Gescheftsführung ersetzt. Die Besetzung und auch die Aufgabenvgerteilung? wurden mit der entsprechenden Mehrheit der anwesenden Mitglieder festgelegt:

Austretende Mitglieder:

Alfred TREINEN, Oudler, 72a, B-4791 Burg-Reuland

Peter MUIS, Basbellain, 43c, L-9 Troisvierges

Gerd Hennen, Oudler, 98d, B-4791 Burg-Reuland

Bernard Treinen, Oudier, 72a, B-4791 Burg-Reuland

Josè Reitz, Oudier, 14, B-4791 Burg-Reuland

Gaby Schlabertz, BleichstrafFe, 1, B-4780 St.Vith

Alain Kleis, Oudler 42, B-4791 Burg-Reuland

Marvin Cornely, Oudier 8d, B-4791 Burg-Reuland

Jean-Francois Debouny, Oudler 68, B-4791 Burg-Reuland

Die beiden GeschâftsführerAndreas JODOCY und Gerd HENNEN treten von ihrern Amt zurück.

Neu eintretende Mitglieder:

Prdsident: Bvelyne Theissen, B-4791 Oudler, 72U, Nationalregister 83,05.12-052.08

Schriftführer: Gregor Kalpers, B-4791 Oudler, 23 Nationalregister 69.01.20-297.74

Kassierer: Gerd Hennen, B-4791 Oudler, 98d, Nationalregister 64.07.30-185.17

Erster Beisitzer: Ghislain Bergen, B-4791 Oudler, 53A, Nationalregister 58.04,17-017.40

Zweiter Beisitzer: Bernadette Mertens, B-4791 Oudler, 98c, Nationalregister 66r0612-174.21

I]ritter Beisitzer: Roger Kirsch, B-4791 Oudler, 94E, Nationalregister 71,12.07-205.93

Vierter Beisitzer: Heiko Cornely, B-4791 Oudler, 8F, Nationalregister 96.10.27-179.30

Füníter Beisitzer: Manfred Reuter, B-4791 Oudler, 45, Nationalregister 64.06.30-423.63

Sechster Beisitzer: Paul Wey, B-4791 Oudler, 30c, Nationalregister 44,05.08-219.15

Siebter Beisitzer: Frank Treinen, B-4791 Oudler, 92, Nationalregister 76.08,31-189.48

Achter Beisitzer: Luzia Juchems, B-4791 Oudier, 2A, Nationalregister 65.06.14-544.55

Neunter Beisitzer: Jean-François Debouny, B-4791 Oudler, 68 Nationalregister 73.10.18-085.08

Geschâftsführer der Dorfsaal Oudler VoG, (Dorfhaus) wird Gregor KALPERS

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/10/2014 - Annexes du Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/10/2014 - Annexes du Moniteur belge

B-4791 Burg-Reuland

c.) Abânderung verschiedener Punkte der Statùten der Dorfsaal Oudler VoG. (Dorfhaus):

I.Bezeichnung - Sitz - Zielsetzung - Dauer

Art. 1:Die  VoG" trâgt die Bezeichnung:  Dorfsaal Oudler VoG. (Dorfhaus)"

Art. Ibis: ln allen Urkunden, Rechnungen, Ankündigungen, Veráffentlichungen und sonstigen Schriftstücken, die von der Vereinigungen ausgehen, werden der Vereinsname mit den Wertem  Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht" oder  VoG", sofort danach und die Anschrift der Gesellschaft sowie des Ge-richtsbezirks angegeben.

Art. 2: Der Sitz der  VoG" ist in 4791 Burg Reuland, Oudler 23. Gerichtsbezirk ist Eupen. Jede Anderung des Gesellschaftssitzes muss von der Generalversammiung beschlossen und im Anhang des Belgischen Staatsblattes vereffentlicht werden.

Art. 3: Die Vereinigung ist eine Interessengemeinschaft. Zweck der Vereinigung ist die Ferderung der Kultur und die Schaffung einer Dorfinfrastruktur. Die Aufgaben der Vereinigung sind ausschlieglich gemeinnützig, Sie verfolgt weder direkt noch indirekt politische Ziele.

Art. 4: Die  VoG" wird ab dem heutigen Tage für eine unbefristete Dauer gegründet. Sie kann jeder Zeit aufgelest werden,

Il. Mitgliedschaft

Art. 1: Die Anzahl der Mitglieder ist auf 11 Mitglieder begrenzt, muss allerdings min-destens drei betragen.

Art. 2: Die Mitglieder der  Dorfsaal VoG" setzt sich aus Mitgliedern der Dorfvereine und der Dorfbevbikerung zusammen.

Art. 3: Die Mitglieder werden durch einfachen Brief/Email zu den Versammlungen eingeladen. Sie beteiligen sich aktiv an den Planungen der  Dorfsaal Oudler VoG, - Dorfhaus" und wohnen den Versammlungen bel. Sie kunnen sich durch ein anderes Mitglied ihres Vereins vertreten lassen.

Art. 4: Aullerhalb einer etwaigen Deckung durch Versicherungsvertrag, lehnt die Vereinigung jede Verantwortung bei Unfâllen gleich welcher Art ab, Dies gilt auch im Palle der Vermietung des Saales an andere Vereinigungen. Dies gilt ebenfalls für Unfdile die anlâsslich gleich welcher Veranstaltungen oder Versammlungen durch die Mitglieder verursacht, Drittpersonen zustol3en ki nnten.

Art. 5: Die Mitglieder sind von Rechtswegen den vorliegenden Satzungen und der eventuellen Inneren Ordnung, welche die Generalversammiung mit einfacher Stimmenmehrheit festlegen kann, unterworfen,

Art. 6: Jedes Mitglied kann jederzeit gem den Bestimmungen des Artikels 12 des Gesetzes vom 27. Juli 1921 aus der Vereinigung austreten.

Art, 7: Der freiwillige Rücktritt ist schriftlich an den Verwaltungsrat der Vereinigung zu richten.

Art. 8: Ein ausscheidendes oder ausgeschlossenes Mitglied kann keinerlei Rechtsanspruch auf das Vermegen der  VoG" stellen.

Art. 9: Am Sitz der Vereinigung sowie in der Kanzlei des zustítndigen Gerichtsbezirkes wird ein Mitgliederregister gehalten, welches die Namen, Vornamen und Domizil der Mitglieder anführt, Der Verwaltungsrat achtet darauf, dass alle Abânderungen In Bezug auf die Mitglieder unverzüglich gemüf3 den ge-setzlichen Bestimmungen in das Mitgliederregister aufgenommen und in die Akte der Verelnlgung beim zustândigen Gericht eingetragen werden.

III. Der Vorstand

Art. 1: Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die durch die Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewíâhlt werden. Sollte allerdings die Vereinigung nur aus drei Mitgliedern bestehen, darf sich der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern zusammensetzen. Die Mandate werden für eine Dauer von zwel Jahren gewehrt, Der Vorsitzende und der Schriftführer kennen nicht gleichzeltig ausschei " den.

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M01] 3.2

Art. 2: Die Verwaltung der Vereinigung obliegt dem Vorstand. Er besteht aus folgenden Organen:

- Der Prdsident: Er vertritt die Vereinigung als Reprdsentant. Er leitet die Versammlungen und Veranstaltungen. Er besitzt nicht das Recht eigenmachtig Entscheidungen zu treffen, welche die Verelnigung bin-den.

- Der Vizeprasident: Vertritt den Presidenten in dessen Abwesenheit und steht ihm bei der Erfüllung seiner reprasentativen Pflichten bei.

- Der Schriftführer: Führt Protokoil über die Tafigkeit der Vereinigung, ins-besondere über alle Sitzungen und Beschlüsse. Er verschickt die Einladungen zu den diversen Veranstaltungen und verrichtet im allgemeinen samtliche schriftlichen Arbeiten.

- Der Kassierer: Er verwaltet die Kasse der Vereinigung und verbucht aile Ein- und Ausgenge. Er legt der Generalversammlung gegenüber Rechenschaft ab. Auf Wunsch des Vorstandes ist er gehalten zu dessen Information die Kassenbücher zwecks Prüfung der Kasse vorzulegen.

- Die Beisitzer: Die übrigen Mitglieder des Vorstandes.

Art. 3: Vorstandsmitglieder deren Mandat ablduft, kannen wieder gewahit werden.

Art. 4: Die Mandate der Vorstandsmitglieder sind grundsâtzlich ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich,

Art. 5: Der Vorstand wehlt unter seinen Mitgliedern einen Prdsidenten, einen Vize-Presidenten, einerf Schriftführer und einen Kassierer. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden als  Beisitzer" bezeichneto

Art: 6: Die Wiederbesetzung eines frei gewordenen Mandates erfoigt durch Rekrutierung (schriftlicher Aufruf) im Dorf Oudler. Das neue Verwaltungsratsmitglied führt das Mandat desjenigen zu Ende, an dessen Steile es ernannt worden ist,

Art. 7: Der Vorstand bestimmt einen teglichen Geschdftsführer. Dieser besitzt alle Befugnisse zur Verwirklichung der eingangs erwahnten Zielsetzung, vorbehaitlich derjenigen dle durch das Geselz und der vorliegenden Satzungen der Generalversammlung vorbehalten sind,

Art. 7 bis: Urkunden über die Bestellung oder die Beendigung des Amtes der Verwalter oder der mit der tdglichen Geschditsführung beauftragten Personen, enthalten Namen, Vornamen, Wohnsitz, Geburtsdatum und  ort, sowie die Nationalregistemummer der betreffenden Person. Er erhdlt darüber hinaus den Umfang seiner Befugnisse und die Art und Weise wie er sie auszuführen hal

Art. 8: Rechtsverbindlich für die Gesellschaft sind nur die mit den Unterschriften des Vorstandés oder, des unter Art? bezeichneten Person in seiner Funktion als tdglicher Geschdftsführer, versehenen Schriftstücke.

Art. 9: Die Voilmacht zur rechtsverbindlichen Vertretung kann der Vorstand auch Driftpersonen geben.

Art. 10:Der Vorstand kann enter seinen Mitgliedern einen Verwaltungsbeauftragten und/oder

Sonderbevollmdchtigten bezeichnen. Vorbehaltlich der Vertretung der  VoG" durch einen solchen

Verwaltungsbeauftragten oder Sonderbevollmdchtigten, wird die "VoG' Dritten gegenüber oder vor Gericht rechtsverbindlich durch zwel Vorstandsmitglieder vertreten, ohne dass diese irgendeinen Beschluss, elne Genehmigung oder elne Sondervollmacht vorlegen mussen.

Art, 11: Der Vorstand tagt auf Einladung seines Vorsitzenden oder von zwei Vorstandsmitgliedern.

Art. 12: Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in Protokollen festgehalten. Offiziellen Stellen vorzulegende Abschriften oder Beschlüsse werden durch den Geschdftsführer, oder den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, den Schriftführer und den Kassierer unterschrieben.

Art. 13: Die Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit getroffen. Wenigstens die Halite der Vorstandsmitglieder müssen jedoch anwesend sein.

Art. 14: Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Prâsidenten. Alle vom Vorstand vera6schiedeten Beschlüsse sind für aile  VoG" Mitglieder bindend.

Art. 15: Ober jede Vorstandssitzung wird ein Protokoll angefertigt, das durch den Schriftführer unterschrieben wird.

Art. 16: Die Vorstandsmitglieder sind nicht perst nlich haftbar, ihre Verantwortung beschrenkt sich auf dle Ausführung des ihnen anvertrauten Mandats.

IV.Die Generalversammlung

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Mon 3,2

Art. 1: Die Generalversammlung ist die Zusammenkunft des gesamten Dorfes. Alle durch seine Mehrheit gefassten Beschlüsse sind für alle Mitgiieder bindend, auch für die Abwesenden und diejenigen, die sich der Stimme enthalten oder gegen einen Vorschiag gestimmt haben.

Art. 1bis:Über Anderungen der Satzungen kann die Generalversammlung nur dann gültig beschliel3en, wenn diese in der Einladung zur Generalversammiung ausdrücklich vermerkt sind. Um Anderungen zu beschlief3en benetigt die Generalversammlung eine 2/3-Mehrheit allerAnwesenden.

Art. lter: Die Generalversammlung kann ein Mitglied wegen grober Verletzung der Grundsdtze und der Statuten der Vereinigung sowie hartneckigen Wederstand gegen die gefassten Beschlüsse, ausschlie1 en. Der Ausschluss kann nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden

Art. 2: Der Generalversammlung sind folgende Beschlussfassungen vorbehalten:

" Satzungsenderungen

" Genehmigung des Haushaltes und des Rechnungsberichtes

" Entlastung der Vorstandsmitglieder

" Aufli Sung der  VoG"

" Eventuelle Annahme und/oder Abenderung einer  inneren Ord-nung"

" Ausschluss eines Mitgliedes

" Anderungen des Gesellschaftssitzes

" Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung

" Wahlen Oder Widerrufen von Mandaten

Art, 3: Die ordentiiche Generalversammlung findet alljehrlich, Innerhalb eines Monats nach «Ablatif des

Geschdftsjahres staff. Auflerdem kunnen jederzeit durch den Vorstand auflerordentlichè General-

versammlungen einberufen werden, wenn die Interessen der VoG` dies erfordern.

Art. 4: Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt mittels Einladung und Aushang am  Schwarzen Brett". Die Einladung erfoigt mindestens acht Tage vor der Generalversammiung. In der Einladung wird die genaue Tagesordnung angeführt, die durch den Vorstand festgelegt wurde.

Art. 6: Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied mittels schriftlicher Votimacht vertreten lassen. Ein Mitglied kann nur ein Mitglted vestreten.

Art. 7; Auf Vorschiag des Vorstandes kann die Versammlung über die Annahme ei-ner inneren Ordnung abstimmen.

Art. 8: Die Generalversammlung fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Bel Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend. Die Generaiversammlungsbeschlüsse werden in Protokollen festgehalten, die durch den Vorsitzenden und den Schriftführer unterzeichnet werden. Am Sitz der Vereinigung wird ein Protokollregister geführt und aufbewahrt. Alle Satzungsenderungen werden dem zustendigen Handelsgericht mitgeteilt und im Anhang des Belgischen Staatsblattes vereffentlicht, wie dies vom Gesetzgeber in Art. 26 novies vorgesehen ist. Das Gleiche gilt für die Emennung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedem.

Art. 8bis; Sind bel der ersten Generalversammlung nicht zwei Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten, kann eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die ungeachtet der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, beschliel t und die Anderungen mit der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mehrheit verabschieden kann. Diese zweite Generalversammlung darf nicht binnen fünfzehn Tagen nach der ersten Versammlung stattfinden.

Art. 9: Der Vorsitz der Versammlung führt der President oder in dessen Abwesenheit der Schriftführer oder in Abwesenheit des letzteren der Vizepresident. Diese Regelungen geiten für alle Versammiungen der  VoG"

Art. 10; Mitglieder kennen von den Beschiüssen der Generalversammlung Kenntnis nehmen, indem ste Einsicht in entsprechende Protokollauszüge beantragen und ertelit bekommen. Die Protokollauszüge sind und bleiben Bestandteit des Protokollregisters welches am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden darf, ohne jedoch diesen Ort zu versassen. Etwaige Abschriften und Auszüge des Protokollregisters werden durch den Vorsitzenden und den Schriftführer unterschrieben.

Art. 11: lm übrigen versammelt sich die Generalversammlung und stimmt ab gemall den ailgemeinen Versammiungsregeln und der eventuellen  inneren Ordnung .

V.Gescheftsjahr

Art. 1: Das Gescheftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31, Dezember des'Jahres,

MOD 3.2

Tell B : Fortsetzung

Art, 2: Die Einnahmen der Vereinigung seizen sich zusammen aus Geschenken, Vermdchtnissen, " Zuschüssen, irgendwelchen Spenden, dem Eriïis von Eintrittskarten, Verkaufsst9nden bei Veranstaltungen, Mietertrâge usw., Als Startkapital der VoG. dient 5000 EUR, die von jedem der drel angeschiossenen Vereine zur Verfügung gestellt wurden. Der eventuelie Einnahmeüberschuss wird zur Bildung eines Reservefonds verwendet werden. Dieser Fonds kann dazu dienen Amortisationen vorzunehmen, aufrergewühnliche Kosten zu decken, ungenügende Einnahmen auszugletchen oder andere Ausgaben zu decken.

V1, Haushait

Art, 1: Das Haushaltsjahr Ist das Kafenderjahr. Es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Der Verstand stellt die Jahresrechnungen des vefflossenen Jahres und den Haushaltsplan für das folgende Jahr auf. Jahresrechnungen und Haushaltsplane werden der ordentlichen Generalversammlung zur Annahme vorgelegt.

Art. 2: Überschüsse aus der Tâtigkeit der Vereinigung werden für satzungsgemr3e Zwecke verwendet. Den

" Mitgliedern stehen keineriei Anteile der Überschüsse zu.

VII. Aufldsung

Die Aufldsung der Vereinigung kann durch die Generalversammlung nur mit einer 213-Mehrheit der' Anwesenden beschiossen werden.Wenn dies im ersten Anlauf nicht reaiisiert wird, kann eine zweite Versamm- lung einberufen werden, die alsdann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschliel3t. lm : Falle einer Auflósung beschlieflt die Generalversammlung Ober die Verwendung des nach Abzug des Passiva verbleibenden Vermogens der Vereinigung an eine âhnliche dürfliche Vereinigung.

VI I I.Sch1u f3bestimmunge n

Das Gesetz vom 27. Juni 1921 über die Vereinigung ohne Erwerbszweck ist für al-les, was in den vorliegenden Satzungen nicht vorgesehen ist, mar3gebend.

Ernennungen

" Nachdem die Satzungen angepasst worden sind, wurden durch die Wahl der Generaiversammiung fofgende Mitglieder in den Vorstand gewOhlt:

Prdsident: Evelyne Theissen, B-4791 Oudler, 72U, Nationalregister 83.05,12-052.08

Schriftführer: Gregor Kalpers, B-4791 Oudler, 23 Nationairegister 69.01.20-297.74

Kassierer: Gerd Hennen, B-4791 Oudler,:98d, Nationairegister 64.07.30-185.17 '

Erster Beisitzer: Ghislain Bergen, B-4791 Oudler, 53A, Nationalregister 58.04.17-017,40

Zweiter Beisitzer: Bernadette Mertens, B-4791 Oudler, 98c, Nationalregister 66.06.12-174.21

Dritter Beisitzer, Roger Kirsch, B-4791 Oudler, 94E, Nationalregister 71.12.07-205.93

Vierter Beisitzer: Heiko Cornely, B-4791 Oudler, 8F, Nationalregister 96.10.27-179.30

Fünfter Beisitzer: Manfred Reuter, B-4791 Oudler, 45, Nationalregister 64.06.30-423.63

Sechster Beisitzer: Paul Wey, B-4791 Oudler, 30c, Nationalregister 44.05.08-219.15

Siebter Beisitzer: Frank Treinen, B-4791 Oudter, 92, Nationalregister 76.08.31489.48

Achter Beisitzer: Luzia Juchems, B-4791 Oudler, 2A, Nationalregister 65.06.14-544.55

Neunter Beisitzer: Jean-François Debouny, B-4791 Oudler, 68 Nationalregister 73.10.18-085.08

Der Verstand ernennt mit sofortiger Wirkung:

Tüglicher Geschdftsführer: Gregor Kalpers, B-4791 Oudler, 23 Nationalregister 69.01,20-297,74.

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalte

n

Bitte auf der letzten Sotte des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu versreten. Auf der ROckse¬ te : Name und Unterzeichnung,

27/05/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde In den Aniagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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Am 1. November 2010, wurde auf der Generalversammlung beschiossen, dass der albe Vorstand aufgeltist.

wird und eines neuer sich wie foigt zusammensetzt:

v PrrsIderrt:DEBOUNYJean-François, geboren am 18. Oktober 1973,

Vizeprfsident CORNELY Marco, geboren am 23. Februar 1982,

Kassierer: LEONARDY Charles, geboren am 15. Februar 1969,

vSchriflführer: JODOCY Andreas, geboren am 23. November 1992

Die ttgiiche Geschaftsführung wird von JODOCY Andreas übemommen.

Austritte aus der VOG: REITZ José, TREINEN Alfred, TREINEN Bernard, SCLABERTZ Gaby, KLEIS Alain.

Der nette Silz der VOG ist ab jetzt bei JODOCY Andreas, Oudler 32, 4791 BURG-REULAND

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Flinteriapt bui Cr4o kaazi~l des Hrtndeisgeriehts EUPEN

1 7 -05- 2011

Id7ei Qreffi4;rizet

Faille au; der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorder-rite: IMeme und Eigenschaft des beurkundenden tdatars rider der Pereanen, die dazu erenAchtint sind âie Vereinigung, die Stittuag oder die arganismus Driften gegoncher, zu vreetreten.

Auf der Kt clçselt3e : Darne und tanterschrift.

Coordonnées
DORFSAAL OUDLER VOG. (DORFHAUS)

Adresse
Sitz : B-4791 Oudier, 32 J

Code postal : 4791
Localité : Thommen
Commune : BURG-REULAND
Province : Liège
Région : Région wallonne