DP CONSULTING

PGmbH


Dénomination : DP CONSULTING
Forme juridique : PGmbH
N° entreprise : 508.499.338

Publication

09/07/2014 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2013, APP 06.06.2014, DPT 02.07.2014 14270-0251-012
31/12/2012
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Geseilschaftsname

(vols auageschrieben) . DP CONSULTING

(abgekurzt)

Rechtsform : Privat Gesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : Busch berger Weg 38C - 4701 KETTENIS

(volstandige adresse)

Gectenstand

der Urkunde : Gündung

Aus einem am 12, Dezember 2012 durch Notar Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommen, im Wege der Registrierung, Protokoll der Geseilschafter ergibt sich:

Artikel I - Form

Die Gesellschaft nimmt die Form einer Privatgesellschaft mit beschrsnkter Haftung an.

Artikel 2 .- Bezeichnung

Sie wird " DP CONSULTING" bezeichnet.

Alle Geschâftshandlungen, Rechnungen, Anzeigen, Verdffentlichungen, Briefe, Besteilzettel und andere Schriftstücke der Gesellschaft führen'

den Gesellschaftsnamen, die Angabe "Privatgesellschaft mit beschrsnkter Haftung " oder die Anfangsbuchstaben " P.G.m.b-H,", die genaue Angabe des Gesellschaftssitzes.

Artikel 3 - Sitz

Der Sitz der Gesellschaft wird in 4701 Kettenis, Buschberger Weg 38C sein.

Dieser Sitz kann durch Beschluss der Geschsftsführung nach jedem anderen Ort in Belgien verlegt werden.

Er ist in den Beilagen zum Moniteur Belge zu verdffentlichen. Durch Beschluss der Geschsftsführung kann die Gesellschaft auch Verwaltungssitze, Zweigniederlassungen, Agenturen, Depots in Belgien und im Auslande errichten.

Artikel 4 - Gegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist:

-Verwaltung von Gesellschaften;

-Aligemeine Beratung jeglicher Art;

-An- und Verkauf, Grol- und Einzelhandel, Import, Export von allen nicht reglementierten Gütern;

-Kommissiongeschâfte;

-Immobilienan- und verkauf zu eigenen Zwecken, Verwaltung derselben;

-Beteiligung an anderen Unternehmen;

1m Allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen, die zivilrechtlichen oder handelsma[3igen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, ganzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fdrdern.

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der U kund er Kanzlei

in den Anlagen zum B " '. ~ ~ ~ ~tsla~~í~~~f+iffe 7lichen ist



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Dein Belgischen Stastsblatt vorbehalten



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Biffe eut der ietzten Serte des Terts B angeben " Auf der Vorderseite Name und Egenschaft des beurkunderrden Notars oder der

Personen die da7u eimechtígf sind die juristische Peson Dnt en gegenuber zu verfreten

Auf der Rückseite Name und Uni rschrft

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Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ehnliichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrenkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5 - Dauer

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Zeit gegründet.

Sie kann durch Entscheidung der Gen eralversammlung aufgelest werden.

Artikel 6 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital ist bei der Grûndung auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 EUR)

festgesetzt worden und zerlegt sich in hundert (100) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Nutzniel3ung der Anteile

lm Fatle einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen Nutznieler und nacktem Eigentümern fallen die

zugestandenen Rechte dem NutznieRer zu.

Artikel 8 -Abtretung und Übertragung von Anteilen

A Freie Abtretungen

Die Anteile kannen ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen übertragen

werden an einen Teilhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder

Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

B/ Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen.

Jeder Gesellschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Person, als diejenigen, die in dem hiervor erwâhntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehalt der Ungültigkeit, die Zustimmung minimum der Hâlfte der Teilhaber bendtigen, welche insgesamt mindestens drei Viertel der Gesellschaftsanteile besitzen mussen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschiagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, minels eines Einschreibens, einen Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vomamen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen Übernehmer sowie der Anzahl der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

lnnerhalb acht Tagen nach Erhalt dieses Schreibens übermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an alle Gesellschafter, indem sie aufgefordert werden, eine zusagende oder abtehnende schriftfiche Antwort innerhaib einer Frist von fünfzehn Tagen abzugeben, und indem ihnen mitgeteilt wird, dass diejenigen, die ihre Stellungnahme nicht abgeben, se betrachtet werden als ob sie ihre Zustimmung erteilt hetten. Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden müssen.

In den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist stellt der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermechtnisnehmer, welche nicht rechtmeRige Gesellschafter infolge der gegenwertigen Statuten werden kannen, sind gehalten, geme6 denselben Formaliteten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung unter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmeglichkeit, obwohl, der Gesellschafter, der alle oder teilweise seine Anteile abtreten machte, von denjenigen die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, dass ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverstendigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Presidenten des Handelsgerichis am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden. Es wird in derselben Weise verfahren bei einer Zustimmungsablehnung eines Erben oder eines Vermechtnisnehmers.

In dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der Ablehnung erfolgen mussen.

Artikel 9 - Anteilregister

Die namentiichen Anteile sind im Anteilregister eingetragen. Dieses Register befindet sich am Sitz der

Gesellschaft. Jeder Gesellschafter, lede interessierte Person haben Zugang zu diesem Register.

Artikel 10.- Gescheftsführung.-

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Gescheftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht, verwaltet.

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Gescheftsabwicklungen. Jeder Gescheftsführer unterzeichnet persenlich aile im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Fur DP CONSULTING der Gescheftsführer oder ein Gescheftsführer". Dieser Wortlaut dart mit einem Stempel aufgetragen werden.

Die Gescheftsführer dürfen sich nur für den Bedarf der Gesellschaft dieser Unterschrift bedienen, bei Gefahr von Entiassung und jeglichen Schadenersatzes im Faite, wo der Unterschriftsmissbrauch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben würde.

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Artikel 11 - Befugnisse des Geschaftsführers -

GemiR Artikel 257 über die Handelsgesellschaften kann jeder Geschâftsführer alle erforderiichen oder nützlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, auRer diejenigen, die vom Gesetze der Generalversammlung vorbehalten sind und jeder Geschaftsfuhrer vertritt die Gesellschaft Dritten und der Justiz gegenüber, es sel als Klâgerin oder Beklagte.

Der Geschaftsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor ernennen oder den Ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einraumen.

Artikel 12 - Entlohnung

Auger wenn die Generalversammlung es anders vorsieht, ist das Mandat des Geschaftsführers entgeltlich.

Artikel 13 - Kontrolle

Auger wenn die Gesellschaft durch das Handelsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzlage, der Jahresabrechnungen,, und die ordnungsmüRigen, in den Jahresabrechnungen, festgestellten Tatigkeiten, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammlung, welche ihre Anzahl festlegt , ernanntwerden,

lm Faite, wo die Gesellschaft davon befreit sein solite einen Kommissar zu ernennen, hat jeder Gesellschafter perstinlich die Untersuchungs- und Kontrolirechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverstandigen vertreten lassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung der Gesellschafter Milt auf den ersten Freitag des Monats Juni um

achtzehn Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jedem anderen In der Ladung angegebenen Ort in

Belgien.

]st dieser Tag ein Feiertag, dann wird die Versammlung auf den nüchsten Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung erwdhlt aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Stimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Artikel 15 - Vertretung

Jeder Gesellschafter kann seine Stimme persbnlich oder durch einen Mandanten abgeben.

Artikel 16 - Verlangerung

Jede ordentliche oder auRerordentliche Generalversammlung kann sofort vertagt werden, in maximum drei

Wochen durch die Geschaftsführung

Die neue Generalversammlung berftt über dieselbe Tagesordnung und entscheidet endgültig.

Artikel 17- Pràsidium  Beratungen  Protokoll

Die Generalversammlung wird vom Geschâftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Mien wird die Versammlung abstimmen gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit einfacher Mehrheit.

Die Beratungen der Generalversammlung werden in einem Protokollbuch hinterlegt, Diese Beratungen werden von den Anteilinhaber, die es verlangen, unterschrieben, Kopien oder Auszüge werden vom Geschâftsführer unterschrieben.

Artikel 18 - Geschaftsjahr

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreiRigsten Dezember des Jahres.

Artikel -19 Gewinnaufteitung

Nach Abzug der allgemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stellt der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Gesellschaft dar,

Von diesem Gewinn wird jâhrlich abgehoben:

I) Fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht, sobald die gesetzliche Reserve ein Zehntel des Gesellschaftskapitats erreicht. Sie wird erneut zur Pflicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

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2) Der Restbetrag erhelt die Bestimmung, welche ihr die handeinde Generalversammlung auf Vorschlag der Geschdftsführung erteilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Artikel 20.- Liquidation, Autteilung und Auflüsung

Bel Aufltisung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Gescheftsführer durchgeführt, es

sel denn, die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Der Gewinnsaldo wird im Verheltnis zu den Anteilen, die jeder Gesellschafter besitzt, unter ihnen aufgeteilt, wobet jeder Anteil gleiches Anrecht ausübt,

Jedoch, soilten nicht alle Gesellschaftsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt sein, werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.

Artikel 21 -Wahl des Domizils:

Zur AusObung der vorliegenden Statuten erwihlen alle Gesellschafter, Geschaftsführer, Domizil im

Gesellschaftssitze.

Artikel 22  geitendes Recht

Für alles was in den gegenwertigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen auf das

Handelsgesellschaftsbuch.

VORLAUFIGE BESTIMMUNGEN.-

A.Jetziger Sitz der Gesellschaft:

4701 Kettenis, Buschberger Weg 38C.

B. Geschftftsführer,

Hers' PAVONET Daniel wird als Gescheftsführer ernannt. Seine Ernennung erfolgt auf unbestimmte Zeit.

C. Erstes Geschdftsjah :

Das erste Geschftsjahr beginnt bei Unterzeichnung der Gründungsakte, um am 31. Dezember 2013 zu enden. Die neue gegründete Gesellschaft wird aile Handiungen, die in ihrem Name oder durch Vertreter der Gesellschaft vor dem heutigen Tage gemacht worden sind, übemehmen.

D. Erste Generalversammlung:

Sie findet im Jahr 2014 statt.

E. Tbgliche Geschâftsführung:

Frau CORMANN Chantal, Ehefrau des Herrn PAVONET erhelt gemell Artikel 11 der Statuten Vollmachtzur

teglichen Gescheftsführung.

Sie kann die tggliche Korrespondenz unterschreiben, Einschreibebriefe in Empfang nehmen sowie ;

eigenstandig aile Postcheck- und Bankoperationen vomehmen,

Für gleichfautenden analytischen Auszug: gezeichnet Jean-Marie JAKUBOWSK1, Noter,

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwârtigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinterlegt

werden

- Ausfertigung des Protokolls.

Dem Belgischen Staasblatt vorbehalten

Bitte auf der letzten Selle des Teils B arrgeben . Aal der Vorderseife Name und Eigenschaft des beurkundeiirien Notars oder der

Personen, die deze ermiwhtigt eind die junstisehe Persan Driften gegenuber zu versreten

Auf der Rückseite Name und Ulnterschaft

Coordonnées
DP CONSULTING

Adresse
BUSCHBERGER WEG 38C 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne