E-TECH

Divers


Dénomination : E-TECH
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 838.488.982

Publication

05/05/2014 : Aus einer Urkunde getâtigt vor assoziierter Notar Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 31. Mârz 2014, mit' folgendem Vermerk ..Registriert vier Blâtter ohne Zusatz in Stavelot, am 9. April 2014, Band 437, Blatt 76, Fach 4, Erhalten 50,00 €, der Hauptïnspektor S
ERSTER BESCHLUSS - UMWANDLUNG DER RECHTSFORM IN EINE PRIVATGESELLSCHAFT MIT

BESCHRANKTER HAFTUNG

Die Generalversammlung entbindet einstimmig den Geschâftsfûhrer davon, den Berîcht der Geschâftsfûhrung, der die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft vorsieht, wiederzugeben. Sie entbindet den Geschâftsfûhrer ebenfalls von der Vorlesung des durch die Gesellschaft "ScPRL MOORE

STEPHENS * RSP, Réviseurs d'Entreprises", Betrïebsrevisoren aus Lûttich, vertreten durch Herrn Axel DUMONT, Betriebsrevisor, diesbe-'zuglich aufgestellten Berichts. Dieser Bericht vom 21. Mârz 2014 wurde aufge-'Stelit gemâfi den Be-'Stimmungen des Artikels 777 des Gesetzbuches ûber Gesellschaften und enthâlt die Aufstellung der Aktiva und Passiva der Gesellschaft vom 31. Dezember 2013, sowie die in diesem Bericht nachstehend angefûhnten Schlussfolgerungen:

„Es wird geplant, die offene Handelsgesellschaft in eïne Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

umzuwandeln.

Das Ziel unserer Arbeiten war, jegliche Oberbewertung der Nettoaktiva zu identifizieren, wie dièse aus der

Aktiva- und Passivasituation vom 31. Dezember 2013, aufgsstellt durch den Geschâftsfûhrer der offene

Handelsgesellschaft „E-TECH", hervorgeht. Dièse Arbeiten, welche in Ûbereînstimmung mit den

Bestimmungen ûber das Verfassen eines Berichtes anlasslich einer Umwandlung einer Gesellschaft vorgenommen wurden, haben keine Oberbewertung der Nettoaktiva zutage gebracht.

Die Nettoaktiva, so wie dièse in der Aktiva- und Passivasituation festgestellt und im Kapitel 3 wiedergegeben wurde, gibt einen Betrag von 83.430,01 € an welcher hôher ist als das benôtigte Mindestkapital fur eine PGmbH

von 18.550,00 € . .

Getâtigt zu Luttich, am 21 ..Mârz 2014.

ScPRL MOORE STEPHENS *. RSP, Réviseurs d'Entreprises, vertreten durch Awel DUMONT,

Betriebsrevisor." _•

Dièse beiden Berichte, der der Geschâftsfûhrung und des Betrïebsrevisors, bleiben, nachdem sie von den

Gesellschafiern angenommen worden sïnd, dem Gegenwartigen als Anlage beigefûgt.

Nachdem die vorerwahnten Entbindungen vorgenommen worden sind, erklârt die Generalversammlung die Rechtsform der Gesellschaft, ohne ihre Rechtspersônlichkeit zu ândern, anzupassen, und die Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung anzunehmen.

Die Tâtigkeit, sowie der Gegenstand der Gesellschaft bleiben unverândert.

Das Kapital, sowie die Reserven bleiben unberûhrt, ebenso wie die Aktiva- und Passiva Posten, die Abschreibungen, die Wertminderungen und -steigerungen, und die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung fûhrt die Geschâftsbûcher und Konten, sowie die Buchfûhrung der offene Handelsgesellschaft weiter. Die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung behëlt die Handelsregister- bsziehungsweise Mehrwert-'steuernummer der offenen Handelsgesellschaft, unter Vorbehalt einer anderslautenden Anordnung der jeweiligen Verwaltung.

Die Umwandlung geschieht auf der Grundlage der Situation von Aktiva und Passiva der Gesellschaft vom

. 31, Dezember 2013, welche den wesentlichen Besfandteil des Berichtes des Betrïebsrevisors, von dem

vonstehend die Rede ist, bildet.

Bitte auf der letzten Seïte des TejjsB angeben
Auf der Vorderseite - Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oderder Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenUber. zu vertreten. Auf der Rûckseite : Name und Unterzeichnung

Hlntertegt bel der KanzteT



Jede geschâftliche Opération die die offene Handelsgesellschaft ab diesem Datum tâtigte, wird als fur die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung verwirklicht angese->hen, insbesondere in Bezug auf die Erstellung

von Sozialkonten.

Die Gesellschafter erkennen ausdrûcklich an, durch den unterzeichneten Notar ûber ihre Verantwortlichkeiten aufgrund von Artikel 785 des Gesetzbuches ûber Gesellschaften informiert worden zu sein

(Unterschied zwïschen Nettoaktiva der Gesellschaft und Minimum-Stammkapital der PGmbH) sowie ihre Verantwortlichkeiten aufgrund von Artikel 786 des Gesetzbuches ûber Gesellschaften (Verantwortlichkeit fur aile Verbindlichkeiten der Gesellschaft vor Umwandlung in einer Gesellschaftsform mit beschrânkter Haftung).

ZWEITER ESCHLUSS

STATUTEN DER PRIVATGESELLSCHAFT MIT BESCHRÂNKTER HAFTUNG

Nach diesem Vorbericht beschliefit die Generalversammlung die Statuten der Privatgesellschaft mit

beschrânkter Haftung wie folgt festzutegen ;

ARTIKEL!

Die Gesellschaft wird gefûhrt unter der Bezeichnung "E-TECH", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung. Aile Schriftstûcke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verôffentlichungen mûssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkûrzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnumrner beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkûrzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die

Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist fn 4730 Raeren, Bergscheid, 6. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen. Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschàftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verôffentlicht.

Die GeseDschafterversammlung kann ZweigstelJen oder Agenturen in Belgien oder )m Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand aile Tâtigkeiten die mittelbar oder unmittelbar in Zusammenhang

a stehen mit :

h -Arbeiten und Installationen im elektrotechnischen Bereich des Baufaches; eu -Unterhalt und Reparaturen von Maschinen;

•g -allgemeine Handlungen im mechanischen Bereich;

-den Unterhalt und Reparatur von landwirtschaftlichen Maschinen und Geràten;

§ -An und Verkauf, Anbringen und Aufbau'von Solar— und Photcvoltaikanlagen.

es Die Gesellschaft kann darûber hlnaus aile kommerziellen Transaktionen durchfûhren, die der Verwîrkiichung

■° ihres Zweckes direkt oder indirekt fôrderlich sein kônnen.

09 eu

Die Gesellschaft kann im in-und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen

§ Unternehmungen erwerben oder erworbene Unternehmungen verkaufen.

•< Sie kann Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, sofern dafûr notwendige

Bewillungen vorliegen.

3 Die Gesellschaft kann Dariehen aufnehmen und gewàhre, Garantieren und andere Sicherheiten steilen,

« immatérielle Gûterrechte erwerben, verwalten und verwerten.

� Die Gesellschaft kann sich durch Einlage, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonst

es wie an Unternehmen beteiligen, die în Belgien oder im Ausland bereits bestehen oder noch gegrûndet werden !£ mûssen, wenn dièse Unternehmen denselben oder ëhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft hat;

ARTIKEL 4.

-d Die Gesellschaft wird fur eîne unbestîmmte Dauer ge�grûndet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr éventuelles Auflôsungsdatum Ûberschreiten. ■S ARTIKEL 5.

m Das Gesellschaftskapîtal wird festgesetzt auf siebenundfûnfzigtausendzweihundert Euro (57.200,00 €). Es

-S zerfâllt in fûnftausendsiebenhundertzwanzig (1.5720) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil

� entspricht einem/Fûnftausendsiebenhundertzwanzigste! (1/5.720) des Gesellschaftsvermôgens.

ARTIKEL 6.

•F-

ohne Nennwert.

PQ Durch die Kapitalerhôhung von 15. November 2013, wurde das Kapital auf

■g siebenundfûnfzigtausendzweihundert Euro (57.200,00 €) gebracht, mittels Einbringung der Nettodividenden die

a bei der aufierordentlichen Generalversammlung von 8. November 2013 ausgeschûttet wurden, und Schaffung

.S? von 5.220 neue Anteile.

* ARTIKEL 10.

Die Geschâftsfûhrung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren

Sf Geschàftsfûhrem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nîchî. In diesem letzten Falle fi)r eine

ïSp Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

PQ ARTIKEL 11.

Die Geschâftsfûhrung kann die tëgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsfuhrern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevolimâchtigten

bestimmte Sondervollmachten ûbertragen.

Ein Geschâftsfûhrer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als

Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Ursprûnglich wurde das Kapîtal auf fûnftausend Euro (5.000,00 €) festgesetzt, dargestellt durch 500 Anteile


?*&•

Belgischen

Staatsblatt

vorbehalten

09 eu

ri in es

•F-

•M

OX es

Teïl B - Fortsetzung

Jedem Geschâftsfûhrer werden die notwendigen Vollmachten ûbertragen, um aile zur Tëtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vomehmen zu kônnen. Gerichtliche Klagen,

sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsfûhrer

verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsfûhrer vorhanden sein, werden aile Akten, welche die Gesellschaft

verpflichten, aile Befugnisse urid Vollmachten, aile Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfëngern durch zwei Geschâftsfûhrer unterzeichnet, die sich Dritten gegenûber nicht mit einer

vorherigen Genehmigung der ûbrigen Geschâftsfûhrer auszuweisen brauchen,

ARTIKEL 15.

Dîe Oberwachung der Gesellschaft erfolgt gemëtë den gesefzlichen Bestîmmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um ûber aile sie interessierenden

Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem în den Vorladungen angegebenen Ort, eine

ordentliche Generalversammlung statt und zwar am 15. Juni um achtzehn Uhr.

Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt. Die Generalversammlung kann ebenfalis aufêerordentlich, gemëG den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestîmmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden. Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsfûhrung und des

Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erortert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann fur sich selbst oder fur einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt

Anrecht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zëhlt ùbt dieser die der Generalversammlung zufallenden

Befugnisse aus; erkann dièse nicht ûbertragen.

Die Beschlûsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend fur dîe Generalversammlung,

werden în einem am Gesellschaftssitz gefûhrten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am eïnunddreiftigsten Dezember eines jeden Jahres zu

enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsfûhrung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resuitatskonto „ sowie dessen Anlage, und biJden ein Ganzes. Aulïerdem erstellt die Geschâftsfûhrung eînen Bericht, indem sie ûber ihre Geschâftsfûhrung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleîbende Ûberschuss der- Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Sozialiasten und

Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunëchst mindestens fûnf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Dièse Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfûgung gestellt, die ûber dessen Bestimmung beschlielM.

Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Dîe Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelôst werden. Im Falle der Auflôsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâft Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches ûber

Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur Rûck-�zanlung, seî es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleîbende Ûberschuss wird, gemâli der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteîlt.

DRITTER BESCHLUSS - ROCKTRITT - ERNENNUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung festgelegt sind und die Gesellschaft umgewandelt ist, sind die Erschienenen zu einer aufierordentlichen Generalversammlung der Aktionâre zusammengetreten. Einstîmmig beschliefit die Versammlung : 1) den Rûcktritt des augenblicklichen Geschaftsfûhrers der umgewandelten offenen Handelsgesellschaft,

Herm Lothar ARIMONT, anzunehmen und ihm Entlastung fur sein Amt zu erteilen.

2) die Anzahl der Geschâftsfûhrer der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung auf einen (1) festzusetzen und dièses Mandat fur eine unbestimmte Dauer dem Herrn Lothar ARIMONT, NN 651201-179-76, vorgenannt,

, zu ûbertragen. • f 3) keinen Kommïssar zu ernennen.

Fur gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung und die Anlage.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf derVorderseite ' Name und Eîgenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen

die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenûber. zu vertreten. Auf der RUckseite : Name und Unterzeichnung
20/10/2014
ÿþ1111111.1011111110.111111

11

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist



Hinteileg r3Li

des Harideiegerlets EUPER



20%

I IN Kanzlei

MOD WORD 11.1

Unternehtnensnr. : 0838.488.982

Gesellschattsname

vcItt ausgeschrieben) " E-TECH

(abgek(rzt)

Rechtsform : Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : Bergsctield, 6 in 4730 RAEREN

(volstandige adresse)

Gedenstand

der Urkunde Verlegung des Gesellschaftssitzes.

Die GeneraiversammIung vom 30.09.2014 het einstimmig, mit sofortiger Wirkung, beschlossen

den Sitz der Gesellschaft von Bergscheid, 6 in 4730 RAEREN nach Gewerbestrage 43 in 4731 EYNATTEN. zu verlegen.

AMONT Lothar

Geschâftsführer

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/10/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bitte au! der letzten Selle des Tells B angeben Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkuncienden Noiera oder der

Personen, dis. dezu ermachtigt sind, die judstische Persan Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rtickseite : Name und Unteischrift,

11/12/2013
ÿþ~

Mod 2.t

1jtf] r' Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Antagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist

Den

Beigisc Staatst vorbeh,

Hinterlegt bel der Kanziel des Handelsgsrichts EUPEN

2 9 -11- 2013

Unternehmensnr. : 0838.488.982

Gesellschaftsname

{voll ausgeschrieben) : E-TECH

Rechtsform : offene Handelsgesellschaft

Sitz : Bergscheid, 6 in 4730 RAEREN Gegenstand

der Groftier

der Urkunde : Kapitalenciïhung.

Die aul3erordentliche Generalversammlung vom 15. November 2013 hat, einstimmig, folgendes beschlossen

1) Kapitalerhbhung durch sofortige Einzahiung der Nettodividenden die bei der auf3erordentiichen Generalversammlung vom 8.11.2013 in Heihe von 52.200,00 ¬ ausgeschüttet wurden durch Gründung von 5220 neue Anteile ohne Nominalwert.

Diese neuen 5220 Anteile, wurden, aufgrund der ver der Versammlung geltende Aufteilung verteilt :

- Frau Meuwissen zeichnet 10 neue Anteile die sie schon auf das Geschâftskonto in Hëhe von 100%, 104,40 ¬ eingezahit haf und somit volt befreit sind:

- Herr Arimont erhâlt 5210 neue Anteile die er schon auf das Geschâftskonto in Haihe von 100%, 52.095,60 ¬ eingezahlt haf und somit vols befreit sind.

2) Herr Arimont wird beauftragt, nach der auf3erordentlichen Generalversammlung vom 15.11 2013, die Kapitalerhôhung zu veróffentlichen und die Satzungen zu koordinieren.

"Gleichzeitig Protokoil der auI erordentlichen

Generalversammlung, sowie Kopie der koordinierten Satzungen

hinferlegt"

ARIMONT Lothar MEEUWISSEN Brigitte

Geschâftsführer Teiihaberin

Bitte auf der letzfen Seite des Tells B angehen , Rui der Vorderseite Nsme und E;genschaft ces berrrkunciemten Notars oder der

PelsOnen Ure dazu ermachtrgl .sor() d prnstleche Perwarr . Ontten gegeniiher zi, ver" treten

Rut« der Rûckseite Name und Unterschrrff

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

23/08/2011
ÿþ Mod 2. i

~1 á~ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist

Belt 10

Sta;

vork



Hinterregi t,ei der Kantlei des Handelsgerichts EUPEN

10 -08- 2011

i,tU Kanzlei ..

Bitte auf der letzlen Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermdchtigt sind, die juristische Persan Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

!I

Unternehmensnr. : O 83,g 4 8d &tg,

Gesellschaftsname

(vol' ausgeschrieben): E-TECH

Rechtsform : offene Handelsgeselischaft

Sitz : Bergscheid, 6 in 4730 RAEREN

Gegenstand

der Urkunde : Gründung

lm Jahre 2011, am 01. Juli wurde zwischen den Unterzeichneten:

-Herm Arimont Lothar Joseph, wohnhaft in 4730 RAEREN, Bergscheid, 6, geboren am 01/12/1965 in Eupen, Belgien.

-Frau MEEUWISSEN Brigitte, Ehefrau von Arimont Lothar vorerwahnt, wohnhaft in 4730 RAEREN, Bergscheid, 6, geboren am 08/10/1967 in Moresnet Belgien.

eine Gesellschaft nach folgenden Satzungen gegründet.

I. BENENNUNG  SITZ  ZWECK  DAUER

Art. 1 : Benennung

Die Gesellschaft wird gegründet unter dem Namen  E- TECH" und nimmt die Form einer offenen Handelsgesellschaft an.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft müssen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben werden und die Abkürzung ,,oHG" sowie den Sitz, die Unternehmer- und Mehrwertsteuernummer tragen.

Art. 2 : Sita

Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Belgien, Bergscheid, 6 in 4730 Raeren.

Er kann durch einfachen Beschluss der Generalversammlung verlegt werden.

Die Generalversammlung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall dort, wo sie

es für gut erachtet.

Art. 3 : Zielsetzung

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand alle Tâtigkeiten die mittelbar oder unmittelbar in Zusammenhang stehen mit:

-Arbeiten und Instailationen im elektrotechnischen Bereich des Baufaches;

-Unterhalt und Reparaturen von Maschinen;

-allgemeine Handlungen im mechanischen Bereich;

-den Unterhalt und Reparatur von landwirtschaftlichen Maschinen und Geràten;

-An und Verkauf, anbringen und Aufbau von Solar - und photovoltaique Anlagen.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten MOD 2.1

Tel] _ rortsetzung

Die Gesellschaft kann darüber hiaus alle kommerziellen Transaktionenen durchführen, die der Verwirklichung ihres Zweckes direkt oder indirekt fbrderlichsein kunnen.

Die Gesellschaft kann im In-und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen erwerben oder erworbene Unternehmungen verkaufen.

Sie kann Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, sofern dafür notwendige Bewillungen vorliegen.

Die Geschaft kann Darlehen aufnehmen und gewâhre, Garantieren und andere Sicherheiten stellen, immaterialle Güterrrechte erwerben, verwalten und verwerten.

Die Gesellschaft kann sich durch Einlage, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonsrwie an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Ausland bereits bestehen oder noch gegründet werden müssen, wenn diese Unternehmen denselben oder âhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft hat.



Art4 : Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem 01.07.2011 für unbegrenzte Dauer gegründet.

Sie kann durch Beschluss der Generalversammlung, bestimmend nach den für

Satzungsnderungen vorgesehenen Formen und Bedingungen, aufgeldst werden.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/08/2011- Annexes du Moniteur belge I I.KAPITAL-ANTEILE-HAFTUNG

Art. S: Kapital

Das Kapital ist unbegrenzt, wird jedoch auf Fünf Tausend Euro (5.000,00¬ ) festgesetzt, dargestellt zu 500 Anteilen.

Art. 6 : Anteile

Dieses Kapital wird wie folgt gezeichnet:

-Herr Arimont Lothar zeichnet 499 Anteile

-Frau MEUWISSEN Brigitte zeichnet 01 Anteil

Dieses Kapital wird vollstândig durch Einbringung des Geschftsvermsgens des Herrn

Arimont Lothar.

Folglich steht des Betrag von 5.000,00¬ bereits zur Verfügung der Gesellschaft.

Die Anteile sind nominativ.

Art. 7 : Abtretung der Anteile

Die Abtretung der Anteile an Mitglieder ist nur zulâssig mit Einwilligung des Verwaltungsrates, der eine mdgliche Verweigerung nicht begründen muss.

Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschftsanteils sind, und in dem Falle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile, ist die Geschâftsführung berechtigt, die Rechts der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutzniessung und nacktem Eigentuin vertritt der Nutzniesser allein alle berechtigten Personen

Art. 8 : Haftbarkeit

Die Haftbarkeit der Gesellschfter ist unbegrenzt und solidarisch.

Art. 9 : Gesellschafter

Sind Gesellschafter :

-Die Unterzeichner dieser Akte;

-Natürliche oder juristische Personen, die vom Verwaltungsrat anerkannt sind ( oder durch die Generalversammlung der Mitglieder mit einfacher Stimmermehrheit) und die Bedingungen dieses Verwaltungsrates anerkennen. Sie müssen mindestens einen Anteil einzahlen, was die Annahmen der Satzungen oder der internen Ordnung einbezieht. Die Geselfschft darf die Mitgliedschaft nur verweigern, wenn die allgemeinen Aufnahmebedingungen nicht erfüllt sind.

Die Mitgliedschaft wird bestâtigt durch die Eintragung der Unterschrift und des Beitrittsdatums ins Mitgliederverzeichnis

Bitte auf der letzten Seite des Tek B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu

ermachtigt sind, die juristische Person Dritten gegenûber zu vertreten Rückseite Name und Unterschrift

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Art. 10 : Kündigung und Ausschluss

Jedes Mitglied darf nur in den ersten 6 Monaten des laufenden Geschâftsjahres kündigen. Die Kündigung darf verweigert werden, wenn sie der Gesellschaft schadet oder ihre Auflbsung verursachen ktinnte.

Ein Mitglied darf nur ausgeschlossen werden, wenn es die allgemeinen Bedingungen nicht mehr erfüllt, oder zum Nachteil der Gesellschaft arbeitet.

Der Ausschluss erfolgt durch den Verwaltungsrat oder die Generalversammfung nach Anhárung des auszuschlieflenden Mitgliedes und ausreichender Begründung. Eine Abschrift des Ausschlussprotokolls wird dem Mitglied binnen 2 Tagen per Einschreiben zugestellt.

Das ausscheidende Mitglied hat Anrecht auf die Rückzahlung seines Anteils laut Bilanz des Geschâftsjahres in dem es die Gesellschaft vertásst, ohne Anteil an den Rücklagen. In keinem Falle wird mehr ausgezahlt, als was an anteilig eingezahlt wurde.

Art. 11

lm Todesfalfe, Konkurs, Zahlungsunfâhigkeit oder Entmündigung eines Mitgliedes übernehmen seine

Erben, Glàubiger oder gesetzliche Vertreter seine Anteile gemâlb den vorhergehenden Bestimmungen.

Art. 12

Die Mitglieder, die Berechtigten oder Rechtsnachfolger eines Mitgliedes kinnen weder die Auflüsung der Gesellschaft, das Anbringen gerichtlicher Siegel, oder die Auflbsung oder Aufteilung des Gescháftsguthabens veranlassen, noch in irgendeiner Weise in die Geschâftsführung eingreifen.

Für die Ausübung ihrer Rechte müssen sie auf die soziale Gesetzgebung, sowie auf die Entscheidungen des Verwaltungsrates und der Generalversammlung zurückgreifen.

IV. VERWALTUNG UND KONTROLLE

Art. 13

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Gescháftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zur jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

Art. 14

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kinnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfoigt.

Art. 15

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden aile Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfngern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich gegenüber Dritten nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

Art. 16

Die Überwachung der Gesellschaft geschieht gemâll den gesetzlichen Bestimmungen.

Art. 17

Die Mandate der Geschâftsführer und der Kontrollbeauftragten sind ehrenamtlich. Wenn allerdings ein Geschâftsführer langfristige und besandere Aufgaben zu erledigen hat, kann er entschíádigt werden. Diese Entschüdigung dart keinesfalls eine Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft sein.

Art. 18

Die Geschâftsführung wíáhlt unter seinen Mitgliedem einep Pràsidenten und Vize-Prâsidenten. Er versammelt sich auf Einladung unter Vorsitz des Prásidenten oder bei Abwesenheit des Vize-Prâsidenten so oft es die Interessen der Geseilschaft erfordem.

Es kann nur gültig über die Punkte der Tagesordnung und bei Anwesenheit von mindestens der H2lfte der Mitglieder abgestimmt werden. Die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder entscheidet. Ein Geschâftsführer kann sich durch einen anderen vertreten lassen. Es kann jeweils nur eine Person vertreten werden. Die Beschlüsse werden protokolliert, in ein Register eingetragen und von allen Anwesenden gegengezeichnet. Die bei Gericht oder anderweitig vorzulegenden Abschriften oder Auszüge müssen von 2 Geschâftsführem unterschrieben werden.

Art. 19

Die Geschâftsführung hat die grüRtmüglichen Befugnisse im Sinne der Gesellschaft tâtig zu sein,

ausgenommen jene, die das Gesetz oder die Satzungen der Generalversammlung vorbehalten.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Art. 20

Die Téligkeiten der Gesellschaft werden kontrolliert von jedem einzelnen Gesellschafter, von einem oder mehreren beauftragten Gesellschafter(n) oder von einem Prüfer. Diese haben, getrennt oder einzein, ein uneingeschrénktes Überprüfungs- und Kontrollrecht aller Operationen.

Sie haben Einsicht in die Bücher, die Korrespondenz, die Protokolle und generell in aile Schriften der Gesellschaft.

V. GENERALVERSAMMLUNG

Art. 21

Sie besteht aus allen Gesellschaftern. Sie trifft sich einmal pro Jahr, innerhalb von 6 Monaten nach Geschéftsabschluss, und generell am 15. Juni (+ 1 wenn Feiertag) jeden Jahres am vom Verwaltungsrat festgelegten Ort, Datum und Zeitpunkt.

Art. 22

Der Prâsident beruft die jéhriiche und die aullergewdhnliche Generalversammlung ein. Die Einladung hat mindestens 2 Wochen vor der Versammlung zu erfolgen gemâR den in der internen Ordnung verfassten Bestimmungen und unter Angabe der Tagesordnung.

Art. 23

Den Vorsitz der Generalversammlung hat der Prâsident, der Vize-Prâsident oder in Abwesenheit der

dienstâlteste oder élteste Geschéftsführer.

Den Vorstand der Versammlung bilden der Président, die anwesenden Geschâftsführer, die Stimmenzâhler

und der Sekretâr.

Art. 24

Bemerkung: eine grolle Freiheit wird den Satzungen belassen bezüglich der Stimmabgaben auf Generalversammlungen: entweder eine Slimme pro Gesellschafter, oder eine Stimme pro Antefl, oder eine Stimme pro Anteilgruppe. In den beiden letzten Fâllen muss eine Begrenzung eingesetzt werden, die folgendermaRen lauten kann:

-Bei Generalversammlungen hat jeder Gesellschafter mindestens eine Stimme. Die Anzahl verfügbarer Stimmen eines Gesellschafters ist begrenzt auf hóchstens 1/5 der an die Anteile gebundenen Stimmen.

-Jeder Gesellschafter dart nur einen anderen ersetzen.

Art. 25

Auger in den in Artikel 27 vorgesehenen Fâllen sind die Beschlüsse der Generalversammlung gültig, unabhangig von der Anzahl anwesender oder vertretener Teilhaber. Die Beschlüsse werden mit Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen gefasst.

Die Generalversammlung kann nur über die Punkte der Tagesordnung beschlieflen, aufler in dringenden, begründeten Fâllen.

Art. 26

Die Generalversammlung kann nur gültig über Satzungsénderungen beschlieRen wenn der Grund für die vorgeschlagenen Anderungen ausdrücklich in der Einladung vermerkt wurde, und wenn die Anwesenden mindestens die Hélfte des Kapitals vertreten.

Ist die Ietzte Bedingung nicht erfüllt, ist eine neue Versammlung ni tig, die bei gleich welcher Anzahl vertretener Anteile gültig beschfieRen kann. Eine Abânderung wird nur angenommen bei 3/4 der anwesenden oder vertretenen Stimmen.

(N.B. In der gegenwârtigen Ordnung kbnnten die Satzungen die Generalversammlung ermâchtigen, Satzungsânderungen bei einfacher Stimmenmehrheit und bei beliebiger Anzahl anwesender oder vertretener Teilhaber vorzunehmen).

Art. 27

Die Protokolle der Generalversammlung werden in ein besonderes Register eingetragen und vom Vorstand

und den Mitgliedern, die es wünschen, unterzeichnet.

Die Abschriften und die bei Gericht oder anderweitig vorzulegenden Auszüge werden von 2

Geschâftsführem unterzeichnet.

Art. 28

Wenn es die Interessen der Gesellschaft erfordem, kann die Geschâftsführung auRerordentliche Generalversammlungen einberufen.

Das muss jedes Mal geschehen, wenn die mit der Kontrolle beauftragten Gesellschafter oder einer oder mehrere Teilhaber die 1/3 der Anteile halten, dies wünschen  unter der Bedingung, dass sie ihre Anfrage begründen.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Art. 29

Alles was die Arbeit des Verwaltungsrates, der Kontrollbeauftragten und der Generalversammlung betrifft, kann in einer internen Ordnung festgehalten werden, ohne dass diese von den bindenden Bestimmungen der Satzung oder des Gesetzes abweicht.

VI. GESCHAFTSJAHR  BILANZ

Art. 30

Das Geschflftsjahr dauert jeweils vom 01.01. bis zum 31.12..

Das 1. Geschaftsjahr beginnt am 01.07.2011 und endet am 31.12.2012.

Art. 31

Am Ende des Geschâftsjahres legt die Geschâftsführung der Generalversammlung folgende Schriftstücke

vor: Inventurauflistung, Bilanz, Jahresabschluss sowie die vom Gesetz vorgeschriebenen Berichte.

Art. 32

Die jâhrliche Generalversammlung hort die Berichte der Geschâftsführer und des Prüfers oder der mit der

Kontrolle beauftragten Personen und entscheidet über die Annahme des Jahresabschlusses.

Nach Annahme der Bücher werden die Geschâftsführer und der Prüfer oder die Kontrollbeauftragten

entiastet. Binnen 30 Tagen nach der Annahme werden die Bücher dem zustândigen Handelsgericht vorgelegt.

VII. ÜBERSCHUSSVERTEILUNG

Art. 33

Der Reingewinn, aus der Bilanz ersichtlich, wird wie fotgt aufgeteilt:

1. Auf das eingezahlte Geschâftsguthaben kann ein Zinssatz festgelegt werden, dessen Hiichstsatz auf keinen Fall den gesetzlich vorgeschriebenen überschreiten darf.

2. Der Überschuss wird in die Rücklage oder in andere Kapitalvorrâte eingezahlt.

Art. 34

Die eventuell an die Teilhaber auszuzahlende Rückvergütung darf nur im Verhâltnis zu den mit der

Geseilschaft getátigten Geschiften gewâhrt werden.

VIII. AUFLQSUNG - LIQUIDATION

Art. 35

Die Gesellschaft wird aufgelóst wenn die Teilhaberanzahl unter dem gesetzlichen Minimum fâllt, und wenn das in den Satzungen festgelegte Mindestkapital nicht mehr erreicht wird.

Sie kann auch durch Beschluss der Generalversammlung laut den für Satzungsânderungen vorgesehenen Bedingungen aufgelbst werden.

Bei Auflbsung der Gesellschaft, freiwillig oder erzwungen, bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Vermittler. Sie entscheidet über deren Befugnisse, ihre Entschâdigung und die Art und Weise der Aufliisung.

Solange keine Vermittler für die Geschâftsauflflsung bestimmt sind, ist die Gescháftsführung von Rechtswegen mit der Auflbsung belaste.

Art. 36

Nach Zahlung der Schulden und Sozialabgaben dient der Restbetrag zuerst der Erstattung der für die Geschâftsanteiie gezahlten Summen. Die Aufteilung des übrig bleibenden Kapitals obliegt dem Gutdünken der Gründer.

IX. SONSTIGE VERFÜGUNGEN

Art. 37

Die Generalversammlung entscheidet über die von der Geschí3ftsführung vorgeschlagene interne Ordnung.

Die interne Ordnung darf, unter der Voraussetzung, dass sie nicht gegen die zwingenden Bestimmungen der Satzungen und des Gesetzes verstülMt, alle Bestimmungen bezüglich der Anwendung der Satzungen und des Geschâftsablaufs im allgemeinen festiegen, und darf den Gesellschaftem und ihren Rechtsnachfolgem alles auferlegen, was dem Wohle der Geseilschaft dient. (Sie kann auch Verordnungen treffen bezüglich der Verpflichtung an den Geschiften der Gesellschaft teilzunehmen. Diese Verordnungen reichen vom Ausschluss bis zur Auferlegung einer Geldstrafe, die keinesfalls hbher sein darf als die nicht erwiesenen Dienste oder die nicht gelieferten Produkte).

X. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Die Generalversammlung legt die Anzahl der Geschàftsführer fest auf einen und emennt folgende Person:

- Herr Arimont Lothar

In Anwendung des Artikels 64 J2 des Gesetzes über Handelsgesellschaften bestimmt die Generalversammlung, dass jeder einzelne Gesellschafter das Kontrollrecht ausübt, oder, die Generalversammlung bestimmt Herrn Lothar ARIMONT zum mit der Kontrolle beauftragten Gesellschafter im Namen aller Gesellschafter (oder zum Prüfer).

Aufgestellt in Raeren in 3 Exemplaren ani 01.07.2011.

"Gleichzeitig vollstândige Akte hinterlegt"

Registreert acht Blatt ohne Zusatz

in Eupen am 03 AOUT 2011

Band 6/48 Blatt 33 Fach 12

erhalten fünfundzwanzig EURO (25)

A.F. MOCKEL

auptinspektor a;l;

Unterschrift der Gründer,

Arimont Lothar MEEUWISSEN Brigitte

, Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bille auf der lefzeen Selle des Terts B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermáchtigi sind, die juristische Person Driften gegenüber zu ver-frelon

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Coordonnées
E-TECH

Adresse
Sitz : Bergsctield, 6 in 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne