05/05/2014 : Aus einer Urkunde getâtigt vor assoziierter Notar Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 31. Mârz 2014, mit' folgendem Vermerk ..Registriert vier Blâtter ohne Zusatz in Stavelot, am 9. April 2014, Band 437, Blatt 76, Fach 4, Erhalten 50,00 €, der Hauptïnspektor S
ERSTER BESCHLUSS - UMWANDLUNG DER RECHTSFORM IN EINE PRIVATGESELLSCHAFT MIT
BESCHRANKTER HAFTUNG
Die Generalversammlung entbindet einstimmig den Geschâftsfûhrer davon, den Berîcht der Geschâftsfûhrung, der die Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft vorsieht, wiederzugeben. Sie entbindet den Geschâftsfûhrer ebenfalls von der Vorlesung des durch die Gesellschaft "ScPRL MOORE
STEPHENS * RSP, Réviseurs d'Entreprises", Betrïebsrevisoren aus Lûttich, vertreten durch Herrn Axel DUMONT, Betriebsrevisor, diesbe-'zuglich aufgestellten Berichts. Dieser Bericht vom 21. Mârz 2014 wurde aufge-'Stelit gemâfi den Be-'Stimmungen des Artikels 777 des Gesetzbuches ûber Gesellschaften und enthâlt die Aufstellung der Aktiva und Passiva der Gesellschaft vom 31. Dezember 2013, sowie die in diesem Bericht nachstehend angefûhnten Schlussfolgerungen:
„Es wird geplant, die offene Handelsgesellschaft in eïne Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung
umzuwandeln.
Das Ziel unserer Arbeiten war, jegliche Oberbewertung der Nettoaktiva zu identifizieren, wie dièse aus der
Aktiva- und Passivasituation vom 31. Dezember 2013, aufgsstellt durch den Geschâftsfûhrer der offene
Handelsgesellschaft „E-TECH", hervorgeht. Dièse Arbeiten, welche in Ûbereînstimmung mit den
Bestimmungen ûber das Verfassen eines Berichtes anlasslich einer Umwandlung einer Gesellschaft vorgenommen wurden, haben keine Oberbewertung der Nettoaktiva zutage gebracht.
Die Nettoaktiva, so wie dièse in der Aktiva- und Passivasituation festgestellt und im Kapitel 3 wiedergegeben wurde, gibt einen Betrag von 83.430,01 € an welcher hôher ist als das benôtigte Mindestkapital fur eine PGmbH
von 18.550,00 € . .
Getâtigt zu Luttich, am 21 ..Mârz 2014.
ScPRL MOORE STEPHENS *. RSP, Réviseurs d'Entreprises, vertreten durch Awel DUMONT,
Betriebsrevisor." _•
Dièse beiden Berichte, der der Geschâftsfûhrung und des Betrïebsrevisors, bleiben, nachdem sie von den
Gesellschafiern angenommen worden sïnd, dem Gegenwartigen als Anlage beigefûgt.
Nachdem die vorerwahnten Entbindungen vorgenommen worden sind, erklârt die Generalversammlung die Rechtsform der Gesellschaft, ohne ihre Rechtspersônlichkeit zu ândern, anzupassen, und die Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung anzunehmen.
Die Tâtigkeit, sowie der Gegenstand der Gesellschaft bleiben unverândert.
Das Kapital, sowie die Reserven bleiben unberûhrt, ebenso wie die Aktiva- und Passiva Posten, die Abschreibungen, die Wertminderungen und -steigerungen, und die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung fûhrt die Geschâftsbûcher und Konten, sowie die Buchfûhrung der offene Handelsgesellschaft weiter. Die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung behëlt die Handelsregister- bsziehungsweise Mehrwert-'steuernummer der offenen Handelsgesellschaft, unter Vorbehalt einer anderslautenden Anordnung der jeweiligen Verwaltung.
Die Umwandlung geschieht auf der Grundlage der Situation von Aktiva und Passiva der Gesellschaft vom
. 31, Dezember 2013, welche den wesentlichen Besfandteil des Berichtes des Betrïebsrevisors, von dem
vonstehend die Rede ist, bildet.
Bitte auf der letzten Seïte des TejjsB angeben
Auf der Vorderseite - Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oderder Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenUber. zu vertreten. Auf der Rûckseite : Name und Unterzeichnung
Hlntertegt bel der KanzteT

Jede geschâftliche Opération die die offene Handelsgesellschaft ab diesem Datum tâtigte, wird als fur die Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung verwirklicht angese->hen, insbesondere in Bezug auf die Erstellung
von Sozialkonten.
Die Gesellschafter erkennen ausdrûcklich an, durch den unterzeichneten Notar ûber ihre Verantwortlichkeiten aufgrund von Artikel 785 des Gesetzbuches ûber Gesellschaften informiert worden zu sein
(Unterschied zwïschen Nettoaktiva der Gesellschaft und Minimum-Stammkapital der PGmbH) sowie ihre Verantwortlichkeiten aufgrund von Artikel 786 des Gesetzbuches ûber Gesellschaften (Verantwortlichkeit fur aile Verbindlichkeiten der Gesellschaft vor Umwandlung in einer Gesellschaftsform mit beschrânkter Haftung).
ZWEITER ESCHLUSS
STATUTEN DER PRIVATGESELLSCHAFT MIT BESCHRÂNKTER HAFTUNG
Nach diesem Vorbericht beschliefit die Generalversammlung die Statuten der Privatgesellschaft mit
beschrânkter Haftung wie folgt festzutegen ;
ARTIKEL!
Die Gesellschaft wird gefûhrt unter der Bezeichnung "E-TECH", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung. Aile Schriftstûcke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verôffentlichungen mûssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkûrzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnumrner beim Register der Rechtspersonen, gefolgt von der Abkûrzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die
Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.
ARTIKEL 2.
Der Sitz der Gesellschaft ist fn 4730 Raeren, Bergscheid, 6. Sie untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen. Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschà ftsleitung und wird in
den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verôffentlicht.
Die GeseDschafterversammlung kann ZweigstelJen oder Agenturen in Belgien oder )m Ausland errichten.
ARTIKEL 3.
Die Gesellschaft hat zum Gegenstand aile Tâtigkeiten die mittelbar oder unmittelbar in Zusammenhang
a stehen mit :
h -Arbeiten und Installationen im elektrotechnischen Bereich des Baufaches; eu -Unterhalt und Reparaturen von Maschinen;
•g -allgemeine Handlungen im mechanischen Bereich;
-den Unterhalt und Reparatur von landwirtschaftlichen Maschinen und Gerà ten;
§ -An und Verkauf, Anbringen und Aufbau'von Solar— und Photcvoltaikanlagen.
es Die Gesellschaft kann darûber hlnaus aile kommerziellen Transaktionen durchfûhren, die der Verwîrkiichung
■° ihres Zweckes direkt oder indirekt fôrderlich sein kônnen.
09 eu
Die Gesellschaft kann im in-und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen
§ Unternehmungen erwerben oder erworbene Unternehmungen verkaufen.
•< Sie kann Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, sofern dafûr notwendige
Bewillungen vorliegen.
3 Die Gesellschaft kann Dariehen aufnehmen und gewà hre, Garantieren und andere Sicherheiten steilen,
« immatérielle Gûterrechte erwerben, verwalten und verwerten.
� Die Gesellschaft kann sich durch Einlage, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonst
es wie an Unternehmen beteiligen, die în Belgien oder im Ausland bereits bestehen oder noch gegrûndet werden !£ mûssen, wenn dièse Unternehmen denselben oder ëhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft hat;
ARTIKEL 4.
-d Die Gesellschaft wird fur eîne unbestîmmte Dauer ge�grûndet.
Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr éventuelles Auflôsungsdatum Ûberschreiten. ■S ARTIKEL 5.
m Das Gesellschaftskapîtal wird festgesetzt auf siebenundfûnfzigtausendzweihundert Euro (57.200,00 €). Es
-S zerfâllt in fûnftausendsiebenhundertzwanzig (1.5720) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil
� entspricht einem/Fûnftausendsiebenhundertzwanzigste! (1/5.720) des Gesellschaftsvermôgens.
ARTIKEL 6.
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ohne Nennwert.
PQ Durch die Kapitalerhôhung von 15. November 2013, wurde das Kapital auf
■g siebenundfûnfzigtausendzweihundert Euro (57.200,00 €) gebracht, mittels Einbringung der Nettodividenden die
a bei der aufierordentlichen Generalversammlung von 8. November 2013 ausgeschûttet wurden, und Schaffung
.S? von 5.220 neue Anteile.
* ARTIKEL 10.
Die Geschâftsfûhrung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren
Sf Geschà ftsfûhrem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nîchî. In diesem letzten Falle fi)r eine
ïSp Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.
PQ ARTIKEL 11.
Die Geschâftsfûhrung kann die tëgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsfuhrern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevolimâchtigten
bestimmte Sondervollmachten ûbertragen.
Ein Geschâftsfûhrer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als
Konkurrenz vermutet wird.
ARTIKEL 12.
Ursprûnglich wurde das Kapîtal auf fûnftausend Euro (5.000,00 €) festgesetzt, dargestellt durch 500 Anteile

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Belgischen
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Teïl B - Fortsetzung
Jedem Geschâftsfûhrer werden die notwendigen Vollmachten ûbertragen, um aile zur Tëtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vomehmen zu kônnen. Gerichtliche Klagen,
sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsfûhrer
verfolgt.
ARTIKEL 13.
Sollten mehr als zwei Geschâftsfûhrer vorhanden sein, werden aile Akten, welche die Gesellschaft
verpflichten, aile Befugnisse urid Vollmachten, aile Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfëngern durch zwei Geschâftsfûhrer unterzeichnet, die sich Dritten gegenûber nicht mit einer
vorherigen Genehmigung der ûbrigen Geschâftsfûhrer auszuweisen brauchen,
ARTIKEL 15.
Dîe Oberwachung der Gesellschaft erfolgt gemëtë den gesefzlichen Bestîmmungen.
ARTIKEL 16.
Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um ûber aile sie interessierenden
Geschâfte zu beraten.
Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem în den Vorladungen angegebenen Ort, eine
ordentliche Generalversammlung statt und zwar am 15. Juni um achtzehn Uhr.
Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt. Die Generalversammlung kann ebenfalis aufêerordentlich, gemëG den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestîmmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden. Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsfûhrung und des
Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erortert die Bilanz.
Jeder Gesellschafter kann fur sich selbst oder fur einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt
Anrecht auf eine Stimme.
Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zëhlt ùbt dieser die der Generalversammlung zufallenden
Befugnisse aus; erkann dièse nicht ûbertragen.
Die Beschlûsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend fur dîe Generalversammlung,
werden în einem am Gesellschaftssitz gefûhrten Register festgehalten.
ARTIKEL 17.
Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am eïnunddreiftigsten Dezember eines jeden Jahres zu
enden.
Jedes Jahr erstellt die Geschâftsfûhrung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resuitatskonto „ sowie dessen Anlage, und biJden ein Ganzes. Aulïerdem erstellt die Geschâftsfûhrung eînen Bericht, indem sie ûber ihre Geschâftsfûhrung Rechenschaft gibt.
ARTIKEL 18.
Der verbleîbende Ûberschuss der- Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Sozialiasten und
Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.
Von diesem Reingewinn werden zunëchst mindestens fûnf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Dièse Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.
Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verfûgung gestellt, die ûber dessen Bestimmung beschlielM.
Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.
ARTIKEL 19.
Dîe Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgelôst werden. Im Falle der Auflôsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâft Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches ûber
Gesellschaften fest.
Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur Rûck-�zanlung, seî es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleîbende Ûberschuss wird, gemâli der Anzahl ihrer Anteile, zwischen allen Gesellschaftern verteîlt.
DRITTER BESCHLUSS - ROCKTRITT - ERNENNUNG
Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung festgelegt sind und die Gesellschaft umgewandelt ist, sind die Erschienenen zu einer aufierordentlichen Generalversammlung der Aktionâre zusammengetreten. Einstîmmig beschliefit die Versammlung : 1) den Rûcktritt des augenblicklichen Geschaftsfûhrers der umgewandelten offenen Handelsgesellschaft,
Herm Lothar ARIMONT, anzunehmen und ihm Entlastung fur sein Amt zu erteilen.
2) die Anzahl der Geschâftsfûhrer der Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung auf einen (1) festzusetzen und dièses Mandat fur eine unbestimmte Dauer dem Herrn Lothar ARIMONT, NN 651201-179-76, vorgenannt,
, zu ûbertragen. • f 3) keinen Kommïssar zu ernennen.
Fur gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.
Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung und die Anlage.
Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf derVorderseite ' Name und Eîgenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen
die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenûber. zu vertreten. Auf der RUckseite : Name und Unterzeichnung