EAST SIDE DEVILS, ABGEKURZT : ESD

Divers


Dénomination : EAST SIDE DEVILS, ABGEKURZT : ESD
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 847.487.317

Publication

02/09/2013
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(arléa:.5:lr~rcr}} : East Side Devils

I li,er,ûrxti " ESD

Rechtsforr VoG

mrt.:`. Eupen, Haasstrasse 66

der tJvktj : )lnderung der Statuten

Auf der Generalversammlung vom 16.07.2013 wurden die Abânderungen der Satzungen von East Sicle Devils wie folgt beschlossen und elnstimmig angenommen;

VII - Ernennung des Verwaltungsrats

Der bisherige Schriftführer Herr David Dahmen, wohnhaft zu 4750 Elsenborn, lm Kulei 62, legt mit sofortiger

Wirkung sein Amt nieder, bleibt jedoch aktives Mitglied.

Herr Philippe Delhaes, wohnhaft zu 4700 Eupen, Rathausplatz 13, wird einstimmig in den Vorstand gewâhlt

und als Schriftführer ernannt.

2 3 .1}8, 2013

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Kar~zití

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsbtatt zu veroffentlichen ist

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Marne und l3nte¬ zeAiri4t

27/07/2012
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgischen Staats ' - veróffentlichen ist

Hinterlegt bei der Kanziei des Handelsgerichts EUPEN

MOD 3.2

Dem Belgische Staatsbfa vorbehalta

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9 8 -07- 2012

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der Greffier

Kanzlei

Unternehmensnr 08 y .Lig .3 i1

Name der Vereinigung ! Stiftung ! Organismen

(ausgeschrieben) : East Side Devils

(abgekürzt) : ESD

Rechtsform : VoG

Sitz : Eupen, Haasstrasse 66 4900

Geçienstand

der Urkunde : GrUndunglSatzung

Bei der Gründungsgeneralversammlung vom 19.072012 haben die Gründurigsmitglieder beschlossen, eine Vereinigung ohne Gewinnzerzielungsabsicht mit dem Namen  EAST S1DE DEVILS" zu gründen. Die Satzung wurde einstimmig wie folgt festgelegt:

I.  Gründung, Bezeichnung, Sitz, Gerichtsbezirk, Vereinigungszweck, Dauer Artikel 1, Die Gründungsmitglleder sind

1. Herr David DAHMEN, wohnhaft in 4750 Elsenborn, lm Ku[ei 62

2. Frau Julie HARDT, wohnhaft in 4701 Eupen, Katharinenweg 15 b

3. Herr Alexander STOFFELS, wohnhaft in 4700 Eupen, Haasstralle 66

4. Herr William TONNEAU, wohnhaft in 1040 Etterbeek, Rue Louis Titz 8

5. Herr Nigel NIESSEN, wohnhaft in 4837 Membach, Clos des Jonquilles 22

Artikel 2. Die Vereinigung trâgt die Bezeichnung  East Side Devils" oder "ESD" als Kurzform.

Artikel 3, Die Vereinigung hat ihren Sitz in 4700 Eupen, Haasstra[3e 66 im Gerichtsbezirk Eupen. Der Sitz der Vereinigung kann durch Beschluss der Generalversammlung verlegt werden.

Artikel 4. Die Vereinigung hat als Ziel, Zweck und Hauptaufgabe die Forderung des Fu[3ballsports im allgemeinen und insbesondere die Unterstützung der belgischen Fuf3bal I nationalmannschaft(en).

Artikel 5. Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. ll. Anzahl Mitglieder, Mitgliedschaft, Rücktritt, Ausschluss

Artikel 6. Die Mindestanzahl Mitglieder betragt 4 (vier). Es gibt keine Hdchstgrenze für die Anzahi Mitglieder. Kein Mitg[ied der Vereinigung, ob aktiv, ausgeschlossen oder ausgetreten, hat irgendwelche Rechte auf das Vermogen der Vereinigung,

Artikel 7. Antráge auf Mitgliedschaft werden formas an den Verwaltungsrat gerichtet,' der mit einfacher Mehrheit über die Mitgliedschaft entscheidet und dem Antragsteller innerhalb einer angemessenen Frist den Beschluss mitteilt. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist u.a, der Besitz der Belgischen Staatsangehi rigkeit oder eines Wohnsitzes in Belgien und die Unterzeichnung einer vereinsintemen Faimesserki5rung. Der Verwaltungsrat kann ohne Angabe von Gründen einen Antrag auf Mitgliedschaft abweisen.

Artikel 8. Die Mitglieder zahien im Monet Juii einen jâhr[ichen Mitgliedsbeitrag, der durch den Verwaltungsrat festgelegt wird, ohne jedoch den Betrag von 100 EUR zu überschreiten. Die Mitglieder erhalten eine schriftliche Zahlungsaufforderung per Post oder per E-Mail.

Secte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermbchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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MOD 3.2

Artikel 9, Jedes Mitglied kann jederzeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat aus der Vereinigung austreten. Die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags innerhalb der Zahlungsfrist gilt als Rücktritt des Mitglieds, Gezahite Mitgliedsbeitrüge werden nach eineet Rücktritt bzw_ Ausschluss nicht rückerstattet. Vor dem Rücktritt bzw. Ausschluss füllfge Mitgliedsbeitrrge sind zu zahlen.

Artikel 10. Jedes Mitglied akzeptiert die Satzung der Vereinigung sowie die Beschlüsse der Generaiversammiung und des Verwaltungsrats. Jedes Mitglied verpflichtet sich, an der Verwirklichung der Ziele mitzuwirken und entsprechend zu handefn.. Insbesondere bei bffentlichen Veranstaltungen wird von den Mitgliedem ein faires und angemessenes Verhalten erwartet.

Artikel 11. Die Generalversammlung kann über den Ausschluss eines Mitglieds oder mehrerer Mitglieder entscheiden, wenn ein Verstol3 gegen die Satzung oder gegen eiven Beschluss der Generalversammlung oder des Verwaltungsrats vorliegt, oder wenn das Mitglied sich im Rahmen aines für den Vereinigungszweck relevanten Bereichs strafbar gecoacht hat.

Ili -- Die Generalversammlung der Mitglieder

Artikel 12. Die Generalversammlung der Mitglieder ist das hüchste Organ der Vereinigung. Die Generaiversammiung ist unter anderem zustândig für die Abünderung der Satzung, die Ernennung, Entlastung und Abberufung der Verwaltungsratsmitgfieder und Kommissare, die Billigung der Jahresabschlüsse und des Budgets, die freiwillige Autii song der Vereinigung, den Ausschluss von Mitgliedem,

Artikel 13. Die ordentliche Generalversammlung frndet einmal im Jahr statt und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Geschâftsjahrs. Das Geschâftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni. Das erste Geschâftsjahr beginnt am 19. Juli 2012.

Artikel 14. Eine auI ergewühnliche Generalversammlung wird so oft einberufen, wie das interesse der Vereinigung dieses verlangt oder ween ein Fünftel der Mitglieder diese beantragt.

Artikel 16. Die Einladungen zur gewràhnlichen oder aul ergewühnlichen Generalversammlung erfolgen durch den Verwaltungsrat per Post oder per E-Mail und zwar mindestens acht Tage vor dem anberaumten Sitzungstermin und mit Vermerk der Tagesordnung. Die Generalversammlung kann jedoch auch Entscheidungen treffen oder Beschlüsse fassen über Punkte, die nicht vorab auf der Tagesordnung verwerkt waren.

Artikel 16. Der Président des Verwaltungsrats übemimmt den Vorsitz der Generalversammlung. Bei Abwesenheit übernimmt der Vizeprüsident oder ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats den Vorsitz und die Leitung der Generaiversammiung.

Artikel 17. Mit Ausnahme von Entscheidungen, wo das V.o.G.-Gesetz andere Anwesenheits- oder Beschlussmehrheiten festlegt, gilt für Beschlüsse der Generalversammlung die einfache Mehrheit. Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied mittels schriftiicher Vollmacht, eventuell per E-Mail, vertreten lassen. Ein Mitgffed kann jedoch ht chstens Brei andere Mitglieder vertreten.

IV. -- Verwaltungsrat

Artikel 18. Die Verwaltung und die Leitung der Vereinigung obliegen dem Verwaltungsrat, dem mindestens drei Mitglieder angehüren.

Die Generalversammlung wühft die Verwaitungsratsmitglieder für unbestimmte Zeit und kann die Verwaltungsratsmitglieder jederzeit abberufen oder wiederwtthlen.

Der Verwaltungsrat bestimmt aus seinen Mitgliedem eiven Prâsidenten, einen Kassierer und einen Schriftführer und eiven Vizeprâsidenten. Die Verwaltungsratsmitglieder sind einzeln handlungsfühig.

Die Verwaltungsratsmitglieder sind für die Verbindlichkeiten der Vereinigung grundsützlich nicht persünlich haftbar. Die Verwaltungsratsmitglieder erhaiten für die Ausübung ihres Mandats kein Honorer,

Das Mandat eines Verwaltungsratsmitglieds endet durch den Rücktritt des Verwaltungsratsmitglieds, die Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds durch die Generalversammlung oder den Tod des Verwaltungsratsmitglieds. Jedes Verwaltungsratsmitglied, ist verpflichtet, seinen Rücktritt so zu gestalten, dass die Kontinuitât der Vereinigung nicht geführdet und Kosten vermieden werden.

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M0D 3.2

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Artikel 19. Der Verwaltungsrat wird so aft einberufen, wie das Interesse der Vereinigung es verlangt. Der Verwaltungsrat ist nur dann beschlussfâhig, wenn die Mehrheit der Verwaltungsratsmitguieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Prâsidenten ausschlaggebend,

Artikel 20, Der Verwaltungsrat handelt im Interesse der Vereinigung zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung und vertritt die Vereinigung in allen Angelegenheiten, die nicht der Generalversammlung per Gesetz oder aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Der Verwaltungsrat kann u.a. Vereinbarungen treffen, Vertrage, Rechtsgesch5fte bezüglich Mobilien und Immobilien abschliel3en, Erbschaften und Schenkungen annehmen zur Verwirklichung der Ziele der Vereinigung.

Der Verwaltungsrat bat die Befugnis, die Vereinigung in allen gerichtlichen und aufrergerichtlichen Verhandlungen zu vertreten, Verfügungsakte einbegriffen, sowie for alles, was nicht zum Zustândigkeitsbereich der Generalversammlung gehort. Er benotigt hierzu keine besondere Erlaubnis der Generalversammlung.

Der Verwaltungsrat kann in diesem Sinne Stiftungen und Schenkungen annehmen, alle Mobilar- und lmmobilienhandlungen voliziehen, verâufFem und kaufen, mieten, verleihen und/oder Anleihen stellen, selbst mit Anwendung der Zwangsvolfstreckungsklausel, sowie L6schungen von hypothekarischen Eintragungen gewâhren, die Zustimmung und den Abschluss jeden Vertrags , Geschí3ftes und Untemehmens.

ln einem Wort, die Vereinigung ist bel allen Gelegenheiten im weitesten Sinne rechtskrâftig vertreten.

Die Verwaltungsratmitglieder sind nie persanlich haftbar für die Verbindlichkeit der Vereinigung.

Für aile finanziellen Verrichtungen ist die Unterschrift des Kassierers oder des Prâsidenten ausreichend.

Die tâgliche Geschâftsführung (Post, Rechnungen tilgen, An- und Verkauf,...) der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht kann jedes Mitglied des geschâftsführenden Verwaltungsrats einzeln tâtigen.

Artikel 21. Der Verwaltungsrat hat das Recht, Sonderbevollmchtigte for bestimmte Aufgaben oder Projekte zu emennen, die die Vereinigung im Rahmen dieses Mandats verfreten.

V Auflüsung der Vereinigung, Vermügensbestimmung

Artikel 22. Nur die Generalversammlung kann die Auflôsung der Vereinigung mit der gesetzlich bestimmten Anwesenheits- und Beschlussmehrheit rechtsgültig

beschlieI en. lm Faite einer Aufl6sung der Vereinigung wird das nach Abzug der Unkosten verbleibende Nettovermogen dem Fanclub Dachverband  1895" zugeteilt.

VI  Schtussbestimmungen

Artikel 23, Aile Bereiche, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Satzung oder der internait Hausordnung behandelt werden, untediegen den Bestimmungen des Gesetzes vom 27, Juni 1921 und dessen Abânderung betreffend der Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Soulte eine Klausel der vorliegenden Satzungen nicht rechtsgültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der Satzung im Obrigen unberührt.

Artikel 24, Die Vereinigung verpflichtet sich, die vom belgischen Fuf3ballverband U.R.B.S.F.A., der F.I.F.A. und der U.E.F.A. festgelegten Anordnungen, Entscheidungen und Reg eln zu respektieren.

Die Vereinigung verpfiichtet sich und ihre Mitglieder, die Prinzipien der Loyalitât, lntegritât und Sportlichkeit zu respektieren und sich im Sinne des Fair-Play-Gedankens sportlich fair zu verhalten

VII - Ernennung des Verwaltungsrats

Auf der auflerordentlichen Generalversammlung vom 19. August 2011 wurden

folgende Personen zur Verwaltungsratsmitgliedem emannt :

Herr William TONNEAU, wohnhaft zu 1040 Etterbeek, Rue Louis Titz 8

Herr David DAKMEN, wohnhaft zu 4570 Elsenbom, lm Kulei 62

Herr Alexander STOFFELS, wohnhaft zu 4700 Eupen, Haasstrasse 66

Diese als Verwaltungsratsmitglieder emannten Personen bestimmen unter sich,

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

gemaf3 den Bestimmungen des Artikels 18 der Statuten als

Pràsident : Herr William TONNEAU, vorgenannt, der dieses Mandat annimmt. Schriftführer: Herr David DAHMEN, vorgenannt, der dieses Mandat annimmt Kassierer: Herr Alexander STOFFELS, vorgenannt, der dieses Mandat annimmt Beschlussíassung:

Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst..

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Dom Belgischen Staatsbiatt vorbehalten

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Bitte auf der Ietzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
EAST SIDE DEVILS, ABGEKURZT : ESD

Adresse
HAASTRASSE 66 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne