EIFEL BIKER BUTGENBACH, ABGEKURZT : EBB

Divers


Dénomination : EIFEL BIKER BUTGENBACH, ABGEKURZT : EBB
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 461.461.563

Publication

13/06/2014
ÿþIgnaz Halmes

Rene Henquinet

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veriiffentlichen ist

Dem Belgische Staatsbia vorbehalt

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Unternehmensnr : 0461.461.563

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

ausgeschrieben) : Elfel-Biker Bütgenbach

(abgekürzt) : EBB

Rechtsform

Sitz : Zum Büchelberg 10,4750 Bütgenbach

Getienstand

der Urkunde Verwaltungsratsânderung: Generalversammlung vom 17.Januar 2014

Rücktritt:

Vice Prâsident: Herr Pauels Walter 64.05.25-373.62 Zur Hütte 17, 4750 Bütgenbach Kassierer: Herr HÔnen Franz 64.09.08-333.58 Lierweg 34,4770 Bom

Emennung:

Vice Prâsident: Herr Müller Jochen 67.01.16-259.93 After Malmedyer Weg 16, 4750 Nidrum Kassierer: Frau Carstens Llte , GEB. 16.11.1958 Hochbendweg 128, D-47804 Krefeld Beisitzer: Frau Müller Langer Doris 67.03.13-198.64 After Malmedyer Weg 16, 4750 Nldrum Beisilzer: Frau Hennes Nadia 74.12.04-2011571m Kell 8, 4770 iveldingen Amel

Beisitzer: Frau Faymonville Helma 69.02.10-282.08 Brückberg 27, 4760 Büllingen

Bitte auf der letzten Seite des :Tells B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung ader die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

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13/07/2012
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zurn Belgischen Staatsblatt zu verïiffenttichen ist

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der Greffa

Unternehmensnr : 0461.461.563

Name der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Eifel-Bileer Bütgenbach

(abgekürzt) : EBB

Rechtsform : VoE

Sit : Zum Büchelberg 10 - 4750 Elsenborn

Geqenstand

der Urkunde : ,ilnderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates sowie der

Statuten laut Generalversammlung vom 3. Februar 2012

Pr9sident

Halmes Ignatius Hubert Josef

Zum Büchelberg 10 - 4750 Bütgenbach

Geburtsort und -datum : Elsenborn 19.03.1952

Vize-Prgsident:

Pauels Walter Martin Lambert

Zur Hütte 17 - 4750 Bütgenbach

Geburtsort und -datum : St, Vith 25.05.1964

Kassierer

Htlnen Franz

Eierweg 34 - 4770 Amel

Geburtsort und -datum : Matmedy 08.09.1964

Schrififührer

Henquinet René

Enger Weg 32 - 4770 Amel

Geburtsort und -datum : St. Vith 2703,1971

Mitglieder :

Müller Jochen

Alter Malmedyer Weg 16

4750 Bütgenbach

Geburtsort und -datum : Wairnes 16.01.1967

Wegenka Peter

Etsenbornerstr. 98 - 52156 Monschau (D)

Geburtsort und -datum : Einnich 01.05.1966

Eifel Biteer Bütgenbach VoG

Zum Büchelberg 10

4750 Elsenborn

Untemehmensnummer : 0461.461.563

Zuriickgetreten sind : Libert TIELEMANS als Président, Gerlinde 11NEN als Schriftflihrerin und Wilfried BRANTZ als Kassierer.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu erm5chtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückselte : Name und interschrift.

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MOD 3,2

Satzung der VoG  Eifel Biker Bütgenbach"

Es geht aus dem Bericht der Generalversammlung der Vereinigung vom 3. Februar 2012 hervar, Bass nachstehender Beschluss bezüglich der Neubesetzung des Verwaltungsrates wie folgt angenommen wurde :

oHALMES lgnaz (Prdsident)

oPaules Walter (Vize-Prüsident)

oHünen Franz (Kassierer)

oHenquinet René (Schriftführer)

oMüller Jochen (Beisitzer)

oWegenka Peter (Beisitzer)

Die Versammlung beschlielgt den bestekenden Text der Satzungen der Vereinigung abzuündern und durch folgenden Wortlaut zu ersetzen :

KAP1TEL 1  BENENNUNG, SITZ, ZIELSETZUNG, DAUER

Artikel 1

Bezeichnung

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trügt die Bezeichnung  Eifel Biker Bütgenbach".

Artikel 2

Sitz

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4750 Elsenbom, Zum Büchelberg 10 (Gemeinde Bütgenbach), Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen. Der Sitz der Vereinigung kann nur durch Beschluss der Generalversammlung verlegt werden.

Artikel 3

Zweck

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht hat als Aufgabe die Ausübung des Radsports im weitesten Sinne, besonders des Mountainbikesports sowie die Pflege und Fôrderung des Radsports in seiner Vielseitigkeit ais ein Mittel zur kürperlichen, sittlichen und geistigen Erziehung zum Ziel. Dazu stehen alle Mittel zur Verfügung durch Organisieren von Fahrradveranstaltungen in jeglicher Form, Teilnahme an Veranstaltungen und Meisterschaften, einzeln oder in Mannschaften, auf Verbandsebene und auI erhalb derselben. Die Vereinigung kann zwecks Verwirklichung ihrer Zielsetzungen Vorschlüge erarbeiten und konkrete Massnahmen ergreifen, die sie zu diesem Zwecke als notwendig erachtet. Sie kann somit

Veranstaitungen und Aktivitüten sowie Publikationen durchführen, deren Erlüs ausschliesslich der

Verwirklichung ihrer Zielsetzung dient. Die Vereinigung verfoigt weder politische, noch konfessionelle Ziele.

Die Vereinigung ist der Fédération Cylcliste Wallonie-Bruxelles (F.C.W.B.) angeschiossen, die ihrerseits der Royale Ligue Vélocipédique Belge (R.L.V .B.) untersteht, Auf Gemeinschaftsebene ist die Vereinigung dem  Verband ostbelgischer Radsportler" (V.O.R.) angeschiossen. Die Vereinigung verpflichtet sich, die Statuten der vorgenannien Verbgnde zu respektieren, unter Ausschluss aller Tatigkeiten, die der Zielsetzung dieser Verbande zuwiderlaufen.

Artikel 4

Dauer

Die Vereinigung wurde far eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAP1TEL 2  M1TGLIEDER

Artikel 5

Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder der Vereinigung ist unbegrenzt. Sie muss jedoch mindestens Brei Mitglieder zühlen.

Artikel 6

Erwerb der Mitgiiedschaft

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Maü 3.2

Mitglied kann jede Person oder jede Vereinigung werden, die sich mit den Zielsetzungen der Vereinigung einverstanden erklârt. Jeder Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich beim Verwaltungsrat eingereicht werden. Um als Mitglied aufgenommen zu werden, bedarf es eines mehrheitlichen Beschiusses des Verwaltungsrates,

Minderjâhrige kt'Snnen der Vereinigung beitreten durch Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters,

Die Vereinigung umfasst leistungssporttreibende Mitglieder, gesundheitssporttreibende Mitglieder, nicht sporttreibende Mitglieder, Günner sowie Ehrenmitgiíeder. Darunter verstent man

-Leistungssporttreibende Mitglieder, deren Einteilung nach Aitersklasse und/oder Leistungsklassen gemdss den jeweiligen gültigen Bestimmungen der  Fédération Cycliste Wallonie-Bruxeliesé erfolgen, Diese Mitglieder besitzen ausschliesslich aine  Rennfahrer-Lizenz";

-Gesundheitssporttreibende Mitglieder, die zu diesem Zwecke an vom Eifel Biker Bütgenbach geführten Ausfahrten tellnehmen. Diese Mitglieder haben ausschliesslich eine  Cyclotouristen Lizenz";

-dicht-sporttreibende Mitglieder, wie zum Beispiel Komissare-Trainer, Helfer, Verwaltungsratsmitglieder. -Gdnner sind Personen, die die Vereinigung bei der Durchführung ihrer Ziele, auf gleich welche Art unterstützen;

-Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die aussergew5hnliche sportfiche Leistungen vollbracht haben oder die sich in besonderer Weise um die interessen der Vereinigung verdient gecoacht haben.

Das durch den Verwaltungsrat (Verstand) angenommene Mitglied wird etst nach Entrichtung des von ihm geforderten Mitgliedsbeitrages tatsâchlich Mitglied der Vereinigung.

Artikel 7

Ende der Mitgliedschaft

Gilt als ausgetretenes Mitglied, das diesen Wunsch dem Verwaltungsrat schriftlich mitgeteilt hat oder seinen Jahresbeitrag nicht innerhaib der vorgesehenen Frist bezahlt hat.

Alleine die Generalversammiung kann ein Mitglied ausschliel3en. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn eine probe Verletzung der Interessen der Vereinigung ader ihrer Satzungen vorliegt oder bel nicht Zahlung des Mitgliedsbeitrages innerhaib von sechs Monate nach dem Datum, welches vom Verwaltungsrat festgelegt worden ist.

Der Beschluss über den Ausschluss eines Mitgiledes wird mit eiher 2/3 Mehrheit der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigen Mitglieder durch die Generalversammiung getroffen. Elne Ablehnung muss dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden.

Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlüschen aile Amter und Rechte in der Vereinigung. Ausgeschiedene Oder ausgeschlossene Mitglieder und ihre Erben haben keinerlei Anspruch auf das Vereinigungsvermôgen und kánnen aus keinerlei Gründen ihre Beitrrge ganz oder teiiweise zurückfordern. Sie kannen weder die Vorlage der Vereinigungsdokumente und Buchführungsunterlagen der Vereinigung, noch ein Inventer aus irgendeinem Grunde fordern. Vereinigungspapiere sind zurückzugeben.

Artikel 8

Beitrâge

Der Mitgliedsbeitrag wird jahrlich durch die Generalversammiung festgelegt und darf den Betrag von 150,-Euro nicht überschreiten.

Artikel 9

Mitgliederregister

Der Verwaltungsrat führt ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâlt Name, Vorname und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschiüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschiusses erhélt, einzutragen.

KAP1TEL III  ORGANE DER VEREINIGUNG

Artikel 10

Generalversammiung

Die Generalversammiung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist ausschliesslich zustândig für :

-Die Anderung der Satzung;

-Die Ernennung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;

-Die Emennung und Abberufung der Kommissare;

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MOD 3.2

-Die Entlastung des Verwaltungsrates und der Kommissare;

-Die Festlegung der Vergütung der Kommissare;

-Die Billigung des Haushaltspians und des Jahresabschlusses;

-Die freiwillige Auflüsung der Vereinigung;

-Der Ausschluss von Mitgliedern;

-Die Umwandlung der Vereinigung;

-Die Verlegung des Sitzes der Vereinigung;

-Sowie Alle Beschiüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung

verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Generalversammiungen beizuwohnen und daran teiizunehmen, entweder persünlich oder durch einen Bevollmachtigten seiner Wahl, der seibst Mitglied ist.

Artikel 11

Einberufung, Tagesordnung, Ablauf und Beschlussfassung der Generalversammlungen

Die Generalversammiung flndet ailjahrlich im ersten Quartal statt.

Es kann so oft eine ausserordentliche Generalversammiung einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Elne ausserordentliche Generalversammiung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Der Verwaltungsrat ruft die Mitglieder zur Generalversammiung rechtzeitig und zwar mindestens acht Tage im Voraus durch Rundschreiben oder durch die Presse zusarnmen. Die Einladung der Generalversammiung führt die Punkte der Tagesordnung, Zeit und Ort an. Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung steken, Dies gilt jedach nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines Mitgliedes, Aufltisung der Vereinigung, Jahresabschluss und Haushaltspian sowie Anderung der Satzung.

Der Vorsitz der Generalversammiung führt der Vorsitzende (President) des Verwaltungsrates oder; bei dessen Verhinderung, der steflvertretende Vorsitzende (Vize-President) des Verwaltungsrates oder, bel dessen Verhinderung, das atteste anwesende Verwaltungsratsmitglied.

Die Beschlüsse der Generalversammiung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, den Beitrag für das laufende Jahr entrichtet haben und einer der Kategorien angehüren (Leistungssporttreibende Mitglieder, gesundheitssporttreibende Mitglieder, nicht-sporttreibende Mitglieder (ausgenommen Helfer), Ehrenmitglieder). Jedes stimmberechtigte Mitglied kat eine Stimme. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Versammlung ist beschlussfahig, welches auch die Zahl der anwesenden ader vertretenden stimmberechtigten Mitglieder sel.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden schriftllch in einem Protokoll festgehalten und vom Presidenten und Sekretar unterzeichnet. Aile Beschiüsse und Protokolle der Generalversammlung dürfen durch die Mitglieder auf Anfrage eingesehen werden.

In Abweichung des Artikels 10 kunnen die Beschiüsse der Versammlung über Abanderung der Satzung, Ausschiuss von Mitgiledem oder die freiwillige Auflfsung der Vereinigung nur gefasst werden, wenn die besonderen Bedingungen erfüllt sind, die durch Artikel 8, 12 und 20 des Gesetzes über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht vorgeschrieben sind (Bedingungen zur Anzahl der anwesenden Mitglieder, der erfordertichen Mitglieder und gegebenenfails zur gerichtlichen Bestatigung-Homologation),

Aile Satzungsabanderungen mussen beim for den Sitz der Vereinigung zustandigen Gericht offengelegt werden. Gleiches gilt für alle Ernennungen, Abberufungen oder Rücktritte von Verwaltungsratsmitgliedern oder besonderer Bevollmachtigten.

Artikel 12

Verwaltungsrat bzw. Vorstand

Die Vereinigung wird von einem Verwaitungsrat bzw. Vorstand geleitet, der sich aus mindestens 3 Personen und htichstens 8 Personen zusammensetzt. Diese werden durch die Generalversammiung durch geheime Wahl für 3 Jahre gewahlt und kdnnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Eine Wiederwahi ist zulassig,

Der Vorstand bestimmt in seiner Mitte einen Presidenten, eiven Vize-Presidenten, einen Schriftführer, eiven Kassierer und aus einem bis 5 Beisitzern. Bei vorzeitigen Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes kunnen die restiichen Verwaltungsratsmitglieder eine vorlaufige Ersatzwahl vornehmen. Die nachste darauffolgende

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Moo3.2

Generalversammlung schreitet dann zur definitiven Ernennung. Das Ersatzmitglied führt die Restlaufzeit des Mandates des ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitgliedes zu Ende.

Der Vorstand besitzt die ausgedehntesten Befugnisse was die tdgliche Geschüftsführung und die Verwaltung der Vereinigung im weitesten Sinne des Wortes angeht. Alles was nicht ausdrücklich durch das Gesetz oder die Satzung der Generalversammiung varbehalten ist, gehertzur Kompetenz des Vorstandes,

Die títgliche Geschdftsführung obliegt dem Presidenten. Der Prdsident sowie der Schriftführer sind jeweils berechtigt Schriftwechsel mit Drittperson im Namen der Vereinigung zu führen, Alle Protokolfe und Verwaltungsdokumente sind ebenfalls durch den Prgsidenten und den Schriftführer zu unterzeichnen, wdhrend aile Finanztransaktionen durch den Kassierer zu unterzeichnen sind. Der Kassierer führt Buch über die Einnahmen und die Ausgaben. Er legt der Generalversammiung den finanzielien Rechenschaftsbericht ver, der von zwei Kommissaren geprüftwerden muss.

Die Verwaltungsratsmitgfieder bzw. der Verstand sind nicht persenlich hartbar, Ihre Verantwortung beschrânkt sich auf die Ausführung des von ihnen anvertrauten Mandats. Die Verwaltungsratsmitglieder verpflichten sich dazu, aile arbeiten ehrenamtlich auszuführen.

Artikel 13

Einberufung, Tagesordnung, Ablatif und Beschlussfassung des Verwaltungsrates

Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden wenigstens zwei Mal pro Jahr durch den Prdsidenten oder von mindestens 2 Verwaitungsratsmitgliedern einberufen werden. Dazu bedarf es einer schrifilichen Einiadung, welche wenigstens eine Woche vor dem Versammlungstermin versandt werden muss.

Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht Zusatzpunkte zur Tagesordnung der Versammiung vorzutragen, über deren Behandlung dann die Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet.

Jedes Vorstandsmitglied kann einem anderen Vorstandsmitglied eine Volimacht erteïlen. Der Verwaltungsrat ist beschlussfdhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

KAPITEL IV VERTRETIJNG, FINANZEN

Artikel 14

Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen Ist der einstimmige Beschiuss des Verwaltungsrates erforderlich, damit die Vereinigung

vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist. "

Gerichtsverfahren, sel es als Klager oder ais Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den Verwaltungsrat geführt. Sie kennen sich jedoch auch durch eihen Anwalt vertreten lassen.

Artikel 15

Geschâftsjahr, Jahresabschluss und Haushaltsplan, Tâtigkeitsbericht

Das Geschüftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr.

Die Buch- und Kassenführung der Vereinigung wird gemâss Artikel 17 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregeit. Danach wird der Verwaltungsrat den Haushaltsplan des nachfolgenden Gesch5ftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushait und Berichte werden der Generalversammiung im Laufe des ersten Quartais zu Billigung vorgelegt.

Gemàss Artikel 12 entscheidet die Generalversammiung über die Entiastung des Verwaltungsrates.

Der Verwaltungsrat erstellt jahriich einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung.

KAPITEL V  SATZUNGSHNDERUNG, AUFLÜSUNG, SCHLUSSBESTIMMUNG

Artikel 16

Satzungsânderung

Die Satzung darf nur gemüss den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 geândert werden.

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MQtl 3,2

Dem Belgischen ttaai blatt vorbehaiten Teil B : Fortsetzung

Artikel 17

Auflíisung

Die Generalversan'imlung kann die Auíl#isung der Vereinigung nur unter denselbenn Bedingungen als diejenigen bezüglich der Abdnderung der Zielsetzung der Vereinigung beschliessen. Zum Zwecke der Aufk Sung bezeichnet die Generalversammlung einen oder zwei Liquidatoren.

Die Aktiva kann nur nach Begleichung der Passiva verteilt werden. Die Verteilung darf Britten keinen " Schaden zufügen.

Bei einer Aufidsung der Gesellschaft wird das iibrig gebliebene Nettoguthaben eiher Gesellschaft oder Vereinigung mit gleichartigen Zielsetzung und Tdtigkeit überschrieben.

Für alle nicht hier vorgesehenen Fâfle geiten die Bestimmungen des Gesetzes vom 27, Juni 1921 und vom " 2. Mai 2002 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

5o aufgestellt zu 13ütgenbach, am 3, Februar 2012

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. ignaz iialmes

Prâsident



Bitte auf der letzten Seite des Vils E3 angeben : Auf Sier Vorderseite Name und E,genschaft des beurkundenden Notats oder der Personen,

die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten. Auf der Rûckseite ; Marne und Unterzeichnung.

Coordonnées
EIFEL BIKER BUTGENBACH, ABGEKURZT : EBB

Adresse
ZUM BUCHELBERG 10 4750 BUTGENBACH

Code postal : 4750
Localité : BUTGENBACH
Commune : BUTGENBACH
Province : Liège
Région : Région wallonne