ELEKTRO BEMELMANS

Divers


Dénomination : ELEKTRO BEMELMANS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 525.776.721

Publication

04/07/2013
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MOD WORD 11.1

ryireez Copie à publier aux annexes du Moniteur belge après dépôt de l'acte a grec

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N° d'entreprise : 0525.776.721

Dénomination

(en entier) : Elektro Bemelmans

(en abrégé) :

Forme juridique : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Siège : Bergstrasse 6 in 4730 UÉ lii,E 1i

(adresse complète)

Objet s) de l'acte ;Rücktritt eines Geschüftsführers

Die aullerordentliche Generalversammlung vom 20/06/2013 nimmt den Rücktritt von Herrn Thorsten Güsting, wohnhaft in 4730 Roeren, Neudorfstraf3e 3 A ab dem 30. Juni 2013 als Geschéftsfûhrer der Elektro Bemelmans PGmbH an.

Mach Ausschüpfung der Tagesordnung, Vorlesung und Billigung des vorliegenden Protokolls wurde die Versammiung gegen 20 Uhr 00 beendet.

Thomas Bemelmans Thorsten Güsting

Mentionner sur la dernière page du Volet B :

Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

peu verso : Nom et signature

14/05/2013
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Dénomination

(en entier) : Elektro Bemelmans

(en abrégé):

Forme juridique : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Siège : Bergstrasse 6 in 4730 Eupen

(adresse complète)

Objet(s) de ['acte :Ernennung eines Geschâftsführers

Die auRerordentliche Generalversammlung vom 29/04/2013 ernennt Herm Thorsten Güsting, geboren am 29/03/1977 in Aachen (Deutschland), wohnhaft in 4730 Raeren, NeudorfstraRe 3 A ab dem 29. April 2013 als; Geschetsführer der Elektro Bemelmans PGmbH.

Nach Ausschüpfung der Tagesordnung, Vorlesung und Billigung des vorliegenden Protokolls wurde die: Versammlung gegen 20 Uhr 00 beendet.

Thomas Bemelmans Thorsten Güsting

Mentionner sur la dernière page du Volet B : Au recto : Nom et qualité du notaire instrumentant ou de la personne ou des personnes ayant pouvoir de représenter la personne morale à l'égard des tiers

Au verso : Nom et signature

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -14/05/2013 - Annexes du Moniteur belge

16/04/2013
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentlichen ist

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : "Elektro BEMELMANS"

Rechtsform : Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4730 RAEREN, Bergstralle 6

Unternehmensnr:a5,J ~ FIc

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde

Aus einer Urkunde getütigt var Noter Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 2. April 2013, Registrlert drei Bldtter ohne Zusatz in Eupen, am 4. April 2013, Band 203, Blatt 09, Fach 01, erhalten 25,00 ¬ , Der Hauptinspektor, a.i. A.F. MOCKEL, geht hervor, dass:

Herr BEMELMANS Thomas, geboren zu Eupen, am dreif1igsten September neunzehnhundertfünfundacht-zig, (NN 850930 101-71), beigischer Staatsangehtirigkeit, ledigen Standes, wohnhaft in 4730 Raeren, Berg-straf3e 6'

eine ~Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet hat.

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Bezeichnung der Geseilschaft lautet : "Elektro BEMELMANS", Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Veraffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4730 RAEREN, Bergstrarre 6,

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluf3 der Geschâftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsbiattes vertiffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Geseilschaft hat als Gegenstand

- Elektroarbeiten aller Art (Bausektor und Industrie), Installation von Elektroanlagen, Einrichtung von Kabeln und Elektrogeràten, Uberwachungs- und Alarmanlagen, An- und Verkauf von Elektromaterial und -zubeh5r, EDV-Beratung;

- Herstellung, Anbringung, An- und Verkauf, Import und Export, von Beleuchtungs-, Licht-, Alarm- und Treibkraftanlagen, sowie die Reparatur von elektrischem Material und Maschinen;

- die Unternehmung für Beleuchtungsanlagen, Kraftstrom, Telefonie, Alarmanlagen, die Reparatur von Elektromaterial sowie der Import/Export, Grof- und Einzelhandel in Beleuchtungsk6rpern, Alarmsystemen, Elektrogerfiten und Maschinen aller Art.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispfelsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschiften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Geseilschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr, eventuelles Auflâsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/04/2013 - Annexes du Moniteur belge y Es zerfallt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Geselischaftsverrnügens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile werden durch den vorgenannten Herrn BEMELMANS Thomas gezeichnet.

Das Kapital ist augenblicklich zu zwei/Drittel (2/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  KBC Bank" unter Nummer BE43 7310 3104 2601 hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung, aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehandigt worden.

Der Erschienene erklârt und erkennt an, Bass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von zwálftausendvierhundert Euro (12.400,00 E) verfügen kann.

ARTIKEL 7. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsführung beschlossen.. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenünderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliellt, erhüht oder errnafrigt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareiniagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhaltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt, Die Geschüftsführung beschliegt und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falle von Kapitalerhóhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschaf terregister eingetragen.Die Anteile sind unteilbar.

Sollten fUr einen Anteil meterere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9. (anwendbar im Falle von mehreren Gesellschaftern)

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschüftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschaftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

Ein Geschüftsführer darf sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschfiftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschüftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschüftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfüngem durch zwel Geschüftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschaftsführern kónnen feststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hóhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschüftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Samstag des Monates Juni um zehn Uhr. Est dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls autlerordentlich, gemâG den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschüftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erôrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

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Derrrw Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/04/2013 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - Fortsetzung

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zâhit übt dieser die der Generalversammiung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschlüsse des alieinïgen Gesellschafters, handeind stellvertretend für die Generalversammiung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreiffigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr ersteiit die Geschâftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Aufferdem erstellt die Gescháftsführung einen Bericht, indem aie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt,

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller ailgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewïnn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammiung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschiieflt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung aufgeltist werden. 1m Falle der Aufldsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestïmmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâf3 Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften test.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Geseilschaftern gema& der Anzahl ihrer Anteile vertelit. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgüitig abgegeben werden.

ARTIKEL 21,

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am einunddreiffigsten Dezember zweitausend-vierzehn zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am ersten Samstag des Monates Juni zweitau seridfünfzehn.

Aile im Namen der sich in Gründung befindenden Geselischaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übemommen und durch diese bestâtigt.

AUf3ERORDENTLICHE GEN ERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, ist der vorgenannte Gesellschafter zu einer auflerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschiief&t diese Generalversammiung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutâren Geschâftsführer zu ernennen, den eingangs vorgenannten Herrn BEMELMANS Thomas, der dieses Amt annímmt.

Für glefchlautenden analytischen Auszug ; Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlâgt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Britten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite: Name und Unterzeichnung

07/09/2015 : ME. - COMPTES ANNUELS 31.12.2014, APP 06.06.2015, DPT 31.08.2015 15552-0077-014

Coordonnées
ELEKTRO BEMELMANS

Adresse
BERGSTRASSE 6 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne