ELEKTRO JAKUPKA

Divers


Dénomination : ELEKTRO JAKUPKA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 832.530.115

Publication

23/12/2013
ÿþ....°11.1

'jJ1J _j Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zeem Belgischen Staatsblatt zu vertiffe, hen ist

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Rein BebtschE Staatsbla vorbehalt

3192 45

11111111

Unternehmensnr. : 0.832.530.115

Gesellschaftsnartte

(vol] ausgeschrieben) . Elektro Jakupka

(abgekûrzt)

Rechtsform : Privat Gesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 Eupen, Am bennet 28

(volstandige adresse}

Gegenstand

der Urkunde ; Kapitalerhi hung - Statutenanpassungen

Aus einem am 09.Dezember 2013 durch Noter Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommenen Protokoll einer ateerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaftier - im Wege der Einregistrierung - ergibt sich

Sind erschienen:

-Herr JAKUPKA Jens, geboren zu Brehna (Deutschland) am 29. Februar 1968, eingetragen 1m, Nationalregister unter der Nummer 68.02.29 435-40, wohnhaft in 4700 Eupen, Am Bennet 28, lnhaber von hundertzwdlft Anteile (112);

-Frau JUNGBLUTH Isabelle, geboren zu Verviers am 05. Januar 1972, eingetragen im Nationalregister unter der Nummer 72.01.05 224-78, wohnhaft in 4700 Eupen, Am Bennet 28, Inhaberin von vierundsiebzig Anteile (74), verfreten durch Herrn JAKUPKA Jens ;

Insgesamt ; hundertsechsundachtzig (186) Anteile,

Tagesordnung:

Die Versammlung beschliellt durch aullerordentliche Generalversammlung vom 26. November 2013, eine Kapitalerhóhung durch Einbringung von Geldeinlagen von den Gesellschaftern aus deren Nettodividenden aufgrund des Artikels 537, Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzbuches von 1992 zu tiitigen.

KAPITALERHÜHUNG

Die Generalversammlung beschliel t einstimmig das Gesellschaftskapital um einhundertzweiundsechzig Euro (162.000,00 EUR) zu erhi hen, um es von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 EUR) auf eiinhundertachtzigtausendsechshundert Euro 080.600,00 EUR) zu bringen und zwar durch Einbringung von Bargeld und mit Schaffung von dreiundneunzig (93) neuen Anteilen.

Diese werden wie folgt verteilt:

-Herr JAKUPKA Jens zeichnet sechsundfünfzig (56) neuen Anteilen;

-Frau JUNGBLUTH Isabelle zeichnet siebenunddreillig (37) neuen Anteilen.

Dieser Betrag der Kapitalerh6hung von einhundertzweiundsechzig Euro (162.000,00 EUR) ist auf ein Konto auf Namen der Geselischaft bel der Crelan Bank unter der Nummer BE94 1043 5933 3214 hinterlegt worden.

ANPASSUNG DER STATUTEN

lm Anschluss daran beschlief5t die Generalversammlung den Artikel 6 der Statuten zu streichen und durch

folgenden Text zu ersetzen:

,Das Gesellschaftskapital betr5gt einhundertachtzigtausendsechshundert Euro (180.600,00 EUR). Es wird dargestellt durch zweihundertneunundsiebzig (279) Anteile ohne Nennwert. 

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bette auf der fe.fzien Seite des Tels angcban Auf der Vorderseire Name und Ergenscheft des beurkundenden Notars radar der

Personen die daze c-rméchtigf sind. die juristische Persan Dertien gegenuber su verfreten

Auf der Rückseite Name und Unterschnft

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Dein Belgischen Staatsblatt vcrbohniten Die Versammiung erteilt der Geschâftsführung die weitgehendsten Vollmachten zur Durchführung des Beschlusses.

Für gleichiautenden analytischen Auszug :

(Gez.) Jean-Marie Jakubowski,

Notar.

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwârtigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinterlegt ' werden:

- Ausfertigung des Protokolls.

- gleichlautende Koordinierung der Satzungen

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 23/12/2013 - Annexes du Moniteur belge

....... .

Bitte euf der letzten Sele des Tels B angeben Auf der Verderselle Name und Eigertscheft des beteundenden Noters oden der

Pessonen, dle daze ermâchtigt sind die juristische Person 1)ntien gegenuber zu verfreten

Auf der Riickseite Name und tinter-suffi-lit

28/06/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 21.06.2013, NGL 25.06.2013 13216-0336-013
15/06/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 08.06.2012, NGL 12.06.2012 12166-0453-013
24/10/2011
ÿþce Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verbffentlichen ist

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehatten

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Gesellschaftsname : " ELEKTRO JAKUPKA "

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschránkter Haftung

Sitz : Am Bennet 28 - 4700 Eupen

Unternehmensnr : 0832530115

Gegenstand Rücktritt - Ernennung

der Urkunde :

Durch Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 28.09.2011 tritt Herr Wemer Heeren, wohnhaft Limburger Strasse 189, 4710 Lontzen mit Wirkung 30.09.2011 als Geschâftsführer zurück. Die ausserordentliche Generalversammlung erteilt Entiastung für die Geschüftsperioden bis 30.09.2011

Die ausserordentliche Generalversammlung emennt Herrn Jens Jakupka, wohnhaft Am Bennet 28, 4700

Eupen mit Wirkung 01.10.2011 zum neven Geschâftsführer.

Das Mandant des Herm Jakupka wird nicht entlohnt.

Jens Jakupka

Geschâftsführer

28.09.2011

11/07/2011
ÿþAusfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Aniagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verüffentlichen ist

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Gesellschaftsname : " ELEKTRO JAKUPKA " der Greffier

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : Am Bennet 28 - 4700 Eupen

Unternehmensnr : 0832530115

Gegenstand Bericht des Verwalters & Betriebsrevisors

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 11/07/2011 - Annexes du Moniteur belge der Urkunde :

Bericht des Verwalters und des Revisors im Fafle des Erwerbs wichtiger Vermbgensgegenstànde die einem der Gründer gehoren, durch die Gesellschaft

Werner Heeren

Geschaftsführer

16.05.2011

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Noters oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreien.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

17/01/2011
ÿþ831, 530. ~ll~

ELEKTRO JAKUPKA

r" Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

4700 Eupen, Am Bennet, 28

dur Urkunde Gründung

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Aus einem am 28. Dezember 2010 durch Notar Jean-Marie Jakubowski in Eupen aufgenommenen und sich

im wege der Einregistrierung befindlichen Protokoll einer aufFerordentlichen Generalversammiung der Gesellschaftler ergibt sich :

Gründer:

Herr JAKUPKA Jens, geboren zu Brehna am 28 Februar 1968, wohnhaft in Eupen, Am Bennet, 28

b STATUTEN.-

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Die Erschienenen setzen die Statuten folgendermarren fest:

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Artikel L- Form

Die Gesellschaft nimmt die Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung;

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N Artikel 2.- Bezeichnung

c:: Die Bezeichnung der Gesellschaft 'autel :"ELEKTRO JAKUPKA"

Alle Geschâftshandlungen, Rechnungen, Anzeigen, Verüffentlichungen, Briefe, Bestellzettel und andere

Schriftstücke der Gesellschaft führen

'cl den Geseltschaftsnamen, die Angabe "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung " oder die Anfangsbuchstaben P.G.m.b.H.", die genaue Angabe des Gesellschaftssitzes und zum Register der moralischen Personen, gemeinsam mit der Angabe des Handelsgerichts in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat gefolgt von der Eintragungsnummer.

Artikel 3.- Sitz

cà Der Gesellschaftssitz ist in Eupen, Am Bennes, 28;

Durch einfachen Beschluss der Geschâftsführung, der im Belgischen Staatsanzeiger zu ver6ffentliichen ist, kann der Gesellschaftssitz an jeden anderen beliebigen Ort in Belgien verlegt werden.

Auf einfachen Beschluss der Geschaftsführung kann die Gesellschaft Agenturen, Verwaltungssitze oder Niederlas-sungen sowohl in Belgien als auch im Ausland errichten.

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Artikel 4.- Gegenstand

sC Gegenstand der Gesellschaft sst

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r:11 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgisch ct`~fén tc n ist

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" Samtliche Elektroarbeiten;

" Montage von Solaranlagen;

-Montage von Photovoltaikanlagen;

" Bau von Strom-und Stromverteilungen;

-Installation von Elektroanlagen;

" Einrichtung von Kabeln und Elektrogersten;

-Installation von elektrischen Notversorgungsanlagen (Elektrogeneratoren);

-Installation von Elektroheizungen;

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 17/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handiung vornehmen die zivilrechtlichen oder handelsmâssigen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, ganzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fürdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ahnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5.- Dauer "

Die Gesellschaft wird fur eine unbestimmte Dauer gegrün-idet.

Sie kann durch Abstimmung der Generalversammlung aufgeldst werden.

Artikel 6.- Kapitat

Das Gesellschaftskapital ist festgesetzt auf den Betrag von achtzehntausendsechshundert Euro (18.600

EUR); es wird vertreten durch einhundertsechsundachzig (186) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- NutznieRung der Anteile

lm Falle einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen NutznieRer und nackten Eigentümer fallen die

zugestanden Rechte dem NutznieRer zu.

Artikel 8 - Abtretung und Übertragung von Anteilen

A: Freie Abtretungen

Die Anteile kdnnen ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen übertragen werden an einen Teilhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

B: Abtretungen, welche der Genehmigung untertiegen.

Jeder Geseilschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Person, als diejenigen, die in dem hiervor erwahntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehalt der Ungültigkeit, die Zustimmung minimum der Halfte der Teilhaber benôtigen, welche insgesamt mindestens drei Viertel der Gesellschaftsanteile besitzen müssen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschlagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Vennraltungsrat, mittels eines Einschreibens, einen Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vornamen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen Übemehmer sowie der Anzahl der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

Innerhalb acht Tagen nach Erhalt dieses Schreibens übermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an alle Gesellschafter, indem sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftliche Antwort innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen abzugeben, und indem ihnen mitgeteilt wird, daR diejenigen, die ihre Stellungnahme nicht abgeben, so betrachtet werden als ob sie ihre Zustimmung erteilt hatten. Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden müssen.

In den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist, stellt der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermachnisnehmer, welche nicht rechtmaRige Gesellschafter infolge der gegenwartigen Statuten werden kunnen, sind gehalten, gernall den selben Formalitâten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung unter Lebenden geschieht ohne Einspruchsrniglichkeit, obwohl, der Gesellschafter, der aile oder teilweise seine Anteite abtreten mdchte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widetsetzt haben, verlangen kann, daR ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverstandigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Presidenten des Handelsgerichts am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden. Es wird in der selben Weise verfahren bei einer Zustimmungsablehnung eines Erben oder eines Vermachnisnehmers.

In dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der Ablehnung erfolgen müssen.

Artikel 9 - Anteilregister

Gemass Artikel 233 und folgende des Gesellschaftsgesetzbuches, sind Anteilsregister zu haben.

Die namentlichen Anteite sind im Anteilregister eingetragen.

Artikel 10.- Geschâftsführung.-

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschaftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht,

verwaltet.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 17/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Gescháftsabwickiungen. Jeder Geschâftsführer unterzeichnet persdnlich alle im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Für ELEKTRO JAKUPKA" der Geschaftsführer oder ein Geschaftsführer". Dieser Wortlaut darf mit einem Stempel aufgetragen werden.

Artikel 11 - Befugnisse des Geschaftsführers.-

Gemaf3 Artikel 257 des Gesellschaftsgesetzbuches kann jeder Geschaftsführer alle erforderlichen oder nützlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, aut er diejenigen die vom Gesetze der Generalversammiung vorbehalten sind und jeder Geschaftsführer vertritt die Gesellschaft Dritten und der Justiz gegenüber, es sel als Klâgerin oder Beklagte.

Der Geschaftsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor ernennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einrâumen.

Artikel 12  Enttohnung

Aufler wenn die Generalversammlung es anders vorsieht, ist das Mandat des Geschâftsführers nicht

ve rg ütet.

Artikel 13 - Kontrolle

Aufner wenn die Geseltschaft durch das Gesellschaftsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzlage, der Jahresabrechnungen, und die ordnungsmaf3igen, in den Jahresabrechnungen, festgestellten Tâtigkeiten, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammiung, welche ihre Anzahl festlegt, ernannt werden.

lm Fatte, wo die Gesellschaft davon befreit sein soulte einen Kommissar zu ernennen, hat jeder Gesellschafter persbnlich die Untersuchungs- und Kontrollrechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverstdndigen vertreten tassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentiiche Generalversammlung der Gesellschafter flut immer am dritten Freitag im Monat Juni um

zehn Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Ladung angegebenen Ort.

Die Generalversammlung erwahit aus ihrer Mille mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrechi an einer einzigen Stimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Artikel 15  Vertretung

Gemâss Artikel 280 des Gesellschaftsgesetzbuches, kann jeder Geseffschafter vertretet werden.

Artikel 16.- Prâsidium  Protokotl

Die Generalversammlung wird vom Geschàftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Fallen wird die Versammlung abstirnmen gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit drei viertel Mehrheit.

Die Beratungen der Generalversammlung werden in einem Protokollbuch hinterlegt. Diese Beratungen werden von den Anteilinhabem, die es verlangen, unterschrieben. Kopien oder Auszügen werden vom Geschaftsführer unterschrieben.

Artikel 17 - Geschaftsjahr

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreil3igsten Dezember des Jahres.

Artikel 18 - Gewinnaufteilung.-

Nach Abzug der aitgemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stellt der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Gesellschaft dar.

Von diesem Gewinn wird jâhrlich abgehoben :

1) Fünf Prozent zur Bitdung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht, sobald die gesetzliche Reserve ein Zehntel des Gesellschaftskapiials erreicht. Sie wird erneut zur Pflicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

2) Der Restbetrag erhalt die Bestimmung welche ihr die handeinde Generalversammlung auf Vorschlag der Geschâftsführung erteilt imiter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 17/01/2011 - Annexes du Moniteur belge

Artikel 19.- Liquidation, Aufteilung und Aufli sung

Bei Auflbsung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschaftsführer durchgeführt es sei

denn die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Der Gewinnsaldo wird im Verhâltnis zu den Anteilen die jeder Geseltschafter besitzt unter ihnen aufgeteilt, wobei jeder Anteil gleiches Anrecht ausübt.

Jedoch, soliten nicht alle Gesellschaftsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt sein werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.

Artikel 20 -Wahl des Domizils :

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten erwâhlen alle Gesellschafter, Geschâftsführer, Domizil im

Gesellschaftssitze.

Artikel 21  Geltendes Recht

Für alles was in den gegenwsrtigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen auf das

H andelsgeseltschaftsbu ch.

EINVERSTANDNIS  ALLGEMEINE UND ABSCHLIEI3ENDE ZUSTtMMUNG

1.VORRANG DER NOTARIELLEN URKUNDE

Die Parteien erklâren dass, für den Fall dass die Klauseln und Bedingungen dieser Urkunde sich von denjenigen, welche in jeder vorab und mit demselben Gegenstand zustande gekommende Vereinbarung enthalten waren, unterscheiden würden, der gegenwârtige Akt, der die Wiedergabe ihres Willens ist, Vorrang haben wird.

2.INFORMATIONSPFLICHT DES NOTARS  KONTRADIKTORISCHE INTERESSEN

Der amtierende Notar hat den Parteien Kenninis des Artikels 9 des grundlegenden Gesetzes des Notariats erteilt.

Dieser Artikel sieht vor, wenn der Notar das Bestehen von kontradiktorischen Interessen oder von übertriebenen Verpflichtungen feststellt, dass er die Parteien darauf aufinerksam macht und sie darauf hinweist, dass es einer jeden Parteien von ihnen gegeben ist einen anderen Noter zu bestellen oder sich durch einen Berater beistehen zu lassen.

Wenn Parteien in gegenwârtiger Urkunde als widersprüchlich anzusehende Interessen besitzen würden, hal der amtierende Notar in gegenwârtiger Urkunde den Vermerk der erteilten Bekanntgabe der vorerwâhnten gesetzlichen Information gemacht.

3.ERKLÀRUNG DER PARTEIEN

Ferner ist der Noter gehalten, in voiler Unparteilichkeit, die Parteien auf ihre Rechte und Verpflichtungen hinzuweisen.

Nachdem die Parteien durch den amtierenden Notar über die von gegenwârtiger Urkunde ausgehenden Rechte, Verbindlichkeiten und Auflagen informiert wurden, erklâren sie die einer jeden Partei anfallenden Verpflichtungen als anteilig anzusehen und die hiervon ausgeglichene Aufteilung anzunehmen.

Vortâufige Bestimmungen

A.Jetziger Sitz der Gesellschaft:

Eupen, Am Bennet, 28.

B. Geschâftsführer :

Herr HEEREN Werner, geboren zu Eupen am 11.05.1966, wohnhaft in Lontzen, Limburgerstrasse, 189 wird

als Geschaftsführer ernannt.

Seine Emennung erfoigt auf unbestimmte Zeit.

C. Erstes Geschaftsjahr

Das erste Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar zweitausendelf um am einunddreissigsten Dezember zweitausendelf zu enden. Die neue gegründete Gesellschaft wird alle Handlungen die in ihrem Name oder durch Vertreter der Geselischaft gemacht worden sind vor dem heutigen Tage übemehmen.

D. Erste Generalversammlung :

Sie findet am dritten Freitag des Monats Juni zweitausendelf statt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug :

(Gez.) Jean-Marie Jakubowski,

Notar.

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Akte und Dokumente die gteichzeitig mit gegenwrtigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinteriegt werden :

- Ausfertigung des Protokolis

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05/09/2016 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2015, GEN 30.06.2016, NGL 26.08.2016 16500-0242-012

Coordonnées
ELEKTRO JAKUPKA

Adresse
AM BENNET 28 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne