ELEKTROTECHNIK GIEBELS STEFAN

Divers


Dénomination : ELEKTROTECHNIK GIEBELS STEFAN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 840.186.086

Publication

27/08/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 18.06.2013, NGL 20.08.2013 13448-0542-016
18/01/2013
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I i Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kamlei

in den Anlagen zum Belgischen - r - - n ist

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Unternehmensnr.: 0840.186.086

Gesellschaftsnarne

(velt ausgeschrieben) : ELEKTROTECHNIK GIEBELS STEFAN

(at}gekilrzt) :

Recntsform : PGmbH

Sitz, : 4770 MIEL - Martinusstralle 38, Meyerode

(volstlàndige adresse)

Geqenstand

der Urkuntte : Mitteiiung Bericht Geschâftsfíihrung und Betriebsrevisor

Hinterfegung des Berichts der Geschâftsführung und des Betriebsrevisors im Faire des Erwerbs wichtiger Vermdgensgegenstánde, die einem Gründergehoren, durch die Gesellschaft.

Gez. Stefan GIEBELS - Geschâftsführer

Gfeichzeitig hinterfegt: Bericht des Betriebsrevisors und der Geschâftsführung

Bitte auf der letzten Seite des Tsils f3 angeben : Auf der Vorderseite " Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars urler der Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Dritten gegoniiber ru verfreten

Name und tinterschrift.

Auf der Rûckseite :



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03/10/2012
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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/10/2012 - Annexes du Moniteur belge

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zure Belgischen Staatsblatt zu verdffentlichen ist

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Unternehmensnr. : 840.186.086

Gesellschaftsname

(volt ausgeschrielJen) : ELEKTROTECHNIK GIEBELS Stefan

(abgekürzt) :

Rechtsforen : PGMBH

Sitz : Meyerode 144 - 4770 AMEL

(volstbndige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Umbennung des Straf3ennamen

Auf Beschluss des Gemeinderates Amel teilen wir Ihnen mit, dass dle Adresse der Gesellschaft seit dem 26.11.2011 wie foigt lautet:

Martinusstraf5e 38, Meyerode

4770 AMEL

Gez. Stefan GIEBELS - Geschâftsführer

Glelchzeitig hinterlegt: Bescheinigung der Gemeinde Arne!

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Bide auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermtchtigt sind, die juristische Person

Dritten gegenüber zu vert rel en

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

21/10/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verSffentlichen ist

Hinterlegt bei dar Kale des Handelsgerichts EUPEN

9 ? -10- 2011

Dem Belgischen Staatsbiatt vorbehalten iirn irn itim iiii miti rnliI 1111 irn ii

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Unternehmensnr. : 0g4.0. 11 g6" O 86

Gesellschaftsname

(voli ausgeschrieben) : Eleictrotechrlilc Giebels Stefan

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrànkter Haftung Sitz : 4770 Amel, Meyerode Nr. 144

Gegenstand

der Urkunde : GRÜNDUNG - SATZUNGEN - ERNENNUNGEN

Analytischer Auszug der Urkunde des Notars Edgar HUPPERTZ in St.Vith vom 08. Oktober 2011, zur Registrierung vorgelegt.

Aufgrund dieser Urkunde hat die nachbezeichnete Persan eine Privatgesellschaft mit beschrànkter Haftung unter der Bezeichnung  Elektrotechnik Giebels Stefan" mit Sitz in 4770 Amel, Meyerode Nr. 144 gegründet.

Herr Stefan GIEBELS, geboren in St.Vith am 09. Juni 1986 (NN 860609-387-27), wohnhaft in Amel, Meyerode Nr. 144

KAPITEIL I  GRÜNDUNG

Das Kapital der Gesellschaft betràgt achtzehntausendsechshundert (18.600,00. ) Euro, dargestellt durch einhundertsechsundachtzig Anteile, in bar zum Preise von einhundert Euro je Anteil durch den Erschienenen gezeichnet.

D" ieser Betrag stelit die Gesamtheit des Kapitais dar und folglich ist das gesamte Gesellschaftskapital gezeichnet.

Die gezeichneten Anteile wurden freigemacht für zwülftausendsechshundert Euro (12.600,00. ) mittels Einzahlung auf das Konto 8E04 7310 2071 5131 der KBC BANK.

D" er Notar hat dies nach Einsichtnahme der Bank, welche dies bescheinigt, bestàtigt.

KAPITEL IISATZUNGEN

Die Satzungen enthalten folgendes:

Titel I : Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

A" rtikel 1.- Bezeichnung

Die Gesellschaft nimmt die Forrn einer PGMBH, Privatgesellschaft mit beschrànkter Haftung, und wird gegründet unter dem Namen ,Elektrotechnik Giebels Stefan".

" Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Geselischaft und ihre Verdffentlichungen müssen vor oder hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrànkter Hartung" , oder

"  société privée à respon-+sabitité limitée" oder die Abkürzung "PGmbH" oder "SPRL" sowie den Sitz, die Mehrwertsteuernummer/Untemehmensnummer, die Abkürzung RJP sowie das zustàndige Handelsgericht tragen.

Bitte eut der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person (]ritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Artikel 2.- Gesellschaftssitz

Der Gesellschaftssitz befindet sich in 4770 Amel, Meyerode Nr. 144.

Er kann durch einfachen Beschluss der Genertalversammlung verlegt werden.

Die Generalversammlung kann Zweigstellen, Agenturen und Depots errichten und zwar überall, wo sie es für gut erachtet.

Artikel 3.- Degenstand

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist:

33.130 : Reparatur von elektronischem und optischem Material

33.140 : Reparatur von elektrischer Ausstattung

33.200: installation von Maschinen und industriellen Ausrüstungen

43.211: Elektrotechnische Installation in Gebáuden

43.212 : andere Elektrotechnische Installationen als in Gebauden

43.29902: Installation von Schildern, beleuchtet oder nicht

43.32011: Montage von metallischen Innen- und Aussenschreinereien : Türen, Fenstem, Fenster- und

Türrahmen, Treppen, Küchenschrânken, Ausrüstung für Gescháfte usw.

46.15001 : Handel mit Mi beln, Haushaltsartikel und Eisenwaren

46.15002: Handel mit Audio- und Videogersten, Foto- und Filmmaterial und optischen Gerâten

46.180: spezialisierter Zwischenhàndler im Handel mit besonderen Produkten

46.43: Grosshandel mit Haushaltsgerdten

46.51 : Grosshandelt mit Computem, Informatikausrüstung, und Software

46.52 : Grosshandel mit elektronischem Material und Fernmeldetechnik

46.900: allgemeiner Grosshandel

47.41 : Einzelhandel mit Computern, Ausgabegerâten, Informatikausrüstung und Software in spezialisierten

Geschriften

47.42 : Einzelhandel in Fernmeldetechnik in spezialisierten Geschiften

47.43: Einzelhandel für Audio- und Videomaterial in spezialisierten Geschiften

47.54: Einzelhandel mit Haushaltsgeraten in spezialisierten Geschiften

47.59: Einzelhandel mit Mi bel, Beleuchtungski rpern und anderen Haushaltsartikel in spezialisierten

Geschâften

47.63: Einzelhandel für Musikaufnahme und Video und DVD-Aufnahmen, und âhnliches in spezialisierten

Geschâften

47.91 : Distanzgeschâft

73.11002 : Erstellung und Anbringen von Rekiamen : Plakate, Werbeschilder, Leuchtreklamen, Plakate auf

Bussen usw.

77.292 : Vermietung und Anmietung von Fernsehgeràten und anderen audiovisuellen Gerâten

77.293 :Vermietung und Anmietung von Geschirr, Besteck, Glasern, Küchengerâten und -utensilien,

elektrischen Gersten und Haushaltsgerten

77.299 : Vermietung und Anmietung aller privaten und hauslichen Gegenstânde

95.11 : Reparatur von Computern und anderen Gerâten

95.21 : Reparatur aller elektronischer Gerâte

95.22 : Reparatur von Haushaltsgeraten, sowie Ausrüstungen für Haus und Garten

installation und Wartung von Klimaanlagen

Installation und Wartung von Netzwerktechnik

Installation und Wartung von Alarmanlagen

Installation und Wartung von erneuerbaren Energien

An- und Verkauf, Gross- und Einzelhandel für diese Aktivitdten.

Sie kann im Übrigen alle kaufmànnischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig oder auch nur nützlich sind oder welche die Entwicklung der Gesellschaft erleichtem k5nnen_

Die Geselischaft ist zu allen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks und -gegenstandes notwendigen oder nützlichen Geschiften und MaRnahmen, zum Erwerb anderer sowohl gleichartiger oder âhnlicher, als nicht gleicher oder âhnlicher Unternehmen, zur Beteiligung an solchen Unternehmen, zum Abschluss von

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Interessengemeinschaften oder zur Beteiligung an vorübergehenden oder nicht befristeten Untemehmenszusammenschlüssen sowie zur Vergabe von Lizenzen und sonstigen Rechten im In- und Ausland berechtigt.

Sie kann ebenfalls als Verwalter oder Geschâftsführer einer Gesellschaft handeln.

Sie kann ihren Gegenstand sowohl in Belgien als auch im Ausland verwirklichen, auf alle Arten und gem t den Modalitéten, die ihr als die geeignetesten erscheinen.

Artikel 4.- Bekanntmachungen

Die Gründung der Gesellschaft und deren spâteren Beschlüsse und I3ekanntmachungen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, im belgischen Staatsblatt ver6ffentlicht.

Artikel 5.- Dauer

Die Gesellschaft wird ab dem achten Oktober zweitausendelf für eine unbegrenzte Dauer gegründet.

Die Gesellschaft kann durch den Tod, Entmündigung, Konkurs oder Zahlungsunfâhigkeit eines der Gesellschafter nicht aufgelbst werden

Titel Il : Kapital, Anteile

Artikel 6.- Kapital

Das Kapital der Gesellschaft wird auf achtzehntausendsechshundert (18.600,00.--) Euro festgesetzt, dargestellt durch einhundertsechsundachtzig Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Zeichnung

Dieses Kapital ist vollstándig gezeichnet.

Titel III : Gesellschaftsanteile

Artikel 8.- Rechtsgleichheit

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung der Gewinne und der Li qu idati onsergeb n isse.

Artikel 9.- Unteilbarkeit der Anteile

Falls mehrere Personen Eigentümer eines Gesellschaftsanteils sind, und in dem Palle von Streitigkeiten betreffend des Eigentums der Anteile ist die Geschüftsführung berechtigt, die Rechte der Anteile zu suspendieren, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Gesellschaft gegenüber nur ein Eigentümer benannt wurde.

In Ermangelung einer Einigung bel Nutznieftung und nacktem Eigentum vertritt der NutzniefBer allein alle berechtigten Personen.

Artikel 10.-

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschliel3lich aus den gegenwârtigen Statuten, den eventuellen Anderungen derselben sowie aus den rechtmMig erfoigten Anteilsübertragungen

Jeder Gesellschafter oder interessierte Dritte kann vom Gesellschaftsregister Kenntnis nehmen.

Artikel 11.- Abtretung und Übertragung der Anteile

1. Abtretung unter Lebenden

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a)Falls die Geselischaft bei der Abtretung nur zwei Geselischafter hat, ist die Abtretung eines Geselischafters aller oder eines Tells seiner Anteile nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des anderen Gesellschafters mügtich.

Diese Zustimmung ist ebenfails notwendig bei Abtretung an eine Person der Familie.

Die Ablehnung dieser Erlaubnis ist unwiderruflich.

Der sich widersetzende Geselischafter hat, ab dem Tage des Antrags, sechs Monate Zeit einen Kaufer zu finden, anderenfalls er verpflichtet ist, die Anteile selber zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis wird wie hiernach erklart festgelegt.

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Geseilschafter hat, kunnen die Anteile eines Geselischafters nur dann, unter Nichtigkeitsbedingung, unter Lebenden gegen Entgelt oder unentgeltlich abgetreten werden, wenn mindestens die Hülfte der Geselischafter, welche mindestens die Haifte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile, welche für die Übertragung vorgesehen sind, ihr Einverstândnis geben.

Die Entscheidung wird in einer Generalversamm'lung getroffen, die durch die Geschâftsführung auf Antrag des Gesellschafters, der abzutreten beabsichtigt, einberufen wird.

Besagte Generalversammlung muss innerhalb eines Monats nach dem Antrag abgehalten werden und der Beschluss wird den Beteiligten innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Versammlung durch Einschreibebrief mitgeteilt.

Die Abwesenheit eines Geseilschafters bei der Generalversammlung, die über die Frage beschlieflt, es sei denn er habe schriftlich ab'gestimmt oder sich vertreten lassen, setzt seine Zustimmung voraus. Das Gleiche gilt fürje-lden weioen Stimmzettel.

Diese Zustimmung ist ebenfails notwendig, wenn die Anteile einem Mitgesellschafter, dem Ehe'gatten, den Var- oder Nachfahren abgetreten werden sollen.

Die Ablehnung dieser Zustimmung ist unwiderrufflich. Die Gesellschafter die sich widersetzen haben sechs Monate nach der Ablehnung Zeit ei-mnen Kaufer zu finden, anderenfalis sie ver pflichtet sind, die Anteile selbst zu kaufen oder die Ablehnung zurückzunehmen.

Der Kaufpreis der Anteile wird jedes Jahr durch die ordentliche Generalversammlung nach der Zu-'stimmung der Bilanz festgelegt. Dieser Punkt muss in der Tagesordnung aufgeführt sein. Dieser Preis ist bis zur nâchsten ordentlichen Gene'ralversammlung bindend und kann nur zwischen'zeitlich durch eine Generalversammlung, welche mit Mehrheiten, die vorgesehen sind für eine Statutenânderung, entscheiden muss, abgeandert werden. Der Preis ist zahlbar spatestens ein Jahr nach dem Antrag auf Abtretung.

Die Dividenden sind im Verhattnis zwischen dem Zedenten und dem Übemehmer zu verteilen und zwar gerechnet ab dem Datum der Anfrage auf Ab tretung.

In keinem Fall kann der Zedent die Auflüsung der Gesellschaft verlangen, auget wenn die Zah-'lung binnen Jahresfrist nach Ablehnung der Zustimmung hiervor erwahnt, nicht geleistet wur'de.

2. Übertragung durch Erbfolge

a)Falls die Gesellschaft nur zwei Gesellschafter hat, kann der überlebende Gesellschafter.

- die Geselischaft mit den Erben oder Vermachtnisnehmern weiterführen;

-die Erben oder Vermachtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters unwiderruflich ablehnen

Der Gesellschafter hat sechs Monate nach der Ablehnung, welche innerhalb eines Monats nach dem Tode des Geseilschafters erfolgen muss, anderenfalis er der Übertragung zustimmt, Zeit, einen Kaufer zu finden, anderenfalis er verpflichtet ist, die Anteile selberzu kaufen, gemaf3 den hiervor aufgeführten Fristen und Preisen, oder die Ablehnung zurückzuneh-'men;

b)Falls die Gesellschaft mehr als zwei Anteilhaber hat, kunnen die Anteile durch Erbfolge übertragen werden, wenn mindestens die Hülfte der Geselischafter, welche mindestens die Hülfte des Kapitals vertreten müssen, unter Abzug der Anteile die übertragen werden sollen, mit der Übertragung einverstanden sind.

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Die Zustimmung hat gemaft der unter 1.b) aufgeführten Prozedur zu erfolgen.

Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, falls die Anteile einem Gesellschafter, dem Ehegatten, Vor- oder Nachfahren des Verstorbenen übertragen werden sollen.

Die Erben und Vermâchtnisnehmer, welche nicht Gesellschafter werden kunnen, haben Anrecht auf den Wert der Anteile.

Dieser Wert wird wie hiervor beschrieben festgelegt.

Die eventueflen Dividenden werden ebenfalls wie hiervor beschrieben geteilt.

Falls die Zahlung nicht binnen Jahresfrist ab dem Todestage geschehen ist, sind die Erben oder Vermâchtnisnehmer berèchtigt, die Aufl6-'sung der Gesellschaft vorzunehmen.

Artikel 12.- Anderung des Kapitals

Bei einer Kapitalerhëhung durch Bareinlagen muss den Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht proportionnel zu ihren Beteiligungen gewahrt werden.

Die Generalversammlung kann das Vorzugsrecht bei ihrem Beschluss zwecks Kapitalerhühung durch neue Einbringung ganz oder tellweise ausschlieflen. Der Beschluss kann nur auf die Art und Weise gefasst werden, die für eine Satzungsanderung vorgeschrieben ist.

Artikel 13.-

Die Erben, Glaubiger und anderen Berechtigten des Gesellschafters k6nnen sich in keinem Fatl in die Geschaftsführung der Gesellschaft einmischen noch die Versiegelung von Gütern und Werten der Gesellschaft verlangen und die Liquidation sowie die Aufteilung ihres Vermogens betreiben, mit Ausnahme des Hiervorgesagtem.

Titel 1V : Verwaltung und Aufsicht

Artikel 14.-

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder meterere Geschâftsführer gesichert die Mitglied oder Nichtmitglied der Gesellschaft sind und die allein befugt sind, die Leitung der Geschafte zu übernehmen.

Die Geschâftsführung kann ebenfalls durch eine moralische Person gewahrleistet werden, welche verpflichtet sein wird, einen stândigen Vertreter zu benennen.

Die Zahl der Geschâftsführer, sowie die Rechte des alleinigen Geschâftsführers oder der Geschâftsführer und die Dauer ihres Mandats werden durch die Generalversammlung festgelegt. Dem oder die Geschâftsführer werden die ausgedehntesten Verwaltungs- und Verfügungsrechte für die Geschaftsführung der Gesellschaft übertragen. Zu ihrer Zustândigkeit gehoren alle Handlungen, die durch das Gesetz oder die Satzung nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.

Jeder Geschâftsführer besitzt getrennt die sâmttichen Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.

Artikel 15.-

Der oder die Geschaftsführer unterschreiben alle Dokumente, Urkunden und sonstigen Schriftstücke im Namen der Gesellschaft mit ihrem eigenen Namen, mit Angabe ihrer Eigenschaft und Benennung der Geselischaft.

Alle Urkunden, die die Geselischaft verpflichten aufler diejenigen der tâglichen Geschaftsführung, das heilat alle Urkunden über Verfügungshandlungen, müssen rechtmailig durch den oder die Geschâftsführer unterzeichnet werden, ohne dass derselbe sich Dritten gegenüber mit einer besonderen Genehmigung ausweisen braucht.

Artikel 16.-

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Mit Genehmigung der anderen Geschaftsführer kann jeder Geschaftsführer, für die Dauer die sie bestimmen, die tagliche Geschaftsführung übertragen.

Diese Person erhalt gegebenenfalls den Titel  beauftragter Geschaftsführer'.

Titel V : Die Generalversammlung

Artikel 17.-

Die ordentliche Generalversammlung findet statt alljahrlich am driften Dienstag des Monats Juni um 18.00 Uhr. Falls dieser Tag ein Feiertag ist, so findet sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Uhrzeit staff.

Artikel 18.-

Die auflerordentliche Generalversammlung findet statt sobald das Interesse der Gesellschaft dies verlangt oder auf Antrag solcher Teilhaber, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten.

Artikel 19.-

Jede Generalversammlung muss durch die Geschaftsführung mit der Frist von fünfzehn Tagen im Voraus mit Einschreibebrief, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, einberufen werden.

Sie kann auch, wenn alle stimmberechtigten Anteile vertreten sind, ohne die vorgenannte Frist über alle ihr auf der Generalversammlung unterbreiteten Antrage beraten und entscheiden.

lm Falle eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter kann die Generalversammlung auch in schriftlicher Form gemass den gesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden.

Artikel 20.-

Die ordentliche und aufFerordentliche Generalversammlung findet am Gesellschaftssitz oder an einem in der Einladung bezeichneten Ort staff.

Artikel 21.-

Jeder Anteil verfügt über eine Stimme.

Jeder Anteilhaber kann selbst abstimmen.

Die Stimmabgabe durch einen Vertreter ist mdglich, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Teilhabers vorweist und selbst als Gesellschafter stimmberechtigt ist.

Artikel 22.-

Gleich wie hoch die Anzahl der vertretenen Stimmen ist, werden die Gesellschaftsbeschlüsse in den Generalversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz oder der gegenwartige Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreibt.

Titel VI : Bilanz, Gewinnverteilung

Artikel 23.-

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar eines jeden Jahres und endet am einunddreissigsten Dezember.

Artikel 24.-

Am Ende eines jeden Jahres werden das Inventer und die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung aufgestellt, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften.

Artikel 25.-

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Vom Reingewinn sind jâhrlich fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzuführen bis letzterer zehn Prozent des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Auf Vorschlag des Geschëftsführers oder der Geschaftsführung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des hiernach verbielbenden Reingewinns. Die Geschaftsführer sind berechtigt, Vorschüsse auf die eventuell zu zahlenden Dividenden auszuzahlen.

Titel VII : Auflüsung der Gesellschaft

Artikel 26.-

Im Falle der Aufldsung der Gesellschaft aus gleich welchem Grunde erfolgt die Liquidation derselben durch den oder die Geschaftsführer in ihrer Eigenschaft als Liquidatoren soweit nicht durch die Generalversammlung " andere Personen zu Liquidatoren bestimmt werden.

Die Liquidatoren verfügen über die weitgehendsten Befugnisse so wie sie in den Bestimmungen des Gesetzbuches der Geseilschaften oder durch die Generalversammlung vorgesehen sind.

Artikel 27.-

Nach Begleichung aller Schulden dient die Nettoaktiva zeerst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren des freigemachten, nicht amortisierten Teiles der Gesellschaftsanteile.

Wenn die Gesellschaftsanteile in einem gleichen Verhaltnis nicht alle freigemacht sind, stellen die Liquidatoren vor jeglicher Verteilung zunachst das Gleichgewicht wieder her, indem alle Geschdftsanteile auf absolut gleichen Fuf3 gestellt werden, sei es durch Zahlung zusatzlicher Summen zu Lasten der nicht hinreichend freigemach-gen Anteile, sei es durch vorherige Rückzahlung in bar zugunsten der in einem hdheren Verhaltnis freigemachten Geschdftsanteile.

Titel VIII : allgemeine Bestimmungen.

Artikel 28.-

Zwecks Ausführung des Gegenwartigen wahlen alle Gesellschafter, Geschaftsführer oder Liquidatoren Wohnsitz am Sitz der Geselischaft, wo alle Mitteilungen, Vorladungen, Anweisungen und Zustehlungen rechtsgültig gemacht werden kí nnen.

KAPITEL III ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

Das erste Geschàftsjahr beginnt am achten Oktober zweitausendelf und endet am einunddreissigsten Dezember zweitausendzwi lf

Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre zweitausenddreizehn statt. KAPITEL IV : ERNENNUNGEN

Das Gründungsmitglied der Gesellschaft ernannte Herrn Stefan GIEBELS für die Dauer der Gesellschaft zum Geschaftsführer:

Er hat die weitgehendsten Venivaltungs- und Verfügungsrechte und unterschreibt allein samtliche Akten der Geselischaft.

Er erklarte dieses Amt anzunehmen.

Welter ernannte das Gründungsmitglied Herrn Stefan GIEBELS zum standigen Vertreter der Gesellschaft auf unbestimmte Dauer. Er nahm auch dieses Mandat an.



Für analytischer Auszug,

Edgar HUPPERTZ

Notar

Akte gleichzeitig hinterlegt: Ausfertigung der Urkunde.

Bitte auf der letzten Selle des Tells $ angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Volars oder der

Personen, die dazu ermâchtigt sind, die juristische Person Dritten gegenaber zu vertreten

Auf der Rfíckseite : Name und Linterschrift

Dem Belgischen Staatsblatt vorhehalten

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31/08/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 16.06.2015, NGL 24.08.2015 15469-0065-016
05/09/2016 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2015, GEN 21.06.2016, NGL 26.08.2016 16500-0516-015

Coordonnées
ELEKTROTECHNIK GIEBELS STEFAN

Adresse
MARTINUSSTRASSE 38 MEYERODE 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : Meyerode
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne