ELIAS WALPOT PHOTOGRAPHIE

Divers


Dénomination : ELIAS WALPOT PHOTOGRAPHIE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 849.756.127

Publication

30/10/2012
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Ani zum Belgischen Staatsblatt

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Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : elias walpot photographie

Rechtsfarm Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz Sandstrafle 46, 4711 Walhorn

Untemehmensnr : Qe// , 93. A2

Gegenstand Gründung - Ernennung

der Urkunde

Aus einet Urkunde getâtigt var assoziierter Notar Antoine RIJCKAERT in Eupen, am 11, Oktober 2012, mit, folgendem Vermerk  Registreert drei Blatt ohne Zusatz, in Eupen, am 18. Oktober 2012, Band 201, Blatt 62,, Fach 05, erhalten 25,00 ¬ , Der Hauptinspektor ai. A.F. MOCKEL", geht hervar dass :

1. Herr WALPOT Elias Johannes, geboren in Eupen, am fünfzehnten Oktober neunzehnhundertachtzig, Nationalregisternummer 801015-019-20

2. und dessen Ehefrau, Frau LEYENS Aline, geboren zu Eupen, am siebzehnten Oktober

neunzehnhundertzweiundachtzig, Nationalregisternummer 821017-062-56,

zusammen wohnhaft in 4711 Walhom, Sandstrasse, 46

eine Handelsgeseilschaft in der Rechtsform eiher Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet

haben und zu diesem Zweck folgenden Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung "elfas walpot photographie", Privatgesellschaft mit

beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre VerSffentlichungen mussen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter

Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen,

gefolgt von der Abkürzung RJP, und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die

Geselischaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4711 Lontzen, Walhorn, Sandstrasse, 46,

Der Betriebssitz der Gesellschaft ist in 4700 Eupen, Werthptatz, 3.

Die Gesellschaft untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluss der Geschâftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verüffentlicht.

Die Gesellschafterversammlung kans Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat zum Gegenstand (sowohl in Belgien als auch im Ausland)

Alle Aktivitâten im Bereich mit der Photographie, sei es den An und Verkauf von Material, und Fotos, aller

Dienstleistungen in diesen Bereich, sei es die Bearbeitung, den Graphikdesign, die Werbung, die

Organisationen von Ausstellungen, die  Publireportage" die Organisation von Werbung oder internetseiten.

Die Gesellschaft darf sich in Ieder Weise an allen Geschâften, Unternehmen oder Geselischaften beteiligen,

die eiven gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres

Unternehmens zu begünstigen. Sie kann alle industrielles, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen

mobilarischer und Immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck

beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufkisungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfâllt in einhundertsechsundachtzig (186) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert.

Jeder Anteil entspricht einem/ einhundertsechsundachtzigstel (1/186) des Gesellschaftsvermeigens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundertsechsundachtzig (186) Geschâftsanteite werden wie foigt gezeichnet

-durch Herrn Elias WALPOT, vorgenannt, die Summe von sechzehntausend Euro (16.000,00 ¬ ) oder

dreiundneunzig Anteile,



















Bitte auf der lstzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/10/2012 - Annexes du Moniteur belge

-durch Frau Aline LEVENS, vorgenannt, die Summe von zweitausendsechshundert Euro (2.600,00 ¬ ) oder dreiundneunzig Anteile.

Die Anteile sind augenblicklich freigemacht bis zum sechstausendfünfhundert Euro (6.500,00 ¬ )und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bel der CREDIT AGRICOLE BANK unter der Nummer 103-0285571-71 hinterlegt worden. Die Erschienene erklftrt und erkennt an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendfünfhundert Euro (6.500,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 10.

Die Geschftftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammiung einem oder mehreren Geschftftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle fur eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Seschluss der Generalversammiung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschftftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschaf-ter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmach-'ten übertragen.

Ein Geschâftsführer dart sich weder direkt noch indirekt an einem Unternehmen beteiligen, welches als Konkurrenz vermutet wird.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tí3tigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13,

Sopten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, welche die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfftngern durch zwei Geschâftsführer unterzeichnet, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gem den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um Ober alle sie interessierenden Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Vorladungen angegebenen Ort, eine ordentliche Generalversammiung statt und zwar am ersten Freitag des Monats Mârz, um siebzehn Uhr.

Ist dieser Tag ein Felertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammiung kann ebenfalls aullerordentlich, gemftBB den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedes Mal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschftftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und er6rtert die Bilanz,

Jeder Gesellschafter kann fur sich selbst oder fur einen Auftraggeber abstimmen; ein jeder Anteil gibt An recht auf eine Stimme.

Solange die Gesellschaft nur einen Gesellschafter zdhlt übt dieser die der Generalversammlung zufallenden Befugnisse aus; er kann diese nicht übertragen.

Die Beschiüsse des alleinigen Gesellschafters, handelnd stellvertretend fur die Generalversammlung, werden in einem am Gesellschaftssitz geführten Register festgehalten.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Oktober um am dreissigsten September eines jeden Jahres zu end en.

Jedes Jahr ersteilt die Geschftftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. AuBBerdem erstellt die Geschftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschüftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunftchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Der Saldo wird der Generalversammlung zur Verlügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlieilt. Es sei bemerkt, dass jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19,

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammiung aufgeiüst werden. lm FaNIe der Auflüsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemüss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches Ober Gesellschaften Eest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient die Nettoaktiva zunâchst zur Rückzahlung, sel es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteile. Der verbleibende Überschuss wird, gemftss der Anzahl ihrerAnteile, zwischen allen Gesellschafters verteilt.

ERNENNUNG-BEFUGNISÜBERTRAGUNG

Dern Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/10/2012 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - Fortsetzung

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt sind und die Gesellschaft gegründet ist, ist eine auflerordentlfche Generalver-+sammlung der Gesellschafter zusammengetreten, welche einstimmig beschlielBt :

1) Dem Herrn Elias WALPOT und dér Frau Aiïne LEVENS als Geschâftsführer für eine unbestimmte Dauer zu ernennen, welche nehmen dieses Mandats an. ;Der Mandat von Frau Leyens wird unentgeltlich ausgeübt.

2) keinen Kommissar zu ernennen. ,

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN'','; '

Das erste Geschâftsjahr,beginnt ruckwirkénd am 01, Oktober 2012 um am 30. September 2013 zu enden.

Alle Geschâfte seit dem ersten Otktober2012 sind zu Gunsten der Gedellschaff gecoacht worden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach am ersten Freitag des Monats Mârz

zweitausendvierzehn statt.

Für gleichiautenden analytischen Auszug

Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft.des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rückseite: Name und Unterzeichnung

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 30/10/2012 - Annexes du Moniteur belge

Coordonnées
ELIAS WALPOT PHOTOGRAPHIE

Adresse
SANDSTRABE 46 4711 WALHORN

Code postal : 4711
Localité : Walhorn
Commune : LONTZEN
Province : Liège
Région : Région wallonne