ELTERNBUND OSTBELGIEN, ABGEKURZT : EBOB

Divers


Dénomination : ELTERNBUND OSTBELGIEN, ABGEKURZT : EBOB
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 552.748.857

Publication

27/05/2014
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/05/2014 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3,2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

An lagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentlichen

ist

Unternehmensnr : 05.52 y ve.e\--5

Name der Vereinigung / Stinung / Organismen

(ausgeschrieben) : Elternbund Ostbelgien V.o.G.

(abgekOrzt) : EBOB

Rechtsform z V.P.G.

Sitz : Stockera 29, B - 4700 Eupen

Geuenetand

der Urkun_de i:urr cl, f

Satzung Elternbund Ostbelgien V.o.G.

Satzung "Elternbund Ostbelgien V.o.G."

Zwischen den Unterzeichneten:

1. Nicole Ender's, Stockern 29, 4700 Eupen

2. Astrid Rinne, Bachstrasse 12, 4730 Raeren

3. Kerstin Heinen, Rothfeld 7, 4701 Kettenis

4. Christophe Heuschen, Birkenweg 19, 4700 Eupen

5. Robert zum Tobel, Schiinefelderweg 93, 4700 Eupen

6. Boris Stumpf, Horster Park 29, 4731 Eynatten

7. Rainer Heckters, Kleeberg 50, 4770 Amel

8. Muriel Vaessen, Merlscheid 69, 4760 Manderfeld

9. Michael Fryns, Scheidweg 5, Eupen

10. Michael Deprez, Rue Richard Orban 3, 4257 Liège-Berloz 11.Helmut Biegmann, Auf dem Spitzberg 6, 4700 Eupen

12. Jessica Mentior, Rue de la Botte 1, 4720 Kelmis

13. Marianne Meurer-Pip, Aachener Strasse 5, 4780 St. Vith

wurde am heutigen Tag beschlossen, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu grtinden, deren Satzungen wie folgt festgelegt werden:

KAPITEL I : Benemumg, Sitz, Vereinigungszweck, Dauer

Artikel 1: Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trâgt die Bezeichnung. ,,Elternbund Ostbelgien V.o.G."

II

*14107837*

Hinterle t

es andelsgerichts EUPEN

16 -05- 2014

LAI

der GreetanZle

Bitte auf der retzten Seite des I.e.ite_là angeben " Aie der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Meters oder der Personen, die dazu ermâchtigt sinci die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten. Aie der Rückseite : Name und Unterschrift.

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Artikel 2 : Der Sitz der Vereinigung befindet sich: Stockem 29,4700 Eupen

Gerichtsbezirk Eupen (Belgien). Der Sitz der Vereinigung kann mir durch Beschluss der Generalversarninlung verlegt werden.

Artikel 3 : Der Eltembund V.o.G. ist eine Vereinigung der Elternrâte der Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Er hat den Auftrag,

I. die Interessen der Eltemrâte nach aul3en hin bestmüglich zu vertreten;

IL die Pflege der Kontakte (Kommunikation, Informationsaustausch) zwischen Eltern und Elternrâten zu Lehrpersonen, Schülern, Verwaltung und Politik sowie das gegenseitige Vertrauen und Verstândnis zvvischen diesen Grappen zu vertiefen;

DI, in diesem. Sinn die gemeinsame Verantwortung der genarmten Grappen flir die Kinder zu serken;

W. im Innenverhanis den Informationsaustausch und die Zusammenaxbeit der einzelnen Elternee za fiirdem.

V. Die Vereinigung kann darüber hinaus jede Mafkahme ergreifen, die ihr geeigaet erscheint, ure Zielsetzung direkt oder indirekt za verwirklichen.

VI. Dabei steht ans Kind im Mittelpunkt des Interesses.

Artikel 4: Die Vereinigung ist fur eine unbestimmte Zeit gegründet.

KAPITEL Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt, Aussehluss, Haftung, Mitgliederregister

Artikel Effektive Mitglieder - Angeschlossene Mitglieder - Mindestanzahl Mitglieder

Mitglied des Eltembundes Ostbelgien V.o.G. sind die Eltemvereinigungen der Schulen der Deutschspraehigen Gemeinschaft Belgiens.

Die Vereinigung innfasst effektive und angeschlossene Mitglieder.

Die Vereinigung besteht aus mindestens 5 effektiven Mitgliedem. Die Anzahl der effektiven und angeschIossenen Mitglieder ist allerdings unbegrenzt. Lediglich die effektiven Mitglieder genieI3en die vollstândigen von Gesetz und Satzung zugestandenen Rechte.

Artikel 6: Aufnahme n.euer effektiver Mitglieder

Um effektives Mitglied der Vereinigung za werden, muss sich jede Eltemvereinigung schriftlich daza verpflichten die Satzung der Vereinigung za beachten, sich ftir die Zielsetzung tmd Aktivitâten der Vereinigung interessieren, sowie aktiv an den Tâtigkeiten der Vereinigung teilnehmen. Seder Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich beim Verwakangsrat eingereicht werden. Die Generalversammlung beschlielk aufVorschlag des Verwaltungsrates die Aufaa.hme neuer Mitglieder.

Artikel 7 : Aufaa.hme angeschlossener Mitglieder

Jede(r) Elternrats(Vereinigung) einer Schule in der DG kann angeschlossenes Mitglied werden.

Die Aufnahme als angeschlossenes Mitglied geschieht formlos durch schriftliche Mitteilung des Elternratsi-Vereinigung. Die Mitgliedschaft eines angeschlossenen Mitglieds ist jeweils durch Mitteilung eines aktuellen Ansprechpartners und dessen e-mail-Adresse zu bestâtigen.

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Die angeschlossenen Mitglieder erhalten die Informationen (Newsletter, Website, ...), die die Vereinigung u.A. für sie erstellt.

Die angeschlossenen Mitglieder haben keinerlei Stimmrecht in den Gremien.

Artikel 8: Austritt

Der Austitt aus der Vereinigung bzw. die Ktin.digung der effektiven Mitgliedschaft muss in schriftlicher Form (E-mail oder Brief) an den Verwaltungsrat der Vereinigung gerichtet sein.

Artikel 9: Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitgliedes kun erfolgen, wenn eine grobe Verletzung der Interessen der Vereinigung oder ihrer Satzmig vorliegt. Der Beschluss 'über den Ausschluss eines Mitgliedes wird mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitglieder durch die Generalvesammlung getroffen. Vor einer Entscheidmig über den Ausschluss muss das betreffende Mitglied immer vom Verwaltungsrat angehekrt werden, der der Generalversammhmg daim dns Protokoll der Erklâningen und Tatsachen vorlegt. Der Beschluss der Generalversammlung muss dem betreffenden Mitglied mitgeteilt werden. Der Verwaltungsrat trâgt in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen den Ausschluss von Mitgliedem in das Mitgliederregister ein und vervollstândigt die Akte der Vereinigung.

Der Verwaltungsrat kami die Mitgliedschaft der Mitglieder, denen schwere Verletztmgen der Gesetze oder der Satzung vorgeworfen wird, bis znr Entscheidung der Generalversammlung aussetzen.

Artikel 10: Ansprüche der ausgeschieden.en Mitglieder

Ausgeschiedene Mitglieder, sei es infoIge eines freiwilligen Austrittes oder eine Ausschlusses, haben keinerlei Recht auf Vermeigensteile der Vereinigung. Sie kônnen weder die Rückerstattung eventuell geleisteter Beitrllge noch KontenabrechSmgen, Inventara-ufnahmen oder Versiegelungen verlangen.

Gleiches gilt im Falk der Rechtsnachfolge eines ausgeschiedenen, ausgeschlossenen oder verstorbenen Mitgliedes in Bezug auf dessen Rechtsnachfolger.

Artikel 11: Haftung der Mitglieder

Die Mitglieder haften nicht ftir die Verbindlichkeiten der Vereinigung. Artikel 12 : Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung wird ein Mitgliederregister gehalten, welches Mitglieder-Eltem-Vereinigungen anftihrt. Der Verwaltungsrat trllgt alle Abllnderungen in Bezug auf die Mitglieder unverztiglich in das Mitgliedsregister ein.

Artikel 13 : Mitgliedsbeitrâge

Die Generalversommlung legt fest, ob ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird wad in weIcher Hae. Der Heichstbetrag fir den Mitgliedsbeitrag wird wie folgt festgeIegt: 50 Euro.

KAPITEL Jij : Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das mit der tllglichen Geschllftsftihrung beauftragtes Organ.

Artikel 14 : Verwaltungsrat - Zusammensetzung

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Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat verwaltet, der aus mindestens

Personen besteht. Die Generalversarn-mlung legt die Anzahl der Verwaltungsratsmandate fest

Die Verwaltimgsratsmitglieder werden von der Generalversammlung ernannt. Die Elternratsvereinigungen der Verwaltungsratsmitglieder mussen ihrerseits effektive Mitglieder der Vereinigung sein.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind jederzeit durch die Generalversammlung abrufbar. Die Generalversammlung wâhlt die Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Dauer von 2 Jahren: die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder sind wieder wâhlbar.

Artikel 15: Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes Unn.en die restlichen Verwaltungsratsmitglieder eine vorlâufige Ersatzwahl vornehmen. Die nâehste darauf folgende Generalversammlung sehreitet darm zur definitiven Emennung. Das Ersarnnitglied fiihrt die Restlaufzeit des Mandates des ausgesehiedenen Verwaltungsratsmitgliedes zu. Ende.

Artikel 16 : Befugnisse des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat bat die weitesten Befugnisse zur Verwirklichung des Vereinigungszieles soweit sie nicht ausdrücklich der Generalversanuniung vorbehalten sind.

Artikel 17: Sitzungen des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat tritt jedes Mal darm auf Einladung seines Prâsidenten oder von zwei Verwalttmgsratsmitgliedem zusammen, wenn es die Interessen der Vereinigung erfordert.

Den Vorsitz des Verwaltungsrates führt der Vorsitzende oder, bei dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter.

Artikel 18: Beschlussfassung

Der Verwaltungsrat ist beschlussfehig, wenn raindestens die Hâlfte seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind.

Alle Beschlüsse des Verwaltungsrates werden reehtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Prâsidenten oder, in dessen Abwesenheit, die des Stellvertreters des Prâsidenten der Verwaltungsratssitzung.

Artikel 19: Vollmachten

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann sich durch einen Bevollmâchtigten vertreten lassen. Der Bevollmâchtigte muss selbst Mitglied des Verwaltungsrates sein. Die Bevollmâchtigtmg bat schriftlich zu erfolgen. Jedes Verwalttmgsratsmitglied darf nur eine Bevollmâchtigtmg wahmehmen.

Artikel 20: Vertretung der Vereinigung

Unbeschadet der Vertretungsbefugnisse des Prâsidenten im Rahmen der tâglichen Geschâftsführung sowie unbeschadet beonderer und spezielle Bevollmâchtigungen, die der Verwaltungsrat an eine oder mehrere Personen erteilen kann, wird die Vereinigung rechtsgültig vertreten durch. den Prâsidenten und ein zweites Mitglied des Verwaltungsrates.

Prozesse, bei denen die Vereinigung als Klâgerin oder Beklagte auftritt, werden im Namen der Vereinigung vom Prâsidenten des Verwaltungsrates oder dessen bezeichneten Vertreter gefiihrt.

Artikel 21: Protokolle

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Von jeder Vervvaltungsratssitzung wird ein Protokoll erstellt, welches insbesondere die Beschlüsse des Verwalttuagsrates festhâlt. Dieses Protokoll wird allen effektiven Mitgliedem zugemailt.

Artikel 22: Verantwortlichkeiten

Unbeschadet der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht imterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der pers0nlichen Haftung.

Artikel 23: Vergatung

Ob die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder vergütet werden und in welcher Höbe ist durch die Generalversammlung festzulegen.

Artikel 24: Tâgliche Geschâftsfithnmg

Der Verwaltungsrat kann die %liche Geschâftsftihrung der Vereinigung sowie die Vertrettmgsbefugnisse im Rahmen der tâglichen Geschesführung an einen oder mehrere Geschüftsferer, Verwaltungsratsmitglied(er) oder nicht, übertragen. Der Verwaltungsrat legt die Befugnisse des (der) Geschetsführer(s) und dessen (deren) eventuellen Bezüge fest.

KAPITEL IV: Die Generalversammlung

Artikel 25 " Zusammensetzung der Generalversammiung

Die Generalversammlung setzt skh aus den effektiven Mitgliedem der Vereinigung zusammen und angeschlossene Unnen beiwohnen.

Artikel 26: Befugnisse der Generalversammlung

Die Generalversammlung bat die ihr gesetzlich oder satzungsmW3ig zustehenden Befiignisse, insbesondere

Ânderung der Satzwag;

Emennung und Abberufimg von Verwaltungsratsmitgliedem;

- Entlastmag des Verwaltungsrates;

Genehtnigung des Budgets und der Jahresendabrechnung;

- Freiwillige Aufle" sung der Vereinigung;

- Ausschluss von Mitgliedem und Aufnahme neuer Mitglieder;

Umwandlung der Vereinigung;

Verlegung des Sitzes der Vereinigung.

Artikel 27: Sitztmgen der Generalversarnmlung

Die Mitgliederelternrâte verpflichten sich, eine bzw. zwei gültige E-m8ll-Adressen beim Elternbund zu hinterlegen, durch die sie erreichbar sind.

Die ordentliche Generalversammlnng wird jedes Jahr bis zum 30.6. abgehalten. Eine Einladung erfolgt mindestens 15 Tage im Voraus schriftlich an alle Mitglieder der Vereinigung.

Weitere auBerordentliche Generalversammlungen fmden stattz

-wenn 1/5 der stimmberechtigteri Mitglieder dies schriftlich beantragt DerAntrag bat dem PesideMen des. Verwslmngsrates schriftliclzuzugehen. Die von diesen Mitgliedem

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beantragte Tagesordnuiag muss beigefügt sein. Diesem Wunsch auf Einberufung einer auBerordentlichen Generalversammlung ist innerhalb eines Monats stattztigeben;

- jerks Mal, wenn der Vorsitzen.de dies im Interesse der Vereinigung ftir erforderlich hâlt.

Die Einladungen sind mindestens 8 Kalendertage vor der Sitzung der Generalversommlung dureh den Verwaltungsrat schriftlich an die Mitglieder zu versenden. Die Einladungen enthalten. die Punkte der Tagesordnung.

Den Vorsitz der Generalversammiung führt der Vorsitzende des Verwaltwagsrates oder, bei dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter.

Artikel 28: Beschlussfassung

Die Generalversammlung kann mir über Punkte beraten und entscheiden, die in der auf der Einladung zur Generalversammlung vermerkten Tagesordnung aufgeführt sind, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen

Soulte eine Generalversammlung nicht beschlussfühig sein, wird eine zweite Generalversammlung frühestens 15 Tage spâter einberufen. Diese zweite Generalversammlung ist beschlussfühig, ungeachtet der Anzahi der anwesenden oder vertretenden stimmberechtigten Mitglieder.

Alle Beschlüsse der ordentlichen und auBerordentlichen Generalversammhmgen werden rechtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitglieder, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Prâsidenten der Generalversammlung ausschlaggebend.

Jedes effektive Mitglied hat eine Stimme. Andere Eingeladene kinnen den Sitzungen der Generalversammlung mit beratender Stimme beiwohnen.

Artikel 29: Vollmachten

Jedes Mitglied der Generalversammlung kann sich durci einen Bevollmâchtigten vertreten lassen, der selbst stimmberechtigtes Mitglied der Generalversammlung ist. Die Bevollmâchtigung hat schriftlich zu. erfolgen. Jedes Mitglied darf nur eine Bevollmâchtigung wahrnehmen.

Artikel 30: Protokolle

a) Von jeder Generalversammlung wird ein Protokoll erstellt, welches insbesondere die Beschlüsse der Generalversammhmg festhâlt.

b) Aile Satzungsabândertmgen müssen beim für den Sitz der Vereinigung zustândigen. Gericht offen gelegt werden.

KAPITEL VI: AuJI6sung

Artikel 31: Aufle,stmg

Die Vereinigung kann geme den gesetzlichen Bestimmun.gen und Formerfordemissen aufgel0st werden.

Artikel 32: Liquidator

Im Falle der fteiwilligen Auflôsung bestimmt die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse, sowie eventuelle Vergütung fest.

Artikel 33: Verbleibendes Nettoverm0gen

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MOD 3.2

Nach Ausgleich der Verbindlichkeiten der Vereinigung wird das verbleibende Nottovermi5gen einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Verttigung gestellt, das ani ehesten den Zwecken und Zielen des Eltembundes Ostbelgien entspricht.

Die Generalversammlung kann bestimmen, welche genaue Verwendung das Nettovermôgen der Vereinigung erhalten soli.

Artikel 34: Verschiedenes

Aile Bereiche, die nicht ausdrticklich in der vorliegenden Satzung behandelt werden, unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und dem Gesetz vom 02.Mai 2002, betreffend die Vereinigung ohne Gewinnemielungsabsicht.

Beschlüsse der Generalvesammlung

Die Generalversammlung der Vereinigung hat am heutigen Tage einstimmig folgende Entscheidungen getroffen:

* Folgende Personen wurden als Verwaltimgsrat-Mitglieder emamit:

Verwaitungsrat

« vciiiiâne 'Naine Schola ' 1 Jahr . - bis Position - Vorstand

- --.- - -. En:fers ER Pater Damian Schule Eupen (PDS) 2014 2016

Nicole

Astrid Rinne ER KônIgliches Athenâum Eupen Sekundar (KAE) 2014 2016 Vorstand

Kerstin Heinen ER Pater Damian Grundschule PDGS 2014 2016 Vorstand

Muriel Vaes s en ER Grundschule-Manderfeld 2014 2016 Vorstand

Christophe Heuschen ER Mnigliches Athenâum Eupen Kinclergarten (KAE) 2014 2016 Vorstand

Robert zum Tobei ER Pater Damian Gruncischule PDGS 2014 2016 Vorstand

Boris Stumpf ER Grundschule-Eynatten 2014 2016 Vorstand

Marianne Pip ER Bischâiliche Schule BST1 St. Vith 2014 2016 Vorstand

Thierry Rader ER Grundschule- 2014 2016 Vorstand

Els enborn

Helmut Biegmann ER ZFP-Fârderschule Eupen 2014 2016 Vorstand

Jessica Menti or ER César Franck Athenâum CFA Kelmis 2014 2016 Vorstand

Stefan Hoffmann ER Gruncischule-Meyerode 2014 2016 Vorstand

19/11/2014
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lJnternehmensnr : 0552 748857 .

Name der Vereinigung ! Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : Elternbund Ostbelgien V.o.G.

(abgekürzt) : EBOB

Rechtsforen : Verein ohne Gewinnermittlungsabsicht

Sitz : Stocker) 29, 4700 Eupen

Gegenstand der Urkunde: Postenverteilung

Nicole Enders

Astrid Rinrte ' 2014 2016

Kerstin Heinen 2014 ' 2016

Thierry Rader 2014 2016

Robert zum Tobel

Christophe Heuschen

Boris Stumpf 2014 2016

2014.

2014



2014 2016 Prâsidentin

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Kassiererin

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Prâsident

2016 stellvertr.

Schriftführer

2016 Beisitzer

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Beisitzer

Marianne Pip -~- - -" ---- -

Jessica Mentior [Stefan Hoffmann

2014 2016 Beisilzerin

2016 Beisitzerin

2016 Beisitzer

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2014 2016 Beisitzerin

2014 " 2016 jBeisitzer

Muriel Vaessen 2014

Helmut 2014

Blegmann

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Coordonnées
ELTERNBUND OSTBELGIEN, ABGEKURZT : EBOB

Adresse
STOCKEM 29 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne