ELTERNRAT HEPPENBACH

Divers


Dénomination : ELTERNRAT HEPPENBACH
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 455.400.449

Publication

07/04/2015
ÿþ, lNOd 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den

Anlagen zum Belgischen Staats . - ' vertiffentlichen ist

III n



Hlnteriegt bel der Kanziel das Handelsgerlchts EL1PEN

Unternehmensnr : 0455.400.449

Name der Vereinigung 1 Stiftung f Organismen

(ausgeschriebsn) : Elternrat Heppenbach

(abgekürzt) :

Ruchtsforrn : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz " Heppenbach, ~ Lin4

Gauenstand

der t.irE.unde : i4nderurig Satzungen -Wahl der Vorstantlsatltglietler

Ânderung in den Satzungen in den Ariikeln I - VII1 laut Staatsblatt vom 22. Juni 1995 unter Nr. 10515 :

I Bezeichnung, Sitz, Zielsetrung, Dauer

1. Die Vereinigung ohne Gewinnerziehiungsabsicht (V.o.G.) trâgt die Bezeichnung "Eltemrat Heppenbach":

2. Der Sitz der V.o.G. ist Heppenbach, Schutberg 5, 4770 Amel

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

3. Die V.o.G hat folgende Zietsefzung: die Forderung und Erhaltung der Dorfschule; die interessen der Eltem nach aulBen hin bestm5glich zu vertreten; die Pflege der Kontakte (Kommunikation, Infomtationsaustausch) zwischen Eltern und Eltemrat zu Lehrpersonen, Schülem und Verwaltung, sowie das gegenseitige Vertrauen und Verstëndnis zwischen dieseri Gruppen zu vertiefen, wobei das Kind im Mittelpunkt der Interesse steht.

Der Eltemrat bemüht sich, Mal nahoren zu ergreifen, die ihm geeignet erscheint, ihre Zielsetzung direkt und indirekt zu verwirklichen.

II Mitgliedschaft

Mitglied-kunnen die Eltem sein, deren Kinder die.Dorfschule Heppenbach besuchen.

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, muss allerdings wenigstens drel betragen.

Durch Zahlung eines jëhrlichen Beitrags steht die V.o.G. allen interessierten Personen offen. Der

Jahresbeitrag wird durch den Vorstand festgelegt, darf allerdings nicht 20¬ pro Kind überschreiten.

Die Mitgiieder sind von Rechtswegen den vorliegenden Satzungen und der eventueÍien inneren Ordnung,

welche die Generaiversammiung mit einfacher Stimmenmehrheit festlegen kann, unterworten.

Jedes Mitglied kann jederzeit gem f3 den Besiimmungen des Artikels 12 des Gesetzes vom 27. Juni 1929

aus der Vereinigung austreten.

-ber Ausschluss eines Mitgliedes kann nur durch die Generalversamm(ung mit zwei Drittein der

abgegebenen Stimmen nach Anhdrung des Betroffenen beschiossen werden.

Ein ausscheidendes oder ausgeschiossenes Mitglied sowie die Erben und Ftechtsnachfolger eines Mitgiieds

k5nnen keinerlei Anspruch auf das Vermogen der V.o.G, geltend machen.

iII Dér Vórstaiid

1. Dei VOi táná be tëht ëüs tniïtdëstëris dfëi üftd t7táiüinëi ëlf Mitgliëdërn, dië dürclï dis

Géhë`rálvëisárnifiilang mit ëiïifëctiër Stirnmënriiëlirrhëit geWâhit wërdeh.

Dlë Mandate werden jëwëilë fqr ihlLI Jel ire geWâhrt.

Elti Vdrstatideriiitgliëd kart' jederzelt durch die Getieralvetsattirnlung widetrufdrl warden.

Vorstandsmitglieder, deren Mandat ablëuft, kiinrten wiedergewëhlt werden.

Die Mandate der Vorstandsmitglieder sind grundsëtzlich ehrenamtiich, das heifat unentgeltlich.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermüchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenober, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/04/2015 - Annexes du Moniteur belge

MOD 3.2

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2. Der Verstand wühlt unter seinen Mitgliedem einen Prâsidenten, eiven Schriftfiihrer und einen Kaseerer. Die übrigen Mitglieder werden als Beisiitzer bezeichnet.

3. Der Vorstand ist mit der aligemeinen Gescheftsführung beauftragt und besitzt alle Befugnisse zur Verwirklichung der eingangs erwi hnten Zielsetzung, vorbehaitlich derjenigen, die durch das Gesetz und dervorliegenden Satzüngën der Generalverssammiungfestgelegt sind. -

4. Der Verstand kann unter seinen Mitgliedem einep Verwaltungsbeauftragten und/oder Sonderbevollmechtigten bezeichnen. Vorbehaltlich der Vertretung der V.o.G. durch einen soichen Verwsltungsbeauttragjen oder Sonderbevollmüchtigten, wird die V.o.G. t ritten gegenober oder vor Gericht rechtsverbindlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, ohne dass diese irgendeinen Beschiuss, Bine Genehmigung oder Sondervollmacht vorlegen mussen.

5. Der erstangi tag#,ayf j~irgadurig gerep Prgsiderlten,Qder ypn manre# Yr tar d.rnitg.Iiedern.

Die Beschlüsse werden bei einfacher Stimmenmehrheit getroffen; wenigstens die Halfte der

Vorstsndsmitglieder muss jedoch anwesend sein.

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Überjede Vorstandssitzung wird ein Protokoll angefertigt

IV Die Gâhéralvëi;;driittilUrtj

1. Die Generalversammlung ist die Zusammenkunft der V.o.G: Mitglieder.

Alle durch die Mehrheit gefassten Beschlüsse sind fur alle Mitgiieder bindend, auch fair dia Abwesenden

und deerenigen, die sich der Stimme enthalten oder gegen elven Vorschlag geüullert haben.

2. Der Geiierelversammlung sind folgende Beschiussfássungen vorbehalten:

Satzungs;nderungen

- Emennung und Abwahl von Vorstandsmitgliedem

- Genehmigung des Rechnungsberichtes

Entlzstungen der Vorstandsmitglieder

- Auflesung der V.o.G

° Evvrtuelle Annahme undloder Abi nderung alver inneren Ordnung.

3. bie ordentliche Generaiversammlungflndetem Anfang des jeweiligen Schuljahres statt. AulIerdem kennen jederzeit durch den Vorstand aut erordentliche Generalversammlungen einberufen werden, wenn die Interessen der V.o.G. dies erfordem.

4. Die Einberufung der Generalversammiung erfolgt mittels Bekanntmachung und/oderschriftlicher

Einladung durch einfachen Brief an jedes stimmberechtigte Mitglied.

In der Einladung wird die Tagesordnung angeführt, die durch den Vorstand festgelegt wurde.

5. Der Vorstand ist duf schriftlichen Antrag von eiriem Drittel der Mitgiieder verpfiichtet, innerhait von drei1 ig Tagen eine Generalversammiung mit der vom Antragsteller gewunschten Tagesordnung einzuberufen,

6. Bedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Jades Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied mittels schriftiicher Vollmacht vertreten lassen. Ein Mitglied kann nur ein anderes Mitglied vertreten.

7. Auf Vorschiag des Vorstands kaan die Versamrnlung über die Annahme einee inneren Ordnung abstimmen.

8. Die Generalversammlung fassi die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Generalversammlungsbeschlüsse werden in Protokollen festgehalten, die durch den Prâsidenten und den Schriftführer des Vorstands unterzeichnet werden.

iyji#glleder kgl]ert yop .Bet] Besahliissert der Penerelyersainrplurig Kenntnisehmen, indam sla entsprechende Protokollauszüge beantragen und erteiit bekammen.

Dritte, die ein Iegitimes Interesse nachweisen, werden nur nach schriftlicher Genehmigung des Vorstands von den Generalversammlungsbeschlüssen Kenntnis nehmen dürfen.

Abschriften und Ausziige der Beschlüsse werden durch den Prâsidenten und den Schriftführer unterschrieben.

lm übrigen versammeit sich die Generalversammlung und stimmt entsprechend den ailgemeinen Versact nlungeregeln und der evantuelien inneren .Ordnung eb.

V Hausnalt

1. Das Haushaltsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.

2. Der Vorstand stellt dië Jahresrechntingen des verfiossenen Jahres auf. Jahresrechnungen werden der ordentiichen Generalversammiung zur Annahme vorgelegt.

MOD 3.2

~iem Belgischen Staatsblait vorbahatten Tell . Fortsetzung

VI Aufliisung

Bel Aufliisung.der V.o.G, wird das mach Liquldierung verhleibende.hfeitoguthaben einer Vereinigung mit

glelchartiger Zielsetzung und Tâtigkeit, die durch die Generalversammlung zu bezeichnen ist, zukommen.

Vil SchlulFbesflmmung

Das Gesetz vom 27. Juni 9927 über die V.o.G. ist fiir alles, was in den vorliegenden Satzungen nicht vorgesehen ist, maflgebend.

Vill Emennungen

Nash der Generalversammlung vom 20: Oktober 2044 wurde der Vorstand vom 01: Januar 1995 durch

folgenden Verstand arsetzt:

President: Pascal Lenz= wohnhaft in Halenfeld; Vegdersgasse 7; 4770 Amel

SchriftFühreri Nadine Zeimers, wohnhaft In Heppënbach, Sânnenhang 37, 4770 Amel

Kassiéren Stephanie-Langer, wohnhaft in Heppenbach, Zum Háchst 45, 4770 Amel

Beisitzer. ÉIke-KQhnen, wohnhaft in Hatenfeld, Züm Hütël 94, 4770 Amel

Evelyne Weber, wohnhaft in Halenfeld, Vegdersgasse 12, 4770 Amel Christian Marelle, wohnhaft in Halenfeld, Am Allerberg 22, 4770 Amel Sarah Kohnen, wohnhaft in Halenfeld, Auf dem Hütel 42, 4770 Amel Anja Schommer, wohnhaft in Halenfeld, Am Allerberg 4, 4770 Amel Isabelle Kayls, wohnhaft in Halenfeld, Am Allerberg 21, 4770 Amel

Prdsident Schriftführer Kassierer

Pascal Lenz Nadine Zelmers Stephanle Langer

Bitte auf der leuten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beudcundenden Notars oder der Personen, die daze berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Aut der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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Coordonnées
ELTERNRAT HEPPENBACH

Adresse
HEPPENBACH 4 4771 HEPPENBACH

Code postal : 4771
Localité : Heppenbach
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne