ERWIN & YVES ROSSKAMP

Divers


Dénomination : ERWIN & YVES ROSSKAMP
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 841.808.263

Publication

27/08/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 17.05.2013, NGL 23.08.2013 13453-0207-015
07/09/2012
ÿþc

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verôffentlichen ist

Rinteriegt bel der Kanzlel

11

" 12151733*

Gesellschaftsnatme (voil ausgeschrieben) :

Rechtsform : Sitz : Unternehmensnr : Geaenstand

Erwin & Yves ROSSKAMP

Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung 4701 EUPEN-KETTENIS, Feldstrasse, 4/A 0841808263

Hinterlegung des Berichts des Geschftsführers und des Betriebsrevisors

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 07/09/2012 - Annexes du Moniteur belge

der Urkunde

Yves Rosskamp Geschftsführer

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite. Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vestreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

27/12/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veróffentlichen ist



6-Hinterlegt Dei ciel Kerklel

des Handelsgerichts EUPEN



lII llhI 1111. MIINISIIIIIVIIIII 1111 14 -12- 2011

" 11193951*

iA/ Kanzlei

der Greffier









Geseltschaftsname

(vol! ausgeschrieben) : "Erwin & Yves ROSSKAMP PGmbH"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung

Sitz : 4701 EUPEN-KETTENIS, Feldstral3e 4/A

Unternehmensnr : Osevi1. á'Oe 26 3

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt vor Notar Jacques RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 6. Dezember 2011, Registriert drei Blatter ohne Zusatz in Eupen, am 12. Dezember 2011, Band 199, Watt 69, Fach 5, erhaiten 25,00 ¬ , Der Hauptinspektor a.i. A.F.MOCKEL", geht hervor, dass:

1/ Herr ROSSKAMP Erwin Joseph Nikolaus, geboren zu Raeren, am 15. Oktober 1950, (NN 501015 13352), belgischer Staatsangehürigkeit, Ehegatte von Frau MESSERICH Dorothea Franziska, wohnhaft in 4701 Eupen-Kettenis, Am Busch 6;

2/ Herr ROSSKAMP Yves Nikolaus, geboren zu Eupen, am 17, September 1974, (NN 740917 01129), belgischer StaatsangehQrigkeit, in Gütern getrennt lebender Ehegatte von Frau BRAUN Nadine, wohnhaft in 4701 Eupen-Kettenis, Feldstral3e 4/A;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung: "Erwin 8r Yves ROSSKAMP PGmbH" , Privatgesell-schaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen müssen. hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4701 EUPEN-KETTENIS, Feldstralle 4/A.

Die Verlegung des Geselischaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschlul3 der Geschâftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veráffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand : Unternehmen für Estrichverlegung, Verputzen, Verlegen bzw. Einbau von Wand- und Bodenfliesen, Pilaster- und Zementarbeiten, Maurer- und Betonierarbeiten, Erdbewegungs-arbeiten, Dachdeckerei, Abdichtung und Zimmerei, Bau von Einzelhàusern, Baustellenkoordinierung, Anbringung von Abdeckungen, Entwâsserung von Baustellen, Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmittel, Bau- und Heimwerkerbedarf.

Die vorstehende Aufzahlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

lm allgemeinen kan die Gesellschaft jegliche Handiung vornehmen die zivilrechtlichen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, ganzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fürdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder eiven 5hnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufl6sungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

"

Brtte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber_ zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijhagen-bij-het$eigisclr--taatsbiad---2-71-1 I211+1 - Annexes-dirMoniteur-belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/12/2011- Annexes du Moniteur belge

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 E). Es zerfallt

in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Einhundertstel (1/100)

des Gesellschaftsvermdgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet:

- durch Herrn ROSSKAMP Erwin : 50 Anteile

- durch Herrn ROSSKAMP Yves : 50 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich zu einem/Drittel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  KBC Bank" unter Nummer 745-0446760-47, hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehandigt worden. Die Erschienenen erklaren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7,

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und ailein durch die Geschaftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlieflt, erhSht oder ermarligt werden.

ln diesem Falie müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhaitnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschaftsführung beschlieI t und teiit den Geseiischaftem die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falie von Kapitalerhbhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten ais Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Ubertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschâftsführern anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschaftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu k6nnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfangern durch zwei Geschaftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der Obrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschaftsführern kunnen feststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewahrt werden, die aus den aligemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hdhe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschaftsführers kann ebenfails unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemall den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschafte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung staff und zwar am dritten Freitag des Monates Mai um achtzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufferordentlich, gem den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und eriirtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17.

~

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

27112/2011 Annexes du Moniteur b Ige

Bijlagen bij het-Belgisch-Staatsbla-d-

Teil B - Fortsetzung

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreil3igsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschiâftsführung das Inventar und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes, Aufberdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Gescháftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zundchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlielM. Es sel bemerkt, dag jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschlua der Generalversammlung aufgelost werden. 1m Falle der Aufleisung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemàss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende liberschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemâl3 der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wàthlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschàftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am einunddreilrigsten Dezember zweitausendzwi lf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am dritten Freitag des Monates Mai zweitausenddreizehn um achtzehn Uhr.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestâtigt.

AUgERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNGEN

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer auF erordentlichen Generalversammlung zusammengetreten. Einstimmig beschlieF t diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutâre Geschâftsführer zu ernennen, die eingangs vorgenannten Erschienenen, die Herren ROSSKAMP Erwin und Yves, die dieses Amt annehmen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlâgt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Selle des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die daze berechtigt sind die juritische Person Driften gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

03/08/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 15.05.2015, NGL 27.07.2015 15362-0594-015

Coordonnées
ERWIN & YVES ROSSKAMP

Adresse
FELDSTRASSE 4, PB A 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne