ESTERHAZY & DIENST PRODUCTIONS

Divers


Dénomination : ESTERHAZY & DIENST PRODUCTIONS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 832.720.056

Publication

05/07/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 30.06.2013, NGL 02.07.2013 13257-0172-012
24/12/2012 : ER. - VERBESSERTE JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 30.06.2012, NGL 14.12.2012 12669-0592-013
31/10/2012
ÿþDem Belgiscl Staatsb vorbeha

l ~ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

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Gesellschaftsname

(volt ausgeschrieben) : Esterházy & Dienst Productions "

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftûng

Sitz : Bergstrafle 14, 4700 Eupen " Unternehmensnr : 0832.720.056

Gegenstand ABÂNDERUNG DER GESELLSCHAFTSBEZEICHNUNG - RÜCKTRITT der Urkunde

Aus Biner Urkunde getatigt var assoziiertem Notar Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 10. Oktober 2012, mit

folgendem Vermerk  Registriert eïn Blatt ohne Zusatz in Eupen, am 15. Oktober 2012, Band 201 Blatt 61 Fach

08, Erhalten 25,00 E, der Hauptinspektor ai. A.F. MOCKEL" gehen folgende Beschlüsse hervor

ERSTER BESCHLUSS - ANDERUNG DER GESELLSCHAFTSBEZEICHNIJNG

Die Generalversammlung beschlieflt der Gesellschaftsbezeichnung in  ED Productions" Privatgesellschaft

mit beschrankter Haftung zu andern, und dies ab dem heutigen Tage.

Dementsprechend wird den Artikel 1 der Satzungen gestrichen und durch folgenden Text ersetzt

"Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung :  ED Productions", Privatgesellschaft mit beschrânkter

Haftung,

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben und leserlich die Worte "Privatgesellschaft mit beschrankter

Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH", sowie die Eintragungsnummer beim Register der Rechtspersonen,

gefoigt von der Abkürzung RJP, und dem Sifz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in weichem die

Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten."

ZWEITER BESCHLUSS - RÜCKTRITT

lm gleichen Zusammenhang, beschliel t die Generalversammlung einstimmig

- den Rücktritt des Herm DIENST Christian Alexander, wohnhaft in D-80799 München, NN. 78.5226-131-

24, SchellingstrafBe, 32, anzunehmen.

Für gleichlautenden analytischen Auszug ;

Jacques RIJCKAERT, assoziierter Noter,

Wurde auch hinterlegt eine Ausfertigung des Protokolls der Generalversammlung mit den Berichten und die

Volimacht.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 31/10/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seita des Teiis B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

24/07/2012 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2011, GEN 30.06.2012, NGL 19.07.2012 12316-0156-013
21/01/2011
ÿþDem Belgischt Staatsbla Vorbehatta

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der Greffier

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verdffentlichen ist Hinterluat nei der Kanzlei

" Handels erichts EUPEN

12 -01- 2011

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Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : "Estet" házy & Dienst Productions"

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Bergstraf3e 14

Unternehmensnr: p$3/,,~c2.0.056

Geqenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getâtigt vor Notar Jacques RIJCKAERT in Eupen, am 11. Januar 2011, die zur

pijp Registrierung vorliegt, geht hervor, dass:

1/ Herr Graf ESTERHAZY von GALANTHA Franz Kasimir Maria Eustachius, geboren in Düsseldorf (D), am

dreizehnten Januar neunzehnhundertneunundsiebzig, deutscher Staatsangehi rigkeit, ledigen Standes, wohn-

e haft in D-80799 München, Neureutherstrafle 24;

2/ Herr DIENST Christian Alexander, geboren in Samedan (CH), am sechsundzwanzigsten Dezember neun-

zehnhundertachtundsiebzig, deutscher Staatsangehbrigkeit, ledigen Standes, wohnhaft in D-80799 München,

Schellingstrafle 32;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Hartung gegründet

haben:

STATUTEN

°'q ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung: "Esterhazy & Dienst Productions", Privatgesellschaft

" mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Versffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die

r+ Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefoigt von der Abkürzung. NRJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

o ARTIKEL. 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Bergstrafie 14.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluf3 der Geschaftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes veroffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand : die Entwicklung, Finanzierung, Produktion und Vermarktung von Spieifiimen, Fernsehfilmen, Femsehserien und anderen audiovisuelien Erzeugnissen.

Die vorstehende Aufzahlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Die Gesellschaft dart sich in jeder Weise an allen Geschâften, Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen, die einen gleichartigen oder andersartigen Gegenstand haben und die geeignet sind, die Entwicklung ihres Unternehmens zu begünstigen. Sie kann aile industriellen, kaufmânnischen und finanziellen Handlungen mobilarischer und immobilarischer Art vornehmen, die sich direkt oder indirekt auf den Gesellschaftszweck beziehen.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr

pip eventuelles Auflüsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ).

Es zerfallt in hundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Hundertstel

(1/100) des Gesellschaftsvermigens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet :

- durch Herrn Graf ESTERHAZY von GALANTHA Franz : 50 Anteile

" - durch Herrn DIENST Christian : 50 Anteile

" Jeder dieser Anteile ist augenblicklich zu einem/Drittel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel.,sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  BNP Bitte auf der letzten Seite des geils B angeben Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der Personen. die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung,

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 21/01/2011- Annexes du Moniteur belge

PARIBAS FORTIS" unter Nummer 001-6325596-11, hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehândigt worden. Die Erschienenen erklâren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verregen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschi3ftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammiung, welche zu den bei Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlief3t, erhbht oder ermâlligt werden.

In diesem Faite müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitafs, welches deren Anteile vertriti. Die Geschâftsführung beschlief3t und teilt den Gesellschaftem die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falie von Kapitalerhôhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar.

Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammiung einem oder mehreren Geschüftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falie für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammiung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tàgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschàftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um aile zur Tí3ligkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschàftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschditsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfongern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschdftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern kOnnen feststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hohe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschâftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfoigt gemâl3 den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammiung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung staff und zwar am dreif?igsten Juni um elf Uhr.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufFerordenllich, gem B den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und eriirtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Slimme.

ARTIKEL 17.

Das Geschàftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreif3igsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschàftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auflerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

. "

Pem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fortsetzung

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliefFt. " Es sei bemerkt, daf3 jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu Ieder Zeit durch Beschlun der Generalversammlung aufgelüst werden. Im Falie der Aufl6sung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zundchst zur

Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gemâl3 der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wahlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschâftsjahr beginnt mit dem heutigen Tage um am einunddreil igsten Dezember zweitausendelf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am dreiffigsten Juni zweitausendzwülf.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übemommen und durch diese bestiltigt.

AUf3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNGEN

Im gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer aufFerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschlieat diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutaren Geschéftsführer zu ernennen, die beiden eingangs vorgenannten Erschienenen, Herm Graf ESTERHÁZY von GALANTHA Franz und Herrn DIENST Christian, die dieses Amt annehmen.

Für gleichiautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlegt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenííber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

05/10/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 30.06.2015, NGL 30.09.2015 15623-0421-011

Coordonnées
ESTERHAZY & DIENST PRODUCTIONS

Adresse
BERGSTRASSE 14 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne