ESTONTECO BELGIUM

Divers


Dénomination : ESTONTECO BELGIUM
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 545.963.213

Publication

20/02/2014
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j' j J ;3 Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde bei der Kanz ei in den Anlagen zum BeigischeirrStaatsb]attzu-verófferttalichen_ st

Unternehrvrensnr.: QSqG. cG 3 . À 3

Gesellschaftsnarne

_cnsFaSerj. ESTONTECO Belgium

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Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 - Eupen, JudenstraI e 23

(roí;tanj g ac3resSe)

Gegenstand

der Urkunde : Gründung

Aus einer am 06. Februar 2014 durch Notar Jean-Marie JAKUBOWSK! in Eupen aufgenommen, im Wege der Einregistrierung, Urkunde ergibt sich:

sind erschienen

1)Herr HEINEN Martin, geboren zu Eupen, am 10. Juni 1963, wohnhaft in 4700 Eupen, Judenstree 23;

2)Herr FOETELER Frédéric Michael Alois René Nikolaus, geboren zu Malmedy am 08. November 1971, wohnhaft in L-9136 Schieren, Cité Emile Tibessart 12,

STATUTEN.

Bezeichnung - Sitz - Gegenstand - Dauer.-

Artikel I - Form

Die Gesellschaft nimmt die Form einer Privatgeseilschaft mit beschrénkter Hartung an.

Artikel 2 - Bezeichnung

Sie wird  Estonteco Belgium" bezeichnet.

Artikel 3 - Sitz

Der Sitz der Gesellschaft wird in 4700 Eupen, JudenstraSe 23 sein.

Artikel 4 - Gegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist

Verkauf von Dienstleistungen, Produkten und Installationen aus der Elektrotechnik und Informatik.

lm aligemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen, die zivilrechtlichen oder handelsmassigen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, gdnzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verw'irkl'ichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fbrdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden.

Die vorstehende Aufzdhlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5 - Dauer

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Zeit gegründet.

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Sie kann durch Entscheidung der Generalversammlung aufgeldst werden,

Artikel 6 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital ist bei der Gründung auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 EUR)

festgesetzt worden und zertegt sich in einhundertsecttisundachizig (186) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Nutzniei3ung der Anteile

im Falle einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen Nutznief6er und nackten Eigentümer fallen die

zugestanden Rechte dem Nutznieler zu.

Artikel 8 -Abtretung und Übertragung von Anteilen

A: Freie Abtretungen

Die Anteile kdnnen ohne Genehmigung tinter Lebenden abgetreten crier von Todeswegen übertragen

werden an einen Teiihaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder

Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

B/ Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen.

Jeder Gesellschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Person, als diejenigen, die in dem hiervor erwâhntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehalt der Ungûltigkeit, die Zustimmung minimum der Helfte der Teiihaber benatigen, welche insgesamt mindestens drei Vertel der Gesellschaftsanteile besitzen mussen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschlagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, mittels eines Einschreibens, einen Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vornamen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen Übernehmer sowie der Anzahi der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

Innerhaib von acht Tagen nach Erhalt dieses Schreibens übermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an aile Gesellschafter, indem sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftfiche Antwort innerhalb einer Frist von dreil3ig Tagen abzugeben, und indem innen mitgeteilt wird, dass diejenigen, die ihre Stellungnahme nicht abgeben, so betrachtet werden als ob sie ihre Zustimmung erteiit heffen. Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden mussen.

in den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist, stept der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in Bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermechnisnehmer, welche nicht rechtmeRige Gesellschafter infolge der gegenwertigen Statuten werden kdnnen, sind gehalten, gemeR den-selben Formalitftten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung unter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmdglichkeit, obwohl der Gesellschafter, der aile oder teilweise seine Anteile abtreten machte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, da% ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverstendigen Oder, in dessen Ermangelung, durch den Presidenten des Handelsgerichts am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden, Es wird in der-selben Weise verfahren bei einer Zustimmungsablehnung eines Erben ader eines Vermechnisnehmers.

In dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der Ablehnung erfolgen mussen.

Artikel 9 - Anteilregister

Die namentlichen Anteile sind im Anteilregister eingetragen. Dieses Register befindet sich am Sitz der

Geseilschaft. Jeder Gesellschafter-und jede interessierte Person haben Zugang zu diesem Register

Artikel 10.- Gescheftsführung.-

Die Geseilschaft wird von einem crier mehreren Gescheftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht, verwaltet,

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Gescheftsabwicklungen, Jeder Gescheftsführer unterzeichnet persünlich alle im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Fur Estonteco Belgium, der Gescheftsführer oder ein Gescheftsführer", Dieser Wortlaut darf mit einem Stempel aufgetragen werden.

Die Gescheftsführer dürfen sich nur für den Bedarf der Geseilschaft dieser Unterschrift bedienen.

Artikel 11 - Befugnisse des Gescheftsführers -

GemeR Artikel 257 über die Flandelsgesellschaften kann jeder Gescheftsführer alle erforderlichen oder nützlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, auRer diejenigen die vom Gesetze der Generalversammlung vorbehatten sind und jeder Geschettsfuhrer vertritt die Geselischaft Dritten und der Justiz gegenüber , es sel als Klegerin oder Beklagte,

Der Gescheftsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor ernennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einreumen.

Personalfragen betreffend der sobersten Hierarchie-Ebene" sollten immer einstimmig zwischen den beiden Gescheftsführern getroffen werden,

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Artikel 12  Enliehnung

Auger wenn die Generalversammlung es anders vorsieht, ist das Mandat des Geschâftsführers

unentgeltlich.

Artikel 13 - Kontrolle

Auger wenn die Geseflschaft durch das Handelsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzlage, der Jahresabrechnungen, und die ordnungsmâSigen, in den Jahresabrechnungen, festgestellten Tdtigkeilen, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammlung, welche ihre Anzahi festlegt , ernannt werden.

lm Falle, wo die Gesellschaft davon befreit sein soulte, einen Kommissar zu ernennen, hal jeder Gesellschafter persdnuich die Unlersuchungs- und Kontrollrechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverstdndigen vertreten tassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentiiche Generaiversammiung der Gesellschafter fdllt auf den zweiten Dienstag des Monats Juni um

achtzehn Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Ladung angegebenen Ort in

Belgien.

Ist dieser Tag ein Feiertag, dann wird die Versammlung auf den niichsten Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung erwdhlt aus ihrer Mitte mit einfacher Slimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Stimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Artikel 15  Vertretung

Jeder Gesellschafter kann seine Stimme persdnlich oder durch einen Mandanten abgeben.

Artikel 16  Verlângerung

Jede ordentiiche oder au3ererdentiiche Generalversammlung kann sofort vertagt werden, in maximum drei

Wochen durch die Geschâftsführung.

Die neue Generalversammlung berdt über die-selbe Tagesordnung und entscheidet endgültig.

Artikel 17.- Prâsídfum  Beratungen  Protokoll

Die Generalversammlung wird vom Geschâftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Sollten die Anleilinhaber dieselbe Zahl der Anteile haben, wird jedes Jahr die Generalversammlung von einem anderen Geschditsführer geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Fdllen wird die Versammlung abstimmen, gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit einfacher Mehrheit.

Die Beratungen der Generalversammlung werden in einem Prolokollbuch hintertegt. Diese Beratungen werden von den Anteilinhabern, die es verlangen, unterschrieben. Kopien oder Auszüge werden von einem Geschdftsführer unterschrieben.

Artikel 18 - Geschditsjahr

Das Geschditsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreiligsten Dezember des Jahres.

Artikel 19 Gewinnaufteilung.

Nach Abzug der allgemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stept der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Geselischaft dar.

Von diesem Gewinn wird jâhrlich abgehoben:

I) Fünf Prozent zur Bitdung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht, sobald die gesetzliche Reserve ein Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht. Sie wird emeut zur Plicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastel worden ist,

2) Der Restbetrag erhdlt die Bestimmung welche ihr die handeinde Generalversammlung auf Vorschfag der Geschâftsführung erteilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Artikel 20.- Liquidation, Aufteilung und Auftdsung

Bei Aulásung der Geseflschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschditsführer durchgeführt, es

sel deun, die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

~-~

Cern , Eelgrsalien Staatsirlatt vorhehalien Der Gewinnsaldo wird im Verhâltnis zu den Anteilen die jeder Geseilschafter besitzt, unter ihnen aufgeteilt, wobei jeder Anteil gleiches Anrecht ausübt.

Jedoch, sollten nicht alle Gesellschaftsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt worden sein, werden die Liquidatoren vorab den Ausgteich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung Oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.





Artikel 21 -Wahl des Domizils

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten wéhlen alle Gesellschafter, Geschgftsführer, Domizil im

Gesellschaftssitze.

Artikel 22 ' geltendes Recht

Für alles, was in den gegenwârtigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen auf das

Handelsgeseilschaftsbuch.

Herr FOETELER Frédéric und Herr HElNEN Martin werden als Geschüftsführer ernannt, ihre Ernennungen erfolgen auf unbestimmte Zeit

Das erste Geschâftsjahr beginnt bei Unterzeichnung der Gründungsakte, um am 31, Dezember 2014 zu enden. Die neue gegründete Gesellschaft wird alle Nandiungen, die in lhrem Namen oder durch Vertreter der Gesellschaft gemacht worden sind, von dem heutigen Tage an übemehmen.

Die erste Generalversammlung findet im Jahre 2015 statt.

Fair gleichlautenden analytischen Auszug: gezeichnet Jean-Marie JAKUBOWSKI, Notar,

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwértigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinterlegt

werden :

- Ausfertigung der Urkunde.

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Coordonnées
ESTONTECO BELGIUM

Adresse
JUDENSTRASSE 23 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne