EUPEN HOLZ

Divers


Dénomination : EUPEN HOLZ
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 537.958.139

Publication

17/09/2013
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MOD WORD 1i.1

}JIJ Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde betsie nzlei

in den Anlagen zum Belgis en Stalatsiiiatt¢dar'Lir ïf~ elich n ist

des Handelsgerichts EJ

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/09/2013 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr. : 053 gs-`g . JI3 9

Gesellschaft.snarrte

(voil ausgaschrictcn) EUPEN HOLZ

(abgekurzt)

Rechtsforen : Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz . 4700 Eupen, Nispert I

(volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde: Gründung

Aus einem am 29. August 2013 durch Noter Jean-Marie JAKUBOWSKI in Eupen aufgenommenen Protokoll einer auRerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaftler - im Wege der Einregistrierung - ergibt sich

ii. STATUTEN.-

Die Erschienenen setzen die Statuten folgendermaRen fest

Bezeichnung - Sitz - Gegenstand - Dauer.-

Artikel I - Form

Die Gesellschaft nimmt die Foren einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung an.

Artikel 2  Bezeichnung

Sie wird  EUPEN HOLZ" bezeichnet

Alle Geschaftshandlungen, Rechnungen, Anzeigen, Verdffentlichungen, Briefe, Bestellzettel und andere= Schriftstücke der Gesellschaft fi hren:

den Gesellschaftsnamen, die Angabe "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung " oder die Anfangsbuchstaben  P.G.m.b.H.", die genaue Angabe des Gesellschaftssitzes.

Artikel 3 - Sitz

Der Sitz der Gesellschaft wird in 4700 Eupen, Nispert 1 sein.

Dieser Sitz kann durch Beschluss der Geschaftsf0hrung nach jedem anderen Ort in Belgien verlegt werden.

Er ist in den Beilagen zum Moniteur Belge zu verdffentlichen. Durch Beschluss der Geschaftsführung kann die Gesellschaft auch Verwaltungssitze, Zweigniederlassungen, Agenturen, Depots in Belgien und im Auslande errichten.

Artikel 4 - Gegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist:

-Handel in Holz, sowohl Rund-als auch Schnittholz, Baumaterialen im ailgemeinen, Klein-und GroRhandel; -Hersteilung und Verarbeitung von Materialien insbesondere aus Holz, Holzprodukten, Holzderivaten sowie Kunststoffprodukten aller Art;

lm ailgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen oder handelsmassigen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, ganzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichun g dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fdrdem.

aile aut der teutere Seite des Terts B angeben : Auf der Vorderseite Name und Ergenschatt des beurkundenden Notars odor dar

Personen, die dazu ermachtigt sind. die juristische Persen pratten gegenüber zr! verfreten

Auf der ROckseite Name und Unterschrrft.

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Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ahnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

Die vorstehende Aufzahlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Artikel 5 - Dauer

Die Gesellschaft wird fur eine unbestimmte Zeit gegründet.

Sie kann durch Entscheidung der Generalversammlung aufgelbst werden.

Artikel 6 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital ist bai der Gründung auf fünfzigtausend Euro (50.000,00 EUR) festgesetzt worden

und zerlegt sich in tausend (1.000) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7 - Nutzniellung der Anteile

lm Falle einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen NutznieI3er und nackten Eigentümer fallen die

zugestanden Rechte dem Nutzniel er zu.

Artikel 8 - Abtretung und Übertragung von Anteilen

A: Freie Abtretungen

Die Anteile kdnnen ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen übertragen

werden an eiven Teilhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an die Aszendenten oder

Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

Bi Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen.

Jeder Gesellschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Person, ais diejenigen, die in dem hiervor erwahntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehalt der Ungültigkeit, die Zustimmung minimum der Halfte der Teilhaber benütigen, welche insgesamt mindestens drei Viertel der Geselischaftsanteile besitzen müssen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschiagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, mittels eenes Einschreibens, eiven Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vornamen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschiagenen Übernehmer sowie der Anzahl der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

Innerhalb acht Tagen nach Erhalt dieses Schreibens 0bermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an aile Gesellschafter, indem sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftliche Antwort innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen abzugeben, und indem ihnen mitgeteilt wird, dari, diejenigen, die ihre

Stellungnahme nicht abgeben, so betrachtet werden als ob sie ihre Zustimmung erteilt haffen, Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden müssen.

In den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist, stellt der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermachnisnehmer, welche nicht rechtmai3ige Gesellschafter infolge der gegenwartigen Statuten werden kdnnen, sind gehalten, gemall denselben Formalitaten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung enter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmdglichkeit, obwohl, der Gesellschafter, der alle oder teílweise seine Anteile abtreten mé chte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, dal3 ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverstandigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Presidenten des Handelsgerichts am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden. Es wird in derselben Weise verfahren bel einer Zustimmungsablehnung eines Erben oder aines Vermâchnisnehmers.

In dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der Ablehnung erfolgen müssen.

Artikel 9 - Anteilregister

Die namentlichen Anteile sind im Anteilregister eingetragen. Dieser Register befindet sich am Sitz der

Gesellschaft. Jeder Gesellschafter, jede interessierte Persen haben Zugang zu diesem Register

Artikel 10.- Gescheftsführung.-

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Gescheftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht, verwaltet.

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Gescheftsabwicklungen. Jeder Geschaftsführer unterzeichnet persbntich aile im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindiichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Fur Eupen Holz der Geschaftsführer oder ein Geschaftsführer". Dieser Wortlaut dart mit elnem Stempel aufgetragen werden.

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Die Geschdftsführer dürfen sich nur für den Bedarf der Gesellschaft dieser Unterschrift bedienen, bei Gefahr von Entiassung und jeglichen Schadenersatzes im Falle wo der Unterschriftsmissbrauch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben würde.

Artikel 11 - Befugnisse des Gescheftsführers.-

Gemell Artikel 257 über die Handelsgesellschaften kann jeder Geschditsführer alle erforderlichen oder nützlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, au8er diejenigen die vom Gesetze der Generalversammlung vorbehalten sind und jeder Geschâftsführer vertritt die Geseiischaft Dritten und der Justiz gegenüber , es sel als Kldgerin oder Beklagte.

Der Geschditsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor ernennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einrdumen.

Artikel 12  Entlohnung

Auffer wenn die Generalversammlung es anders vorsieht, ist das Mandat des Geschdftsführers entgeltlich.

Artikel 13 - Kontrolle

Auller wenn die Gesellschaft durch das Handelsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzrage, der Jahresabrechnungen, und die ordnungsmaeigen, in den Jahresabrechnungen, festgesteilten Tdtigkeiten, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammlung, welche ihre Anzahl festlegt , ernannt werden.

lm Falie, wo die Gesellschaft davon befreit sein sopte einep Kommissar zu ernennen, hat jeder Geseltschafter persiintich die Untersuchungs- und Kontrollrechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverstdndigen vertreten lassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung der Geseilschafter faalt auf den erster Montag des Monats Mai um

achlzehn Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Ladung angegebenen tart in

Belgien.

ast dieser Tag ein Feiertag, dann wird die Versammlung auf den nâchsten Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung erwahlt aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Jeder Geseltschaftsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Stimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Artikel 15  Vertretung

Jeder Geselischafter kann seine Stimme persdnlich oder durch einen Mandanten abgeben.

Artikel 18  Verlengerung

Jede ordentliche oder aullerordentliche Generalversammlung kann sofort vertagt werden, in maximum drei

Wochen durch die Gescheftsführung

Die neue Generalversammlung berdt über dieselbe Tagesordnung und entscheidet endgültig.

Artikel 17.- Prdsidium  Beratungen  Protokoli

Die Generalversammlung wird vom Geschdftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten Anteile

besitzt, geführt.

Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Fdllen wird die Versammlung abstimmen gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit einfacher Mehrheit.

Die Beratungen der Generalversammlung werden in einero Protokollbuch hinterlegt. Diese Beratungen werden von den Anteilinhaber die es verlangen Unterschrieben. Kopien oder Ausztlgen werden vom Geschditsführer unterschrieben.

Artikel 18 - Geschdftsjahr

Das Geschdftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddretl .igsten Dezember des Jahres.

Artikel 19 Gewinnaufteilung:

Mach Abzug der aligemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stelp der Gewinnsaldo der Bilanz den

Reingewinn der Gesellschaft dar.

Von diesem Gewinn wird jdhrlich abgehoben:

I) Fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht sobald die gesetzliche Reserve ein Zehntet des Gesellschaftskapitals erreicht. 51e wird erneut zur Pflicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

2) Der Restbetrag erhâlt die Bestimmung welche ihr die handeinde Generalversammlung auf Vorschlag der Gesch;lftsführung ertellt unter Berücksichtiigung der gesetzlicherl Vorschriften.

Artikel 20.- Liquidation, Aufteilung und Aufltisung

Bei Aufltisung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschgftsführer durchgeführt es sei

denn die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Der Gewinnsaldo wird im Verhâltnis zu den Anteilen die jeder Gesellschafter besitzt unter ihnen aufgeteilt, wobei jeder Anteil gleiches Anrecht ausübt.

Jedoch, soliten nicht alle Gesellschaftsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt sein werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.

Artikel 21 -Wahl des Domizils:

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten erwahlen alle Gesellschafter, Geschaftsführer, Domizil im

Gesellschaftssitze.

Artikel 22  geltendes Recht

Für alles was in den gegenwartigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen auf das

Handelsgesellschaftsbuch.

B. Geschüftsführer :

Die private Gesellschaft mit beschrdnkter Haftung NISPATH vertreten durch Herrn THONNES Paul, wohnhaft in 4700 Eupen, Nispert 1 wird als Geschaftsführer ernannt. lhre Ernennung erfoigt auf unbestimmte Zeit.

(Gez.) Jean-Marie Jakubowski,

Noter.

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwârtigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei hinterlegt

werden:

Ausfertigung des Protokolls.

Dom Belgischen Staalablatt vorbehalten

Bitte auf der lelzten Secte ries Tells H angebert . Auf der Vordereaite trame und Eigenschaft des beuikundenrlen Notars acier der

Personen, die deze ermáChltgt sind. die jurislische Persan ruftten gegemíber zu verfreten

Auf der Riickseite ' Naine und Unterschrill

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Coordonnées
EUPEN HOLZ

Adresse
NISPERT 1 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne