EUPENER TURNVEREIN VON 1967, ABGEKURZT : ETV

Divers


Dénomination : EUPENER TURNVEREIN VON 1967, ABGEKURZT : ETV
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 414.528.510

Publication

17/02/2015
ÿþBitte auf der tetzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Nama und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen. dia

dazu ermáchtigt sind, der Vereinigung. die Stiftung oder die 4rganismus Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffe tiiche

Hinterlegt be derts asziel

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b 5 -n2- 2015

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der Greffier .

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Unternehmensnr. 414528510

Name der VereinigunglStiftunglOrganisrnus

(Ausgeschrieben) : "Eupener Turnverein von 1967"

(Abgekülzt) : ETV

Rechtsforen : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Schonefelderweg 16 - 4700 Eupen

Geeenstend Statutenânderung der Uri nde :

Aul3erordentliche Generalversammlung vom 03.12.2014

"

Die Generalversammlung beschliefrt einstimmig die a{ten Satzungen wie foigt abzuàndern.

KAPITEL I  BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER

Artikel 1 : Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerzieiungsabsicht lautet: EUPENER TURNVEREIN VON 1967,

Artikel 2 : Sitz

Der Sitz der Vereinigung ist Eupen, Die Adresse ist der Geschâftssitz der Vereinigung in Eupen, Schtinefelderweg, 16.

Der Sitz der Vereinigung kann durch Beschluss der Generalversammlung verlegt werden. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk EUPEN.

Artikel 3 : Zielsetzung

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Die Zielsetzungen des Vereines sind insbesondere:

1. Die Fôrderung des Tumsports in Eupen und

2. die Abhaltung von Wettbewerben und Veranstaltungen oder die Durchführung von Aktivitâten, die direkt oder indirekt mit der Zielsetzung der Unterstützung des Tumsports vereinbar sind.

Artikel 4 : Dauer

Die Vereinigung wird fair eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL Il -- MITGLIEDER. ANNAHME, RÜCKTRITT, AUSSCHLUSS Artikel 5 : Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus ordentiichen Mitgliedern, steiivertretenden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

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Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, darf jedoch nicht weniger als drei (3) betragen.

Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder, Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfoigt auf schriftiichen Antrag durch Beschluss des Verwaltungsrats.

Der Antragsteller wird erst nach der Entrichtung des von ihm geforderten Beitrags tatsâchlich Mitglied. Bei Minderjâhrigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der gesetzliche Vertreter eines Mitgliedes enter 16 Jahren kann auf Anfrage als stellvertretendes Mitglied handeln. Ein stellvertretendes Mitglied besitzt eine Stimme in der Generalversammlung und bat ansonsten keine Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.

Die Mitgliedschaft endet:

- durch Tod

durch Austritt

- durch Ausschluss

Dieser kann erfolgen, wenn ein Mitglied:

z. B..

- trotz Mahnung und ohne hinreichende Begründung mit seinen Beitrigen in Verzug ist,

- wegen erheblicher Verletzungen der satzungsgemi&en Verpflichtungen,

wegen eines schweren Verstoifes gegen die Interessen des Vereines.

Der Ausschluss eines Mitgliedes dart nur von der Generalversammlung und mit Zweidrittel der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder ausgesprachen werden.

Mit dem Ende der Mitgliedschaft erldschen aile Amter und Rechte in der Vereinigung. Geleistete Beitrâge werden nicht zurückerstattet. Eïn Anspruch an dem Vermogen der Vereinigung besteht nicht. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder dürfen weder eine Rechnungsaufsteliung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordern oder beantragen. Vereinspapiere und Vereinsmaterial sind zurückzugeben.

Artikel 6 : Jahresbeitrag

Die Mitglieder haben einen jâhrlichen, halbjâhrlichen oder monatlichen Beitrag zu entrichten. Der Beitrag wird durch den Verwaltungsrat festgelegt und dart den Betrag von 1 000,00 (Eintausend) Euro pro Jahr und pro Mitgliedschaft nicht übersteigen.

Artikel 7 : Mitgliederregister

Am Siiz der Vereinigung führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Die Beschlüsse zum Eintritt, Austritt oder zum Ausschluss werden binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhâlt, eingetragen.

Gem dem Gesetz vom 27, Juni 1921 wird ein Ansichtsrecht gewâhrt.

Artikel 8 : Gonner und Ehrenmitglieder

Alle Personen, die die Vereinigung zur Verwirklichung ihrer Zielsetzung unterstützen mochten, k6nnen

als Gonner aufgenommen werden.

Die Generalversammlung kann Personen zu Ehrenmitgliedem emennen, die sich in groi3er und

aul ergewühnlicher Weise um die interessen des Turnsports verdient gemacht haben, oder die

auf3ergewbhnliche turnerische Leistungen vollbracht haben.

KAPITEL III - GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 9 : Befugnisse

Die Generalversammlung ist das hdchste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustandig für:

1. Die Satzungsénderungen;

2. Die Wahl und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder;

3. Die Genehmigung des Haushaits und der Rechnungen;

4, Die den Verwaltern zu erteilende Entlastungen;

5. Die freiwillige Aufl6sung der Vereinigung;

6. Den Ausschluss von Mitgliedem;

7, Allé Beschlüsse, für die der Verwaltungsrat nicht zustândig ist.

Bitte auf der fetzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermüchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung ader die Organismus [fitten gegenüber zu vertreten

Auf der Rilckseite : Name und Unterschrïft

Dem Beig iscFien Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

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Artikel 10 : Die Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese muss spatestens 6 Monate nach Datum des Abschlusses des Geschâftsjahres erfolgen.

Es kann so oft eine auílerordentliche Generalversammiung einberufen werden, wie es für die interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aulaerordentliche Generalversammiung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt,

Die Generalversammiung wird vom VenNaltungsrat einberufen.

Die Einladung kann in der Form eines Briefes, einer Anzeige in einer Tageszeitung, in der Vereinszeitung, auf dem Schwarzen Brett der Vereinigung, per elektronische Post usw. mindestens 8 Tage im Voraus erfolgen.

Jedes Mitglied ist berechtigt der Versammiung beizuwohnen und an derselben teifzunehmen, entweder persónlich oder durch einen Bevollmachtigten seiner Wahl der selber Mitglied ist. Kein Mitglied kann bestimmt werden um mehr als ein Mitglied zu vertreten.

Jugendliche unter 16 Jahren besitzen kein Stimmrecht, diese kônnen jedoch durch ihr steilvertretendes Mitglied vertreten werden.

Artikel 11 : Vorsitz

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates übemimmt den Vorsitz der Generalversammlung. Bei Abwesenheit leitet der Vizeprâsident oder in dessen Abwesenheit der Schriftführer die Versammiung. Der Vorsitzende bestimmt den Schriftführer.

Artikel 12 : Abstimmungsmodalititen

Alle Mitglieder haben béi der Generalversammlung gleiches Stimmrecht und die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst, vorbehaitlich der Pâlie in denen das Gesetz oder die Satzung etwas Anderes bestimmt. Auferhalb der Tagesordnung dürfen Beschlüsse nur gefasst werden, wenn die Satzung es ausdrücklich zulâsst.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der angegebenen Stimmen gefasst. Jedes Mitglied hat Anrecht auf eine Stimme. Bei Stimmengleichhelt ist die Stimme des Vorsitzenden oder dessen Stelivertreters entscheidend.

Beschlüsse der Versammiung betreffend Abânderungen der Satzungen, Ausschluss von Mitgliedern oder freiwillige Auflisung der Vereinigung kannen nur gefasst werden, wenn die besonderen Bedingungen erfüllt sind, die durch Artikel 8, 12 und 20 des Gesetzes über die Vereinigungen ohne Gewinnerziefungsabsicht vorgeschrieben sind (Bedingungen betreffend Anzahl der Anwesenden Mitglieder, erforderliche Mehrheit und gegebenenfalls gerichtliche Bestâtigungs-Homologation).

Die Emennung der Mitglieder des Verwaltungsrates, sowie die Aufnahme und der Ausschluss der Mitglieder werden durch Wahlen vorgenommen.

Artikel 13 : Protokolle

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, sowie vom Sekreter, sowie von allen Mitgliedern, die dies wünschen, unterschrieben werden; sie werden aufrerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die ver Gericht oder anderweitig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben, Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehândigt.

Die Versammiung emennt jedes Jahr zwei Kommissare, die mit der finanziellen Prüfung der Geschâftsführung des Verwaltungsrates beauftragt werden und der Generalversammlung Bericht erstatten mossen.

KAPITEL IV - DIE VERWALTUNG

Artikel 14 : Zusammensetzung

Bitte auf der lefzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermàehtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterscitrift

Dem Belgisdhen, Staat;;blatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

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` Die Vereinigung wird verwaltet durch einen Verwaltungsrat, der aus mindestens drei, hbchstens aus fünfzehn Mitgliedern besteht, die durch die Gen eralversammlung gewâhlt werden. Wiederwahi ist zulâssig. Der Verwaltungsrat bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewdhlt wird.

Dem Beigisdhen, Staat$blatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

Der Verwaltungsrat bestimmt aus seiner Mitte einen Presidenten, einen Vizeprâsidenten, einen Schriftführer und einep .Kassierer.

Die Verwaltungsratmitglieder sind nicht perstniich haftbar; ihre Verantwortung beschrânkt sich auf die Ausführung des Ihnen anvertrauten Mandats.

Artikel 1ó : Einberufung

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden oder durch ein Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrates so oft einberufen, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist.

Jeder Verwalter kann sich von einem anderen Mitg;led des Verwaitungsrates vertreten lassen. Der Verwaltungsrat beschliefrt gültig, wenn mehr als die HâIfte seiner Mitgiieder anwesend ist. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Stimmmehrheit gefasst. Bel Stimmengleichheit ist die Stimme des Prdsidenten entscheidend.

Artikel 16 : Rücktritt

Jedes Verwaltungsratmitglied kann zu jeder Zeit seinen Rücktritt durch schriftfiche Mitteilung an den Verwaltungsrat richten. Dieser kann den Zurückgetretenen bis zur nâchsten Generalversammiung ersetzen.

KAPITEL V VERTRETUNG, HAFTUNG

Artikel 17 : Vertretung der Vereinigung

Der Verwaltungsrat wird Driften gegenüber rechtsgültig vertreten durch die Unterschrift von zwei Verwaltungsratmitglledern, die sich nicht mit einer vorherigen Genehmigung des Rates auszuweisen brauchen.

Artikel 18 : Kommissare

Die Kommissare besitzen ein unbeschrânktes Aufsichts- und Kontrolirecht bezüglich der Finanzoperationen der Vereinigung.

Artikel 19 : Konten, Haushalt und Berichte.

Das Geschâftsjahr beginnt am 1. September und endei am 31. August,

Die Rechrlungsiegung des vergangenen Jahres und der neue Haushaltsplan werden der Generalversammiung zur Genehmigung vorgelegt. Die Generalversammiung entscheidet Ober die Entiastung der Kassenführung. Die Buchhaltung wird gem lf3 Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt,

KAPITEL VI -- SATZUNGSABÂNDERUNG, AUFLOSUNG

Artikel 20 : Satzungsabinderung

Die Satzung dart nur gemàf3 den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21, Juni 1921 geândert werden.

Artikel 21 : Auflflsung

lm Faile einer freiwilligen Auflüsung bestimmt die Generalversammiung einen oder mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse fest. Der verbleibende Nettobestand nach Tilgung der Schulden wird einem Verein mit der gleichen Zielsetzung übergeben,

Artikel 22 ; Gesetz

Bitte euf der letzten Celte des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermáchtigt sind, der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus IDritten gegenüber zu vertreten

Auf der Ruckseite : Name und Unterschrift

'Tell fJ - {'-rir,pe;7ur 7, Mon 3,2

Hinsichtlich aller gegenwdrtigen Satzungen nicht vorgesehenen Punkten geiten die Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Dem Bekjie>4ben, Staateatt varbeltialten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

Aisdann beschliel3t der Verwaltungsrat folgende Aufgabenverteilung:

1, Als Prsidentin ; LOCHT Monique, Belgierin,

wohnhaft Schdnefeiderweg, 16, 4700 Eupen

2, Als Schriftführer : PITZ Achim, Belgier,

wohnhaft Schdnefelderweg 16, 4700 Eupen

3. Als 1. Kassiererin : NIX Rebecca, Belgierin,

wohnhaft Hugo-Zimmermann-Strasse 45, 4700 Eupen

4. Als 2, Kassierer; PITZ Stephan, Belgier,

wohnhaft Schdnefelderweg, 16, 4700 Eupen

5. Ais Zeugwart : BRUELL Freddy, Beigier,

wohnhaft Untere Ibern 8, 4700 Eupen

6. Ais Beisitzerin WEY Stephanie, Belgierin, wohnhaft Maria-Theresia-Strasse 7, 4700 Eupen

7. Als Beisitzerin : CALLES Cécile Gertrude, Belgierin, wohnhaft Ofengraben 7, 4700 Eupen

8. Als Beisitzer : PATZER Raphael, Deutscher,

wohnhaft Heckenweg 13, 4700 Eupen

9. Ais Beisitzer : BACKHAUS Georg, Deutscher,

wohnhaft Kesselstrasse 73, 52076 Aachen (Deutschland)

Eupen, den 28.01.2015

Locht Monique (Prdsidentin)

Pitz Achim (1, Schriftführer)

Nix Rebecca (1. Kassiererin)

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Bitte auf der fetzten Seite des Tens B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermáchtigt sind, der Vereinigung, die Stitung oder die Organismus

Britten gegenuberzu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift

17/02/2015
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MOD 3,2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsbl

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/02/2015 - Annexes du Moniteur belge

Unternehrnensnr. 414528510

l'Urne der VereinigunglStiftungfOrganisrraus :

(Ausgeschrieben) : "Eupener Tumverein von 1967"

(Abgekitrzt) : ETV

Rechtsforen : Vereinigung ohne Gewinnerzieiungsabsicht

Sitz Schdnefelderweg 16 - 4700 Eupen

Gegenstand Rücktritte - Emennungen

der Urkunde :

Aus dem Protokoll der Generalversammlung vom 16.10.2009 gehen fofgende Entscheidungen hervor

Rücktritt und Entlastung per 16.10.2009 nachstehender Mitglieder aus dem Verwaitungsrat

- Ahn Marco, Goldene Hand 8, 4700 Eupen als Vize-Prâsident

Ernennung mit Wirkung 16.10.2009 nachstehender Mitglieder in den Verwaltungsrat - Celles Cécile Gertrude, Olengraben 7, 4700 Eupen als Beisitzerin

- Wey Stephanie, Maria-Theresia-Strasse 7, 4700 Eupen ais Beisitzerin

Aus dem Protokoll der Generalversammlung vom 18.11.2011 gehen folgende Entscheidungen hervor

Rücktritt und Entlastung per 18.11.2011 nachstehender Mitglieder aus dem Verwaltungsrat

- Gehlen Sigrid, Am Kalkofen 37, 4701 Kettenis als 1. Kassiererin

- Delhaes Philippe, Bergstrasse 55, 4700 Eupen als 1, Sekretér

- Pitz Stefan, Schdnefelderweg 16, 4700 Eupen als 2, Kassierer

Ernennung mit Wirkung 18.11.2011 nachstehender Mitglieder aus dem Verwaltungsrat - Pitz Stefan, Schdnefelderweg 16, 4700 Eupen als 1. Kassierer

Aus dem Protokoll der Generalversammlung vom 08.11.2013 gehen folgende Entscheidungen hervor ;

Ernennung mit Wirkung 08,11.2013 nachstehender Mitgileder in den Verwaltungsrat

- Pafzer Raphael, Heckenweg 13, 4700 Eupen ais Beisitzer

Aus dem Protokoll der Generalversammiung vom 17.10.2014 gehen folgende Entscheidungen hervor

Ernennung mit Wirkung 17.10.2014 nachstehender Mitgileder in den Verwaitungsrat

- Nix Rebecca, Hugo-Zimmermann-Strasse 45, 4700 Eupen als Beisitzerin

- Backhaus Georg, Kesselstrasse 73, 52076 Aachen als Beisitzer

Eupen, den 28.01.2015

Locht Monique (Présidentin)

Pitz Achim (1, Schriftführer)

Nix Rebecca (1. Kassiererin)

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite : Name und Egenschait des beurkundenden Notars oder der Personen, die

dazu ermâchtgt sind. der Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften geget ner zu remreten

Auf der Riickseite : Name und Urate t

Coordonnées
EUPENER TURNVEREIN VON 1967, ABGEKURZT : ETV

Adresse
SHONEFELDERWEG 16 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne