EUROCON HANDELSVERTRETUNG

Divers


Dénomination : EUROCON HANDELSVERTRETUNG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 837.758.712

Publication

22/07/2011
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r:. il J Ausfertlgung1 die nacm Hinterlegung der Urkunde bei der Kanziei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veraffenttichen ist

Hinterlagt bel der Kanzlei

des Handelsgerichts EUPEN

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/07/2011- Annexes du Moniteur belge

Eurocon Handelsvertretung

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4701 Eupen-Kettenis, Rothfeld 13

" - Gri3nc#ung'Biner eünfachen Kommanditgeseltschaft

Gesellschaftsvertrag einereinfachen Komma nditgeseilschaft

§ 1 Firma, Sitz

Die Firma fautet EUROCON Handeisvertretung Kommanditgesellschaft.

Die Gesellschafi hat ihren Sitz in 4701 Eupen-Kettenis, Rothfeld 13 (B).

§ 2 Gegenstand des Unternehrnens

1: Gegenstand des Untemehmens ist dle Führung 'Biner Handelsgesellschaft, der Vertretung von in - und auslándiischen Unternehrten und deren Produkle, der Handel mit Waren des tëglichen Gebrauchs bzw. Konsumgütern.

2: Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschâfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck zu *dent geeignet sind.

§ 3Geschâftsjahr, Dauer

1: Die Gesellschaft beginut mit dem Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages. Ihre Dauer ist unbestimmt.

2: Das GeschMftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Gesch>:lrtsjehr ist ein Rumpfgeschâflsjahr.

§ 4 Gesellschafter

1: Persônlich haftender Gesellschafter/Komplementdrin ist:

Frau Delia Sandra Berbecaru, geb. am 19.08.1960, wohnhaft in Ing. D. Tau Nr. 15, sector 5, Bukarest,

Rurnânien, mit 'Biner Bareinlage von é 500, (Euro fünfhundert).

2: Mit seiner l=image haftender Gesellschafter/Kommanditist ist:

Herr Detief Schmand, geb. am 27.06.1952, wohnhaft in 4701 Eupen-Kettenis, Rothfeld 13, mit eiher

Bareinlage von E 500, (Euro fünfhundert).

3: Die Einlage der Geseltschafter entspricht ihrer Beteiligung am Geseltschaftsverrnfigen.

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§ 5 Kanten der Gesellschafter

Für jeden Gesellschafter werden zwei Konten geführt:

1: Auf dem Kapitalkonto 1 werden die Einlagen der Gesellschafter verbucht. Es ist unverzinslich. Anderungen des Kapitalkontos 1 sind nur durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafter mdglich.

2: Auf dem Kapitalkonto 2 werden die Gewinn-und Verlustanfeile und alle Einlagen und Entnahmen verbucht. Dieses Konto wird im Soll und Haben mit 6% verzinst. Die Zinsberechnung erfolgt staffelmâssig.

§ 6 Geschâftsführung und Vertretung

1: Zur Geschâftsführung und Vertretung der oder die Komplementre jeweils allein berechtigt und verpflichtet.

2: Zur Vomahme von Geschâftsführungsmassnahmen, die über den gewdhnlichen Rahmen hinausgehen, ist die Zustimmung der Gesellschafterversammlung ndtig. Die Zustimmung ist vor Ausführung der Geschâftsführungsmassnahme einzuholen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug.

3: Jeder geschMftsführende Gesellschafter erhâlt für seine Tâtigkeit ein monatlich auszuzahlendes Entgelt, deren Hdhe von der Geselischafterversammlung festgesetzt und dem Umfang der Tâtigkeit entsprechend angepasst wird.

§ 7 Buchführung, Jahresabschluss

1: Die Jahresbiianz ist ais Handels-und Steuerbilanz innerhalb von 6 Monaten nach Abiauf des Geschâftsjahres von dem zustândigen geschâftsführenden Geselischafter zu erstellen. Die Bilanzierung erfoigt nach steuerlichen Grundsâtzen, soweit nicht zwingende handelsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

2: Der Jahresabschluss ist in der Gesellschafterversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festzustelien.

§ 8 Ergebnisverteilung, Entnahmen

1: Zur Ermittiung des Jahresergebnisses werden die Tâtigkeitsvergütungen an die geschâftsführenden Gesellschafter ais abzugsfàhiger Aufwand behandelt

2: Das nach Absatz 1 festgestellte Ergebnis wird auf die Gesellschafter entsprechend ihrem Kapitalkonto 1 vertellt.

3: Zu Entnahmen sind die Gesellschafter nur berechtigt wenn ihr Kapitalkonto 2 einen positiven Bestand aufweist. Bezüglich der Hdhe der Entnahmen entscheidet die Gesellschafterversammlung einstimmig.

§ 9 Geselischafterversammlung, Gesellschafterbeschiüsse

1: Alle Angelegenheiten die die Gesellschaft betreffen werden durch Beschluss in der

Gesellschafterversammlung getroffen. Die erste ordentiiche Gesellschafterversammlung findet im Juli 2012 statt.

2: Das Stimmrecht der Gesellschafter untereinander wind durch das Kapitalkonto 1 bestimmt. Je 100 Euro Einlage gewâhren eine Stimme.

3. Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst, es sei denn der Vertrag oder das Gesetz sieht eine andere Mehrheit vor.

4: Eine ordentliche Gesellschaftsversammlung findet innerhalb eines Monats nach Aufstellung der Bilanz statt. Jeder Gesellschafter ist berechtigt eine ausserordentliche Gesellschafterversammlung mit einer Frist von einer Woche unter Übersendung der Tagesordnung einzuberufen.

5. Die Gesellschaftsversammlung ist Beschlussfâhig wenn Gesellschafter anwesend sind, die mindestens 60% aller vorhandenen Stimmen innehaben. Ist eine Gesellschafterversammlung nicht beschlussfahig ist unverzüglich eine weitere Gesellschafterversammlung einzuberufen die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Gesellschafter beschlussfâhig ist.

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§ 10 AusschlieI en von Gesellschaftem

Ein Gesellschafter kann nur durch eine Ausschliessungsklage gegen seinen Willen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ween er eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende Verpflichtung vorsâtzlich oder grab fahrlâssig verletzt hal, bzw. die Erfüllung der Pflicht ihm unmiiglich wird oder den übrigen Gesellschaftem die Fortsetzung der Geselischaft mit diesem Gesellschafter unzumutbar ist.

§ 11 Abtretung von Gesellschaftsanteilen

Die Abtretung oder Verpfândung von Gesellschaftsanteilen bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter. Keine Zustimmung bedarf die Abtretung an einen Mitgesellschafter, Ehegatten oder an leibliche Abk6mmlinge.

§ 12 Tod eines Gesellschafters

1: Bei Tod eines Gesellschafters wird die Geselischaft nicht aufgelást sondem unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt.

2: Soweit eheliche Abkiïmmlinge des verstorbenen Gesellschafters vorhanden sind, die dessen Erben werden, wird die Geselischaft mit ihnen fortgeführt. Andere Personen als eheliche Abkdmmlinge erhalten eine Abfindungszahlung nach § 14 dieses Vertrages.

§ 13 Kündigung

1: Das Gesellschaftsverháltnis kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2012.

2: Die Kündigung ist gegenüber sàmtlichen anderen Gesellschaftem zu erklàren. Zur Fristwahrung ist der Poststempel massgebend.

3: Mit Wirksamwerden der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft wird von den verbleibenden Gesellschaftem fortgeführt.

4: Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, so ist der verbleibende Gesellschafter berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Gesellschaftsverm6gen ohne Liquidation mit allen Aktiva und Passiva zu übemehmen.

5: Kündigt der einzige Komplementâr, so soli die Gesellschaft nicht aufgelüst werden, sondem unter Bestimmung eines neuen Komplementiârs fortgesetzt werden.

§ 14 Auseinandersetzungsguthaben

1: Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so bemissi sich der Auszahlungsanspruch nach dem tatsâchiichen Wert des Gesellschaftsanteils, einschliesslich der stillen Reserven und des Firmenwerts.

2: Zur Ermittiung der stillen Reserven ist auf den Ausscheidungszeitpunkt des Gesellschafters eine Verm6gensbilanz aufzustellen, in der alle Wirtschaftsgüter  auch die nicht bilanzierungsfâhigen  mit dem Teiiwert angesetzt werden.

3: Bei Streitigkeiten über die H6he des Abfindungsguthabens ist ein für beide Parteien bindendes Wertgutachten eines Sachverstândigen einzuholen. Der Sachverstândige wird von der am Sitz der Gesellschaft zustândigen IHK benannt.

4: Die Kosten des Sachverstândigengutachtens fallen derjenigen Partei zur Last, deren Vorstellungen von der Hdhe der Ausgleichszahlung sich am weitesten von der vom Sachverstândigen genannten Summe unterscheiden.

5: Die Abfindung ist in zwei gleichen Raten zu zahlen. Die erste Rate wird fâllig ein Monet nach dem Ausscheidungszeitpunkt, die zweite Rate vier Monate nach dem Ausscheidungszeitpunkt.

6: Eine Verzinsung des Ausscheidungsguthabens findet nicht statt.

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§ 15 Güterstand der Gesellschafter

1: Jeder verheiratete Geselischafter ist verpflichtet, mit seinem Ehegatten den Güterstand der Gütertrennung oder einen sonstigen Güterstand zu vereinbaren, wonach die Gesellschaftsbeteiligung, der Gesellschaft gewâhrte Darlehen und sonstige Guthaben bei der Gesellschaft, im Falie der Scheidung, von einem Zugewinnausgieich ausgeschlossen sind.

2: Kommt ein Geselischafter der in Abs.1 genannten Verpflichtung nicht nach, so ruhen seine Gesellschaftsrechte von dem Zeitpunkt an, an dem ihm auf Gesellschafterbeschluss schriftlich eine dreimonatige Frist für die Errichtung des Güterstandes gesetzt wird. Massgeblich für den Beginn des Ruhens der Gesellschaftsrechte und den Beginn der Dreimonatsfrist ist der Zugang der schriftlichen Aufforderung.

3: Kommt der Gesellschafter auch dieser Aufforderung nicht nach, so kann er gem. §10 dieses Vertrages ausgeschlossen werden.

4: Das Abtretungsverlangen muss spâtestens innerhalb von drei Monaten erhoben werden, nachdem der Gesellschaft die Heirat bzw. der Eintrítt in die Gesellschaft einerseits und der Nichtabschluss einer Güterstandvereinbarung im vorstehenden Sinn andererseits bekannt geworden ist.

§ 16 Wettbewerbsverbot

1: Kein Gesellschafter, gleichgültig ob unbeschrânkt oder beschrflnkt haftend, darf der Gesellschaft wâhrend seiner Vertragszeit, unmittelbar oder mittelbar, gelegentlich oder gewerbsmâf3ig, unter eigenem oder fremden Namen, für eigene oder fremde Rechnung, Konkurrenz machen.

2: Durch Gesellschafterbeschluss kann das Wettbewerbsverbot generell oder im Einzelfall aufgehoben werden. Der Beschluss ast dem betroffenen Gesellschafter schriftlich mitzuteilen.

§ 17 Schlussbestimmung

Soflte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, sich auf eine Besiimmung zu verstàndigen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nachsten kommt. Mündliche Nebenabreden besiehen nicht. Der Vertrag kann durch eine schriftliche Nebenabrede geândert werden. Gleiches gilt für die Aufhebung der Schriftformabrede. Jeder Vertragspartner bekennt durch seine Unterschrift, ein unterzeichnetes Exemplar dieses Vertrages erhalten zu haben.

Eupen, den 11.07.2011

Delia Sandra Berbecaru

Detlef Schmand

Coordonnées
EUROCON HANDELSVERTRETUNG

Adresse
ROTHFELD 13 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne