EUROPAISCHES INSTITUT FUR KULTUR UND MEDIEN POLONICUS, ABGEKURZT : INSTITUT POLONICUS

Divers


Dénomination : EUROPAISCHES INSTITUT FUR KULTUR UND MEDIEN POLONICUS, ABGEKURZT : INSTITUT POLONICUS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 841.580.710

Publication

16/12/2011
ÿþUnternehmensnr dRº%{n 1586 R An

Name der Vereiniqung / Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben} : Europâisches Institut für Kultur und Medien POLONiCUS

Jabgekiirzt) : institut POLONiCUS

Rechtsform : VOG

Sitz :4731 RAEREN/EYNAT7TEN, Berlotter Kirchwea 22

Gegenstand

der Urkunde :Gründungt Biner VOG

Satzung: Europâisches Institut für Kultur und Medien POLO_VICUS

Grundunasmitafider;

1. Lewicki Wieslaw. Dipl.lna., 4731 RaerenfEvnatten. Berlotter Kirchwea 22

2, Palczvnski Marcus, Dipl.lna., Düsseldorf. Am Wildpark 63

3. Tomczak Danusz Pastor, 4700 Eupen, Hookstr. 40

4 1 Name, Sitz, Gemeinnütziakeit

1. Die Vereiniqung führt den Namen .Europâisches Institut für Kultur und Medien POLONICUS " im Kurzname ,Institut POLONICUS'

2. Die Vereiniqung hat seinen Sitz in Beldien, Deutsche Gemeinschaft, 4731 RAEREN / EYNATTEN, Berlotterkirchweq 22, und verfolat ausschliefIlich und unmittelbar gemeinnütziae Zwecke im Sinne des Steuergesetzes.

3. Das Geschâftsiahr ist das Kalenderiahr. Die Vereiniauna wird auf unbestimmte Zeit aearündet.

$ 2. Zweck des Vereins

1. Der Zweck der Vereiniqung ist die Fürderuna sowie die Unterstützuna der Zwischenmenschlichen Verstândiqunq Toleranz in allen Bereichen des aesellschaftlichen, sozialen, kultureilen, touristischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Lebens und Verstândiaunq zwischen den Vblkem. Die Vereinigung sieht sich dem Gedanken der üolnischen V6lkerverstândiaunn und Weiterentwickiuna der europáischen Intearation besonders ve!pflichtet.

2. Der Satzunaszweck wird insbesondere durch den Informationsaustausch und die Fürderunq kultureller und multimedialer Kontakte zwischen polnisch stâmmigen Bürgem in Belgien, in der Euroregion. und in der: Europâischen Union verwirklicht.

3. Die Ziele des Vereins sollen erreicht werden insbesondere durch:

" Fárderung der europâischen integration durch wissenschaftlische. kulturelle und mediale Vorhaben;

" Unterstützung der polnischen Kuitur durch gemeinsame Vorhaben wie mediale Prâsenz~ Publikationen, touristische Reisen Events. Konzerte, Workshops, Vortesungen, kulturelle Veranstaltunaen

" Vertiefung der Kenntnis des kulturellen, wissenschaftlichen, geistigen und gesellschaftlichen Lebens der. Polonia durch Forschunq Publikationen und sachkundiae Beratuna:

" Presverlehuna "POLONICUS" an wichtige für Polonia europaische Persünlichkeiten;

" FQrderung von Initiativen der Zusammenzugehi rigkeit durch gemeinsam durchzuführende Veranstaltungeri. Treffen, Preis-Verleihuna und kulturelle Aktivitâten, die dem Zweck der Vereiniauna dienen.

4. Die Vereiniqung ist in semer Arbeit den christlichen und humanistischen Weiten der europâischen Kultur. verpflichtet,

5. Er wendet sich im Rahmen der ihm aesteilten Aufaaben an Behiirden Institutionen und an die Offentlichkeit; und strebt Bine Zusammenarbeit mit allen interessierten Institutionen und Vereiniqunaen in Europa.

6. Die Erfülluna dieser Aufgaben sollen haupt-. neben- und besonders ehrenamtliche Mitarbeiter wahmehmen.

7. Die Vereinigung ist seibstios tâtia: er verfolgt nicht in erster Linie eidenwirtschaftliche Zwecke.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift_

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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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Kanzlei

1.

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Maa 3.2

Teil B : Fortsetzung

8. Mittel der Vereiniqunq dürfen nur zu den satzungsaemâJen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Vereiniaune.

9. Die Vereinia_unq_ kann zweckg_ebundene Abteilungen, Jury für Preisverlehuna. Beratungsstellen u.â.berufen.

10. Bei Aufl6suna oder Aufhebung_ der Vereiniquna_ fâllt das Vermigen des Vereins an der Vereiniaunq ,Europâische Union der Polnische Gemeinschaften° der es unmittelbar und ausschliel3lich fürgtemeinnütziae Zwecke zu verwenden hat.

§ 3 Mitaliedschaft

1. Die Vereiniqunq mufs mindestens drei Mitdgiider ha ben. Mitalied der Vereinigung kann lede natürliche Persan ' werden, die das 18. Lebensiahr vollendet hat, oder eine i_uristische Person.

2. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung_Ehrejmitglieder auf Lebenszeit emennen.

3. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Verstand. Bei Ablehnung des Antraas braucht er dem Antragsteller die Gründe nicht rnitzuteilen.

4. Ein Mitgiled kaan zum Schluss eines Kalenderiahres unter Einhaltungeiner Kündiciungsfrist von 3 Monaten durch schriftliche Erklâruna ciecienüber einem Mitalied des Vorstands aus dem Verein austreten.

5. En Mitcliied kann aus der Vereiniqunq ausaeschiossen wer en, wenn es schuldhaft in arober Weise die Interessen der Vereiniguq verletzt. Über den Ausschluss beschlieat der Verstand.

4 Vorstand

1. Der Verstand besteht aus dem:

" Prâsident

" Vize-Prâsident

2. Der Prâsident ist einzel zur Vertretunq der Vereiniaunq berechtiqt und vertritt die Vereiniquna nach aufBen, und lm rafle seiner Verhinderung übemimmt seine Aufciaben der Vize-Prâsident. Der Prâsident sitzt der Jury des Polenicus-Prelses ver.

3. Der Verstand kann einen Kassenwart und einen Sekretâr berufen. Kassenwart oder Sekretâr sind iedoch im Falle der Einberufuna nicht zur Vertretuna der Vereinigung befuat.

4. Der Vorstand wird von der Miteliederversammluna für unbestimmte Zeit aewâhit und bleibt bis zur Neuwahi

im Amt.

5 Mitaliederversammluneen

1. Die ordentliche Mitoliederversammlune soulte einmal iâhrlich statt finden.

2. Aufserordentiiche Miteliederversammlungen finden staff, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist.

3. Der M' aliedsbeitraa wird von der Miteliederversammluna auf max. 50 ë pro Jahr festaesetzt.

$ 6 Einberufung von Mitgliederversammlunnen

Mitgliederversammlungen werden vom Prâsident, bei dessen Verhinderuna vom Vize-Prâsident, elektronisch durch E-Mail. Fax oder einfachen Brief einberufen. Dabei ist die vom Verstand festgeleqte Tagesordnunq mitzuteilen. Die Einbenrfungsfrist betrâcit zwei Wochen. Zur Fristwahruna genüat die rechtzeitiae Aufeabe der Einladunq bei der Post oder per Fax unter der letzten der Vereiniauna bekannten Mitaliedsadresse.

§ 7 Ablauf von Mitgliederversammlungen

Die Mi gliederversammlunp wird vom Prâsident, bei dessen Verhinderung vom Vize-Prâsiderzt aeleitet: ist auch dieser verhindert. wâhlt die Miteliederversammluna einen Versammlungsleiter. Der Versammlunasleiter bestimmt einen Protokollführer. Durch Beschluss der Mitqliederversamtrluna kann die vom Vorstand festgeleqte Taçtesordnunq geândert und erenzt werden. Über die Annahme von Beschlussantrâgen entscheidet die Mita liederversammlung mit der Mehrheit der abaegebenen gültigen Stimmen; Stimrnenthaltunaen geiten als uneültige Stimmen, Zum Ausschluss von Mitaliedem und zu Satzunasânderungen ist eine Mehrheit von zwei driftel, zu Anderungen des Vereiniquneszwecks und zur Aufliisunq des Vereiniauna eine seiche von zwei drittel der abaegebenen qültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfoleeen arundsâtzlich durch Handaufheben; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlanat. muss schriftlich abaestimmt werden.

4 8 Protokollieruna von Beschiüssen

Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlune sowie des Abstimmunosergebnisses vom Protokollführer ($ 71 in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Versammlungslelter und vom Protokollführer zu unterschreiben.

Benennuna der Verwaltuna:

1. Lewickl Wieslaw - Prâsident

2. Palczvnski Marcus - Vice-President

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Noters oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftunc oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 16/12/2011 - Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalte

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Coordonnées
EUROPAISCHES INSTITUT FUR KULTUR UND MEDIEN …

Adresse
BERLOTTER KIRCHWEG 22 4731 EYNATTEN

Code postal : 4731
Localité : Eynatten
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne