EVENT PARTY PEOPLE EUPEN

Divers


Dénomination : EVENT PARTY PEOPLE EUPEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 505.986.741

Publication

16/12/2014
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verbffentlichen ist

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr :Q 5-05.9

Name der Vereinigung I Stiftung E Organismen

(ausgeschrieben) : Event Party People Eupen

(abgekürzt) : EPPE

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : Stockem 19, 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde ; Gründung

EPPE -- Event Party People Eupen

Rechtsforrn: Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz: 4700 Eupen, Stockem 19

Unternehmensnummer:

Gegenstand: Statuten

Statuten von EPPE  Event Party People Eupen

ldentifizierungsnummer im belgischen Staatsblatt:

I Benennung Gronder und Sitz

Artikel 1

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trâgt den Namen Event Party People Eupen

Artikel 2

Die Gründer der VOG heifUen:

" Daniel Dosquet

.Joly Braun

" Danny Piel

Artikel 3

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4700 Eupen, Stockem 19.

" Um den Sitz zu verlegen bedart es eines Anderungsbeschlusses einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen der'

anwesenden oder vertretenen Mitglieder in der Generalversammiung (Art 8 des VoG Gesetzes)

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

li Ziel und Dauer

Artikel 4

Die Vereinigung EPPE  Event Party People Eupen setzt sich zum Ziel, durch Veranstaltungeni verschiedenster Art (Partys, Konzerte, DJ Auftritte sowie kulturelle und musikalische Unterhaltungsevents für junge Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren und aufwàrts, jeglicher Art, Getrânkestánde auf

" Veranstaltungen der DG ...) ein Interesse zu wecken für eine Teilhabe der Bürger am gesellschaftlichen Leben.

" Des Weiteren setzt sich die VoG zum Ziel das Unterhaltungsangebot für junge Erwachsene in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu ergânzen, bzw, zu optienieren. Die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an solchen musikalischen, kulturellen und gesetlschaftlichen Veranstaltungen stellt darüber hinaus, einen

" Mehrwert für die Gesellschaft dar, da es zum Positiven Miteinander beitriàgt, ebenfalls ein Ziel, welches sich die VoG gesetzt hat,

;

Artikel 5

auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermftchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

3

M0D 3.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

Die Vereinigung ist auf unbestimmte Dauer gegründet worden.

III Mitgliede

Artikel 6

Die Vereintgung besteht aus dem Prâsidenten, dem Kassierer, den 3 Gründungsmitgliedern und aus

Mitgliedern.

Artikel 7

Neue Mitglieder werden durch Beschluss des Prâsidenten oder Kassierers aufgenommen, wohrend des

ganzen Jahres. Wesentlicher Aspekt für eine Mitgliedschaft ist die regelm lige Teilnahme an den Aktivitâten

der Vereinigung sowie an der Organisation derselben. Die Mitglieder verfügen über alle im VOG-Gesetz

vorgesehenen Rechte und Ptlichten.

Ais Mitglieder kannen folgende Personen gelten

-Alle, die hinter der Philosophie und Einstellung der Gründer der Vereinigung stehen

-Alle, die die notwendige Motivation und Zuverlâssigkeit mitbringen

-Personen sie sich auf der eigens dafür erstellten Tabelle befinden und ihre Mitgliedschaft mit einer

Unterschrift bestâtigen.

Artikel 8

Neue Mitglieder werden durch Beschluss des Prâsidenten oder Kassiere aufgenommen. Sie mussen sich jedoch einer Probezeit von sechs Monaten unterziehen, in denen die Vereinigung beobachten kann, ob das Engagement der Person den Erwartungen und gemachten Versprechungen entspricht. Mitglieder verfügen nicht über das Stimmrecht in der Generalversammlung. Dieses Recht bleibt dem Verwaltungsrat vorbehaltenen. Die Mitglieder werden jedoch regelmáf3ig über die Aktivitâten der Vereinigung informiert.

Artikel 9

Der Ausschluss eines effektiven Mitglieds kann nur von dem Prâsidenten oder Kassiere ausgesprochen

werden. Der Prâsidenten oder Kassierer legt fest, wann die angeschlossene Mitgliedschaft erlischt.

Artikel 10

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten. Freiwillig ausscheidende Mitglieder oder ausgeschlossene Mitg lieder und deren Rechtsnachfolger haben keinerlei Ansprüche der Vereinigung gegenüber, wie beispielsweise auf das Vermogen der Vereinigung, noch kunnen sie Rückerstattung für geleistete Arbeit, Schenkungen und dergleichen verlangen. Auch kannen sie weder die Vorlage der Dokumente und Buchhaltungsunterlagen der Vereinigung noch ein Inventer aus irgendeinem Grunde fordem.

Artikel 11

Ein Mitglied, darf jederzeit Vorschlâge einbringen, worüber der Verwaltungsrat befinden kann. Es darf keine

Entscheidung für den Verein treffen.

IV Verwaltungsrat

Artikel 12

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat geleitet. Die Mitgliederzahl dieses Verwaltungsrates wird auf mindestens zwei Mitglieder festgelegt (Président und Kassierer). Die Hdchstzahl ist zwei. Verwaltungsratsmitglied kann jedes Mitglied ab achtzehn Jahren werden. Neue Verwaltungsratsmitglieder werden von der Generalversammlung ernannt. Die Generalversammlung kann auch einen Ersatzverwalter ernennen. Die Generalversammlung kann Verwaltungsratsmitglieder ihres Amtes entheben. Wenn durch ein Misstrauensvotum der GV die Zahl der Verwattungsratsmitglieder unter zwei fillt muss die Generalversammlung mindestens zwei Verwaltungsratsmitglieder neu wíhlen.

Die Dauer eines Mandats als Verwaltungsratsmitglied wird auf unbegrenzte Zeit festgelegt. Der freiw llige Rücktritt eines Verwaltungsratsmitgliedes muss dem Verwaltungsrat schriftlich mitgeteilt werden lm Falie des vorzeitigen Ausscheidens wird der von der Generalversammlung ernannte Ersatzverwalter automatisch in den Verwaltungsrat aufgenommen. Sinkt die Zahi der Verwaltungsratsmitglieder unter zwei, muss schnellst móglichst eine Generalversammlung einberufen werden, um die Mindestanzahi der Verwaltungsratsmitglieder von zwei wiederherzustellen.

Artikel 13

Der Verwaltungsrat legt in seiner ersten Sitzung nach einer personellen Umbesetzung die Aufgaben fest, mit denen die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder betraut werden. Er wohlt einen Prâsidenten und einen Kassierer.

Artikel 14

Der Verwaltungsrat tritt so oft zusammen, wie das Interesse der Vereinigung es verlangt (mindestens zwei

Mal im Jahr). Der Verwaltungsrat ist beschlussfohig, wenn Prësident und Kassierer sich pasent sind.

Mon 3.2

Teil B : Fortsetzung

Artikel 15

Der Verwaltungsrat übt alle Befugnisse aus, die der Generalversammiung nicht ausdrücklich vorbehalten

sind.

Artikel 16

Der Verwaltungsrat kann eine mit der tâglichen Geschüftsführung beauftragte Person bestimmen. Der: . Verwaltungsrat kann ebenfalls Personen zur Vertretung der Vereinigung ermâchtigen. Die Verwaltungsratsmitglieder sowie die mit der Geschâftsführung oder der Vertretung beauftragten Personen gehen keine persdnlichen Verpflichtungen ein hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Vereinigung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -16/12/2014 - Annexes du Moniteur belge

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oem Belgischen Staatsblatt vor(aehalten

V Generalversammlung

Artikel 17

Die Generalversammiung findet mindestens einmal im Jahr statt,

Ein Beschluss der Generalversammiung ist für folgende Angelegenheiten erforderlich:

a)Anderung der Statuten

b)Besteilung und Abberufung der Verwalter

c)Bestelllung und Abberufung der Kommissare

d)Die Entlastung der Verwalter und Kommissare

e)Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses

f)Auflisung der Vereinigung

g)Umwandlung der Vereinigung in eine Geselischaft mit sozialerZieisetzung

h)Durch die Satzung vorgeschriebene Felle

Artikel 18

Auf erordentliche Gen eralversammlungen kunnen auf Verlangen des Prâsidenten oder Kassierers

einberufen werden,

Artikel 19

Die Einladungen kinnen durch den Presidenten oder dem Kassierer entsandt werden.

Artikel 20

Alle effektiven Mitglieder werden acht Tage vor der Generalversammlung schriftlich per E-Mail eingeladen.

Die Tagesordnung mit den Themenschwerpunkten wird der Einladung stets beigefügt.

Artikel 21

lm Falle einer Satzungsabânderung muss folgendes berücksichtigt werden:

a)Die Anwesenheit von zwei Drittein der effektiven Mitglieder ist erforderlich.

b)Die Satzungsabenderung muss eine Zweldrittelmehrheit erhalten.

c)Der Text zur vorgeschlagenen Anderung muss detailliert auf der verschickten Tagesordnung (Post oder E- '

Mail) vermerkt gewesen sein,

Artikel 22

Den Vorsitz der ordentiichen und aul erordentlichen Generalversammlung führt der President des

Verwaltungsrates oder ein von ihm bevollmâchtigtes Mitglied des Verwaltungsrates,

Artikel 23

Bei Aufl5sung der Vereinigung wird der nach der Tilgung der Schulden und Begleichung der Lasten verbleibende Nettobetrag unter dem aktuellen Presidenten und aktuellen Kassierer der Vereinigung gleichmeflig und brüderlich geteilt.

Artikel 24

Für alle Fragen, die nicht ausdrücklich durch die Satzung geregelt sind, geiten die Bestimmungen des

Gesetzes vom 27. J uni 1921.

Verwaltungsrat

Beschluss der Generalversammiung vom 25. November 2014:

Folgende Mitglieder kandidierten und wurden in den Verwaltungsrat gewehlt:

Daniel DOSQUET

Jody BRAUN

Die Mandate werden für aine unbegrenzte Zeit" festgelegt.

Für echt und getreu: Jody BRAUN,

4" e auf der letzten Selle des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rtickseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
EVENT PARTY PEOPLE EUPEN

Adresse
STOCKEM 19 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne