FALA

Divers


Dénomination : FALA
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 846.749.721

Publication

10/08/2012
ÿþMOD WORD 11.1

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bel der Kanzlei

in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt - - -chen ist

Dem Beigischt Staatsbh vorbehait il 11111J11,11 I



Unternehmensnr. : 0846.749.721 Geseflschaftsname

(vo11 ausgeschrieben) : "FALA"

(abgekürzt) :

Rechtsforen : Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Herbesthaler Stalle 267

(volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : ERNENNUNG

Aus dem Protokoll der aufserordentlichen Generalversammlung vom 30. Juli 2012 geht hernor

Die Generalversammlung ernennt einstimmig ab dem heutigen Tage und for eine unbestimmte Zeitdauer Frau Julia NISELLI als nicht statutarische Geschâftsführerin. Dieses Mandat wird unentgeltlich ausgeübt.

Fabrice NISELLI

Geschâftsführer

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -10/08/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars ader der

Personen, die daze erm chtigt sind, die juristische Person Driften gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

02/07/2012
ÿþ1

" iasise~4"

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

HInteilegt bal ele[ Kantlei des Handelsgerichts EUPEN

2 1 -46- 2012

de GretiierKanzlei

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) : "FALA"

Rechtsform : Privatgeseilschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Herbesthaler Stralle 267

Unternehmensnr : CS-V)

Gecienstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde

Aus einer Urkunde get tigt vor Notar Antoine R!JCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft: bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgeseilschaft mit beschrünkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 18. Juni 2012, die zur Registrierung vorliegt,, geht hervor, dans:

11 Herr N1SELL! Fabrice Mario Philipp, geboren in Aachen (D), am elften Oktober neunzehnhundertvierund-= achtzig, (NN 841011 063-83), belgischer Staatsangehürigkeit, ledigen Standes, wohnhaft in 4700 Eupen, KlosterstraI e 64;

2/ Frau BISSCHEROUX Laeticia, geboren in Eupen, am dreiundzwanzigsten Juli neunzehnhunderteinund-neunzig, (NN 910723 166-37), belgischer Staatsangehtirigkeit, ledigen Standes, wohnhaft in 4700 Eupen, Klosterstralle 64;

eine Hendelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrànkter Haftung gegründet; Naben,

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Bezeichnung der Gesellschaft lautet "FALA", Privatgesellschaft mit beschrbnkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verbffentlichungen mussen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sita der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Herbesthaler Stralle 267.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfoigt durch einfachen Beschlul3 der Geschgftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verbffentlicht. Die Gesellschafterversammiung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand :

1/ das Betreiben einer Tankstelle in Franchising mit Waschanlage (Carwash) und Verkaufsshop mit Sandwicherie sowie kleiner Restauration, und dem damit verbundenen Thekenverkauf von Spelsen, Getrânken, Spirituosen, Zeitungen, Zeitschriften, Textillen, Autozubehür und so welter;

2/ den An- und Verkauf, den lm- und Export, den Groll- und Einzelhandei mit allen nicht reglementierten Gütern und Waren aller Art.

Die vorstehende Aufzâhlung gilt nur beispielsweise und let nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne. auszulegen.

1m alIgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen finanziellen oder industriellerl Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder in direkt, gânzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet wbre, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtem oder zu fürdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie: sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet; werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen âhnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft Naben,

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr, eventueiles Autlásungsdatum überschreiten,

ARTIKEL 5.

Bitte auf der letzten Bette des Tells B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegentlber, zu verfreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ), Es zerffIlt

in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert, Jeder Anteil entspricht einem/Einhundertstel (1/100)

des Gesellschaftsvermi5gens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet

- durch Herm NISELLI Fabrice : 90 Anteile

durch Frau BISSCHEROUX Laeticia : 10 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich zu einem/Driftel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezehlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  KBC Bank" in Raeren unter Nummer BE93 7310 2542 3167, hinterlegt worden. Elne Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Noter ausgehândigt worden, Die Erschienenen erklâren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschftsführung beschlossen, Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet,

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammiung, welche zu den bei Statutenânderungen vorgesehenen Bestimmungen beschliefbt, erhüht oder emreligt werden. In diesem Falie mussen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftem angeboten werden, im Verhâltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt, Die Geschâftsführung beschlial?t und teilt den Geseilschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falie von Kapitalerhiihung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Geseilschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten fur einen Anteil meterere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist.

Das Gleiche gilt im Faite der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9,

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Ubertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschâftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einero oder mehreren Geschâftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten t=alle fur eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12,

Jedem Geschâftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der Gesellschaft erforderiichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klâger wie auch als. Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschâftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwel Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angesteliten oder Lohnempfângem durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Driften gegenuber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14,

Den Geschâftsführem kSnnen îeststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hühe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat aines Geschâftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Oberwachung der Gesellschaft erfolgt gemâl den gesetzlichen Bestimmungen.

ARTIKEL 16,

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sis interessierenden Geschâfte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentiiche Generalversammlung staff und zwar am zweiten Samstag des Monates Juni um achtzehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammiung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalis auflerordentlich, gemâf3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentiiche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und erSrtert die Bilanz,

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder fur einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17.

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehaiten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/07/2012 - Annexes du Moniteur belge

Teil B - Fortsetzung

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreilligsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jades Jahr erstellt die Geschaftsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Aniage, und bilden ein Ganzes. AufFerdem erstellt die Geschaftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18. -

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildec den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunüchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds einlZehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat. Das Saldo wird der Generalversammiung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschliellt. Es sei bemerkt, de jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne haf,

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschlur3 der Generalversammiung aufgeliist werden lm Falle der ; Auflasung bezeichnet die Generalversammiung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemdss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über , Gesellschaften fest,

1Jach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunàchst zur Rüciczahlung, sei es in bar oder mistels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftem gem der Anzahl ihrer Anteile verteilt, ARTIKEL 20.

Für die " Ausführung der gegenwürtigen Satzungen wühlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschaftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo alle Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21,

Für Alles was in den gegenwürtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschüftsjahr beginnt am zweiten Juli zweitausendzwalf um am einunddreiRigsten Dezember zweitausenddreizehn zu enden.

Die erste ordentiiche Generalversammiung findet demnach statt am zweiten Samstag des Monates Juni zweitausendvierzehn um achtzehn Uhr.

Aile lm Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestdtigt.

AUf3ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

1m gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer aullercrdentlichen Generalversammlung zusammengetreten,

Einstimmig beschlielMt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutdren GesChgftsführer zu ernennen, den eingangs vorgenannten Erschienenen, den Herrn Fabrice NISELLI, der dieses Amt annimmt,

Iür gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar,

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlagt den Finanzplan.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

17/03/2015
ÿþBitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu versreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/03/2015 - Annexes du Moniteur belge

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

7.1e1;"-:"

Gesellschaftsname

(voir ausgeschrieben) : FALA

Rechtsforen : Privatgesellschaft mit beschrânicter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Herbesthater Stresse, 267

Unternehmensnr : 0846 749 721

Gegenstand Rücktritt

der Urkunde

Aus dem Protokoll der ausserordent[lchen Generalversammiung vom 30. Dezember 2014 geht hervar;

Die Generalversammiung beschfieflt einstimmig den Rücktritt der Geschàftsführerin Frau Julia Niselli, wohnhaft in 4731 Eynatten, Wegestrasse, 52. Ihr wind Entlastung erteilt.

Fabrice Niselli

Geschtfsführer

03/08/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 13.06.2015, NGL 27.07.2015 15363-0009-014

Coordonnées
FALA

Adresse
HERBESTHALER STRASSE 267 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne