FAMILIENHILFE (ABGEKURZT) FAMILIENHILFE

Divers


Dénomination : FAMILIENHILFE (ABGEKURZT) FAMILIENHILFE
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 430.305.757

Publication

02/07/2014
ÿþMOD 3.2

f4

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

Dem Belgischen Staatsblatt verbehalten

Hintatlegt bei ler Kanziel

des Henc.leisesr.e.;hts EUPEN

20 -0E- 2014

iAJ Kanzlet

rip, n.r.fficw

Unternehmensnr 0430.306.767

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Familienhilfe

(abgekürzt) : Familienhilfe

Rechtsform : VoG

Sitz : Aachenerstrage 11-13 / 4700 Eupen

Gegenstancl

der Urkunde ; Ausscheiden und Neuaufnahme von Mitgliedern / Satzungsânderungen

In der Generalversammlung vom 20.05.2014 let einstimmig folgendes beschlossen worden:

Rücktritt aus dem Verwaltungsrat:

Herr Kari-Joseph Ortmann, August-Tonnar-Str, 18 /4700 EUPEN

Frau Brigitte Klein-Lerho, Am Plei 26 / 4730 RAEREN

Aufnahme in den Verwaltungsrat:

Herr Ferdinand Leusch, Kirchstr.113 / 4730 HAUSET

Bestétigung der bestehenden Mandate (Verwaltungsrat):

Herr Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 5 / 4960 MALMEDY

Herr Patrick Meyer, Kellergasse 4 / 4701 KETTENIS

Herr Roland Schaus, Bahndamm 4 / 4700 EUPEN

Herr Alain Langer, Rue des Consoux 28 / 4970 FRANCORCHAMPS

Frau Oisela Hoenen, Auf Eichenhardt 30 / 4770 AMEL

Frau Martina Hagelstein, Zur Nohn 25 / 4701 KETTENIS

Frau Monique Kessler, Scheinefelder Weg 35/ 4700 EUPEN

Frau Hilde Arimont-Beeldens, Bergstrafle, Recht 96 / 4780 ST.VITH

Die Generalversammlung vom 20.05,2014 hat folgenden neuen letzten Absatz in den Satzungen einstimmig beschlossen:

SATZLING Familienhilfe VoG

TITEL VII: AUFLOSUNG

Art. 26:

Im Falle der gewollten oder der gerichtlich angeordneten Aufl5sung geht das Auseinandersetzungsguthaben der VoG nach Zahlung der Schulden und Bereinigung der Kosten an eine oder mehrere der Famillenhilfe VoG nahestehenden Organisationen.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 02/07/2014 - Annexes du Moniteur belge

08/04/2014
ÿþMOp 3,2

~I y Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

Unternehmensnr : 0430.305.757

Name der Vereinigung / Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) : Familienhilfe

(abgekürzt) : Familienhilfe

Rechtsform : VoG

Sitz : Aachenerstralre 11-1314700 Eupen

Gecienstand

der Urkunde : Ausscheiden und Neuaufnahme von Mitgliedern 1 Satzungsánderungen

In der Generalversammlung vom 05.02.2014 ist einstimmig folgendes beschlossen worden;

Rücktritt aus dem Verwaltungsrat:

Frau Gisela Cormann, August Tonnar-Str. 1814700 EUPEN

Frau Margot Malmendier, Fleuschergasse 1414710 LONTZEN

Aufnahme in den Verwaltungsrat:

Herr Alain Langer, Rue des Consoux 2814970 FRANCORCHAMPS

Frau Gisela Hoenen, Auf Eichenhardt 3014770 AMEL

Frau Martina Hagelstein, Zur Nohn 2514701 KETTENIS

Frau Monique Kessler, SchSnefelder Weg 3514700 EUPEN

Bestâtigung der bestehenden Mandate (Verwaltungsrat):

Herr Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 514960 MALMEDY

Herr Patrick Meyer, Kellergasse 4 14701 KETTENIS

Herr Roland Schaus, Bahndamm 414700 EUPEN

Frau Hilde Beeldens, Bergstrafle, Recht 96, 4780 ST.VITH

Frau Brigitte Lerho, Am Plei 26, 4730 RAEREN

Die Generalversammlung vom 05.02.2014 hat folgende neue Satzungen einstimmig beschlossen:

SATZUNG Familienhilfe VoG

TITEL 1: BEZEICHNUNG - ZIEL - DAUER

Art. 1:

Die Bezeichnung der VoG lautet

«Familienhilfe» , Sie wird für eine unbestimmte Dauer errichtet und kann jederzeit durch die

Generalversammlung aufgelüst werden.

Art. 2:

Der Sitz der Vereinigung befindet sich in 4700 Eupen, Aachener Straffe 11-13. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen. Der Verwaltungsrat kann diesen Sitz jederzeit an jede andere Adresse in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verlegen und kann darüber hinaus Zweigstellen in anderen Orten der Deutschsprachigen Gemeinschaft enichten.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermüchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

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MOA 3.2

Art. 3:

Zielsetzung der VoG ist:

1.Personen voriibergehend eine qualifizierte Hilfe (Familien- und Sentorenhelferin  Haushaltshilfe  Krankenwache) zur Unterstützung in den hâuslichen Aufgaben sowie in der tâglichen Lebensführung zur Verfügung zu stellen. Dies mit der Zielsetzung den Menschen eine angemessene Lebensqualitât für den Verbleib zu Hause zu verschaffen, wobei darauf geachtet wird, dass die Selbstândigkeit der Person maximal zu fï rdem ist.

2.Diese Hilfe richtet sich an alle Personen, gleich welcher politischen, ideologischen und philosophischen Weltanschauung.

3.Ein Ausbildungszentrum für Familien- und Seniorenhelferinnen zu organisieren.

4.Die Vereinigung bietet auBerdem Dienstleistungen im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems (Vertrag sui generis) an.

AulIerdem kann die Vereinigung aile Dienste organisieren und alles das unternehmen, was einen direkten oder indirekten Bezug auf ihre Aufgabe hat.

TITEL II: MITGLIEDER

Art. 4:

Die VoG setzt sich aus mindestens dreï effektiven Mitgliedem mit beschlieflender Stimme und aus angeschlossenen Mitgliedem mit beratender Stimme zusammen. Die angeschlossenen Mitglieder mit beratender Stimme werden mit Stimmenmehrheit durch den Verwaltungsrat angenommen.

Was die effektiven Miglieder betrifft, so muss die folgende Vertretung eingehalten werden:

6 Vertreterinnen der Christlichen Krankenkasse Verviers-Eupen (CKK),

2 Vertreterinnen der Christlichen Arbeiterbewegung (CAB),

1 Vertreterin der Partner der Hâuslichen Hilfe - SoS Hilfe

1 Vertreterin der Nutznief3er Die Elche VoG.

Zusátzlich entsenden die 9 Ôffenflichen Sozialhilfezentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine

Vertretung in die VoG «Familienhilfe». Die 9 ÔSHZ-Vertreterinnen wâhlen unter sich 2 Personen, devon 1

Vertretung aus den nirdlichen Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft und

1 Vertretung aus den südlichen Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die ais effektive

Mitglieder mit beschiiellender Stimme an der Generalversammlung und am Verwaltungsrat teilnehmen. Die

anderen 7 Vertreterinnen sind angeschlossene Mitglieder und nehmen mit beratender Stimme an der

Generalversammlung teil.

Art. 5:

Die Rücktritte und Ausschliel3ungen effektiver Mitglieder erfolgen unter den tm Gesetz festgelegten Bedingungen. Ein Mitglied kann zu jeder Zeit, mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Art. 6;

Der Ausschluss eines effektiven Mitgliedes zieht von Rechtswegen sein Ausscheiden aus der VoG nach

sick.

Art, 7:

Die effektiven Mitglieder verlieren ihre Eigenschaft als Mitglied, sobald sie die Funktion nicht mehr ausüben,

die es ihnen ermüglicht hat, zur VoG zu gehoren.

Art. 8;

Die ausgeschlossenen, zurückgetretenen, und wegen der Entziehung der Geschâftsfhigkeit ausgeschiedenen Mitglieder, sowie die Erben von verstorbenen Mitgliedem haben keinerlei Anrecht auf das Verra gen der VoG. Sie kunnen weder eine Inventur, noch Anlegung von Siegeln, noch die Vorlegung der Buchhaltung fordem.

Art. 9:

Die Mitglieder müssen keinerlei Beitrâge entrichten. Sie haben keinerlei persünlïche Verpflichtung

ausgehend von den Verpflichtungen der VoG.

Art. 10:

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgilederregister. Dieses Register enthàlt Name,

Vorname und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von

S

I

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MOD 3.2

Mitgliedem sind einzutragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhàlt.

TITEL III; VERWALTUNG  TAGLICHE GESCHÂFTSFÜHRUNG

A.VERWALTUNGSRAT :

Art. 11:

Die Vereinigung wird durch den Verwaltungsrat geleitet, der sich aus 10 Verwalterinnen zusammensetzt, die

durch die Generaiversammiung aus den effektiven Mitgliedem gewâhlt werden, wobei das folgende

Vertretungsverhàltnis eingehalten werden muss:

Vertreterinnen der Christiiche Krankenkasse Verviers - Eupen: 6

Vertreterinnen der Christlichen Arbeiterbewegung (CAB) : 2

Vertreterinnen der OSHZ der Deutschsprachigen Gemeinschaft: 2

lm Falle, in dem eine Verwalterin, die/der in den Verwaltungsrat gewàhlt wird, ihre/seine Eigenschaft als Verwalterin verliert, bestimmt der Rat eine/n neue/n Verwalterin.

Alle 6 Jahre wird der Verwaltungsrat gewàhlt. Ausscheidende Verwalterinnen sind wieder wàhlbar.

Art. 12:

Der Verwaltungsrat wâhlt aus seiner Mitte eine(n) Prâsidentln, eine(n) Vizepràsidentln, eine(n) Kassiererin und die anderen Verwalterinnen. Jedes Geschlecht soulte mindestens zu einem Driftel im Verwaltungsrat vertreten sein. ist der/die Prâsidentln verhindert oder abwesend, übernimmt der/die Vizeprâsidentin dessen/deren Funktionen.

Der/die verantwortlichen Direktorin der VoG Familienhilfe der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird mit der Geschàftsführung betraut. Er/Sie ist ebenfalis verantwortlich für die Protokollführung bel den satzungsgemàllen Versammiungen der VoG.

Art. 12bis :

Der Verwaltungsrat bestimmt seine(n) Vertreterin für die Fédération Aide et Soins à Domicile Asbl.

Art. 13:

Der Verwaltungsrat versammeit sich mindestens zweimal ím Jahr, er tria nach Einberufung durch denldie

Prâsidentln oder zwei Verwalterinnen zusammen

Art. 14:

Der Verwaltungsrat ist nur dann beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Verwalterinnen anwesend oder vertreten ist. Jeder/Jede Verwalterin kann eine(n) andere(n) Verwalterin mit seiner/ihrer Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen und an seiner/ihrer Stelle abstimmen lassen. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist dle Stimme des/der Prâsidentln oder seines/ihres Stellvertreters ausschlaggebend. Sie werden in die Sitzungsprotokolle aufgenommen, die dem Rat zur Gutheillung vorgelegt werden. Auszüge aus den Sitzungsprotokollen mussen durch den/die Prâsidentln oder zwel Verwalterinnen unterzeichnet werden.

Wenn die Hâlfte der Verwalterinnen nicht anwesend ist, wird frühestens 15 Tage nach der 1. Sitzung eine neue Sitzung einberufen,

Diese Sitzung ist, unabhângig von der Anzahl anwesender Verwalterinnen, beschlussfâhig. Bel dieser Sitzung werden die Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen,

Art. 15:

Der Verwaltungsrat hat weitestreichende Befugnisse, was die Leitung der Vereinigung betrifft. Er ist fur alle Fragen zustândig, die die Satzungen oder das Gesetz nicht ausdrückiich der Generalversammiung vorbehâlt. Er trilt als Klâger oder Beklagter bei allen Rechtshandlungen auf und entscheidet über die Berufung.

B. VORSTAND

Art. 16:

Der Vorstand setzt sich aus mindestens 3 Personen zusammen, wozu der/die Prâsidentln und der/die

Vizeprâsidentin gehoren. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder muss das folgende Vetretungsverhâltnis

eingehalten werden:

- 2 Vertreterinnen der Christlichen Krankenkasse Verviers-Eupen

- 1 Vertreterinnen der CAB - Deutschsprachige Gemeinschaft

Der Vorstand bereitet die Verwaltungsratssitzungen vor und führt dessen Entscheidungen aus.

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A MOD 3.2

TITEL IV: DIE GENERALVERSAMMLUNG

Art. 17 "

Die Generalversammlung setzt sïch aus den effektiven Mitgliedem und den angeschlossenen Mitgliedem

mit beratender Stimme zusammen. Sie ist die hbchste lnstanz der Gesellschaft.

In ihre Kompetenzen fallen:

1. Die Ânderung der Satzung

2, Die Emennung und die Abberufung der Verwalterinnen

3. Die Genehmigung des Haushaltspianes und des Jahresabschlusses

4. Die gewollte Auflásung der VoG

5. Die Zulassung und die AusschlieFFung der Mitglieder

6. Alle Beschlüsse, die über die Grenzen, die dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehener Befugnisse hinausgehen.

Art. 18 :

Jedes Jahr muss eine Generalversammlung im Laufe des zweiten Trimesters stattfinden. Eine aulBerordentiiche Generalversammlung kann immer dann einberufen werden, wenn die Interessen der Vereinigung dies erforderlich machen. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der effektiven Mitglieder dies verlangt.

Art. 19:

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einen einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied mindestens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, Zeit und Ort der Versammlung angegeben.

Art. 20:

Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Versammiung teiizunehmen, nur effektive Mitgiieder sind stimmberechtigt, entweder persíinlich oder durch Bevollmâchtigung; diese Vollmacht darf jedoch nur einem anderen effektiven Mitglied der VoG erteilt werden. Ein jedes effektives Mitglied darf hiSchstens über eine Vollmacht verfiigen. Jedes effektive Mitglied verfügt über eine Stimme.

Art. 21

Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gültig versammeit und die Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefal3t. Bel Stimmengleichheit ist die Stimme des/der Prâsidentln der VoG ausschlaggebend.

In Abweichung vom vorhergehenden Absatz werden Entscheidungen bezüglich der Abânderung der Satzungen, der Zulassung und der Ausschlief3ung von Mitgliedem oder der gewollten Autli sung der Geselischaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen getroffen.

Wenn die zur Beschlussfâhigkeit erforderliche Mindestzahl der Mitg lieder bei der ersten Versammlung nicht erreicht wird, kann eine zweite Versammlung frühestens 15 Tage nach der 1. Sitzung im Rahmen von Art. 18, mit derseiben Tagesordnung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder tagt.

Die Entscheidungen der Generalversammlung werden in die Sitzungsprotokolle aufgenommen, die vcn dem/der Prâsidentln, sowie von allen Mitgliederni die dies wünschen, unterschrieben werden. Sie werden auf3erdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderswo vorzulegen sind, werden von dem/der Prâsidentln des Verwaltungsrates oder von 2 Verwalterinnen unterschrieben, Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin, jedem Mitglied oder jeder Driftperson, die ein berechtigtes

Interesse daran nachweist, ausgehândigt.

Art. 22:

Die in Art. 4 erwàhnten angeschlossenen Mitglieder mit beratender Stimme werden zu den

Generaiversammlungen eingeladen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.

TITEL V: FINANZEN

Art. 23:

Jedes Jahr, am 31. Dezember, wird der Jahresabschluss des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaitsplan des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung innerhalb des 2. Trimester zur Billigung vorgelegt. Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des Verwaltungsrates.

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° Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten Teil B : Fortsetzung

MOD 3.2

Art. 24:

Die Generalversammlung emennt die Kommissare unter den Mitgliedern des Institutes der

Betriebsrevisoren und bestimmt die Besoldung.

TITEL VI: ARBEITSWEISE DER VoG

Art. 25:

Das Funktionieren des Verwaltungsrates und des Vorstandes ist in der inneren Geschâftsordnung festgelegt. Diese Geschâftsordnung wird durch den Verwaltungsrat verfasst und durch die Generalversammlung verabschiedet.

TITEL VII: AUFLOSUNG

Art, 26:

lm Falle der gewoliten oder der gerichtlich angeordneten Aufli sung geht das Auseinandersetzungsguthaben

der VoG nach Zahiung der Schulden und Bereinigung der Kosten an die Frauenliga.

Die Verwaltungsratsitzung vom 05.02.2014 hat beschiossen,

dass folgende Personen der Unterschrift bemáchtigt sind:

Herr Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 5 /4960 MALMEDY

Herr Roland Schaus, Bahndamm 414700 EUPEN

In der Verwaltungsratsitzung vom 13.03.2014 warde folgendes beschiossen:

Die Funktion des Vizeprâsidenten übemimmt:

Herr Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 514960 MALMEDY

Das Amt des Kassieres übemimmt:

Herr Roland Schaus, Bahndamm 414700 EUPEN

Der Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Herr Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 514960 MALMEDY

Herr Roland Schaus, Bahndamm 4 / 4700 EUPEN

Herr Patrick Meyer, Kellergasse 4 14701 KETTENIS

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/04/2014 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der Ietzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notera oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

05/07/2012
ÿþDem eelgiscti Staatsbh varbehatt

MOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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Unternehmensnr : 0430.305.757

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) ; Familienhilfe Dienst der Christlichen Frauenliga - Deutschsprachige Gemeinschaft

(abgektlrzt) Familienhilfe VoG

Rechtsform : VoG

Sitz AachenerstraI e 11-13 / 4700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Ausscheiden und Neuaufnahme von Mitgliedem

Die Generalversammiung vom 29.05.2012 beschloss den Antrag auf Rücktritt (Verwaltungsrat) von: Herm Josef Hoffmann, Amelscheid 6/1 - 4782 Schönberg

die Generalversammiung vom 29.05.2012 beschloss einstimmig die Aufnahme in den Verwaltungsrat von: Herra Patrick Meyer, Schlüsselhof 8 / 4701 KETTENIS

Die Generalversammlung vom 29.05.12 hat alle anderen Mitglieder in ihren Mandaten bestâtigt:

Margot Malmendier, Fleuschergasse 14 f 4710 LONTZEN

Gisela Cormann, August-Tonnar-Straf e 1814700 EUPEN

Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 5 / 4960 MALMEDY

Karl-Joseph Ortmann, KSnig-Albert Allee 20 /4700 EUPEN

Hildegard Schneiders-Henkes, Neidingen 59 / 4783 ST.VITH

Roland Schaus, Bahndamm 414700 EUPEN

Bijlagen-bij-het Belgisch Staatsblad ---05/07/2012- =iitnneges -du-Moniteur belge

des Handelsgericbts EUPEN

2 6 -OS- 7012

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dat Grailler Kanzlei

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angehen : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermàchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

03/07/2015
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:a1.= Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urltunde in den

Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentiichen ist

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23 -06- 2015

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..der Greffier__________

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr : 0430.305.757

Name der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen i ~j, ~,~ , cktp r

(ausgeschrieben): Familienhilfe" >~1 de Ciieu"`~ ~i -7

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In der Generalversammlung vom 28.04.2015 ist einstimmig folgendes beschiossen worden:

Aufnahme in den Verwaltungsrat:

Frau Anja Haas, Haupstrafre 155/4730 RAEREN

Bestàtigung der bestehenden Mandate (Verwaltungsrat):

Herr Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 5 / 4960 MALMEDY

Herr Patrick Meyer, Kellergasse 4 14701 KETTENIS

Herr Roland Schaus, Bahndamm 414700 EUPEN

Herr Alain Langer, Rue des Consoux 2814970 FRANCORCHAMPS

Frau Gisela Hoenen, Auf Eichenhardt 30/4770 AMEL

Frau Martina Mageistein, Zur Nohn 25 / 4701 KETTENIS

Frau Monique Kessler, SchSnefelder Weg 35 / 4700 EUPEN

Frau Hilde Arimont-Beeldens, Bergstrafe, Recht 9614780 ST,VITH

Herr Ferdinand Leusch, Kirchstr.113 / 4730 HAUSET

Die Generalversammlung vom 13. Juni 2013 beschloss den Antrag auf Rücktritt (Verwaltungsrat) von :

Frau Helga Parent-Falkenstein, Hergenratherstralle 15, 4730 RAEREN

Frau Hildegard Schneiders-Henkes, Neidingen 59 / 4783 St. Vith

Die Generalversammlung vom 13.Juni 2013 beschloss einstimmig die Aufnahme in den Verwaltungsrat von:

Frau Brigitte Lerho, Am Plei 26, 4730 Raeren

Frau Hilde Arimont-Beeldens, BergstralRe, Recht 96, 4780 St. Vith

Die Generalversammlung vom 13. Juni 2013 hat aile anderen Mitglieder in ihren Mandaten bestâtigt:

Margot Malmendier, Fleuschergasse 1414710 LONTZEN

Gisela Cormann, August-Tonnar-Stralle 18 14700 EUPEN

Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 5/4960 MALMEDY

Patrick Meyer, Kellergasse 4 14701 KETTENIS

Roland Schaus, Bahndamm 414700 EUPEN

(abgekürzt) : Familienhilfe

Rechtsform : VoG

Sitz: AachenerstraRe 11-131 4700 Eupen

Gegenstand

der Urk nde : Neuaufnahme von Mitgliedern

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Elgenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

08/07/2015
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Den Belgisc Staatst vorbeht

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 08/07/2015 - Annexes du Moniteur belge

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde In den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

Unternehmensnr : 0430.305.757

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Familienhilfe

(abgektirzt) : Familienhilfe

Rechtsforen : VoG

Sitz : Aachenerstrar3e 11-1314700 Eupen

Gegenstand

der Urkunde : Neuaufnahme von Mitgliedern

In der Generalversammlung vom 28.04.2015 ist einstimmig folgendes beschlossen worden:

Aufnahme 1n den Verwaltungsrat:

Frau Anja Haas, Haupstralle 15514730 RAEREN

der Greffier

ïyITEUR B LGE

41 _47- 2115 '1SCH STA TSBLAD

Bestâtigung der bestehenden Mandate (Verwaltungsrat):

Herr Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 514960 MALMEDY

Herr Patrick Meyer, Kellergasse 4 / 4701 KETTENIS

Herr Roland Schaus, Bahndamm 414700 EUPEN

Herr Alain Langer, Rue des Consoux 28 i 4970 FRANCORCHAMPS

Frau Gisela Hoenen, Auf Eichenhardt 3014770 AMEL

Frau Martina Hageistein, Zur Nohn 2514701 KETTENIS

Frau Monique Kessler, Schünefelder Weg 3514700 EUPEN

Frau Hilde Arimonf Beeldens, Bergstraf8e, Recht 9614780 ST.VITH

Herr Ferdinand Leusch, Kirchstr.11314730 HAUSET

Die Generalversammlung vom 13. Juni 2013 beschloss den Antrag auf Rücktritt (Verwaltungsrat) von :

Frau Helga Parent Falkenstein, Hergenratherstrafle 15, 4730 RAEREN

Frau Hildegard Schneiders-Henkes, Neidingen 5914783 St. Vith

Die Generalversammlung vom 13.Juni 2013 beschloss einstimmig die Aufnahme in den Verwaltungsrat von:

Frau Brigitte Lerho, Am Plei 26, 4730 Raeren

Frau Hilde Arimont-Beeldens, BergstraF e, Recht 96, 4780 St. Vith

Die Generalversammlung vom 13, Juni 2013 bat alle anderen Mitglieder in ihren Mandaten bestâtigt:

Margot Malmendier, Fleuschergasse 1414710 LONTZEN

Gisela Cormann, August-Tonnar-Straf8e 18 14700 EUPEN

Christian Maréchal, Chemin des Ecoliers 514960 MALMEDY

Patrick Meyer, Kellergasse 4 14701 KETTENIS

Roland Schaus, Bahndamm 414700 EUPEN

Bitte auf der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vordersette: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vestreten,

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Coordonnées
FAMILIENHILFE (ABGEKURZT) FAMILIENHILFE

Adresse
Herr Patrick Meyer, Kellergasse 4 / 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne