FINESSEN

Divers


Dénomination : FINESSEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 538.724.736

Publication

27/09/2013
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen ist

'131A73

i S -09- 2013

der Grcc;r R"

Gesellschaftsname

(voli ausgeschrieben) : "FinESSen"

Rechtsform : PrivatgeseAschaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : 4700 EUPEN, Gospertstral3e 43

Unternehmensnr : 053g. I Ut . 13.6

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

der Urkunde

Aus einer Urkunde getâtigt vor Noter Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar, Mitglied der Gesellschaft. bûrgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung ,,Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assozlierte Notare" mit Sitz in Eupen, am 16. September 2013, die zur Registrierung: vorliegt, geht hervor, dass:

11 Herr KEUTGEN Dominique Alfred Marie, geboren in Eupen, am sechsundzwanzigsten Februar neun-; zehnhundertfünfundsechzig, (NN 650226 171-40), und dessen Ehefrau,

2/ Frau CHOUDNA Nadima, geboren zu Kebdana (Marokko), am vierundzwanzigsten April neunzehn hundertsiebzig, (NN 700424 564-20), beide belgischer Staatsangehi rigkeit, verheiratet unter dem Güterstand der Gütertrennung gem l Ehevertrag beurkundet durch den Notar Jacques ROELANTS de STAPPERS ln Eupen am vierundzwanzigsten Juni neunzehnhundertsechsundneunzig, Güterstand der bis zum heutigen Tage nicht abgeündert wurde, zusammen wohnhaft in 4701 Eupen-Kettenis, Zur Nohn 48;

3/ Frau PEREIRA DA SILVA Aldins, geboren in Sankt Vith, am zwanzigsten November neunzehnhun-: dertsechsundsiebzig (NN 761120 136-64), belgischer Staatsangehbrigkeit, ledigen Standes, wohnhaft in 4701 Eupen-Kettenis, Katharinenweg 151B;

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung gegründet haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaftsbezeichnung lautet "FinEssen", Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verüffentlichungen müssen

hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrânkter Haftung" oder die

Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung

RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat,

beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4700 EUPEN, Gospertstrafle 43.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschluf3 der Geschaftsleitung und wird in

den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verdffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen

oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand :

> das Betreiben von Cafés, Restaurants, Hotels, Weinhandel, Lebensmittel- und Feinkostgeschâften, mit allen dazugehórenden Tütigkeiten im weitesten Sinne des Wortes;

> den Import und Expert sowie den Grof3- und Einzelhandel von Weinen, Weinprodukten und von Getrânken im ailgemeinen, den Verkauf sowie die Vermietung von jeglichem Material, welches sich direkt oder indirekt auf den Bereich der Gastronomie bezieht, sowie den An- und Verkauf von jeglichen Nahrungsmitteln, die Herstellung sowie den Verkauf von Mahlzeiten, die Ausrichtung von Banketten und aller sonstigen Derivaten, die in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen mit den Tâtigkeiten eines Partyservice, im franzdsischen Sprachgebrauch  service traiteur" genannt, Kantinenservice, An-und Verkauf auf Markten;

> die Ausführung von Dienstleistungen und Beratungen im Horeca-Sektor;

> das Betreiben und Übernehmen, die Gescháftsführung und betriebswirtschaftliche Organisation, die Beratung und Hilfe bei Betriebsübernahme von Café-Restaurants, Hotels, Weinhandel, Lebensmittel- und Feinkostgeschaften, Traiteur-Bankettveranstaltungen und Kantinenservice (Catering);

> der Vertrieb und die Werbung, der An- und Verkauf im GroI - und Einzelhandel, Import und Export von GroIE- und Kleinküchenmaterial, Sül3-, Trocken-, Frisch- und Teigwaren für Lebensmittelgeschâfte, Bâckereien, Pizzerien, Café-Restaurants, Hotels, Schulen, Krankenhauser, Imbissaniagen, Snacks und Frituren; die_Schulung und. Weiterbildung_von Personal Kir die vorstehend_i ber beschriebenen Bereiche.. , Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/09/2013 - Annexes du Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/09/2013 - Annexes du Moniteur belge

Die vorstehende Aufzahlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrânkend und ist im weitesten Sinne auszuleg en.

lm allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen finanziellen oder industriellen Charakter het und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, ganzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeïgnet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erteichtem oder zu fürdern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ahnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben,

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Auftüsungsdatum überschreiten,

ARTIKEL 5,

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf zwanzigtausend Euro (20.000,00 ¬ ). Es zerfallt in zweihundert (200) Gesellschaftsenteile, ohne Nennwert, Jeder Anteil entspricht einem/Zweihundertstel (1/200) des Gesell-schaftsvermügens.

ARTIKEL 6,

Diese zweihundert (200) Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet:

- durch Herrn KEUTGEN Dominique ; 90 Anteile

- durch Frau CHOUDNA Nadima ; 90 Anteile

- durch Frau PEREIRA DA SILVA Aldins : 20 Anteile

Jeder dieser Anteile ist augenblicklich vollstandig freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  BKCP Bank" unter Nummer 109-6605520-53, hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Noter ausgehandigt worden. Die Erschienenen erklaren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von zwanzigtausend Euro (20.000,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschaftsführung beschlossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesellschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenanderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlieI t, erh6ht oder ermal igt werden.

In diesem Falle müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhaltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschaftsführung beschlieI t und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Felle von Kapitalerhi hung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten als Namensanteile, Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesellschafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar. Sollten für einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Asteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist.

Das Gleiche gilt im Falle der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, dart ein Gesellschafter, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich zieken.

ARTIKEL 10,

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammiung einem oder mehreren Geschaftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Falle für eine Daver, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendet werden kann,

ARTIKEL 11.

Die Geschaftsführung kann die tâgliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschaftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmachtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem Geschaftsführer werden die notwendigen Vollmachten übertragen, um aile zur Tatigkeit der Gesellschaft erforderiichen Leistungs- und Verwaltungshandlungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden im Namen der Gesellschaft durch einen Geschaftsführer verfoigt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschaftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, alle Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfangern durch zwei Geschaftsführer unterschrieben, die sich Driften gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschaftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern kinnen feststehende oder veranderliche Entschadigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren Hühe durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschaftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeûbt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemall den gesetzlïchen Bestimmungen.

Teil B - Fortsetzung

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschifte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentliche Generalversammlung statt und zwar am ersten Montag des Monates Februar um zehn Uhr. Ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nâchstfolgenden Arbeitstag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls aufFerordentlich, gemâf3 den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschâftsführung und des Kommissars, wenn ein solcher vorhanden ist, und er5rtert die Bilanz.

Jeder Geselischafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17.

Das Geschâftsjahr beginnt am ersten Oktober um am dreifligsten September eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschâftsführung das Invente und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auflerdem erstellt die Geschâftsführung einen Bericht, indem sie über ihre Geschâftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunâchst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verptlichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat, Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestelit, die über dessen Bestimmung beschliefMt. Es sei bemerkt, daf3 jeder Anteil ein gleiches Recht auf die Verteilung der Gewinne haf,

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluf3 der Generalversammlung aufgelüst werden. lm Falle der Auflüsung bezeichnet die Generalversammlung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemâss Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunâchst zur Rückzahlung, sei es in bar oder mittels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen, Der verbleibende Überschuss wird zwischen allen Gesellschaftern gem der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwârtigen Satzungen wâhlt jeder im Ausland wohnende Geselischafter oder Geschâftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo aile Mitteilungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwârtigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜB ERGAN G S BESTI M MU N G EN

Das erste Geschâftsjahr beginnt am ersten Oktober zweitausenddreizehn um am dreil3igsten September zweitausendvierzehn zu enden,

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am ersten Montag des Monates Februar zweitausendfünfzehn um zehn Uhr.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen werden ausdrücklich durch die Gesellschaft übemommen und durch diese bestütigt,

AUI1ERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG

ERNENNUNGEN - BEFUGNISSE

1m gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist, sind die vorgenannten Geselischafter zu einer aufFerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschlieFFt diese Generalversammlung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutâre Geschâftsführer zu ernennen, die eingangs vorgenannten Erschienenen, den Herrn Dominique KEUTGEN und Frau Nadima CHOUDNA, die dieses Amt annehmen. Das Mandat von Frau Nadima CHOUDNA wird unentgeltlich ausgeübt werden.

Jeder der beiden Geschâftsführer erhâlt die alleinige Unterschriftsvollmacht bis zu einem Betrag von fünftausend Euro (5.000,00 ¬ ). Über diesen Betrag hinaus ist die Unterschrift der beiden Geschâftsführer erforderlich.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Antoine RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschlâgt den Finanzplan,

Dem Belgischen Staatsbiatt vorbehalten

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 27/09/2013 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Person Dritten gegenober, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Untérzeichnung

17/03/2015
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1 Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urk " - " -' Kanzlei

in den Anlagen zum Belgis hen ist

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Untern ehmensn r. : 0538.724.736

Gesellschaftsname

(von ausgesehrieben) : FinEssen

(abgekürzt) :

Rechtsforen : Privatgeselischaft mit beschrânkter Haftung

Sitz : Gospertstrasse 43 in 4700 Eupen

(volstandige adresse)

Gegenstand

der Urkunde : Ernennung eines Geschâftsführers

Die auBerordentliche Generalversammiung vom 01.03.2015 beschlielMt einstimmig, Herrn Kever Frédéric Werner, wohnhaft in 4701 Eupen, Talstrasse 28, ais zusâtzlichen Geschéftführer mit VVirkung ab dem 01.03.2015 zu ernennen.

Nach Ausschopfung der Tagesordnung, Vorlesung und Billigung des vorliegenden Protokolls wurde die Versammiung gegen 18 Uhr beendec,

Keutgen Dominique Choudna Nadima

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -17/03/2015 - Annexes du Moniteur belge

Bitte auf der letzten Selle des Tells B angeben : Auf der Vordersette : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der

Personen, die dazu ermachtlgt sind, die juristische Persan Driften gegenuber zu vertreten

Auf der Ruckseite : Name und Unterschrift.

11/04/2017 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 30.09.2016, GEN 06.02.2017, NGL 30.03.2017 17081-0179-016

Coordonnées
FINESSEN

Adresse
TALSTRASSE 28 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne