FORDERKREIS PATER DAMIAN SCHULE, ABGEKURZT : FORDERKREIS PDS

Divers


Dénomination : FORDERKREIS PATER DAMIAN SCHULE, ABGEKURZT : FORDERKREIS PDS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 840.503.713

Publication

04/11/2011
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Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verbffentlichen ist

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Unternehmensnr : O! 9o. 503 , 9/I3

Name der Vereinigung ! Stiftung t Organismen

tausge$chr,eberi : Fbrderkreis Pater Damian Schule

rabgekirzt) Fürderkreis PDS

Rechtsforen : V.o.G.

Sitz " Kaperberg 2 - 4, 4700 Eupen, Belgien

Geitenstand

der Urkunde : Gründung

am 11. Oktober 2011 gründen folgende Personen die V.o.G. Fôrderkreis Pater Damian Schule:

BECKERS Manfred, Heidhühe 3 - 4700 Eupen

BETSCH, Rolt, Aachenerstrasse 115 - 4701 Kettenis

COHNEN, Michael, Kbnig-Albert-Allee 28  4700 Eupen

CREMER Freddy, Schdnefelderweg 43 - 4700 Eupen

CREUTZ Patricia, Kehrweg 21 - 4700 Eupen

DUJARDIN, Michael, Aachenerstral?e 76  4700 Eupen

EMONTS Sabrina, Simarstrasse 99 - 4700 Eupen

HALMES, Brigitte, Rue due Magnolia 12  4000 Liège

HOUBEN, Mike, Aachener Strasse 200 - 4701 Kettenis

KLINKENBERG Karl, Kügelgasse 8 - 4700 Eupen

KRAFT, Colin, SimarstraF e 99  4700 Eupen

ORBAN, Martin, Kaperberg 50  4700 Eupen

ORTMANN, Karl-Joseph, Konig-Albert-Allee 20  4700 Eupen

PANKERT, Dieter, NeustraF e 52  4700 Eupen

PAULUS, Fabrice, Hisselsgasse 9 - 4700 Eupen

PAULUS, Yves, Alter Malmedyer Weg 44  4700 Eupen

PLUYMEN Deborah, Klosterstrasse 29 - 4700 Eupen

PLUYMEN, Karl-Heinz, Raafstra(e 1  4731 Eynatten

ROSSKAMP Bernd, Wiesenweg 16 - 4701 Kettenis

SCHLABERTZ, Elmar, Oestrale 95  4700 Eupen

SCHMITZ, Helmut, Marktplatz 26  4700 Eupen

SCHÜRMANN, Lisa, Asteneter Strasse 17 - 4711 Walhorn

SIMON, Pierre, Rue de l'Invasion 13 - 4837 Membach

STREICHER, Hubert, Nikolausfeld 27 - 4700 Eupen

WINTGENS, Alessandra, Edelstrasse 22 - 4700 Eupen

ZEIMERS, Peter, Haasstrasse 36 - 4700 Eupen

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurlcundenden Notars ader der Personen, die daze enmachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber zu verfreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Hinteriegt oei der Kantlei

des Handeisgsrichts EtJPEN

21 -10- 2011

iN Kanzlei

der Greffier

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KAPITEL l : Benennung, Sitz, Vereinigungszweck, Dauer

Artikel 1 : Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht trsgt die Bezeichnung  Fdrderkreis Pater Damien Schule V.o.G."

Artikel 2 : Der Sitz der Vereinigung befindet sich Kaperberg 2 - 4 4700 Eupen, Gerichtsbezirk Eupen (Belgien). Der Sitz der Vereinigung kann nur durch Beschluss der Generalversammlung verlegt werden.

Artikel 3 : Die Vereinigung verfoigt das gemeinnützige Ziel, den Lehr- und Bildungsauftrag der Pater-Damian-Sekundarschule zu unterstützen und zu fbrdern, indem sie die materiellen und ideellen Voraussetzungen jeglicher Art schafft und fdrdert, die es dieser Bildungseinrichtung ermdglicht, ihren Lehr- und Bitdungsauftrag zugunsten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen unter bestmdglichen Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehdren insbesondere:

(1) Die Pflege der Kontakte zwischen der Schule und ihren ehemaligen Schüler(inne)n und Lehrpersonen;

(2) Die Pflege von Kontakten zwischen der Berufswelt und der Schulgemeinschaft;

(3) Die Unterstützung nachhaltiger baulicher Mallnahmen;

(4) Die Einrichtung und Ausstattung von Klassenrumen, sowie von Lehrer- und Konferenzraumen;

(5) Die Finanzierung von Weiterbildungsmallnahmen zugunsten des Lehr-, Verwaltungs- und Erziehungspersonals;

(6) Die Unterstützung der Mediothek für Schüler(innen) und Lehrpersonen;

(7) Die informationstechnologischen Ausrüstung der Schule;

(8) Die Fdrderung aullerschulischer Malfnahmen und des Schüleraustauschs zugunsten der Schüler(innen);

(9) Die Beschaffung von pddagogischem Material für den Unterricht;

Die Vereinigung kann darüber hinaus jede MaI nahme ergreifen, die ihr geeignet erscheint, ihre Zielsetzung direkt oder indirekt zu verwirklichen.

Artikel 4 : Die Vereinigung ist für eine unbestimmte Zeit gegründet.

KAPITEL Il : Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt, Ausschluss, Haftung, Mitgliederregister

Artikel 5: Effektive Mitglieder - Angeschiossene Mitglieder - Mindestanzahl Mitglieder

Die Vereinigung umfasst effektive und angeschlossene Mitglieder.

Die Vereinigung besteht aus rnindestens 8 effektiven Mitgliedern.

Die Anzahl der effektiven und angeschlossenen Mitglieder ist allerdings unbegrenzt. Lediglich die effektiven Mitglieder genieeen die vollstandigen von Gesetz und Satzung zugestandenen Rechte.

Artikel 6: Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zur Vereinigung steht prinzipiell allen natürlichen Personen offen, die sich dem Vereinigungszweck verpflichten.

Artikel 7 : Aufnahme neuer effektiver Mitglieder

Um effektives Mitglied der Vereinigung zu werden, muss sich jede natürliche Person schriftlich dazu verpflichten die Satzung der Vereinigung zu beachten, sich für die Zielsetzung und Aktivitâten der

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Vereinigung interessieren, sowie aktiv an den Tátigkeiten der Vereinigung teilnehmen. Jeder Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich beim Verwaltungsrat eingereicht werden. Über den Antrag entscheidet der Verwaltungsrat, der seine Entscheidung nicht begründen muss. Die Generalversammlung beschliet3t auf Vorschlag des Verwattungsrates die Aufnahme neuer Mitglieder. Diese muss ihre Entscheidung nicht begründen.

Die Aufnahme neuer effektiver Mitglieder wird gültig nach Zahlung des jahrlichen Beitrags durch deren tinterschrift im Mitgliederregister ab dem Datum der Eintragung.

Der Verwaltungsrat tràgt in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen die Aufnahme neuer effektiver Mitglieder in das Mitgliederregister ein und vervollstándigt die Akte der Vereinigung beim zustândigen Gericht.

Effektive Mitglieder genieleen alle vom Gesetz oder der Satzung zugestandenen Rechte.

Artikel 8 : Aufnahme angeschlossener Mitglieder

Die Aufnahme als angeschiossenes Milglied geschieht durch die Zahlung des Jahresbeitrags. Die Mitgliedschaft eines angeschlossenen Mitglieds gilt jeweils nur für das Jahr der Beitragszahlung.

Die angeschlossenen Mitglieder erhalten die Informationen (Newsletter, Website, ...), die die Vereinigung u.A, für sie erstellt.

Die angeschlossenen Mitglieder haben keinertei Stimmrecht in den Gremien der Vereinigung.

Die ehemaligen Schüler, die nach bestandenem Abitur die Schule verlassen haben, werden automatisch für das Kafenderjahr, das dem Ende ihrer Studien an der PDS foigt, als angeschtossene Mitglieder angesehen, ohne dass sie den jahrlichen Beitrag zu zahien haben.

Artikel 9: Austritt

Der Austritt aus der Vereinigung bzw. die Kündigung der effektiven Mitgtiedschaft muss schriftlich an den Verwaltungsrat der Vereinigung gerichtet sein.

Der Austritt bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft eines angeschlossenen Mitgliedes wird gültig, wenn wahrend eines Jahres kein Beitrag gezahlt vuurde.

Der Verwaltungsrat hat in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen den Austritt von Mitgliedern in das Mitgliederregister einzutragen sowie die Akte der Vereinigung beim zustàndigen Gericht zu vervollstandigen.

Artikel 10: Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn eine grobe Verletzung der Interessen der Vereinigung oder ihrer Satzung vorliegt. Der Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes wird mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitglieder durch die Generalversammlung getroffen. Vor einer Entscheidung über den Ausschluss muss das betreffende Mitglied immer vom Verwaltungsrat angehôrt werden, der der Generalversammlung dann das Protokoll der Erklârungen und Tatsachen vorlegt. Der Beschluss der Generatversammlung muss dem betreffenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Der Verwaltungsrat trdgt in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Fristen den Ausschluss von Mitgliedern in das Mitgliederregister ein und vervollstdndigt die Akte der Vereinigung beim zustândigen Gericht.

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MOD 3.2

Der Verwaltungsrat kann die Mitgliedschaft der Mitglieder, denen schwere Verletzungen der Gesetze oder der Satzung vorgeworfen wird, bis zur Entscheidung der Generalversammlung aussetzen.

Artikel 11: Ansprüche der ausgeschiedenen Mitglieder

Ausgeschiedene Mitglieder, sei es infolge eines freiwilligen Austrittes oder eine Ausschlusses, haben keinerlei Recht auf Vermdgensteile der Vereinigung. Sie kónnen weder die Rückerstattung eventuell geleisteter Beitrâge verlangen noch Kontenabrechnungen, Inventaraufnahmen oder Versiegelungen.

Gleiches gilt im Faite der Rechtsnachfolge eines ausgeschiedenen, ausgeschiossenen oder verstorbenen Mitgliedes in Bezug auf dessen Rechtsnachfolger.

Artikel 12 : Haftung der Mitglieder

Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Vereinigung.

Artikel 13 : Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung sowie in der Kanzlei des zustdndigen Gerichtsbezirkes wird ein Mitgliederregister gehalten, welches die Namen, Vornamen und Domizil anführt. Der Verwaltungsrat tragt alle Abdnderungen in Bezug auf die Mitglieder unverzüglich geml3 den gesetzlichen Bestimmungen in das Mitgliedsregister ein und vervollstandigt die Akte der Vereinigung beim zustdndigen Gericht.

Artikel 14 : Mitgliedsbeitrâge

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Generalversammlung festgelegt.

Er darf:

(1) EURO 125 für effektive Mitglieder und

(2) EURO 50 für angeschlossene Mitglieder nicht überschreiten.

Ehrenmitglieder zahlen treinen Mitgliedsbeitrag.

Es stehtjedem Mitglied frei, der Vereinigung zusâtzlich und unabhângig vom Mitgliedsbeitrag Geld- oder Sachspenden in unbegrenzter Hdhe zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zielsetzung zukommen zu lassen; zweckgebundene Zuwendungen müssen zeitnah zur Verwirklichung dieser Ma[3nahme verwendet werden.

KAPITEL 111 : Der Verwaltungsrat

Artikel 15 : Verwaltungsrat - Zusammensetzung

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat verwaltet, der aus mindestens 4 und hdchstens 7 Personen besteht. Die Generalversammlung legt die Anzahl der Verwaltungsratsmandate fest.

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MOD 2.2

Die Verwaltungsratsmitglieder werden von der Generalversammlung ernannt. Die Verwaltungsratsmitglieder müssen ihrerseits Mitgfieder der Vereinigung sein.

Ausdrücklich festgelegt wird, dass der Verwaltungsrat nach Mdglichkeit gleichmaflig aus ehemaligen Schülern oder Lehrern der PDS als auch aktiven Lehrern oder Angestellten der PDS besteht.

Dem Verwaltungsratssitzungen wohnt der Direktor der PDS oder ein von ihm bezeichneter Stelivertreter als beratendes Mitglied bei. Der Direktor der PDS erhiàlt alle Einladungen, Berichte, Schriftstücke, Informationen usw. wie diese den stimmberechtigten Verwaltungsratsmitgliedern übermittelt werden.

Die Mitglieder des Verwaftungsrates sind jederzeit durch die Generalversammlung abrufbar. Die Generalversammlung wahit die Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Dauer von 4 Jahren: die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder sind wieder wahlbar.

Artikel 16: Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes kdnnen die restlachen Verwaltungsratsmitglieder eine vorlaufrge Ersatzwahl vornehmen. Die nachste darauf folgende Generalversammlung schreitet dann zur definitiven Ernennung. Das Ersatzmitglied führt die Restlaufzeit des Mandates des ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitgliedes zu Ende.

Artikel 17 : Befugnisse des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat het die weitesten Befugnisse zur Verwirklichung des Vereinigungszieles. Zu seiner Zustandigkeit gehoren all jene Geschafte, die das Gesetz oder die vorliegende Satzung nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten.

Artikel 18: Prittsidium

Der Verwaltungsrat wahlt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schriftführer sowie einen Kassierer, die das Presidium bilden. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden übt der stellvertretende Vorsitzende die Funktion des Vorsitzenden aus.

Artikel 19: Sitzungen des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat tritt jedes Mal dann auf Einladung seines Vorsitzenden oder von zwei

Verwaltungsratmitgliedern zusammen, wenn es die Interessen der Vereinigung erfordert.

Die Einberufung des Verwaltungsrates ast ebenfalls zwingend, ween dies von mindestens zwei Verwaltungsratmitgliedern gewünscht wird. Der entsprechende Antrag muss schriftlich beim Vorsitzenden des Verwaltungsrates eingereicht werden. Die von diesen Verwaltungsratmitgliedern beantragte Tagesordnung muss beigefügt werden. Dem Wunsch auf Einberufung einer Verwaltungsratssitzung ist innerhalb von 15 Tagen stattzugeben.

Den Vorsitz des Verwaltungsrates führt der Vorsitzende oder, bei dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter.

Artikel 20: Beschlussfassung

Der Verwaltungsrat kann nur über Punkte beraten und entscheiden, die in der auf der Einladung zur Verwaltungsratssitzung vermerkten Tagesordnung aufgeführt sind. In dringenden Fellen kann der Verwaltungsrat auch durch mehrheitlichen Beschluss der anwesenden oder vertretenen Verwaltungsratsmitglieder weitere Punkte in die Tagesordnung aufnehmen und entsprechend beraten und entscheiden.

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MOO 3.2

Der Verwaltungsrat ist beschlussfahig, wenn mindestens die Halfte seiner Mitgfieder anwesend oder vertreten sind, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen.

Alle Beschlüsse des Verwaltungsrates werden rechtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmunen. Bei Slimmengleichheit entscheidet die Stirnme des Vorsitzenden oder, in dessen Abwesenheit, die des Vorsitzenden der Verwaltu ngsratssitzung.

Artikel 21: Vollmachten

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann sich durch einen Bevollmachtigten vertreten lassen. Der Bevollmâchtigte muss selbst Mitglied des Verwaltungsrates sein. Die Bevollmachtigung hat schriftlich zu erfolgen. Jedes Verwaltungsratmitglied dari nur eine Bevollmachtigung wahrnehmen.

Artikel 22: Vertretung der Vereinigung

Unbeschadet der Vertretungsbefugnisse des Geschaftsführers im Rahmen der tâglichen Geschaftsführung sowie unbeschadet besonderer und spezieller Bevollmachtigungen, die der Verwaltungsrat an eine oder mehrere Personen erteilen kann, wird die Vereinigung rechtsgültig vertreten durch den Vorsitzenden und ein zweites Mitglied des Presidiums.

Prozesse, bei denen die Vereinigung als Klagerin oder Beklagte auftritt, werden im Namen der Vereinigung vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder dessen bezeichneten Vertreter geführt.

Artikel 23: Protokolle

Von jeder Verwaltungsratssitzung wird ein Protokoll erstellt, welches insbesondere die Beschlüsse des Verwaltungsrates festhalt. Das Protokoll sowie Auszüge aus den Protokollen werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein Verwaltungsratmitglied unterzeichnet.

Artikel 24: Verantwortlichkeiten

Unbeschadet der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der persdnlichen Haftung.

Artikel 25: Vergütung

Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder sind unentgeltlich.

Artikel 26: Tàgliche Geschâftsführung

Der Verwaltungsrat kann die tagliche Geschaftsführung der Vereinigung sowie die Vertretungsbefugnisse im Rahmen der taglichen Geschaftsführung an einen oder mehrere Geschaftsführer, Verwaltungsratsmitglied(er) oder nicht, übertragen. Der Verwaltungsrat legt die Befugnisse des (der) Geschaftsführer(s) und dessen (deren) eventuellen Bezüge fest.

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IVIO D3.2

KAPITEL IV: Die Generalversammlung

Artikel 27 : Zusammensetzung der Generalversammlung

Die Generalversammlung setzt sich aus allen effektiven Mitgliedern der Vereinigung zusammen.

Artikel 28: Befugnisse der Generalversammlung

Die Generalversammiung hat die ihr gesetzlich oder satzungsrn ÉÉig zustehenden Befugnisse, insbesondere - ÍAnderung der Satzung;

- Ernennung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern;

- Ernennung und Abberufung von Kommissaren;

- Entlastung des Verwaltungsrates;

Entlastung der Kommissare;

- Festlegung der Vergütung der Kommissare;

- Genehmigung des Budgets und der Jahresendabrechnung;

- Freiwillige Auflosung der Vereinigung;

- Ausschluss von Mitgliedern und Aufnahme neuer Mitglieder;

- Umwandlung der Vereinigung;

- Verlegung des Sitzes der Vereinigung.

Artikel 29 : Sitzungen der Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung wird jedes Jahr bis zum 30. Juni abgehalten. Eine Einladung erfolgt mindestens 15 Tage im Voraus schriftlich an alle Mitglieder der Vereinigung.

Weitere auf3erordentliche Generalversammtungen finden statt:

- wenn 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beantragt. Der Antrag hat dem Prâsidenten des Verwaltungsrates schriftlich zuzugehen. Die von diesen Mitgliedern beantragte Tagesordnung muss beigefügt sein. Diesem Wunsch auf Einberufung einer auF erordentlichen Generalversammlung ist innerhaib eines Monats stattzugeben;

- jedes Mal, wenn der Vorsitzende dies im Interesse der Vereinigung für erforderlich halt.

Die Einladungen sind mindestens 8 Kalendertage vor der Sitzung der Generalversammlung durch den Verwaltungsrat schriftlich an die Mitglieder zu versenden oder auszuhandigen. Die Einladungen enthalten die Punkte der Tagesordnung.

Den Vorsitz der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder, bei dessen Abwesenheit, das alteste anwesende Verwaltungsratsmitglied.

Artikel 30: Beschlussfassung

Die Generalversammlung kann nur über Punkte beraten und entscheiden, die in der auf der Einladung zur Generalversammlung vermerkten Tagesordnung aufgeführt sind, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen.

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MOD 3

Solite eine Generalversammlung nicht beschlussfahig sein, wird eine zweite Generalversammlung frühestens 15 Tage gâter einberufen. Diese zweite Generalversammlung ist beschlussfâhig, ungeachtet der Anzah[ der anwesenden oder vertretenden stimmberechtigten Mitglieder.

Aile Beschlüsse der ordentlichen und aut erordentlichen Generalversammlungen werden rechtsgültig getroffen durch die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Mitglieder, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Generalversammlung ausschlaggebend.

Jedes effektive Mitglied hat eine Stimme. Angeschlossene Mitglieder haben kein Stimmrecht: Sie kdnnen den Sitzungen der Generalversammlung jedoch mit beratender Stimme beiwohnen.

Artikel 31: Vollmachten

Jedes Mitglied der Generalversammlung kann sich durch einen Bevollmâchtigten vertreten lassen, der selbst stimmberechtigtes Mitglied der Generaiversammfung ist. Die Bevoffmáchtigung hat schrifllich zu erfolgen. Jedes Mitglied darf nur eine Bevollmachtigung wahrnehmen.

Artikel 32: Protokolle

Von leder Generalversammlung wird ein Protokoli erstelit, welches insbesondere die Beschlüsse der Generalversammlung festhâlt. Das Protokoll sowie Auszüge aus den Protokollen werden durch den Vorsitzenden der Generalversammlung oder den Schriftführer der Vereinigung unterzeichnet.

Alle Satzungsabdnderungen müssen beim für den Sitz der Vereinigung zustândigen Gericht offert gelegt werden. Gleiches gilt für alle Ernennungen, Abberufungen oder Rücktritte von Verwaltungsratsmitgliedern, Geschâftsführern oder besonderer Bevollmâchtigter.

KAPITEL V: die Rechnungslegungen

Artikel 33: Kommissare

Unbeschadet der gesetzlichen Verpflichlung zur Bezeichnung eines Kommissars kann die Generalversammlung einen oder mehrere Kommissare benennen. Aufgabe des oder der Kommissare ist insbesondere die Überprüfung der Jahresabschlüsse der Vereinigung sowie die Erstellung eines j hrlichen Prüfungsberichtes. Die Generalversammlung bestimmt ebenfalls die Dauer des Mandates der Kommissare sowie deren eventuelle Vergütung.

Artikel 34: Jedes Jahr, spâtestens vor der Generalversammlung, hat der Verwaltungsrat die Jahresendabrechnung über das verflossene Geschftsjahr aufzusteilen, aus dem klar und deutlich die finanzielle Situation der Vereinigung ersichtlich ist. Diese Jahresendabrechnung wird durch den oder die eventuell bezeichneten Kommissare geprüft und der Generalversammlung zwecks Genehmigung unterbreitet.

KAPITEL VI: Auflitisung

Artikel 35 : Aufldsung

Die Vereinigung kann gemar3 den gesetzlichen Bestimmungen und Formerfordernissen aufgeldst werden.

~ ti' ~ Teii B Fortsetzung MOD 3.2

~ Cern Belgischen ( 5taatsbiatt vorbehalten Artikel 36: Liquidator

!

lm Felle der freiwilligen Auflbsung bestimmt die Generalversammlung einen ader mehrere Liquidatoren und legt deren Befugnisse, sowie eventuelle Vergütung fest.

Artikel 37: Verbleibendes Nettovermogen

Nach Ausgleich der Verbindlichkeiten der Vereinigung wird das verbleibende Nettovermogen einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen der Pater-Damian-Grundschule, der Pater-Damian-Forderschule oder der Pater-Damian-Sekundarschule zur Verfügung gestellt, das am ehesten den Zwecken und Zielen des Fbrderkreises Pater Damian V.o.G. entspricht.

Die Generalversammlung kann bestimmen, welche genaue Verwendung das Nettovermogen der Vereinigung erhalten soli.

Artikel 38: Verschiedenes

Alle Bereiche, die nicht ausdrücklich in der voriiegenden Satzung behandelt werden, unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 1921 und dem Gesetz vom 02.Mai 2002,

betreffend die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Beschlüsse der Generalversammlung

Die Generalversammlung der Vereinigung hat am heutigen Tage einstimmig folgende Entscheidungen getroffen:

* Folgende Personen wurden von den Gründungsmitgliedern als Verwaltungsrat-Mitglieder ernannt:

DUJARDIN, Michael wohnhaft Aachenerstra(3e 76 in 4700 Eupen geboren am 04/06/1971, Vorsitzender EMONTS Sabrina wohnhaft Simarstrasse 99 in 4700 Eupen geboren am 24/06/1976, Beisitzerin

HOUBEN, Mike wohnhaft Aachenerstrasse 200 in 4701 Kettenis geboren am 12/04/1988, stellvertretender Vorsitzender

KRAFT, Colin wohnhaft Simarstralle 99 in 4700 Eupen geboren am 29/0911983, Schriftführer ROSSKAMP, Bernd wohnhaft Wiesenweg 16 in 4701 Kettenis geboren am 04/03/1966, Kassierer SCHÜRMANN, Lisa wohnhaft Asteneter Strasse 17 in 4711 Walhora geboren am 13107/1991, Beisitzerin

* Die Generalversammlung verzichtet auf die Ernennung von Kommissaren.

* Die Dauer der einzelnen Mandate betragt 4 Jahre. Die Mandate sind unentgeltlich.

Getatigt am 11.10.2011 in Eupen in 2 Exemplaren

Bitte auf der ietzten Balte des TelC angeben Auf der Vorderseite- Name und Eigenschaft des beurk endenden Notars oder der Personen, dia dazu oerecntigt sind die Vereinigung. die Stiftunn oder die Organismus Dritten gegenüher. zu vertreten.

Auf der Rückseite " Name und Unterzeichnung.

"

Coordonnées
FORDERKREIS PATER DAMIAN SCHULE, ABGEKURZT :…

Adresse
KAPERBERG 2 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne