FORDERVEREINIGUNG DES KRANKENPFLEGESTUDIUMS, ABGEKURZT : FKST

Divers


Dénomination : FORDERVEREINIGUNG DES KRANKENPFLEGESTUDIUMS, ABGEKURZT : FKST
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 409.067.410

Publication

20/08/2015
ÿþ(ausgeschrieben) : Fórdervereinigung des Krankenpflegestudiums

Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

(abgekürzt) : FKST VoG

Rechtsforrrt : VoG

Sitz : Hufengasse 4-8 4700 EUPEN

Geqenstand

der Urkunde : Satzungsânderung - Ernennungen - Rücktritt

Nachstehende Satzungsânderung bzw. Vervolisti3ndigung der Beilage im Belgischen Staatsanzeiger vom 15. August 1963 wird vereinbart:

KAPITEL I: BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER

Artikel 1: Bezeichnung

Die Vereinigung nimmt als Bezeichnung: FSrdervereinigung des Krankenpflegestudiums Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Die Vereinigung nimmt als Bezeichnung in der Kurzform: Fbrdervereinigung des Krankenpflegestudiums VoG, abgekürzt: FKST VoG.

Artikel 2: Sitz

Der Sitz der Vereinigung ist in 4700 Eupen, Hufengasse 4-8.

Auf Beschluss der Generalversammlung kann der Sitz verlegt werden.

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3: Zielsetzung

Zielsetzung der Vereinigung ist die Fdrderung und die Begleitung bei der Ausbildung von: Krankenpflegem/Krankenpflegerinnen und anderen Gesundheitsberufen, einschlie6lich ihrer Vorbereitung und Weiterbildung im Sinne der Wahrung der christlichen Werte. Als Nachfolgerin der "Krankenpflegehochschule am Sankt Nikolaus-Hospital Eupen Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht" und somit Gründerpartner der Autonomen Nochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezeichnet sie ihre Vertreter im Verwaltungsrat dieser Hochschule.

Die Vereinigung kann zur Verwirklichung ihrer Ziele bewegliche oder unbewegliche Güter erwerben, Schenkungen, Zuschüsse oder Erbschaften annehmen, Sie kann Mitglied anderer Organisationen oder üffentlicher Einrichtungen werden und ihnen gleich welche Unterstützung gewâhren. Sie kann an gleichartigen, sogar nicht zu ihrer Zielsetzung zâhlenden Tâtigkeiten teilnehmen.

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL 11: Mitglieder

Artikel 5: Mitglieder

Bitte auf der letzten Selle des Iils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermitchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

M+OD 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veróffentlichen ist

111111111111j11,11,11111111

Hinterlegt bei der KanzIei

des Harsdels9erichts EUPEN

t i -08- 2015

Unternehmensnr : 409' .067.410

" Name der Vereinigung ! Stiftung ! Organismen

IA/ Kanzlei

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 20/08/2015 - Annexes du Moniteur belge

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ivl0D 3.2

Die Vereinigung besteht ausschlielllich aus effektiven Mitgliedern,

Der/Die Direktor/in des Eupener Sankt Nikolaus-Hospitals oder seinfihre Vertreter/in ist von Amts wegen

Mitglied.

Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie darf jedoch nicht weniger als sechs betragen.

Die Aufnahme von neuen Mitgliedern wird ausschiiefriich durch die Generalversammlung beschlossen.

Der Verwaltungsrat legt die diesbezüglichen Kriterien fest.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden oder Vertretenen ausgesprochen werden,

Die Entmündigung eines Mitgliedes hat seinen Ausschluss aus der Vereinigung von Rechtswegen zur Folge.

Die ausscheidenden oder die ausgeschlossenen Mitglieder haben keinerlei Rechte auf das Vereinigungsvermügen. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventai- anfordern oder beantragen.

Die Mitglieder sind zu keiner Zahlung von Beitrâgen verpflichtet. Für die Verpflichtungen der Vereinigung ktinnen die Mitglieder nicht perst nlich haftbar gemacht werden.

Artikel 6: Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthâit Name, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder sowie Namen, Rechtsform und Anschrift des Sitzes. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitglïedem sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhàlt,

Gem dem Gesetz vom 27x Juni 1921, Art, 10 Abs. 2 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt,

KAPITEL I!!; Generalversammlung

Artikel 7: Generalversammlung

Die Generalversammlung bilden folgende Mitglieder:

Frau Cornelia Keutgen, Ehefrau Allmanns;

Frau Marita Cormann, Ehefrau Pohlen;

Frau Liliane Godait, Ehefrau Beaujean;

Herr Danny Havenith, Direktor des Sankt Nikolaus-Hospitals Eupen

Herr Willy Heuschen;

Frau Jacqueline Neulens, Ehefrau Janclaes;

Herr René Quodbach;

Herr Konrad Schenk;

Herr Leo Schoonbroodt;

Herr Dr. Edgar Urhausen;

Frau Brigitte Veithen.

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustândig für:

1) die Anderung der Satzung;

2) die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

3) die Bezeichnung und die Abberufung der Vertreter im Verwaltungsrat der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

4) die Genehmigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

5) die den Verwaltern und Revisoren zu erteilende Entlastung;

6) die freiwillige Aufltisung der Vereinigung;

7) den Ausschluss eines Mitgliedes;

8) alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme.

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MOD 3.2

Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27, Juni 1921, Artikel 8 vorgesehen sind.

Artikel 8: Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine ordentliche Generalversammlung einberufen werden; diese findet vor dem 30. Juni statt.

Es kann se off eine auf3erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine aul3ergewühnliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 3 Mitglieder dies beantragen.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfachen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage ver der Versammlung zugesandt wird, Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 9: Tagesordnung

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflüsung, Jahresabschluss und Haushaitsplan oder Satzungsânderungen.

Artikel 10: Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden im Protokoll festgehalten, das vom Vorsitzenden, vom Schriftführer sowie von allen Mitgliedem, die dies wünschen, unterschrieben wird; sie werden aullerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwürtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge kunnen von jedem Mitglied am Sitz der Vereinigung persdnlich eingesehen werden.

KAPITEL IV: Verwaltung

Artikel 11: Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus wenigstens drei Mitgliedern besteht; diese werden von der Generalversammlung für eine unbestimmte Dauer gewâhlt und kunnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden, ihr Mandat endet nur durch Tod, Rücktritt, Abwahl oder Ausschluss.

Der Verwaltungsrat wâhit unter seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden, einen Vizevorsitzenden sowie eine(n) Schriftführer/in.

Die Verwaltungsratsmitglieder üben ihr Mandat unentgeltlich aus, Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden oder von mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrates wenigstens einmal pro Jahr einberufen, Er ist beschlussftthig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann ein anderes Mitglied mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Steile abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausschlaggebend,

Der Verwaltungsrat ist zustândig für aile Verwaltungsangelegenheiten im weitesten Sinne des Wortes, Der Verwaltungsrat kann einem seiner Mitglieder Sonderauftrâge übertragen.

Für die tâgliche Führung der Vereinigung genügt die alleinige Unterschrift des Vorsitzenden oder des Vizevorsitzenden.

Zur gültigen Vertretung der Vereinigung in allen Handlungen, die nicht zur tâglichen Führung gehoren oder nicht einem besonderen Auftrag entsprechen, genügen Driften gegenüber die Unterschriften von zwel Mitgliedern des Verwaltungsrates; diese haben sich nicht durch eine Beschlussnahme, eine Genehmigung oder einen Sonderauftrag zu rechtfertigen,

Für Verkaufsurkunden, hypothekarische Anleihen sowie Mietvertrâge von über neun Jahren mussen die unterschriftsberechtigten Mitglieder jedoch eine ausdrückliche Genehmigung des Verwaltungsrates vorweisen.

KAPITEL V; Vertretung, Hartung

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MOD a.2

Artikel 12: Vertetung der Vereinigung

Für alle Handfungen ist der Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich, damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültlg vertreten ist.

Gerichtsverfahren, sel es als Klâger oder als Beklagter, werden lm Namen der Vereinigung durch den Verwaltungsrat, Betreibungen und Ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder eine hierzu durch den Verwaltungsrat beauftragte Persan gefûhrt,

Die Verwalter gehen hinsichtiich der Verbindlichkeiten der Verelnlgung keinerlet persbnliche Verpflichtung rein. lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates,

Artikel 13; Jahresabschluss, l-laushaitspfan

Jedes Jahr werden die Konten das abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat am 31. Dezember abgeschlossen. Dieser setzt einen gericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres auf. Konten, Haushait und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

Der Verwaltungsrat benennt zur Oberprofung der Geschfiftsführung zwei Revisoren, die ihm vor Genehmigung der Rechnungsablage einen entsprechenden Bericht voriegen.

Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des Verwaltungsrates.

Die Buchhaltung wird gemdfb Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregeit.

KAPITEL VI: Satzungsânderung, Aullbsung Artikel 141 Satzungs; nderung

Die Satzung darf nur gem Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 gedndert werden.

Artikel 15: Auflüsung

Bei eiher Autlósung der Vereinigung ernennt die Generaiversammiung einen oder mehrere Liquidatoren und setzt ihre Befugnisse test.

1m Faite der Auflbsung der Vereinigung muss das Vermogen nach Abzug aller Schulden und Lasten und auf Beschluss des Verwaltungsrates zu einem gemeinnützigen Zweck verwandt werden.

Artikel 16: Ernennung von Verwaltern

Die Generalversammlung beschlierrt, folgeride Personen als Mitglleder des Verwaltungsrates zu benennen:

Frau Cornelia Keurgen, Ehefrau Allmanns;

Frau Marica Cormann, Ehefrau Pohen;

Freu Eiluns Godart, Ehefrau Beaujeen;

Herra Willy Heuschen;

Herra Konrad Schenk, Vizevorsitzender

Herrn Leo Schoonbroodt, Vorsitzender

Herrn Dr, Edgar Urhausen, arztlicher Berater.

Eupen, den 2. Juli 2015

Der Vorsitzende,

(gez.) Leo Schocnbroodt

Rücktritt des Herrn Quodbach René durch die Verwalterungsratssitzung vom 23.03.2006

Coordonnées
FORDERVEREINIGUNG DES KRANKENPFLEGESTUDIUMS,…

Adresse
HUFENGASSE 4-8 4700 EUPEN

Code postal : 4700
Localité : EUPEN
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne